B+K Hoffmann GmbHLiquidiert

42651 Solingen, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Wuppertal HRB 15655
Vorher
Günter Knoth GmbH
Eingetragen
29.4.2004
Branche
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieUnternehmensberatungHerstellung von Werkzeugmaschinen für die Metallbearbeitung
Gegenstand
Das Erbringen von Beratungsleistungen für metallverarbeitende Betriebe.

Historie

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Management

NameRolle
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

B+K Hoffmann GmbH

Solingen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011

Bilanz

Aktiva

31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. Anlagevermögen 3.296,00 2.030,00
I. Sachanlagen 3.296,00 2.030,00
B. Umlaufvermögen 338.786,15 370.568,66
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 6.709,89 23.918,73
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 332.076,26 346.649,93
C. Rechnungsabgrenzungsposten 1.132,10 1.027,43
Bilanzsumme, Summe Aktiva 343.214,25 373.626,09

Passiva

31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. Eigenkapital 247.922,59 285.253,60
I. gezeichnetes Kapital 310.000,00 310.000,00
II. Verlustvortrag 24.746,40 8.491,90
III. Jahresfehlbetrag 37.331,01 16.254,50
B. Rückstellungen 91.890,56 86.503,18
C. Verbindlichkeiten 3.401,10 1.869,31
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 3.401,10 1.869,31
Bilanzsumme, Summe Passiva 343.214,25 373.626,09

Anhang


I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss



Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft im Sinne der §§ 264, 267 I HGB auf.

Von den Erleichterungen der §§ 274a Nr. 5, 288 I HGB wurde teilweise Gebrauch gemacht.


II. Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG)

Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt.

Zum 01.01.2010 wurde aufgrund des Übergangs auf die Rechnungslegungsvorschriften nach BilMoG ein außerordentlicher Aufwand in Höhe von € 18.874,00 bilanziert, der auf die Anpassung der Pensionsrückstellungen entfällt.



III. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden


Bilanzierungsmethoden

Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätzen nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265 I 2, 266 ff HGB).

Im Jahresabschuss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit den Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert.

Bewertungsmethoden

Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet.

Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen Abschussstichtag und Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.

Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Einzelne Posten wurden wie folgt bewertet:

Die Bilanzierung der Sachanlagen erfolgte zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Berücksichtigung nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes (§ 253 I S. 1, III HGB). Die beweglichen Anlagegüter werden linear und degressiv abgeschrieben.

Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis € 410 wurden aus Vereinfachungsgründen entsprechend § 6 II EStG im Erwerbsjahr voll abgeschrieben.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert angesetzt. In den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind keine Risiken enthalten.

Die liquiden Mittel werden zum Nominalwert angesetzt (§ 253 I HGB).

Als Rechnungsabgrenzungsposten sind auf der Aktivseite der Bilanz Ausgaben vor dem Abschussstichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.

Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt und voll eingezahlt.

Rückstellungen für Pensionen werden mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 I S. 2 HGB). Sie werden pauschal mit einem einer Restlaufzeit von 15 Jahren entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst (§ 253 II S. 2 HGB). Die zur Abdeckung des Risikos geschlossenen Rückdeckungsversicherungen sind dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen und dienen ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen. Aus diesem Grund erfolgte eine Verrechnung mit der Pensionsrückstellung (§ 246 II S. 2 HGB).


Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 I S. 2 HGB). Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst (§ 253 II S. 1 HGB).

Verbindlichkeiten  werden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 I S. 2 HGB).



IV. Angaben zur Bilanz


Rückdeckungsversicherung

Die Rückdeckungsversicherung mit einem Aktivwert in Höhe von € 155.788,44 (Vorjahr € 152.671,82) wurde gemäß den Rechnungslegungsvorschriften des BilMoG mit den Pensionsrückstellungen saldiert.

Forderungen gegen verbundene Unternehmen

Es besteht eine Forderung aus Darlehen gegen die August Knoth GmbH & Co. KG in Höhe von € 0,00 (Vorjahr € 20.0000,00) mit einer Laufzeit von weniger als einem Jahr.

Rückstellung für Pensionen

Die Rückstellung für Pensionen wurde nach der PUC-Methode ermittelt. Als Rechnungszins wurde ein Zinssatz von 5,14 % für die pauschale Restlaufzeit von 15 Jahren angesetzt. Rechnungsgrundlage sind die Kommutationswerte des Aktivenbestandes aus den "Richttafeln 2005 G" nach Dr. Klaus Heubeck, Köln. Durch die Umstellung der Bewertung der Pensionsrückstellungen nach BilMoG auf den 01.01.2010 ergibt sich ein zusätzlicher einmaliger Rückstellungsaufwand von € 18.874,00 für 2010. Von der Übergangsregelung gem. Art. 67 I a EGHGB wurde kein Gebrauch gemacht.

Sonstige Rückstellungen


Die sonstigen Rückstellungen betreffen mit € 2.420,00 die Archivierungskosten (abgezinst) sowie Rechts- und Beratungskosten mit € 820,00 und Kosten für Jahresabschlüsse (€ 4.200,00).


V. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung




Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 II HGB) aufgestellt.

Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag belasten in voller Höhe das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit (§ 285 Nr. 6 HGB).



VI. Sonstige finanziellen Verpflichtungen


Die Anteile an der B + K Hoffmann GmbH, Solingen, werden zu 100 % von der August Knoth GmbH & Co. KG, Solingen, gehalten.

Geschäftsführer der Berichtsgesellschaft war im Berichtsjahr Frau Birgit Hoffmann, Kauffrau, Solingen.



Solingen, den 15. Juni 2012


Die Geschäftsführerin:
gez. Birgit Hoffmann
  

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 22.10.2012 festgestellt.

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