Stammdaten

Register
Amtsgericht Recklinghausen HRB 5149
Eingetragen
3.5.2004
Branche
BeteiligungsgesellschaftenManagementtätigkeiten von sonstigen HoldinggesellschaftenManagementtätigkeiten von Holdinggesellschaften mit überwiegend finanziellem Anteilsbesitz
Gegenstand
der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende geschäftsführende Gesellschafterin an der "Engelkamp GmbH & Co. KG".

Historie

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Management

NameRolle
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

Engelkamp Verwaltungs GmbH

Datteln

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Umlaufvermögen 26.814,56 27.321,05
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 4.071,59 2.965,58
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 4.070,55 2.504,57
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 22.742,97 24.355,47
Bilanzsumme, Summe Aktiva 26.814,56 27.321,05

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 26.254,56 26.074,49
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 1.074,49 670,01
III. Jahresüberschuss 180,07 404,48
B. Rückstellungen 560,00 1.100,00
C. Verbindlichkeiten 0,00 146,56
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 0,00 146,56
Bilanzsumme, Summe Passiva 26.814,56 27.321,05

Anhang


Anhang

zum Jahresabschluß per 31.12.2010
der Engelkamp GmbH

  

1. Allgemeine Hinweise

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HGB auf.
Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung und bei der Offenlegung (§§ 288 , 326 HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.

Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB aufgestellt.
Der vorliegende Jahresabschluss vermittelt ein unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage (§ 264 Abs. 2 HGB).

Es handelt sich um die erste Bilanz unter Anwendung des Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts  vom 25.05.2009 [BilMoG]. Insoweit wurden § 252 Abs. 1 Nr. 6, § 265 Abs. 1, § 284 Abs. 2 Nr. 3 und § 313 Abs. 1 Nr. 3 HGB nicht angewendet [Artikel 67 Abs. 8 S. 1 EGHGB] und die Vorjahreszahlen wurden gem. Artikel 67 Abs. 8 S. 2 EGHGB nicht angepasst.

Darüber hinaus sind keine zusätzlichen Angaben zur Vermögenslage im Anhang zu machen, da keine besonderen Umstände vorliegen.
  

2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren im Wesentlichen unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.

Es wurde das Fortführungswahlrecht für Vermögensgegenständen, dessen Werte auf Abschreibungen nach § 253 Abs. 3 S. 3 HGB a.F., § 253 Abs. 4 HGB a.F. oder nach §§ 254, 279 Abs. 2 HGB a.F. zurückzuführen sind, in Anspruch genommen [Artikel 67 Abs. 4 EGHGB].

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sowie der Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks sind zum Nennwert angesetzt.
Rückstellungen sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt.
Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Es wurden keine Abweichungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des Vorjahres vorgenommen (§ 284 Abs. 2 Nr. 3 HGB).
Die Gliederung der aufeinander folgenden Bilanzen wurde beibehalten (§ 265 Abs. 1 HGB).

Bewertungsvereinfachungen gem. § 240 Abs. 4 (Gruppenbewertung), § 256 S. 1 HGB (Verbrauchsfolgeverfahren) wurden nicht in Anspruch genommen.

Da es sich hier um eine kleine Gesellschaft i.S. § 267 HGB handelt, wenden wir hinsichtlich der Abgrenzung latenter Steuern die Erleichterung nach § 274a Nr.5 HGB an. Sollte sich die Rechtslage hinsichtlich des Widerspruchs zu § 249 (1) HGB ändern, werden wir unaufgefordert evtl. anfallende latente Steuern abgrenzen.
  

3. Erläuterungen zur Bilanz

  


A. Umlaufvermögen


Forderungen
In den Forderungen sind Forderungen gegenüber der Kommanditgesellschaft in Höhe von 1.543,43 €, sowie gegen die Gesellschafterin U.Große-Ahlert in Höhe von 2.527,12 € enthalten.
  


B. Verbindlichkeiten


Es sind keine Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit von mehr als 5 Jahren enthalten.
  


C. Geschäftsführung


Die Geschäftsführung obliegt Frau Große-Ahlert. Die Gesellschaft ist persönlich haftenden Gesellschafterin der Engelkamp GmbH & Co KG.

Marl, 16.12.2011



gez. U.Große-Ahlert
  

sonstige Berichtsbestandteile


Der Jahresabschluß per 31.12.2010 wurde am 16.12.2011 festgestellt.

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