East-Port-Area Verwaltungs GmbH
Selbe AdresseVerwaltung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für Dritte
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Tomasz Patryk Filipiak seit 9.1.2025 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Red Forest HoldCo. S.à r.l. | 89.90% |
Brexton Holdings Limited | 10.10% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Pink Butea Property GmbHBerlinJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022Bilanz zum 31. Dezember 2022Aktiva
Passiva
Anhang für das Geschäftsjahr 2022I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Die Pink Butea Property GmbH hat ihren Sitz in Berlin und ist im Handelsregister B des Amtsgerichts Berlin-Charlottenburg unter der Nr. HRB 129113 B eingetragen. Der vorliegende Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 ist nach den Vorschriften des HGB für Kapitalgesellschaften und den Vorschriften des GmbHG aufgestellt worden. Die Gliederung des Jahresabschlusses erfolgt nach der Verordnung über Formblätter für die Gliederung des Jahresabschlusses von Wohnungsunternehmen in der Fassung vom 16. Oktober 2020 Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Die Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften gemäß §§ 288 Abs.1 und 274a HGB wurden teilweise in Anspruch genommen. Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung sind entsprechend den Bestimmungen des HGB gemäß §§ 266, 275 HGB gegliedert. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB erstellt. II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden erfolgt nach dem Grundsatz der Unternehmensfortführung (Going-Concern-Prinzip § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB) vorgenommen. Die in der Bilanz ausgewiesenen Vermögensgegenstände und Schulden werden einzeln bewertet (§ 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB). Der Grundsatz der Vorsicht sowie das Realisationsprinzip und das Imparitätsprinzip werden beachtet (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB). Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Rückstellungen, Verbindlichkeiten, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Posten der Aktivseite werden nicht mit Posten der Passivseite sowie Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Rückstellungen, die Verbindlichkeiten sowie die Rechnungsabgrenzungsposten werden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauerhaft zu dienen. Das Sachanlagevermögen ist mit den Anschaffungskosten, vermindert um zeitanteilige planmäßige Abschreibungen, bilanziert. Die planmäßige Abschreibung erfolgt linear, entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes. Die voraussichtliche Nutzungsdauer entspricht im Wesentlichen den von der Finanzverwaltung veröffentlichten AfA-Tabellen. Die Vorräte werden mit den Anschaffungskosten oder zum niedrigeren beizulegenden Wert bilanziert. Unter den unfertigen Leistungen werden sämtliche umlegbaren Betriebskosten ausgewiesen, die am Bilanzstichtag noch nicht abgerechnet sind. Auf Leerstände und eigengenutzte Räume entfallende Betriebskosten werden nicht erfasst. Der Ansatz der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände erfolgt zum Nennbetrag bzw. dem am Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Wert. Nicht einbringliche Forderungen werden ausgebucht. Die flüssigen Mittel werden zum Nennbetrag angesetzt. Für Zahlungen vor dem Stichtag, die Aufwand/Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, werden aktive/passive Rechnungsabgrenzungsposten gebildet. Das gezeichnete Kapital wird zum Nennbetrag angesetzt. Rückstellungen werden nur im Rahmen des § 249 Abs. 1 HGB gebildet und berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen sowie drohende Verluste. Sie sind mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag bewertet. Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr liegen nicht vor. Rückstellungen mit einer Laufzeit unter einem Jahr werden nicht abgezinst Die Bewertung der Verbindlichkeiten erfolgt zum Erfüllungsbetrag. Treuhänderisch gehaltenes Vermögen wird lediglich im Anhang angegeben. III. Erläuterungen zur Bilanz Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen resultieren aus Darlehen (TEUR 1.036, i. Vj. TEUR 0) und haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Die sonstigen Vermögensgegenstände in Höhe von TEUR 74 (i. Vj. TEUR 74) haben eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. Bei den restlichen Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen liegen wie im Vorjahr keine Restlaufzeiten von mehr als einem Jahr vor. In den sonstigen Rückstellungen sind Rückstellungen für ausstehende Rechnungen enthalten. Die Verbindlichkeiten haben folgende Restlaufzeiten: Verbindlichkeitenspiegel zum 31.12.2022
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen wie im Vorjahr Darlehen i. H. v. TEUR 7.924 (i. Vj. TEUR 7.724) und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen i. H. v. TEUR 91 (i. Vj. TEUR 0). Unter den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen werden wie im Vorjahr Darlehen von der Grand City Properties S.A., Luxemburg, und deren Tochterunternehmen ausgewiesen. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen stellen somit wie im Vorjahr auch Verbindlichkeiten gegenüber anderen Kreditgebern dar. IV. Sonstige Angaben Treuhandvermögen und Treuhandverbindlichkeiten Die Gesellschaft hält treuhänderisch Guthaben bei Kreditinstituten i. H. v. TEUR 233 (i. Vj. TEUR 248). In korrespondierender Höhe bestehen Treuhandverbindlichkeiten. Arbeitnehmer Im Geschäftsjahr 2021 beschäftigte die Gesellschaft keine Mitarbeiter. Geschäftsführung Die Geschäftsführung besteht aus:
Der Geschäftsführer ist alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Die Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der Grand City Properties S.A., Luxemburg (kleinster Konsolidierungskreis), sowie der Aroundtown S.A., Luxemburg (größter Konsolidierungskreis), einbezogen.
Berlin, 22.03.2024 David Fischer, Geschäftsführer Die Feststellung des Jahresabschlusses erfolgte mit Gesellschafterbeschluss vom 22.03.2024. |
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