Fesco GmbH
Selbe AdresseKauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Felix Cordier seit 5.2.2025 | Liquidator |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Steffi CordierFesco GmbH | 70.00% |
Felix CordierFesco GmbH | 30.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Fesco Papier GmbH KriebsteinKriebsteinJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2022 bis zum 30.09.2023Offenzulegende Bilanz zum 30. September 2023der Fesco Papier GmbH Kriebstein, NiederwürschnitzAKTIVA
PASSIVA
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Oktober 2022 bis 30. September 2023der Fesco Papier GmbH Kriebstein, Niederwürschnitz
Offenzulegender Anhang für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2022 bis 30. September 2023I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss, zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Niederwürschnitz und wurde mit Gesellschaftsvertrag vom 30. Januar 2020 gegründet. Die Gesellschaft ist beim Amtsgericht Chemnitz unter der Nummer HRB 33005 eingetragen. Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2022 bis 30. September 2023 wurde gemäß den Bestimmungen des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Die Aufstellung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgte nach dem Gesamtkostenverfahren. Die Gesellschaft ist eine mittelgroße Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 2 HGB. Bei der Aufstellung des Anhangs wurde von den Erleichterungsvorschriften für mittelgroße Kapitalgesellschaften teilweise Gebrauch gemacht. Die Gesellschaft soll aufgrund der Einstellung des Geschäftsbetriebs in den folgenden beiden Geschäftsjahren liquidiert oder im Verbundbereich verschmolzen werden. Auf Basis der von uns erstellten Planung gehen wir davon aus, dass die der Gesellschaft zur Verfügung stehenden liquiden Mittel bis zu diesem Zeitpunkt ausreichen, um bestehende Zahlungsverpflichtungen zu bedienen. Der Jahresabschluss wurde daher unter Zugrundelegung der Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufgestellt. Bei der Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung werden folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewendet: Das Anlagevermögen wird zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige und außerplanmäßige Abschreibungen, bewertet. Der Ermittlung der Herstellungskosten wurden Einzelkosten und in angemessenem Umfang Gemeinkosten zugrunde gelegt. Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände wurden nicht aktiviert. Zinsen für Fremdkapital wurden nicht in die Herstellungskosten einbezogen. Die Abschreibungen basieren auf der betriebswirtschaftlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände. Abschreibungen werden linear ermittelt und erfolgen im Zugangsjahr zeitanteilig. Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten abzüglich notwendiger außerplanmäßiger Abschreibungen angesetzt. Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe erfolgt zu durchschnittlichen Anschaffungskosten. Die fertigen Erzeugnisse werden mit Herstellungskosten angesetzt, die retrograd ermittelt werden. Das Niederstwertprinzip wird beachtet. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden zum Nennwert ausgewiesen. Zur Abdeckung des Ausfallrisikos wurde eine Einzel- sowie Pauschalwertberichtigung gebildet. Forderungen sowie flüssige Mittel wurden unter Berücksichtigung von Wertberichtigungen auf Forderungen zum Nominalwert angesetzt. Das Eigenkapital ist zum Nennbetrag angesetzt. Die Rückstellungen enthalten alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Latente Steuern ergeben sich zum einen aufgrund unterschiedlicher Bewertung und/oder unterschiedlichem Ansatz von Vermögensgegenständen und Schulden in der Handels- und Steuerbilanz, die sich in späteren Geschäftsjahren ausgleichen, d. h. zukünftig zu unterschiedlichen handels- und steuerrechtlichen Ergebnissen führen. Zum anderen können sich aktive latente Steuern aus bestehenden steuerlichen Verlustvorträgen ergeben, die in späteren Jahren zu entsprechenden Steuerentlastungen führen. Die sich ergebenden Bewertungsunterschiede zwischen der Steuerbilanz und der Handelsbilanz führen zu einem Aktivüberhang der latenten Steuern. Die Gesellschaft macht keinen Gebrauch vom Ansatzwahlrecht nach § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB. II. Erläuterungen zur Bilanz Die Entwicklung des Anlagevermögens ist aus dem Anlagenspiegel ersichtlich. In den Finanzanlagen wird im Vorjahr ein Darlehensrückzahlungsanspruch in Höhe von TEUR 983 ausgewiesen. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen betreffen im Vorjahr ausschließlich Lieferungen und Leistungen. Alle Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. Die Sonstigen Rückstellungen bestehen im Wesentlichen für ausstehende Eingangsrechnungen. Die Verbindlichkeiten haben folgende Fälligkeiten:
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind durch Sicherungsübereignungen besichert. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen im Vorjahr Verbindlichkeiten gegenüber der Alleingesellschafterin aus Darlehen in Höhe von TEUR 5.400. Die Sonstigen Verbindlichkeiten enthalten Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von TEUR 0 (Vorjahr: TEUR 182). III. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Sonstige betriebliche Erträge werden in Höhe von TEUR 6.719 (Vorjahr: TEUR 440) ausgewiesen und beinhalten im Wesentlichen Erträge aus Schadenersatzforderungen (TEUR 288; Vorjahr: TEUR 275). Zudem sind periodenfremde Erträge in Höhe von TEUR 6.400 (Vorjahr: TEUR 3) sowie Erträge aus der Währungsumrechnung in Höhe von TEUR 0 (Vorjahr: TEUR 6) enthalten. Die periodenfremden Erträge resultieren aus einem Forderungsverzicht der Gesellschafterin. Die Sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten:
Die Zinsaufwendungen enthalten Zinsaufwendungen gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von TEUR 195 (Vorjahr: TEUR 163). Die Steuern vom Einkommen und Ertrag betreffen in Höhe von TEUR 142 die zu erwartenden Nachzahlungen an Gewerbesteuer und Körperschaftsteuer für das Geschäftsjahr 2022/2023 sowie in Höhe von TEUR -69 Anpassungen der Rückstellungen für Ertragsteuern der Vorjahre. Die Abschreibungen auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens (soweit diese die in der Kapitalgesellschaft üblichen Abschreibungen überschreiten) in Höhe von TEUR 144 betreffen Bestände an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen, die aufgrund der Einstellung des Geschäftsbetriebs nicht mehr verwertbar oder veräußerbar waren. IV. Sonstige Angaben Sonstige finanzielle Verpflichtungen Das Bestellobligo aus bereits erteilten Investitions- und Materialbestellungen beläuft sich insgesamt auf TEUR 0 (Vorjahr: TEUR 290). Die jährlich wiederkehrenden Belastungen (für Versicherungen, Mieten) betragen TEUR 0 (Vorjahr: TEUR 95). Geschäftsführung Die Gesellschaft wurde durch den Geschäftsführer vertreten:
Der Geschäftsführer erhält von der Fesco Papier GmbH Kriebstein keine Bezüge. Beschäftigte Im Jahresdurchschnitt waren neben dem Geschäftsführer keine weiteren Mitarbeiter im Unternehmen angestellt. Nachtragsbericht Bezüglich der Auswirkungen des andauernden Ukrainekriegs und der anhaltenden Energiekrise verweisen wir auf unsere Ausführungen im Risikobericht des Lageberichts. Ein bestandsgefährdendes Risiko für die Gesellschaft sehen wir diesbezüglich derzeit nicht. Weitere Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Bilanzstichtag eingetreten sind und Auswirkungen auf den Jahresabschluss haben oder sich bestandsgefährdend auf die Lage des Unternehmens auswirken könnten, haben sich nicht ereignet. Ergebnisverwendung Die Geschäftsführung schlägt vor, den Jahresfehlbetrag in Höhe von EUR 231.661,05 auf das neue Geschäftsjahr vorzutragen.
Niederwürschnitz, den 27. September 2024 Felix Cordier, Geschäftsführer Offenzulegender Anlagenspiegel zum 30. September 2023der Fesco Papier GmbH Kriebstein, Niederwürschnitz
Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2022 bis 30. September 2023Darstellung des Geschäftsverlaufes Entwicklung von Branche und Gesamtwirtschaft Anfang 2022 stiegen die Papierpreise aufgrund einer außergewöhnlich hohen Nachfrage, aber auch außergewöhnlich hoher Energiepreise, auf ein Rekordniveau. Mit Beginn des Überfalls Russlands auf die Ukraine und der daraus resultierenden Gefahr einer Gasnotlage, kaufte eine Vielzahl von Kunden ihren Papierbedarf für teilweise ein ganzes Jahr ein. Gleichzeitig wurden aufgrund der hohen Preise viele Druckobjekte eingestellt und/oder auf digitale Erscheinungsweise umgestellt. Aufgrund der Ungewissheit kam es zu einem erheblichen Einbruch an Konsum, so dass auch die Verpackungshersteller starke Rückgänge der Nachfrage zu verzeichnen hatten. Ab Sommer 2022 war der Nachfrageboom nach Papier vorbei und die Lagerbestände hoch. In den ersten drei Quartalen des Jahres 2023 sank die Produktion von Papier um 17 % im Vergleich zum Vorjahreszeitraum (Quelle: DIE PAPIERINDUSTRIE e. V.). Davon am stärksten betroffen waren die Produzenten von graphischen Papieren mit einem Rückgang von fast 35 %, während die Produktion von Verpackungspapieren um 11 % zurückging. Aber auch die Produktion von Hygiene- und Spezialpapieren sank um über 6 % im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. Der Index der Erzeugerpreise (2015 = 100 %) für graphische Papiere sank von seinem Hoch im September 2022 von 180 % auf 150 % im September 2023. Damit lagen die Preise immer noch weit über den Preisen von 2019 und davor. Für Verpackungspapiere sank der Erzeugerpreisindex von einem Hoch bei 170 % im September 2022 auf 112 % im September 2023 und befindet sich somit ungefähr auf dem Niveau von 2018. Der Altpapierverbrauch in Deutschland verringerte sich in den ersten drei Quartalen 2023 um 11 %. Grund dafür ist die sehr schlechte verkaufsbedingte Beschäftigung in der Papierindustrie. Der Verbrauch von Deinkingware verringerte sich aus diesem Grund sogar um 19 %. Entsprechend verringerten sich die Altpapierpreise für Deinkingware wieder auf unter EUR 200/t, liegen jedoch noch immer weit über den Preisen von 2019 und davor (Quelle: DIE PAPIERINDUSTRIE e. V.). Umsatz- und Auftragsentwicklung Die Fesco Papier GmbH Kriebstein hat seit dem 1. Quartal 2020 einen Vertrag über Lohnfertigung mit der Kübler & Niethammer Papierfabrik Kriebstein GmbH abgeschlossen. Der Vertrag wurde aufgrund der gestiegenen Energiepreise in Vorjahren angepasst. Am 30. März 2023 hat die Schwestergesellschaft der Fesco Papier GmbH Kriebstein - die Kübler & Niethammer Papierfabrik Kriebstein GmbH (kurz: KuN) - Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt und das Verfahren wurde zum 1. Juni 2023 eröffnet. Da die Fesco Papier GmbH Kriebstein für die Abwicklung der Aufträge auf die Leistungen der KuN als Dienstleister angewiesen ist, wurde nach dem vorstehend genannten Insolvenzantrag der aktive Betrieb der Gesellschaft eingestellt. Die Umsatzerlöse sind von TEUR 62.370 auf TEUR 11.877 eingebrochen. Dies liegt neben mengen- und preisbedingten Rückgängen im ersten Quartal des Geschäftsjahres in der Hauptsache an dem Ausfall der insolventen Kübler & Niethammer Papierfabrik Kriebstein GmbH und der damit einhergehenden Einstellung des Geschäftsbetriebs der Gesellschaft. Produktion Aufgrund der Einstellung des laufenden Betriebs ist eine Vergleichbarkeit mit der Produktionsgesamtmenge des Vorjahres von 52.034 Tonnen nicht sinnvoll. Rohstoffe Altpapiere waren durchgehend gut verfügbar, wenn sich auch die Preise auf hohem Niveau befanden. Verglichen mit dem Vorjahr sind die Preise aber bis zur Einstellung des Geschäftsbetriebs etwas gefallen. Investitionen/Reparaturen Im Geschäftsjahr wurden keine Investitionen getätigt. Personal- und Sozialbereich Neben dem Geschäftsführer waren keine weiteren Mitarbeiter im Unternehmen angestellt. Vermögens-, Finanz- und Ertragslage Vermögens- und Finanzlage Im Geschäftsjahr hat sich das Eigenkapital durch den realisierten Jahresverlust deutlich vermindert. Die Liquidität war über Darlehen innerhalb des Firmenverbundes und eine freie Kontokorrentlinie weiterhin gesichert. Ertragslage Durch die Einstellung des Geschäftsbetriebs im Frühjahr 2023 ist die Ertragslage mit der des Vorjahres nicht vergleichbar. Die Ertragslage ist geprägt von Forderungsverlusten und der Ausbuchung von Forderungen unter den Finanzanlagen gegenüber der KuN in Höhe von insgesamt mehr als Mio. EUR 3, die das Ergebnis entsprechend belasten. Daneben ist das Jahresergebnis mit Verlusten aus dem laufenden Geschäftsbetrieb bis zur Einstellung der Tätigkeiten sowie Entsorgungskosten von mehr als einer halben Million EUR aufgrund der Beendigung des Betriebs belastet. Demgegenüber steht der Forderungsverzicht der Gesellschafterin für erhaltene Darlehen in Höhe von Mio. EUR 6,4, der in den sonstigen betrieblichen Erträgen enthalten ist. Ohne den Forderungsverzicht der Gesellschafterin hätten die Verluste aus dem Geschäftsbetrieb der ersten beiden Quartale und die Forderungsausfälle und Kosten der Einstellung der Geschäftstätigkeit der KuN unweigerlich zur Insolvenz der Gesellschaft geführt. Im Jahr 2022/2023 wurde aufgrund der vorstehend genannten Sachverhalte ein Jahresfehlbetrag von TEUR 232 nach Steuern (Vorjahr: Jahresüberschuss TEUR 2.779) realisiert. Wesentliche Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung Wegen der Einstellung des Geschäftsbetriebs sind hier keine Angaben zu machen. Bezüglich der weiteren Entwicklung und der daraus resultierenden Risiken verweisen wir auf die Ausführungen unter "Voraussichtliche kurzfristige Entwicklung". Berichterstattung nach § 289 Abs. 2 HGB Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Schluss des Geschäftsjahres Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Schluss des Geschäftsjahres gibt es nicht. Voraussichtliche kurzfristige Entwicklung Die Gesellschaft soll aufgrund der Einstellung des Geschäftsbetriebs in den folgenden beiden Geschäftsjahren liquidiert oder im Verbundbereich verschmolzen werden. Auf Basis der von uns erstellten Planung gehen wir davon aus, dass die der Gesellschaft zur Verfügung stehenden liquiden Mittel bis zu diesem Zeitpunkt ausreichen, um bestehende Zahlungsverpflichtungen zu bedienen. Soweit die von uns in den Planungen getroffenen Annahmen hinsichtlich der Umsatz- und Kostenentwicklung so nicht eintreten, können sich für die Gesellschaft Risiken im Hinblick auf deren Entwicklung oder schlimmstenfalls deren Bestand ergeben. Forschung und Entwicklung Aufgrund der Einstellung des Geschäftsbetriebs besteht keine Forschung und Entwicklung.
Niederwürschnitz, den 27. September 2024 Felix Cordier, Geschäftsführer Der vorstehende zur Offenlegung bestimmte und nach § 326 HGB verkürzte Jahresabschluss entspricht den gesetzlichen Vorschriften. Zu dem vollständigen Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2022 bis zum 30. September 2023 haben wir folgenden Bestätigungsvermerk erteilt: VERSAGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die Fesco Papier GmbH Kriebstein, Niederwürschnitz Prüfungsurteile Wir waren beauftragt, den Jahresabschluss der Fesco Papier GmbH Kriebstein - bestehend aus der Bilanz zum 30. September 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2022 bis zum 30. September 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - zu prüfen. Darüber hinaus waren wir beauftragt, den Lagebericht der Fesco Papier GmbH Kriebstein für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2022 bis zum 30. September 2023 zu prüfen. Wir geben keine Prüfungsurteile zu dem beigefügten Jahresabschluss und dem beigefügten Lagebericht ab. Aufgrund der Bedeutung des im Abschnitt "Grundlage für die Erklärung der Nichtabgabe von Prüfungsurteilen" beschriebenen Sachverhalts sind wir nicht in der Lage gewesen, ausreichende geeignete Prüfungsnachweise als Grundlage für Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu erlangen, und versagen daher den Bestätigungsvermerk. Grundlage für die Erklärung der Nichtabgabe von Prüfungsurteilen Die Gesellschaft befindet sich einer angespannten Liquiditätssituation. Die gesetzlichen Vertreter haben den Jahresabschluss unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufgestellt. Sie berufen sich hierbei auf eine Finanzplanung, die positive Annahmen hinsichtlich der Entwicklung der zukünftigen Umsätze und Aufwendungen sowie der Liquidität berücksichtigt. Wir haben jedoch keine ausreichenden geeigneten Prüfungsnachweise dafür erlangen können, dass die geplanten Umsätze und Aufwendungen in der Planung realistisch sind. Wir haben auch keine ausreichenden geeigneten Prüfungsnachweise zu den der Liquiditätsplanung zugrunde liegenden Annahmen der gesetzlichen Vertreter erlangen können. Wir waren daher nicht in der Lage, Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu ziehen. Dieser Sachverhalt hat umfassende Bedeutung auch für die Beurteilbarkeit der im Lagebericht erfolgten Darstellung des Geschäftsverlaufs und der Lage der Gesellschaft sowie der Darstellung der Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Es liegt in unserer Verantwortung, eine Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchzuführen. Des Weiteren liegt es in unserer Verantwortung, einen Bestätigungsvermerk zu erteilen. Aufgrund des im Abschnitt "Grundlage für die Erklärung der Nichtabgabe von Prüfungsurteilen" beschriebenen Sachverhalts sind wir nicht in der Lage gewesen, ausreichende geeignete Prüfungsnachweise als Grundlage für Prüfungsurteile zu diesem Jahresabschluss und diesem Lagebericht zu erlangen.
Dresden, 30. Oktober 2024 ECOVIS
Wirtschaftstreuhand GmbH
Christoph Daut, Wirtschaftsprüfer Sven Blechschmidt, Wirtschaftsprüfer Sonstige Berichtsbestandteile Der Jahresabschluss zum 30. September 2023 wurde am 12. Dezember 2024 festgestellt. Durch die Gesellschafterin wurde in der Gesellschafterversammlung am 12. Dezember 2024 beschlossen, den zum 30. September 2023 ausgewiesenen Jahresfehlbetrag in Höhe von EUR 231.661,05 auf neue Rechnung vorzutragen. |
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