Kinski und
Raisch GmbH
Wernau
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2012
EUR |
31.12.2011
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
3.932,50 |
13.145,50 |
| I.
Sachanlagen |
3.932,50 |
13.145,50 |
| B.
Umlaufvermögen |
74.924,13 |
74.135,36 |
| I.
Vorräte |
3.039,00 |
3.687,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
28.184,53 |
27.232,67 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
43.700,60 |
43.215,69 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
1.218,73 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
78.856,63 |
88.499,59 |
Passiva
|
|
31.12.2012
EUR |
31.12.2011
EUR |
| A.
Eigenkapital |
30.036,02 |
30.759,24 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| 1.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-12.782,30 |
-12.782,30 |
| 2.
eingefordertes Kapital |
12.782,29 |
12.782,29 |
| II.
Gewinnvortrag |
17.976,95 |
-11.982,96 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
723,22 |
-29.959,91 |
| B.
Rückstellungen |
7.653,00 |
10.035,90 |
| C.
Verbindlichkeiten |
41.167,61 |
47.704,45 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
13.577,60 |
20.114,44 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
78.856,63 |
88.499,59 |
Anhang
1. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Kinski & Raisch GmbH
wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften
des Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses
nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden
die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des
Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz, in
der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang
ausgeübt werden können, wurde der Vermerk in der
Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung
gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
2. Besonderheiten der Form des Jahresabschlusses
Zur Vergrößerung der Klarheit der
Darstellung wurden in der Bilanz einzelne Posten des
Gliederungsschemas in § 266 HGB zusammengefasst.
Die folgende Aufstellung entspricht in ihrer
Reihenfolge dem Postenaufbau des gesetzlich
vorgeschriebenen Gliederungsschemas.
Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit bis
zu einem Jahr beträgt 25.594,52 Euro.
Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit
größer einem Jahr beträgt 2.590,01 Euro.
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt 13.577,60 Euro.
Der Betrag der Verbindlichkeiten mir einer
Restlaufzeit größer einem Jahr beträgt
27.590,01 Euro.
3. Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
einschließlich steuerrechtlicher Maßnahmen und
Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz
3.1. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Posten der Bilanz, die weder im Geschäftsjahr
noch im Vorjahr einen Betrag ausweisen, wurden
gemäß
§ 265 Abs.8 HGB nicht angegeben.
Das Sachanlagevermögen wurde zu
Anschaffungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend der
steuerrechtlichen Vorschriften linear vorgenommen.
Der Übergang von der degressiven zur linearen
Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu
einer höheren Jahresabschreibung führt.
Es wurden im Veranlagungsjahr 2012 bewegliche
Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens bis zu einem
Wert von 410,00 Euro (§ 6 Abs. 2 EstG) angeschafft,
jedoch keine beweglichen Wirtschaftsgüter des
Anlagevermögens im Wert von 150,00 Euro bis 1.000,00
Euro (§ 6 Abs. 2a EStG).
Vorräte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt.
Soweit die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren,
wurden diese angesetzt.
Forderungen und Wertpapiere wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle
erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
3.2. Gegenüber dem Vorjahr abweichende
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
übernommen werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
3.3. Gewinn-/Verlustvortrag
Der Jahresabschluss wurde vor Gewinnverwendung
aufgestellt.
Der Jahresfehlbetrag 2012 beträgt 723,22 Euro.
Unter Berücksichtigung des Gewinnvortrags von
17.976,95 Euro ergibt sich ein Bilanzgewinn von 17.253,73
Euro.
3.4. Feststellung des Jahresabschlusses
Der Jahresabschluss zum 31.12.2012 wurde am 28. Juni
2013 aufgestellt.
Der Jahresabschluss zum 31.12.2012 wurde am 28. Juni
2013 gebilligt.
4. Sonstige Pflichtangaben
Geschäftsführung
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Geschäftsführer: Siegfried Kinski
Geschäftsführer: Günther Raisch
4.1. Angaben zu Ausleihungen, Forderungen und
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
(§ 42 Abs. 3
GmbHG / § 264c Abs. 1 HGB)
Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die
nachfolgenden Rechte und Pflichten:
Darlehen des Gesellschafters Siegfried Kinski an die
GmbH
25.000,00
Euro
Angabe der
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern
1.1.2012 -
31.12.2012
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 25.000,00 EUR.
1.1.2011 -
31.12.2011
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 25.000,00 EUR.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 28.06.2013 festgestellt.
Wernau, den 28. Juni 2013
Kinski & Raisch GmbH
gez. Herr Siegfried Kinski,
Geschäftsführer
gez. Herr Günther Raisch,
Geschäftsführer
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