Georg Betz
GmbH
Freystadt-Sulzkirchen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital |
|
12.782,29 |
| B.
Umlaufvermögen |
37.480,30 |
37.716,37 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
37.480,30 |
37.716,37 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
37.480,30 |
50.498,66 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
36.480,30 |
48.718,13 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
12.782,31 |
25.564,60 |
| II.
Gewinnvortrag |
23.153,53 |
22.606,59 |
| III.
Jahresüberschuss |
544,46 |
546,94 |
| B.
Rückstellungen |
1.000,00 |
1.000,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
|
780,53 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
37.480,30 |
50.498,66 |
Anhang
Der Jahresabschluss der Georg Betz GmbH wurde auf der
Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Die Bewertung wurde unter der Annahme der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit gem. §
252 Abs. 1 Nr. 2 HGB vorgenommen. Dem stehen weder
rechtliche noch tatsächliche Gegebenheiten entgegen.
Forderungen wurden unter Berücksichtigung aller
erkennbaren Risiken bewertet.
Das gezeichnete Kapital ist mit dem Nennwert
bilanziert und entspricht dem Gesellschaftsvertrag. Das
Kapital ist zur Hälfte einbezahlt. Der Ausweis des
gezeichneten Kapitals erfolgt nach Saldierung mit den
ausstehenden Einlagen.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Die
Rückstellungen sind in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages gem. § 253 Abs. 1
S. 2 HGB angesetzt. Rückstellungen mit einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind mit dem ihrer
Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen
Marktzinssatzes gem. § 253 Abs. 2 S. 1 HGB i.V. mit
der RückAbzinsV vom 18. November 2009 abgezinst.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt. Sofern die Tageswerte über den
Erfüllungsbeträgen lagen, wurden die
Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
Die Bilanzierung erfolgte vor der Verwendung des
Jahresergebnisses.
Forderungen gegenüber Gesellschaftern bestehen
zum Bilanzstichtag in Höhe von 10.557,15 €.
Die Berichtsfirma ist unbeschränkt haftender
Gesellschafter der Betz GmbH & Co. KG mit Sitz in
Sulzkirchen.
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte der Gesellschaft durch folgende
Personen geführt:
- Herr Georg Betz
Angaben über die Ergebnisverwendung werden nicht
gemacht, da sich anhand dieser Angaben die Gewinnanteile
von natürlichen Personen feststellen lassen, die
Gesellschafter sind.
Der Jahresabschluss wurde am 09.11.2011 festgestellt.
Gez. Georg Betz
Geschäftsführer
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