B+K
Hoffmann GmbH
Solingen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
3.296,00 |
2.030,00 |
| I.
Sachanlagen |
3.296,00 |
2.030,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
338.786,15 |
370.568,66 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
6.709,89 |
23.918,73 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
332.076,26 |
346.649,93 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.132,10 |
1.027,43 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
343.214,25 |
373.626,09 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
247.922,59 |
285.253,60 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
310.000,00 |
310.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
24.746,40 |
8.491,90 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
37.331,01 |
16.254,50 |
| B.
Rückstellungen |
91.890,56 |
86.503,18 |
| C.
Verbindlichkeiten |
3.401,10 |
1.869,31 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
3.401,10 |
1.869,31 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
343.214,25 |
373.626,09 |
Anhang
I.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
im Sinne der §§ 264, 267 I HGB auf.
Von den Erleichterungen der §§ 274a Nr. 5,
288 I HGB wurde teilweise Gebrauch gemacht.
II.
Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes
(BilMoG)
Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt.
Zum 01.01.2010 wurde aufgrund des Übergangs auf
die Rechnungslegungsvorschriften nach BilMoG ein
außerordentlicher Aufwand in Höhe von €
18.874,00 bilanziert, der auf die Anpassung der
Pensionsrückstellungen entfällt.
III.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Bilanzierungsmethoden
Der vorliegende Jahresabschluss ist
grundsätzlich unter Beibehaltung der für den
Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und
Bewertungsgrundsätzen nach den für kleine
Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265 I 2, 266
ff HGB).
Im Jahresabschuss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit den Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen
verrechnet worden.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände
aus, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb
dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung
des Unternehmens und für die Beschaffung des
Eigenkapitals sowie für immaterielle
Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich
erworben wurden, wurden nicht bilanziert.
Bewertungsmethoden
Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen. Die
Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln
bewertet.
Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind
alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschussstichtag entstanden sind, berücksichtigt
worden, selbst wenn diese erst zwischen Abschussstichtag
und Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden
sind.
Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie
bis zum Abschussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen
und Erträge des Geschäftsjahres sind
unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung
berücksichtigt worden.
Einzelne Posten wurden wie folgt bewertet:
Die Bilanzierung der
Sachanlagen erfolgte zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten unter Berücksichtigung
nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen.
Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die
voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes (§ 253 I S. 1, III HGB).
Die beweglichen Anlagegüter werden linear und
degressiv abgeschrieben.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit
Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis € 410 wurden
aus Vereinfachungsgründen entsprechend § 6 II
EStG im Erwerbsjahr voll abgeschrieben.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert
angesetzt. In den Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen sind keine Risiken enthalten.
Die
liquiden Mittel werden zum Nominalwert angesetzt
(§ 253 I HGB).
Als
Rechnungsabgrenzungsposten sind auf der Aktivseite
der Bilanz Ausgaben vor dem Abschussstichtag ausgewiesen,
soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem
Tag darstellen.
Das
gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt und
voll eingezahlt.
Rückstellungen für Pensionen werden mit
dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist (§ 253 I S. 2 HGB). Sie werden pauschal mit einem
einer Restlaufzeit von 15 Jahren entsprechenden
durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst (§ 253 II
S. 2 HGB). Die zur Abdeckung des Risikos geschlossenen
Rückdeckungsversicherungen sind dem Zugriff aller
übrigen Gläubiger entzogen und dienen
ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus
Altersversorgungsverpflichtungen. Aus diesem Grund erfolgte
eine Verrechnung mit der Pensionsrückstellung (§
246 II S. 2 HGB).
Die
sonstigen Rückstellungen erfassen alle
erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und
sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist (§ 253 I S. 2 HGB). Rückstellungen mit einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer
Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzins
der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst
(§ 253 II S. 1 HGB).
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 I S. 2 HGB).
IV.
Angaben zur Bilanz
Rückdeckungsversicherung
Die
Rückdeckungsversicherung mit einem Aktivwert in
Höhe von € 155.788,44 (Vorjahr
€ 152.671,82) wurde gemäß den
Rechnungslegungsvorschriften des BilMoG mit den
Pensionsrückstellungen saldiert.
Forderungen gegen verbundene Unternehmen
Es besteht eine Forderung aus Darlehen gegen die
August Knoth GmbH & Co. KG in Höhe von € 0,00
(Vorjahr € 20.0000,00) mit einer Laufzeit von weniger
als einem Jahr.
Rückstellung für Pensionen
Die
Rückstellung für Pensionen wurde nach der
PUC-Methode ermittelt. Als Rechnungszins wurde ein Zinssatz
von 5,14 % für die pauschale Restlaufzeit von 15
Jahren angesetzt. Rechnungsgrundlage sind die
Kommutationswerte des Aktivenbestandes aus den "Richttafeln
2005 G" nach Dr. Klaus Heubeck, Köln. Durch die
Umstellung der Bewertung der Pensionsrückstellungen
nach BilMoG auf den 01.01.2010 ergibt sich ein
zusätzlicher einmaliger Rückstellungsaufwand von
€ 18.874,00 für 2010. Von der
Übergangsregelung gem. Art. 67 I a EGHGB wurde kein
Gebrauch gemacht.
Sonstige Rückstellungen
Die
sonstigen Rückstellungen betreffen mit €
2.420,00 die Archivierungskosten (abgezinst) sowie Rechts-
und Beratungskosten mit € 820,00 und Kosten für
Jahresabschlüsse (€ 4.200,00).
V.
Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem
Gesamtkostenverfahren (§ 275 II HGB)
aufgestellt.
Die
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag belasten in
voller Höhe das Ergebnis der gewöhnlichen
Geschäftstätigkeit (§ 285 Nr. 6 HGB).
VI.
Sonstige finanziellen Verpflichtungen
Die Anteile an der B + K Hoffmann GmbH, Solingen,
werden zu 100 % von der August Knoth GmbH & Co. KG,
Solingen, gehalten.
Geschäftsführer der Berichtsgesellschaft
war im Berichtsjahr Frau Birgit Hoffmann, Kauffrau,
Solingen.
Solingen, den 15. Juni 2012
Die Geschäftsführerin:
gez. Birgit Hoffmann
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 22.10.2012 festgestellt.
|