Friedrich
Liegl GmbH
München
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
22.637,50 |
69.538,50 |
| I. Immaterielle
Vermögensgegenstände |
1.251,50 |
2.252,50 |
| II. Sachanlagen |
21.386,00 |
4.846,00 |
| III. Finanzanlagen |
0,00 |
62.440,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
96.177,03 |
123.492,50 |
| I. Vorräte |
11.465,00 |
10.435,00 |
| II. Forderungen und
sonstige Vermögensgegenstände |
55.834,43 |
61.100,67 |
| III. Kassenbestand,
Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und
Schecks |
28.877,60 |
51.956,83 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
834,60 |
872,96 |
| Bilanzsumme, Summe
Aktiva |
119.649,13 |
193.903,96 |
|
Passiva
|
|
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| |
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A. Eigenkapital |
59.317,33 |
53.323,47 |
| I. gezeichnetes
Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II. Bilanzgewinn |
34.317,33 |
28.323,47 |
| B.
Rückstellungen |
33.243,00 |
110.003,92 |
| C.
Verbindlichkeiten |
27.088,80 |
30.576,57 |
| davon mit Restlaufzeit
bis 1 Jahr |
27.088,80 |
30.576,57 |
| Bilanzsumme, Summe
Passiva |
119.649,13 |
193.903,96 |
Anhang
A. Vorbemerkungen
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches und unter Beachtung der
steuerrechtlichen Bestimmungen aufgestellt. Ergänzend
zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des
GmbH-Gesetzes zu beachten.
Die Gewinn- und Verlustrechnung entspricht dem
Gesamtkostenverfahren.
Die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung und der
Anhang enthalten die für kleine Kapitalgesellschaften
im Sinne von § 267 Abs. 1 HGB gesetzlich
erforderlichen Aufgliederungen und Angaben.
Ausweiswahlrechte wurden überwiegend zugunsten des
Anhangs ausgeübt.
Die Zahlen des Geschäftsjahres sind mit denen des
Vorjahres nur bedingt vergleichbar, da die Vorjahreszahlen
gem. Art. 67 Abs. 8 EGHGB nicht an die Regelungen des
Handelsgesetzbuches (HGB) in der Fassung des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz vom 25.05.09 (BilMoG)
angepasst wurden.
B. Angewandte Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
| I. Aktiva |
|
| Anlagevermögen |
Erworbene immaterielle
Vermögensgegenstände wurden zu
Anschaffungskosten vermindert um
planmäßige, lineare Abschreibungen
angesetzt. Der entgeltlich erworbene Kundenstamm
wurde aktiviert und wird gem. Art. 66 Abs. 3 S. 2
EGHGB in Verbindung mit § 255 Abs. 4 S. 3 HGB a.
F. über einen Zeitraum von 12 Jahren
planmäßig verteilt. Dies entsprach im
Zeitpunkt der Aktivierung der steuerlich
anzunehmenden betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer
gem. § 7 Abs. 1 S. 3 EStG. Sachanlagen wurden zu
Anschaffungskosten, vermindert um
planmäßige lineare Abschreibung mit einer
Nutzungsdauer von 1,5 bis 5 Jahren angesetzt.
Geringwertige Anlagegüter mit Netto-AHK bis
410,00 € wurden im Geschäftsjahr gem.
§ 6 Abs. 2 EStG bewertungsfrei belassen.
Geringwertige Anlagegüter mit Netto-AHK zwischen
150,01 € und 1.000,00 € aus den Jahren 2008
und 2009 sind im Geschäftsjahr in einem
Sammelposten erfasst und werden über eine
Nutzungsdauer von 5 Jahren linear abgeschrieben.
Abgänge werden gem. § 6 Abs. 2a EStG nicht
berücksichtigt. |
| Waren |
Die Bewertung erfolgt zu
Anschaffungskosten. |
| Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen |
Forderungen aus
gegenseitigen Rechtsgeschäften wurden zu
Nominalwerten angesetzt. Einzelwertberichtigungen
wurden im Geschäftsjahr vorgenommen. Für
das allgemeine Ausfall- und Kreditrisiko wurde eine
angemessene Pauschalwertberichtigung in Höhe von
1% berücksichtigt. |
| Sonstige
Vermögensgegenstände |
Dieser Posten ist zu
Nominalwerten bewertet. |
| Flüssige
Mittel |
Kassenbestand und
Bankguthaben sind zu Nominalwerten bewertet. |
| Rechnungsab-
grenzungsposten |
Der
Rechnungsabgrenzungsposten enthält
ausschließlich transitorische Posten. |
| Aktive latente
Steuern |
Der sich nach der
Steuerbilanz ergebene Steueraufwand entspricht nicht
dem Ergebnis der Handelsbilanz. Die Erleichterung des
§ 274 Abs. 1 S. 2 HGB wurde in Anspruch
genommen. Dies führt dazu, dass kein
Abgrenzungsposten für latente Steuern gebildet
wurde. |
| II. Passiva |
|
|
| Eigenkapital |
Die Bewertung erfolgt
zum Nominalwert. Das Stammkapital ist voll
einbezahlt. Die Bilanz ist unter Berücksichtung
der teilweisen Verwendung des Jahresergebnisses
aufgestellt worden. Der zum 31.12. des Vorjahres
vorhandene Gewinnvortrag in Höhe von 28.323.,47
€ wurde in den Bilanzgewinn einbezogen. |
|
| Rückstellung
für Pensionen |
a.
Pensionsverpflichtung |
|
| |
Die Bewertung der
Pensionsrückstellung basiert auf dem
Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected Unit Credit
Method), gem. dem versicherungsmathematischen
Gutachten von neue leben Lebensversicherung AG.
Für die Bestimmung von Sterbe- und
Invaliditätswahrscheinlichkeiten wurden die
Richttafeln 2005 G von Dr. Klaus Heubeck zugrunde
gelegt. Den Berechnungen liegen folgende
versicherungsmathematischen Annahmen zugrunde:
Gehaltstrend: 0,00% Rententrend: 0,00% Rechnungszins:
5,15% Von der Erleichterungsmöglichkeit des Art.
67 Abs. 1 EGHGB wurde kein Gebrauch gemacht. Der sich
durch die Neubewertung des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG)
ergebende Anpassungsbetrag in Höhe von -1.758,00
€ wurde im Übergangszeitpunkt unter Ausweis
eines außerordentlichen Ertrags
aufgelöst. |
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| |
Pensionsrückstellung zum 01.01.10 HGB n. F. |
82.593,00 € |
| |
-
Pensionsrückstellung zum 31.12.09 HGB a. F. |
84.351,00 € |
| |
Anpassungsbetrag lt.
Gutachten |
-1.758,00 € |
| |
Pensionsrückstellung zum 01.01. |
82.593,00 € |
| |
+ Zinsaufwand im
Geschäftsjahr lt. Gutachten |
4.730,00 € |
| |
+ Personalaufwand im
Geschäftsjahr lt. Gutachten |
10.273,00 € |
| |
Pensionsrückstellung zum 31.12. lt. Bilanz |
97.596,00 € |
| |
b. Zu verrechnende
Vermögensgegenstände |
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| |
Vermögenswert zum
01.01. |
62.439,00 € |
| |
+ Zuführung |
11.904,00 € |
| |
Vermögenswert zum
31.12. |
74.343,00 € |
| |
c. Bilanzausweis |
|
| |
Nach § 246 Abs. 2
S. 2 HGB sind Vermögensgegenstände, die dem
Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen
sind und ausschließlich der Erfüllung von
Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen oder
vergleichbaren langfristig fälligen
Verpflichtungen dienen, mit diesen Schulden zu
verrechnen; entsprechend ist mit den zugehörigen
Aufwendungen und Erträgen aus der Abzinsung und
aus dem verrechnenden Vermögen zu
verfahren. |
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| |
Pensionsrückstellung zum 31.12. |
97.596,00 € |
| |
- Vermögenswert zum
31.12. |
74.343,00 € |
| |
Bilanzausweis zum
31.12. |
23.253,00 € |
| Sonstige
Rückstellungen |
Sonstige
Rückstellungen sind nach vernünftigen
kaufmännischen Grundsätzen bemessen und mit
ihrem voraussichtlichen Erfüllungsbetrag
bewertet. |
|
| Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen |
Verbindlichkeiten aus
gegenseitigen Rechtsgeschäften sind mit ihrem
Erfüllungsbetrag bewertet.
Höchstwertprinzip ist beachtet.
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als
fünf Jahren: 0,00 € (0,00 €). |
|
| Sonstige
Verbindlichkeiten |
Sonstige
Verbindlichkeiten wurden mit ihrem
Erfüllungsbetrag bewertet. Verbindlichkeiten mit
einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren:
0,00 € (0,00€). Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern: 1.584,66 €
(1.654,79 €). |
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C. Sonstige Angaben
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Geschäftsführer |
Friedrich Liegl,
Geschäftsführer Die Erleichterung des
§ 286 Abs. 4 HGB wurde in Anspruch
genommen. |
| Ergebnisverwendung |
Der
Geschäftsführer schlägt vor, den
Jahresüberschuss des Geschäftsjahres dem
vorhandenen Gewinnvortrag hinzuzurechnen und auf neue
Rechnung vorzutragen. |
München
Friedrich
Liegl, Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 30.11.2011
festgestellt.
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