Sparkasse RietbergLiquidiert

Stammdaten

Register
Amtsgericht Gütersloh HRA 5423
Eingetragen
24.9.1998
Branche
Kreditinstitute des SparkassensektorsKreditinstitute mit SonderaufgabenKreditinstitute des Genossenschaftssektors
Gegenstand
Betreiben aller banküblichen Geschäfte im Sinne des § 1 der Verordnung zur Regelung des Geschäftsrechts und des Betriebs der Sparkassen in Nordrhein-Westfalen vom 15. Dezember 1995.

Historie

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Management

NameRolle
Frank Ehlebracht
seit 3.1.2012
Vorstandsmitglied
Heinz Hüning
seit 4.6.2004
Vorstandsmitglied

Konzern- und Jahresabschlüsse

Sparkasse Rietberg

Rietberg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015

Lagebericht 2015

A. Grundlagen der Sparkasse

Die Sparkasse Rietberg ist gemäß § 1 SpkG eine Anstalt des öffentlichen Rechts. Sie ist Mitglied des Sparkassenverbands Westfalen-Lippe (SVWL), Münster, und über diesen dem Deutschen Sparkassen- und Giroverband e. V., Berlin und Bonn, angeschlossen. Sie ist beim Amtsgericht Gütersloh unter der Nummer A 5423 im Handelsregister eingetragen.

Träger der Sparkasse ist die Stadt Rietberg. Satzungsgebiet der Sparkasse sind das Gebiet des Trägers und das des Kreises Gütersloh mit den angrenzenden Kreisen. Die Sparkasse ist Mitglied im bundesweiten Haftungsverbund der Sparkassen-Finanzgruppe, der aus Sparkassen, Landesbanken und Landesbausparkassen besteht.

Am 03.07.2015 trat in Deutschland das Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) in Kraft. Die Sparkassen-Finanzgruppe hat ihr Sicherungssystem an die Vorgaben dieses Gesetzes angepasst. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat es als Einlagensicherungssystem nach EinSiG amtlich anerkannt. Es besteht nun aus einer freiwilligen Institutssicherung und einer gesetzlichen Einlagensicherung.

Die Sparkasse ist ein regionales Wirtschaftsunternehmen mit der Aufgabe, die geld- und kreditwirtschaftliche Versorgung der Bevölkerung und der Wirtschaft insbesondere im satzungsrechtlichen Geschäftsgebiet sicherzustellen. Daneben ist das soziale und kulturelle Engagement der Sparkasse zu nennen. Im Rahmen der Geschäftsstrategie sind die Grundsätze unserer geschäftspolitischen Ausrichtung zusammengefasst und in die operativen Planungen eingearbeitet. Die übergeordneten Ziele werden im Lagebericht im Folgenden dargestellt. Durch die zielorientierte Bearbeitung der strategischen Geschäftsfelder soll die Aufgabenerfüllung der Sparkasse über die Ausschöpfung von Ertragspotenzialen sowie Kostensenkungen sichergestellt werden. Darüber hinaus hat der Vorstand die Risikostrategie überprüft und den veränderten Rahmenbedingungen angepasst. Die Strategien wurden mit dem Verwaltungsrat der Sparkasse erörtert und innerhalb des Hauses kommuniziert.

B. Wirtschaftsbericht

1. Wirtschaftliche Rahmenbedingungen im Jahr 2015

Wirtschaftsentwicklung

Die Weltwirtschaft erholte sich im Laufe des Jahres 2015 weiterhin zögerlich und uneinheitlich. Während sich die konjunkturelle Lage in den Industrieländern, begünstigt u.a. durch niedrige Ölpreise und nach wie vor günstigen Finanzierungsbedingungen, positiv entwickelte, dämpften dagegen strukturelle Hemmnisse und makroökonomische Ungleichgewichte die Wachstumsperspektiven in den aufstrebenden Volkswirtschaften.

Im Euro-Raum wurde die Konjunkturerholung zunehmend von der Binnennachfrage getragen. Positiv ausgewirkt haben sich zudem der erheblich gesunkene Außenwert des Euro, die deutliche Verbesserung der Finanzierungsbedingungen für Unternehmen und private Haushalte sowie die Halbierung des Ölpreises.

Das Wachstum der deutschen Wirtschaft wurde im Jahr 2015 überwiegend durch die lebhafte Binnennachfrage - in erster Linie durch den privaten Konsum - gestützt. Mit einer Zuwachsrate von 1,7 % legte die reale Wirtschaftsleistung im gleichen Tempo zu wie im Jahr zuvor (1,6 %). Treibende Faktoren waren darüber hinaus die günstige Arbeitsmarktlage (Arbeitslosenquote 6,4 %) und die kräftigen Zuwächse der realen verfügbaren Einkommen der privaten Haushalte. Die Inflationsrate betrug im Berichtsjahr 0,3 % (Vorjahr: 0,9 %). Bei den Bauinvestitionen, die mit einer Zuwachsrate von 0,2 % deutlich weniger dynamisch zulegten als im Vorjahr (2,9 %), machten sich die rückläufige öffentliche Bautätigkeit und abnehmende gewerbliche Bauinvestitionen bemerkbar.

Die Konjunktur in Ostwestfalen lauft im bisherigen Tempo weiter, auch wenn eine kräftige Belebung aktuell nicht ansteht. Dieses Fazit zieht die Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld im Konjunkturbericht aus der Herbstumfrage der Unternehmen in Ostwestfalen. Mehr als neunzig Prozent der befragten Betriebe bezeichneten die momentane Lage als befriedigend oder gut. Der Konjunkturklimaindex für die gesamte Wirtschaft in Ostwestfalen ist von 116 auf 118 Punkte gestiegen. Die Konjunktur kann sich dabei derzeit auf den Konsum und den Export verlassen. Eine sehr robuste Beschäftigungslage, Einkommenszuwächse und der niedrige Ölpreis unterstützen das gute Konsumklima. Besonders gestiegen ist die Geschäftslage im Dienstleistungsbereich. An der Herbst-Konjunkturumfrage der IHK beteiligten sich 1.606 Unternehmen mit 142.480 Beschäftigten aus den Bereichen Industrie, Handel und Dienstleistung aus ganz Ostwestfalen.

Zinsentwicklung

Das Jahr 2015 stand ganz im Zeichen der Notenbanken. Die Europäische Zentralbank (EZB) beließ ihre Leitzinsen weiterhin unverändert und setzte ihre expansive Geldpolitik fort. Seit September 2014 liegt der Hauptrefinanzierungssatz bei 0,05 %. Die Einlagenfazilität wurde auf -0,30 % abgesenkt. Zudem führte die EZB geldpolitische Sondermaßnahmen im Rahmen des Erweiterten Programms zum Ankauf von Vermögenswerten (EAPP) durch, um den Markt zusätzlich mit Liquidität zu versorgen. Das Ankaufprogramm soll bis März 2017 fortgesetzt werden. Vor den traditionell schwächeren Umsätzen zum Jahresende hat die EZB in den letzten Wochen verstärkt Staatsanleihen erworben. Ihre Bilanz hat die EZB durch die Ankaufprogramme seit Dezember 2014 von 2,03 auf 2,71 Bio. Euro ausgeweitet.

In den USA kam es hingegen zur ersten Leitzinserhöhung seit annähernd zehn Jahren. Angesichts der weiter positiven Arbeitsmarktdaten und im Hinblick auf eine Gewährleistung der Preisstabilität hat die FED den Leitzins mit Entscheidung vom 16.12.2015 um einen viertel Prozentpunkt auf 0,25 % bis 0,50 % angehoben. Außerdem wurden weitere, allmähliche Zinsanpassungen in Aussicht gestellt. Die amerikanische Geldpolitik ist damit auf dem Weg der Normalisierung, bleibt aber expansiv ausgerichtet. Die Kapitalmärkte haben dies weltweit positiv aufgenommen.

Die Renditen zehnjähriger Staatsanleihen stiegen seit Ende April 2015 für viele Staaten des Euroraums von einem sehr niedrigen Niveau aus spürbar an. Die Zinsen für zehnjährige Bundesanleihen in Deutschland hatten in der zweiten Aprilhälfte ein Rekordtief von 0,07 % erreicht. Im Juni 2015 erzielten die zehnjährigen Bundesanleihen ein Zinsniveau von bis zu 1,0 %. Im Zuge fallender Ölpreise, sinkender Inflationserwartungen und der Ankündigung über eine Ausweitung des Anleihekaufprogramms der EZB liegen die Renditen wieder nahe 0,6 % und am Jahresende bei 0,7 %. Andere Staaten aus dem Euroraum mussten höhere Zinsen für die Aufnahme von Staatsschulden am Markt leisten. Die Monatsdurchschnitte der EONIA Geldmarktsätze verminderten sich im Jahr 2015 von -0,03 % auf -0,20%.

2. Veränderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen im Jahr 2015

Mit der Veröffentlichung der "Delegierten Verordnung (EU) 61/2015 der Kommission vom 10.10.2014 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die Liquiditätsdeckungsanforderung an Kreditinstitute" hat der Gesetzgeber die verbindliche Einhaltung der Liquiditätsdeckungsquote (von 60 %) auf Basis der vorgenannten Verordnung ab 01.10.2015 festgeschrieben. Die hieraus resultierenden Anforderungen und neuen Meldevorschriften hat unser Institut umgesetzt.

Am 03.07.2015 trat das neue Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) in Kraft. Damit wurde die EU-Richtlinie 2014/49/EU über Einlagensicherungssysteme in deutsches Recht umgesetzt. Aufgrund der neuen gesetzlichen Regelungen wurde eine Anpassung des derzeitigen Sicherungssystems der Sparkassen-Finanzgruppe notwendig. Statt des bisherigen ausschließlichen Institutssicherungssystems handelt es sich nunmehr um ein als Einlagensicherungssystem anerkanntes institutsbezogenes Sicherungssystem, welches sich zum einen aus einer gesetzlich zwingenden Einlagensicherung als auch aus einer freiwilligen Institutssicherung zusammensetzt.

Im April 2014 hat das Europäische Parlament den Einheitlichen Europäischen Abwicklungsmechanismus (Single Resolution Mechanism Regulation, SRMR) verabschiedet. Dieser besteht aus der einheitlichen Abwicklungsbehörde (Single Resolution Board, SRB) und aus dem einheitlichen Abwicklungsfonds (Single Resolution Fund, SRF). Mit diesen Maßnahmen sollen innerhalb der Euro-Staaten einheitliche Regeln für notleidende Banken angewendet werden und wirksame Verfahren entwickelt werden, um Bankinsolvenzen zu überwinden. Erstmalig erfolgte in 2015 die Erhebung der Bankenabgabe durch die Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (FMSA), die die Beitragserhebung in Deutschland für den SRF durchführt.

Die EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie setzt die mit der Verbraucherkreditrichtlinie begonnene Regulierung der Kreditvergabe fort. Im Fokus beider Richtlinien steht der Schutz des Verbrauchers. Ziel der Wohnimmobilienkreditrichtlinie ist es, einen transparenten, effizienten und wettbewerbsfähigen Binnenmarkt auch für Immobilienfinanzierungen zu schaffen. Darüber hinaus soll eine nachhaltige und verantwortungsvolle Kreditvergabe sowie die Verbesserung der Beratungsqualität sichergestellt werden. Diese Ziele werden insbesondere durch die weitere Vereinheitlichung von Informations- sowie Verhaltenspflichten vorangetrieben. Eine Umsetzung in unserem Institut mit Inkrafttreten zum 21.03.2016 ist vorgesehen.

Die USA haben im Jahr 2010 die Bestimmungen zum "Foreign Account Tax Compliance Act" (FATCA) beschlossen. Mit diesem Gesetz sollen alle in den USA steuerpflichtigen Personen mit Wohnsitz im Ausland identifiziert werden. Gleichzeitig wurden mit Wirkung ab dem Jahr 2013 die Meldevorschriften verschärft. Der US-Fiskus hat damit weltweit die Finanzinstitute in die Pflicht genommen. Am 31.05.2013 haben Deutschland und die USA das "FATCA-Abkommen" unterzeichnet. Unser Institut hat die notwendigen Prozesse zur Übermittlung der notwendigen Daten eingerichtet. Zum 30.09.2015 erfolgten die ersten Meldungen an das Bundeszentralamt für Steuern.

3. Darstellung, Analyse und Beurteilung des Geschäftsverlaufs

3.1. Bilanzsumme und Geschäftsvolumen

Die Bilanzsumme erhöhte sich im Jahr 2015 um 7,8 Mio. EUR bzw. 1,9% auf 415,0 Mio. EUR und entsprach unseren Erwartungen einer moderat steigenden Bilanzsumme. Der Anstieg resultiert im Wesentlichen aus höheren Forderungen an Kreditinstitute und Kunden. Die Kundeneinlagen verzeichneten einen Zuwachs von EUR 10,7 Mio. Das aus Kundenaktiva, Kundenpassiva, Eventualverbindlichkeiten, unwiderruflichen Kreditzusagen und den Kundenbeständen im Wertpapiergeschäft bestehende Geschäftsvolumen erhöhte sich um EUR 13,7 Mio oder 2,1 % auf EUR 668,7 Mio.

3.2. Kreditgeschäft

Das bilanzielle Kreditgeschäft des Jahres 2015 verzeichnete im Vergleich zum Vorjahr einen leichten Zuwachs und erfüllte damit unsere Erwartungen. Die Forderungen an Kunden stiegen um EUR 3,3 Mio bzw. 1,3 % auf EUR 256,7 Mio. Die Darlehenszusagen sanken um EUR 1,3 Mio auf EUR 48,2 Mio. Der Anteil der Forderungen gegenüber Kunden an der Stichtagsbilanzsumme hat sich von 62,2 % auf 61,9 % leicht verringert.

Bei einer Analyse des nach Branchen gegliederten Forderungsbestands ist ein spürbarer Anstieg der Kredite an Unternehmen und wirtschaftlich Selbstständige von 6,5 % bzw. EUR 7,5 Mio auf EUR 121,8 Mio im Vergleich zum Vorjahr festzustellen. Das übertraf unsere Erwartung einer leicht steigenden Kreditnachfrage. Die Darlehenszusagen hingegen sanken um 4,7 % auf EUR 28,2 Mio.

Hingegen ist im Privatkundengeschäft ein Rückgang von EUR 2,8 Mio zu verzeichnen gewesen, welcher unsere Erwartung einer leicht steigenden Kreditnachfrage nicht erfüllte. Dieser Wert entspricht einem Minus von 2,0 % der Kredite an wirtschaftlich unselbstständige und sonstige Privatpersonen. Wesentlicher Grund hierfür ist ein Minus bei den Wohnungsbaukrediten, welches ebenfalls unsere Erwartung einer leicht steigenden Nachfrage nicht erfüllte. Die Darlehenszusagen verringerten sich um EUR 0,3 Mio auf EUR 19,3 Mio.

Der Anteil der Forderungen an Privatpersonen und wirtschaftlich Unselbstständige ist auf 51,9 % gesunken, während der Anteil der Unternehmen und wirtschaftlich Selbstständigen auf 46,4 % gestiegen ist.

3.3. Wertpapiereigenanlagen

Der Bestand an eigenen Wertpapieranlagen verringerte sich im Stichtagsvergleich um EUR 3,9 Mio auf EUR 110,5 Mio. Ursächlich für die Entwicklung war die Fälligkeit eines variabel verzinslichen Wertpapiers der Landesbank Hessen-Thüringen (EUR 10,0 Mio nominal), der der Erwerb eines festverzinslichen Wertpapiers eines öffentlichen Emittenten (EUR 4,0 Mio nominal) gegenübersteht. Daneben wurde der Wertpapierspezialfonds aufgestockt (EUR 3,0 Mio) und weitere Fondsanteilen eines bereits im Bestand befindlichen Publikumsfonds erworben (EUR 2,0 Mio). Demgegenüber steht der Verkauf der Anteile eines anderen Publikumsfonds (EUR 4,7 Mio).

Der Wertpapier-Spezialfonds ist in festverzinsliche Wertpapiere und Staatsanleihen der EURO-Zone, Rentenfonds sowie zu geringen Teilen in Aktienfonds investiert. Der Anteil des Spezialfonds am Bilanzwert der Wertpapieranlagen erhöhte sich durch die Aufstockung von 35,0 % auf 40,4 %.

3.4. Beteiligungen/Anteilsbesitz

Der Anteilsbesitz der Sparkasse per 31.12.2015 von EUR 6,3 Mio entfiel mit EUR 5,7 Mio auf die Beteiligung am SVWL, mit EUR 0,5 Mio auf die Beteiligung an der Deutschen Sparkassen Leasing AG & Co. KG und mit EUR 0,2 Mio auf die indirekte Beteiligung an der Landesbank Berlin Holding AG (LBBH). Die Veränderung gegenüber dem Vorjahr um EUR 0,1 Mio resultiert aus der Stammkapitalherabsetzung des SVWL infolge der Kapitalherabsetzung der dwpbank AG.

3.5. Geldanlagen von Kunden

Das Einlagengeschäft unter Berücksichtigung der nachrangigen Verbindlichkeiten weist im Berichtsjahr ein moderates Wachstum auf, das unseren Planungen entspricht. Dabei entwickelten sich die Einlagen der Firmenkunden einschließlich öffentlicher Haushalte mit einem Plus von EUR 2,8 Mio bzw. 5,4 % positiv. Die Einlagen privater Haushalte entwickelten sich mit einem Zuwachs von EUR 7,5 Mio bzw. 3,2 % ebenfalls positiv. Die Kundenverbindlichkeiten insgesamt erhöhten sich zum Bilanzstichtag im Vergleich zum Vorjahr um 3,6 % auf EUR 309,4 Mio. Positiv entwickelte sich der Bestand an Sichteinlagen, welcher um EUR 29,6 Mio auf EUR 222,1 Mio anstieg. Die Bestände an Spareinlagen und Sparkassenbriefen waren hingegen rückläufig. Die Spareinlagen verringerten sich um EUR 8,7 Mio auf EUR 59,4 Mio, die Sparkassenbriefe um EUR 9,2 Mio auf EUR 15,2 Mio. Für das bei der Sparkasse betreute Kundenvermögen (bestehend aus bilanzwirksamen Einlagen und den Wertpapierbeständen unserer Kunden) führte dies zu einem Zuwachs von EUR 11,8 Mio auf EUR 390,5 Mio, da im Wertpapierbestand ebenfalls ein Zuwachs von EUR 1,1 Mio zu verzeichnen war.

3.6. Interbankengeschäft

Die Forderungen an Kreditinstitute (ohne Schuldscheindarlehen) erhöhten sich um EUR 7,9 Mio auf EUR 27,5 Mio. Davon sind EUR 15,9 Mio täglich fällig. Der Bestand besteht aus Forderungen an die eigene Girozentrale und an die DekaBank.

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten haben sich um 5,5 % auf EUR 70,4 Mio verringert. Bei dieser Bilanzposition handelt es sich im Wesentlichen um an Kreditinstitute verkaufte langfristige Sparkassenbriefe zur fristenkongruenten Refinanzierung des Kreditgeschäftes und zur Begrenzung des allgemeinen Zinsänderungsrisikos sowie um zweckgebundene Weiterleitungsdarlehen.

3.7. Dienstleistungsgeschäft

Das Wertpapiergeschäft wurde im Jahr 2015 maßgeblich von der weiteren Erholung der Kapital- und Aktienmärkte geprägt. Der Gesamtumsatz im Wertpapiergeschäft (ohne Einlösungen) mit unseren Kunden nahm um EUR 6,3 Mio auf EUR 24,1 Mio zu, die Wertpapierkäufe übertrafen dabei die Wertpapierverkäufe (ohne Einlösungen) deutlich. Damit wurde unsere Erwartung einer deutlich ansteigenden Entwicklung erfüllt.

Beim Absatz von vermittelten Bausparverträgen ergab sich eine spürbare Verringerung des Abschlussvolumens, die unserer Planung eines leicht über dem Niveau des Vorjahres liegenden Abschlussvolumens nicht entspricht. Bei den Lebensversicherungen ergab sich eine deutliche Steigerung des Abschlussvolumens, welches den erwarteten spürbaren Rückgang deutlich übertraf. Rückläufig entwickelte sich das Geschäft mit Beteiligungen in geschlossenen Fonds.

Das Vermittlungsvolumen von Kompositversicherungen hat sich deutlich erhöht und damit unsere Erwartungen erfüllt. Bei den Krankenversicherungen liegt das Abschlussvolumen leicht über dem Vorjahreswert und hat damit unsere Planungen eines deutlichen Anstiegs nicht vollständig erfüllt.

3.8. Investitionen

Im Berichtsjahr wurden keine Investitionen von größerer Bedeutung getätigt.

3.9. Personalbericht

Am 31.12.2015 beschäftigte die Sparkasse 102 Mitarbeiter (31.12.2014: 105 Mitarbeiter), davon 26 Teilzeitkräfte, sieben vorübergehend Beschäftigte und acht Auszubildende. Die Anzahl der Vollzeitbeschäftigten verringerte sich um zwei, die der Teilzeitbeschäftigten erhöhte sich um zwei und der vorübergehend Beschäftigten verringerte sich um eine. Die Personalkapazitäten - Teilzeitkräfte werden auf Vollzeit umgerechnet - betrug im Jahresdurchschnitt 77,6 (Vorjahr: 78,3).

Um unseren Kunden ein attraktives und umfassendes Dienstleistungsangebot unterbreiten zu können und um eine gute Beratungsqualität zu gewährleisten, nahm auch im vergangenen Jahr die gezielte Aus- und Weiterbildung der Mitarbeiter einen hohen Stellenwert ein.

4. Darstellung, Analyse und Beurteilung der Lage

4.1. Vermögenslage

Die zum Jahresende ausgewiesenen Gewinnrücklagen erhöhten sich durch die Zuführung des Bilanzgewinns 2014. Insgesamt weist die Sparkasse inklusive des Bilanzgewinns 2015 vor Gewinnverwendung ein Eigenkapital von 22,9 Mio. EUR (Vorjahr 22,4 Mio. EUR) aus. Neben den Gewinnrücklagen verfügt die Sparkasse über weitere Eigenkapitalbestandteile. So wurde der Fonds für allgemeine Bankrisiken gemäß § 340g HGB von 5,4 Mio. EUR auf 6,1 Mio. EUR erhöht. Ferner wird seit dem Jahr 2010 eine zusätzliche Vorsorge zur Absicherung des Risikos, das die Sparkasse während der voraussichtlich langfristigen Abwicklungsdauer der "Ersten Abwicklungsanstalt" von 25 Jahren trägt, gebildet.

Die Eigenkapitalanforderungen der CRR wurden jederzeit eingehalten. Das Verhältnis der angerechneten Eigenmittel bezogen auf die risikobezogenen Positionswerte (Adressenausfall-, operationelle, Markt- und CVA-Risiken) übertrifft am 31.12.2015 mit 14,7 % den vorgeschriebenen Mindestwert von 8,0 % gemäß CRR und den als Mindestgröße festgelegten Zielwert von 9,2 % deutlich. Die Kernkapitalquote beträgt 13,6 %. Die Leverage Ratio weist zum 31.12.2015 einen Wert von 6,3 % auf. Die Sparkasse weist damit eine angemessene Kapitalbasis auf.

4.2. Finanzlage

Die Zahlungsbereitschaft der Sparkasse war im abgelaufenen Geschäftsjahr aufgrund einer angemessenen Liquiditätsvorsorge jederzeit gegeben. Die Liquiditätskennziffer der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht wurde stets eingehalten. Die Liquiditätskennziffer (31.12.2015: 3,62) lag im Berichtsjahr durchgängig über dem in der Risikostrategie festgelegten Mindestwert von 1,15. Die Liquidity Coverage Ratio (LCR) weist einen Wert von 178 % aus. Zur Erfüllung der Mindestreservevorschriften wurden Guthaben bei der Deutschen Bundesbank geführt. Die Kredit- und Dispositionslinien bei der Helaba wurden bei Bedarf in Anspruch genommen. Ein Spitzenausgleich erfolgte durch Tagesgeldaufnahmen bzw. Tagesgeldanlagen bei der Helaba bzw. der DekaBank.

4.3. Ertragslage

Die wesentlichen Erfolgskomponenten der Gewinn- und Verlustrechnung laut Jahresabschluss sind in der folgenden Tabelle aufgeführt. Die Erträge und Aufwendungen sind nicht um periodenfremde und außergewöhnliche Posten bereinigt.

2015
Mio. EUR
2014
Mio. EUR
Veränderung
Mio. EUR
Veränderung
%
Zinsüberschuss 9,0 9,2 -0,2 -2,2
Provisionsüberschuss 2,6 2,4 0,2 8,3
Nettoergebnis des Handelsbestands 0,0 0,0 0,0 0,0
Sonstige betriebliche Erträge 1,7 0,2 1,5 750,0
Personalaufwand 5,8 5,7 0,1 1,8
Anderer Verwaltungsaufwand 2,5 2,5 0,0 0,0
Sonstige betriebliche Aufwendungen 2,1 0,6 1,5 250,0
Ergebnis vor Bewertung und Risikovorsorge 2,9 3,0 -0,1 -3,3
Aufwand aus Bewertung und Risikovorsorge 0,9 0,5 0,4 80,0
Zuführungen Fonds für allgemeine Bankrisiken 0,7 1,0 -0,3 -30,0
Ergebnis vor Steuern 1,2 1,5 -0,3 -20,0
Steueraufwand 0,7 0,9 -0,2 -22,2
Jahresüberschuss 0,5 0,6 -0,1 -16,7
Zinsüberschuss: GuV-Posten Nr. 1 bis 4
Provisionsüberschuss: GuV-Posten Nr. 5 und 6
Sonstige betriebliche Erträge: GuV-Posten Nr. 8 und 20
Sonstige betriebliche Aufwendungen: GuV-Posten Nr. 11, 12, 17 und 21
Aufwand aus Bewertung und Risikovorsorge: GuV-Posten Nr. 13 bis 16

Von der Gewinn- und Verlustrechnung ausgehend liegen die Personalaufwendungen mit EUR 5,8 Mio um 1,8 % über dem Vorjahresniveau. Der Anstieg zum Vorjahr ist im Wesentlichen auf höhere Altersversorgungsaufwendungen und auf Tarifsteigerungen zurückzuführen. Die anderen Verwaltungsaufwendungen blieben unverändert. Der Anstieg der sonstigen betrieblichen Aufwendungen bzw. der sonstigen betrieblichen Ertrage entfallt im Wesentlichen auf einen Schadensfall bzw. die entsprechende Erstattung der Versicherung.

Die Abschreibungen und Wertberichtigungen nach Verrechnung mit Erträgen (Bewertung und Risikovorsorge) wurden in der Gewinn- und Verlustrechnung mit EUR 0,9 Mio ausgewiesen. Wesentliche Gründe für den Anstieg im Vergleich zum Vorjahr (EUR 0.5 Mio) sind ein leicht negatives Bewertungsergebnis im Kreditgeschäft, nachdem im Vorjahr noch ein deutlich positives Bewertungsergebnis zu verzeichnen war, und ein etwas höheres Bewertungsergebnis im Wertpapiergeschäft. Die Planungen der Sparkasse für das Jahr 2015 gingen noch von einem deutlich höheren Bewertungsaufwand im Kreditgeschäft aus. Das Bewertungsergebnis aus dem Wertpapiergeschäft ist gegenüber dem Vorjahr etwas gestiegen und lag damit über unseren Planungen eines leicht niedrigeren Wertes. Bei Beteiligungen ergab sich kein Bewertungsaufwand. Ferner wurden, wie im Vorjahr, ungebundene Vorsorgereserven dotiert.

Die ertragsabhängigen Steuern haben sich auf EUR 0,7 Mio verringert. Im Ergebnis ergibt sich ein im Vergleich zum Vorjahr leicht gesunkener Jahresüberschuss von EUR 0,5 Mio. Die Kapitalrendite, berechnet als Quotient aus Nettogewinn (Jahresüberschuss) und Bilanzsumme, betrug im Geschäftsjahr 2015 0,12 %.

Zur Analyse der Ertragslage wird für interne Zwecke und für den überbetrieblichen Vergleich der bundeseinheitliche Betriebsvergleich der Sparkassenorganisation eingesetzt. Zur Ermittlung eines Betriebsergebnisses vor Bewertung werden die Erträge und Aufwendungen um periodenfremde und außergewöhnliche Posten bereinigt, die in der internen Darstellung dem neutralen Ergebnis zugerechnet werden.

Die wichtigste Ertragsquelle der Sparkasse ist weiterhin der Zinsüberschuss. Dieser liegt nach den Werten des Betriebsvergleichs mit EUR 8,8 Mio (Vorjahr EUR 9,1 Mio) etwas unter dem Niveau des Vorjahres und leicht unter unseren Erwartungen eines leicht geringeren Zinsüberschusses zu Beginn des Jahres. Der Zinsüberschuss entspricht somit 2,11 % der in 2015 um 0,9 % gestiegenen Durchschnittsbilanzsumme. Der absolute Zinsertrag ist gegenüber dem Vorjahr deutlich gesunken. Dabei waren sowohl bei den Zinserträgen aus dem Kundengeschäft als auch aus dem Eigengeschäft Rückgänge zu verzeichnen. Der absolute Zinsaufwand ist deutlich gesunken, da die Zinsaufwendungen aus dem Kundengeschäft sowie gegenüber Kreditinstituten deutlich rückläufig waren. Im Ergebnis übertrifft der Rückgang der Zinserträge die Verminderung der Zinsaufwendungen.

Der Provisionsüberschuss von EUR 2,1 Mio liegt über dem Niveau des Vorjahres und spürbar über unseren Erwartungen, die von einem leichten Rückgang ausgingen. Dabei fielen insbesondere die Erträge aus dem Vermittlungsgeschäft, Giroverkehr und aus dem Wertpapiergeschäft mit Kunden höher als erwartet aus.

Die Personalaufwendungen nach der Systematik des Betriebsvergleichs liegen mit einem Anstieg von EUR 0,1 Mio auf EUR 5,5 Mio leicht über dem Vorjahreswert und entsprechenden damit unseren Erwartungen eines leichten Anstiegs. Hauptgründe dafür waren insbesondere Tarifsteigerungen. Die Sachaufwendungen von EUR 2,9 Mio haben sich gegenüber dem Vorjahr nicht verändert und entsprachen damit nicht unserer Planung eines leicht sinkenden Aufwands. Wesentlicher Grund für die Abweichung von der Planung sind höhere Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen Dritter. Der um die periodenfremden und außergewöhnlichen Beträge für den Betriebsvergleich bereinigte Gesamtwert der Verwaltungsaufwendungen liegt leicht über dem zu Jahresbeginn prognostizierten Wert und entspricht damit nicht unseren Erwartungen eines leicht sinkenden Verwaltungsaufwands.

Die auf Basis der Betriebsvergleichswerte zur Unternehmenssteuerung eingesetzte Zielgröße Cost-Income-Ratio (Verhältnis von Aufwendungen und Erträgen) verschlechterte sich wegen der oben beschriebenen Entwicklung von 71,2 % auf 72,5 %. Das strategische Unternehmensziel von unter 70,0 % wurde somit überschritten.

Das Betriebsergebnis vor Bewertung nach der Systematik des Betriebsvergleiches zeigt in absoluten Werten eine Verringerung um EUR 0,2 Mio auf EUR 3,2 Mio. Im Verhältnis zur gestiegenen Durchschnittsbilanzsumme ergibt sich für diese Steuerungsgröße ein um 0,05 %-Punkte auf 0,76 % gesunkener Wert. Dieser Wert entsprach unserer Erwartung zu Beginn des Berichtsjahres, bei dem wir von einem etwas zurückgehenden Betriebsergebnis vor Bewertung ausgegangen sind.

Das Betriebsergebnis vor Bewertung als Maßgröße der Ertragskraft liegt deutlich unter dem Durchschnittswert von Sparkassen vergleichbarer Größe in Westfalen-Lippe. Wesentliche Ursachen sind überdurchschnittliche Verwaltungsaufwendungen, die in Summe zu dem oben beschriebenen Ergebnis führen. Gemessen daran wird nach Berücksichtigung des Bewertungsergebnisses eine angemessene Aufstockung des Eigenkapitals ermöglicht.

Insgesamt sind der Geschäftsverlauf im Jahr 2015, die Lage sowie die Geschäftsentwicklung der Sparkasse im Geschäftsjahr im Vergleich zu den Planungen als zufriedenstellend zu beurteilen.

C. Nachtragsbericht

Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Schluss des Geschäftsjahres sind insofern eingetreten, als die Sparkasse im Mai 2016 Gespräche zur Gründung eines Sparkassenzweckverbandes mit der Sparkasse Gütersloh aufgenommen hat.

D. Prognose-, Chancen- und Risikobericht

1. Ziele und Strategien des Risikomanagements

Der Gesamtvorstand der Sparkasse hat in Rahmengrundsätzen für das Risikomanagement die risikopolitische Ausrichtung der Sparkasse festgelegt.

Die Sparkasse betrachtet sich als risikoneutral. Danach werden Risiken bei einem günstigen Verhältnis zwischen Chancen und Risiken bewusst eingegangen. Bei Eintritt eines ungünstigen Chance-/ Risikoverhältnisses ist der Ausgleich oder die Verringerung der Risiken vorgesehen. Risiken mit vertretbarem potenziellen Schaden werden akzeptiert.

Dies geschieht nach geschäftspolitischen und betriebswirtschaftlichen Vorgaben und unter Berücksichtigung der Risikotragfähigkeit der Sparkasse. Zur Risikosteuerung besteht ein umfassendes Risikomanagementsystem. Der Vorstand hat in der Risikostrategie und den untergeordneten Teilrisikostrategien die Rahmengrundsätze des Risikomanagements und die risikopolitische Ausrichtung der Sparkasse im Rahmen eines festgelegten Strategieprozesses überprüft und den aktuellen Rahmenbedingungen angepasst. Für die bedeutendsten Risikokategorien der Sparkasse, Adressenausfallrisiken, Marktpreisrisiken, operationelle Risiken und Liquiditätsrisiko, wurden die Risikostrategie bzw. die Teilrisikostrategien aktualisiert. Alle Geschäftsbereiche verfolgen die Zielsetzung, bei den eingegangenen Risiken die Wahrscheinlichkeit der Realisation eines Vermögensverlustes zu minimieren. Dies wird durch frühzeitiges Erkennen von Gefahrensituationen und rechtzeitige Gegenmaßnahmen sichergestellt. Das Risikomanagementsystem wird laufend weiterentwickelt.

Aus der Risikodeckungsmasse wird ein Risikobudget zur Abdeckung der potenziellen Risiken bereitgestellt. Die eingegangenen Einzelrisiken werden im Rahmen der GuV-orientierten Risikotragfähigkeitsrechnung dem Risikobudget gegenübergestellt und eine Auslastungsquote ermittelt. Die Gesamtsumme der Einzelrisiken ist auf die Höhe des Risikobudgets limitiert und wird ebenso wie die Risikodeckungsmasse laufend überprüft. Begrenzt werden die eingegangenen Risiken durch den Umfang des bereitgestellten Risikodeckungspotenzials und des hieraus abgeleiteten gesamten Risikolimits. Darüber hinaus werden aus dem Risikobudget Einzellimite für einzelne Risikoarten bzw. -gruppen in der Risikotragfähigkeit abgeleitet. Daneben existieren für einzelne Risiken ergänzende Volumenlimite. Der Verwaltungsrat der Sparkasse nimmt die Entwicklung der Risikolage regelmäßig zur Kenntnis.

Gemäß den Anforderungen der MaRisk wird das Risikotragfähigkeitskonzept um einen zukunftsgerichteten Kapitalplanungsprozess ergänzt. Damit ist die frühzeitige Identifikation eines zusätzlichen Kapitalbedarfs (im Sinne des Risikodeckungspotenzials) möglich, der sich über den Risikobetrachtungshorizont hinaus zur Deckung künftiger Risiken ergeben könnte. Die frühzeitige Einleitung eventuell erforderlicher Maßnahmen wäre damit möglich. Beim Kapitalplanungsprozess handelt es sich nicht um eine erweiterte Risikotragfähigkeitsbetrachtung im engeren Sinne.

2. Risikomanagementsystem

Zur Identifizierung, Bewertung und Steuerung der Risiken haben wir ein Risikomanagement- und -überwachungssystem eingerichtet Das vorrangige Ziel des Risikomanagementprozesses besteht darin, mögliche Risiken transparent und damit steuerbar zu machen. Das Risikomanagement umfasst die Verfahren zur Identifizierung und Bewertung der Risiken, die Festlegung von geeigneten Steuerungsmaßnahmen sowie die notwendigen Kontrollprozesse. Bei der Betrachtung der Risiken nimmt die Sparkasse eine Nettobetrachtung vor. Das Risikomanagementsystem ist Bestandteil einer ordnungsgemäßen Geschäftsorganisation gemäß § 25a Abs. 1 KWG und dient dem Vorstand, Verwaltungsrat sowie dem Risikoausschuss zur Überwachung der Risiken aus der geschäftlichen Tätigkeit der Sparkasse.

Der Gesamtvorstand ist für die Festlegung der Geschäfts- und Risikostrategie bzw. der einzelnen Teilrisikostrategien und für die Entwicklung des Risikomanagementsystems verantwortlich.

Für risikorelevante Kreditgeschäfte ist bis in die Ebene des Vorstands eine Trennung zwischen Markt und Marktfolge festgelegt. Damit wird der von der BaFin in den MaRisk geforderten Funktionstrennung Rechnung getragen. Die Sparkasse hat in Anlehnung an BTO 2.1. TZ 2 von einer aufbauorganisatorischen Trennung des Bereichs Handel von den Funktionen des Risikocontrollings sowie der Abwicklung und Kontrolle abgesehen, weil sich die Handelsaktivitäten in ihrer Gesamtheit auf Handelsgeschäfte konzentrieren, die unter Risikogesichtspunkten als nicht wesentlich im Sinne von BTO 2.1. TZ 2 MaRisk einzustufen sind.

Risikobehaftete Geschäfte werden nur getätigt, sofern deren Risikogehalt von allen damit befassten Mitarbeitern beurteilt werden kann. Bevor Geschäfte mit neuen Produkten oder auf neuen Märkten regelmäßig abgeschlossen werden, ist grundsätzlich im Rahmen einer Testphase das Risikopotenzial dieser Geschäfte zu bewerten und die für die Abwicklung notwendigen Prozesse in Arbeitsanweisungen festzulegen.

Die Interne Revision prüft in regelmäßigen Abständen das eingerichtete Risikomanagementsystem. Zielsetzung der Prüfungen ist insbesondere die ordnungsgemäße Handhabung der festgelegten Regelungen sowie die Feststellung von Schwachstellen im Risikomanagementsystem und die Überwachung der Umsetzung notwendiger Anpassungen.

Gemäß den MaRisk hat jedes Institut über eine Risikocontrolling-Funktion zu verfügen, die für die unabhängige Überwachung und Kommunikation der Risiken zuständig ist. Der Vorstand der Sparkasse hat die Risikocontrolling-Funktion dem Abteilungsleiter Unternehmenssteuerung übertragen. Der Risikocontrolling-Funktion wurden die in den MaRisk geforderten Befugnisse eingeräumt. Sie hat in der Sparkasse insbesondere folgende Aufgaben:

Unterstützung der Geschäftsleitung in allen risikopolitischen Fragen, insbesondere bei der Entwicklung und Umsetzung der Risikostrategie sowie bei der Ausgestaltung eines Systems zur Begrenzung der Risiken

Durchführung der Risikoinventur und Erstellung des Gesamtrisikoprofils

Unterstützung des Vorstandes bei der Einrichtung und Weiterentwicklung der Risikosteuerungs- und -controllingprozesse

Einrichtung und Weiterentwicklung eines Systems von Risikokennzahlen und eines Risikofrüherkennungsverfahrens

Laufende Überwachung der Risikosituation des Instituts und der Risikotragfähigkeit sowie der Einhaltung der eingerichteten Risikolimite

Regelmäßige Erstellung der Risikoberichte für die Geschäftsleitung

Verantwortung für die Prozesse zur unverzüglichen Weitergabe von unter Risikogesichtspunkten wesentlichen Informationen an die Geschäftsleitung, die jeweiligen Verantwortlichen und gegebenenfalls die Interne Revision

Es ist sichergestellt dass der Vorsitzende des Verwaltungsrats unter Einbeziehung des Vorstands direkt bei der Leitung der Risikocontrolling-Funktion Auskünfte einholen kann.

Bei einem Wechsel der Leitung der Risikocontrolling-Funktion wird der Verwaltungsrat informiert.

In der Sparkasse ist eine Compliance-Funktion eingerichtet, deren Aufgaben von den Mitarbeitern der Abteilung Zentrale Dienstleistungen (Gruppe Passivgeschäft) wahrgenommen werden. In der Abteilung sind die Aufgaben im Zusammenhang mit der Verhinderung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sowie sonstiger strafbarer Handlungen mit der Compliance-Funktion gemäß WpHG zusammengefasst. Die Leiterin ist als Compliance-Beauftragte gemäß WpHG und Geldwäschebeauftragte unmittelbar dem Vorstand unterstellt und ihm gegenüber berichtspflichtig.

Die Funktion des Compliance-Beauftragten nach KWG nimmt Leiter der Abteilung Unternehmensentwicklung war, der unmittelbar dem Vorstand unterstellt und ihm gegenüber berichtspflichtig ist.

3. Risikomanagementprozess

Aus dem beschriebenen Gesamtsystem hat unser Haus einen Managementprozess zur Erkennung und Bewertung von Risiken (strategische, jährliche Risikoinventur) sowie zur Messung, Steuerung und Kontrolle von Risiken (operative, dauerhafte Tätigkeiten) abgeleitet. Anhand festgelegter Risikoindikatoren erfolgen eine systematische Ermittlung der Risiken sowie deren Einordnung in einen Risikokatalog. Die Risiken werden danach gemessen, ob und in welcher Höhe ihr Eintritt Auswirkungen auf den Jahresüberschuss der Sparkasse hat.

Die Ermittlung der Risiken in der periodischen Sichtweise erfolgt auf den Planungshorizont von jeweils einem Jahr. Als Risiko wird in dieser Sichtweise eine negative Abweichung von den Planwerten verstanden.

Daneben werden die aufsichtsrechtlich vorgegebenen Relationen als strenge Nebenbedingung regelmäßig ermittelt und überwacht. Unter Berücksichtigung der laufenden Ergebnisprognose sowie der vorhandenen Reserven wird ein Risikobudget festgelegt. Auf das Risikobudget werden alle wesentlichen Risiken der Sparkasse angerechnet. Mit Hilfe der handelsrechtlichen Betrachtung wird gewährleistet, dass die Auslastung des Risikobudgets jederzeit sowohl aus dem handelsrechtlichen Ergebnis als auch aus vorhandenem Vermögen der Sparkasse getragen werden kann. Die Sparkasse führt in der handelsrechtlichen Sichtweise ab Mitte des Jahres darüber hinaus auch eine Risikotragfähigkeitsrechnung für das Folgejahr durch. Neben der Risikotragfähigkeitsrechnung werden regelmäßig Stressszenarien berechnet, bei denen die Anfälligkeit der Sparkasse gegenüber unwahrscheinlichen, aber plausiblen Ereignissen analysiert wird. Dabei wird auch das Szenario eines schweren konjunkturellen Abschwungs analysiert sowie ein inverser Stresstest durchgeführt. Die Stresstests berücksichtigen dabei auch Risikokonzentrationen innerhalb (Intra-Risikokonzentrationen) und zwischen einzelnen Risikoarten (Inter-Risikokonzentrationen). Diversifikationseffekte, die das Gesamtrisiko mindern würden, werden - mit Ausnahme vom Wertpapierspezialfonds - nicht berücksichtigt Die zur Steuerung bzw. Verringerung von Risiken einzusetzenden Instrumente sind vom Vorstand festgelegt worden. Die Bearbeitungs- und Kontrollprozesse sind umfassend in Arbeitsanweisungen beschrieben. Die durchgeführten Maßnahmen zur Steuerung bzw. Verringerung der Risiken werden regelmäßig überprüft. Verbesserungsmöglichkeiten fließen in den Risikomanagementprozess ein.

Die Interne Revision gewährleistet die unabhängige Prüfung und Beurteilung sämtlicher Aktivitäten und Prozesse der Sparkasse sowie von ihr ausgelagerter Bereiche. Sie achtet dabei insbesondere auf die Angemessenheit und Wirksamkeit des Risikomanagements und berichtet unmittelbar dem Vorstand.

Über die eingegangenen Risiken wird dem Gesamtvorstand und dem Verwaltungsrat bzw. dem Risikoausschuss der Sparkasse regelmäßig schriftlich im Rahmen eines vierteljährlichen Gesamtrisikoberichts und unter Beachtung der aufsichtsrechtlichen Vorgaben durch die MaRisk berichtet. Eine Ad-hoc-Berichterstattung ist bei Risikoereignissen von wesentlicher Bedeutung vorgesehen.

Der Gesamtrisikobericht enthält neben einer zusammenfassenden Beurteilung der Risiko- und Ertragssituation sowie der Limitauslastungen über ein Ampelsystem auch Handlungsempfehlungen zur Steuerung und Verringerung der Risiken, über die die Geschäftsleitung entscheidet. Dadurch kann zeitnah die Einhaltung der durch die Risikostrategie vorgegebenen Regelungen überprüft werden. Die Berichterstattung enthält auch die Auswirkungen von Stresseinflüssen auf die Risikosituation der Sparkasse. Dadurch soll die Wirkung von unwahrscheinlichen, aber plausibel möglichen Ereignissen auf die Risikotragfähigkeit der Sparkasse analysiert transparent und steuerbar gemacht werden. Dabei wird auch das Szenario eines schweren konjunkturellen Abschwungs analysiert sowie ein inverser Stresstest durchgeführt. Die dargestellten Stresstests berücksichtigen auch Risikokonzentrationen innerhalb (Intra-Risikokonzentrationen) und zwischen einzelnen Risikoarten (Inter-Risikokonzentrationen). Ferner wird über erkannte Risikokonzentrationen berichtet.

Die Berichterstattung über die wesentlichen Risikoarten wird durch eine Vielzahl regelmäßiger Berichte (täglich, wöchentlich, monatlich und quartalsweise) zeitnah und umfänglich sichergestellt. Zusätzlich sind Regeln für Ad-hoc-Berichterstattungen bei dem Eintritt von Risikoereignissen mit wesentlicher Bedeutung vorgesehen.

4. Aufgabenzuordnung im Rahmen des Risikomanagementsystems

Für alle Teilschritte des Risikomanagements sind Verantwortlichkeiten festgelegt worden. Die Ergebnisse der Risikoinventur werden zentral von der Leitung Risiko Controlling überprüft. Zu seinen Aufgaben gehören die Analyse und Quantifizierung der Risiken, die Überwachung der Einhaltung der vom Vorstand festgelegten Limite und die Risikoberichterstattung. Die Leitung Risikocontrolllng ist auch für die Fortentwicklung des Risikomanagementsystems und die Abstimmung der gesamten Aktivitäten im Risikomanagement verantwortlich. Das Risikomanagementsystem ist in einem Risikohandbuch dokumentiert.

Die folgende Übersicht zeigt die im Risikohandbuch der Sparkasse beschriebenen wesentlichen Risikokategorien:

Aufbauend auf der GuV-orientierten Risikotragfähigkeitsrechnung werden im Rahmen der Gesamtbanksteuerung die wesentlichen Risiken limitiert. Ferner Ist der Umgang mit wesentlichen Risiken sowie Risikokonzentrationen in der Risikostrategie und der Kreditrisikostrategie, der Marktpreisrisikostrategie und dem Risikohandbuch beschrieben.

5. Strukturierte Darstellung der wesentlichen Risikoarten

5.1. Adressenausfallrisiken im Kreditgeschäft

Unter dem Adressenausfallrisiko im Kreditgeschäft verstehen wir die Gefahr, dass ein Kreditnehmer die ihm gewährten Kredite nicht bzw. nur eingeschränkt oder nicht vollständig vertragsgemäß zurückzahlen kann oder will. Zur Steuerung der Adressenausfallrisiken hat der Vorstand der Sparkasse eine gesonderte Kreditrisikostrategie festgelegt, die jährlich überprüft wird. Im Rahmen dieser Strategie werden Ziele zur Verbesserung der Risikoposition festgelegt, die schwerpunktmäßig Bonitätsbegrenzungen und Strukturvorgaben für das Kreditneugeschäft betreffen.

Grundlage jeder Kreditentscheidung ist eine detaillierte Bonitätsbeurteilung der Kreditnehmer. Im risikorelevanten Kreditgeschäft nach den MaRisk ist ein zweites Kreditvotum durch die vom Markt unabhängige Abteilung Zentrale Dienstleistungen notwendig. Die Limitierung, Steuerung und Überwachung des Gesamtkreditportfolios erfolgt auf der Grundlage von Portfolioanalysen. Die Organisation des Kreditgeschäfts und die Bonität einzelner Kreditnehmer werden jährlich durch die Interne Revision der Sparkasse in umfangreichen Stichproben geprüft.

Das Kreditgeschäft der Sparkasse gliedert sich in zwei große Gruppen: Das Firmenkunden-/ Kommunalkreditgeschäft und das Privatkundenkreditgeschäft.

Den Schwerpunkt des Kreditgeschäfts an Kunden der Sparkasse bilden mit einem Anteil von 46,1 % Ausleihungen an Privatpersonen für den Wohnungsbau. Die gesamten Ausleihungen an Privatpersonen liegen mit 51,9 % des Gesamtkreditvolumens an Kunden über den Durchschnittswerten der Sparkassen des Sparkassenverbandes Westfalen-Lippe.

Die regionale Wirtschaftsstruktur spiegelt sich auch im Kreditgeschäft der Sparkasse wider. Die auf der nächsten Seite folgende Darstellung enthält den Gesamtbetrag der Forderungen zum Bilanzstichtag, aufgeschlüsselt nach den verschiedenen Forderungsarten und verteilt auf geografische Hauptgebiete. Hauptbranchen und vertragliche Restlaufzeiten. Die bilanziellen und außerbilanziellen Geschäfte werden jeweils mit ihren Buchwerten nach Abzug der Risikovorsorge und vor Kreditrisikominderung ausgewiesen. Die Pauschalwertberichtigungen (PWB) wurden den Privatpersonen zugeordnet. Die Ermittlung der Zahlen wird gemäß den Vorgaben der CRR (gegliedert nach Forderungsarten) vorgenommen.

Kredite, Zusagen und andere nicht derivative außerbilanzielle Aktiva

TEUR
Gesamtbetrag der Forderungen 375.944
Verteilung der Forderungsarten nach geografischen Hauptgebieten  
Deutschland 375.165
EU 81
Sonstige 698
Verteilung der Forderungsarten nach Hauptbranchen  
Banken 30.282
Investmentfonds  
Privatpersonen 162.703
Öffentliche Haushalte * 9.421
Unternehmen und wirtschaftlich selbständige Privatpersonen 164.184
- Land- und Forstwirtschaft, Fischerei und Aquakultur 10.692
- Energie- und Wasserversorgung, Entsorgung, Bergbau und Gewinnung von Steinen Erden 2.348
- Verarbeitendes Gewerbe 39.105
- Baugewerbe 25.697
- Handel, Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen 31.945
- Verkehr und Lagerei, Nachrichtenübermittlung 7.480
- Finanz- und Versicherungsdienstleistungen 1.787
- Grundstücks- und Wohnungswesen 19.643
- Sonstiges Dienstleistungsgewerbe 25.487
Organisationen ohne Erwerbszweck 595
Sonstige 8.759
Verteilung der Forderungsarten nach vertraglichen Restlaufzeiten  
< 1 Jahr 121.812
1 Jahr bis 5 Jahre 41.538
> 5 Jahre bis unbefristet 212.594

Zu *) Hierbei handelt es sich um "öffentliche Haushalte" im Sinne der Kundensystematik der Bundesbank. Darunter fallen die Gebietskörperschaften des öffentlichen Rechts, kommunale Zweckverbände, Regie-/Eigenbetriebe, die Sondervermögen des Bundes und die Sozialversicherung.

Die Größenklassenstruktur zeigt insgesamt eine breite Streuung des Ausleihgeschäfts. 8,8 % des Kundenkreditvolumens im Sinne des §19 Abs. 1 KWG entfallen auf Kreditengagements mit einem Kreditvolumen von mehr als EUR 2,5 Mio. 25,1 % des Kundenkreditvolumens im Sinne des §19 Abs. 1 KWG betreffen Kreditengagements mit einem Kreditvolumen zwischen EUR 0,5 Mio und EUR 2,5 Mio. 66,1 % der Engagements sind kleiner als EUR 0,5 Mio. Das Kreditvolumen der Engagements in den oberen Größenklassen (> EUR 2,0 Mio) erhöhte sich um 8,7 % gegenüber dem Vorjahr. Das darin enthaltene Blankovolumen erhöhte sich um 14,5 % und macht jetzt 28,5 % des Kreditvolumens der Engagements in den oberen Größenklassen (> EUR 2,0 Mio) aus.

Die Grenze nach Artikel 395 Absatz 1 CRR (Großkredit-Obergrenze) wurde im gesamten Berichtsjahr 2015 nicht überschritten.

Das Länderrisiko, das sich aus unsicheren politischen, wirtschaftlichen und sozialen Verhältnissen eines anderen Landes ergeben kann, ist für die Sparkasse von untergeordneter Bedeutung. Das an Kreditnehmer mit Sitz im Ausland ausgelegte Kreditvolumen einschließlich Wertpapiere betrug am 31.12.2015 6,7 % des Gesamtkreditvolumens im Sinne des § 19 Abs. 1 KWG.

Zur Beurteilung der Bonität der Kreditnehmer stützen wir uns auf ein vom Deutschen Sparkassen- und Giroverband (DSGV) entwickeltes Kreditinformations- und -überwachungssystem mit den Bausteinen der Einzelbilanzanalyse und Statistischen Bilanzanalyse. Zudem wird das von der Sparkassen-Finanzgruppe entwickelte einheitliche Ratingverfahren der Sparkassenorganisation für das gewerbliche Kreditgeschäft und das Immobilienrating für gewerbliche Wohnungsbaufinanzierungen eingesetzt. Außerdem nutzen wir das Kundenkompaktrating für gewerbliche Kunden mit geringem Obligo sowie das Kundenscoring für Privatkunden. Mit diesen Verfahren werden die einzelnen Kreditnehmer zur Steuerung des Gesamtkreditportfolios entsprechend ihren individuellen Ausfallwahrscheinlichkeiten einzelnen Risikoklassen zugeordnet. Auf dieser Basis ermittelt die Sparkasse die Adressenausfallrisiken im Kreditgeschäft. Die Abschirmung der Adressenausfallrisiken ist im Rahmen unserer Risikotragfähigkeitsrechnung durch das zugewiesene Risikodeckungspotenzial sichergestellt.

Zur Steuerung des Gesamtkreditportfolios werden die gerateten Kreditnehmer einzelnen Risikoklassen zugeordnet. Das Gesamtrisiko unseres Kreditportfolios wird auf der Grundlage der Risikoklassifizierungsverfahren ermittelt. Den einzelnen Risikoklassen werden jeweils vom DSGV validierte Ausfallwahrscheinlichkeiten zugeordnet. Die Verlustverteilung des Kreditportfolios wird in einen "erwarteten Verlust" und einen "unerwarteten Verlust" unterteilt. Der "erwartete Verlust" als statistischer Erwartungswert wird im Rahmen der monatlichen Erfolgsprognose berücksichtigt. Der "unerwartete Verlust" (ausgedrückt als Value-at-Risk) spiegelt die möglichen Verluste wider, die unter Berücksichtigung eines Konfidenzniveaus von 99 % innerhalb der nächsten zwölf Monate voraussichtlich nicht überschritten werden. Mit Hilfe dieser Informationen werden auch die Veränderungen des Kreditportfolios analysiert.

Zum 31.12.2015 weisen rd. 85,2 % des in Risikoklassifizierungsverfahren einbezogenen Kreditvolumens ein Rating bis Note 9 auf. 10,0 % haben eine Ratingnote zwischen 10 und 16.

Konzentrationen bestehen im Kreditportfolio in folgendem Bereich: Bei den Kreditsicherheiten haben wir eine Konzentration im Bereich der Grundschulden als Objekte im Ausleihbezirk. Bei der Bewertung legen wir vorsichtige Maßstäbe an, sodass sich in Verbindung mit der guten Ortskenntnis nur überschaubare Bewertungsrisiken ergeben. Diese Konzentration ist systembedingt und damit strategiekonform.

Zur frühzeitigen Identifizierung der Kreditnehmer, bei deren Engagements sich erhöhte Risiken abzuzeichnen beginnen, setzen wir das "OSPlus-Frühwarnsystem" ein. Im Rahmen dieses Verfahrens sind quantitative und qualitative Indikatoren festgelegt worden, die eine Früherkennung von Kreditrisiken ermöglichen.

Soweit einzelne Kreditengagements festgelegte Kriterien aufweisen, die auf erhöhte Risiken hindeuten, werden diese Kreditengagements einer gesonderten Beobachtung durch die zuständigen Kundenberater unterzogen (Intensivbetreuung). Kritische Kreditengagements (Problemkredite) werden besonders betreut. Dabei erfolgt die Betreuung der Sanierungsfälle und Abwicklungskredite durch einen Mitarbeiter der Abteilung Zentrale Dienstleistungen.

In unseren Organisationsrichtlinien haben wir Kriterien festgelegt, auf deren Grundlage die für die Kreditweiterbearbeitung zuständigen Stellen die Kreditengagements zu ermitteln haben, für die Risikovorsorgemaßnahmen in Form von Einzelwertberichtigungen und Rückstellungen erforderlich sind. Risikovorsorgemaßnahmen sind für alle Engagements vorgesehen, bei denen nach umfassender Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse der Kreditnehmer davon ausgegangen werden kann, dass es voraussichtlich nicht mehr möglich sein wird, alle fälligen Zins- und Tilgungszahlungen nach den vertraglich vereinbarten Kreditbedingungen zu vereinnahmen. Bei der Bemessung der Risikovorsorgemaßnahmen werden die voraussichtlichen Realisationswerte der gestellten Sicherheiten berücksichtigt. Die Interne Revision prüft die Vollständigkeit und Angemessenheit der vorgesehenen Wertberichtigungen in umfangreichen Stichproben.

Im Rahmen der Risikoberichte wird der Vorstand vierteljährlich über die Entwicklung der Strukturmerkmale des Kreditportfolios, die Einhaltung der Limite und die Entwicklung der notwendigen Vorsorgemaßnahmen für Einzelrisiken schriftlich unterrichtet. Für Ereignisse von wesentlicher Bedeutung ist eine sofortige Information des Vorstands vorgesehen.

Entwicklung der Risiko Vorsorge:

Art der Risikovorsorge Anfangsbestand per 01.01.2015
TEUR
Zuführung
TEUR
Auflösung
TEUR
Verbrauch
TEUR
Endbestand per 31.12.2015
TEUR
EWB 6.585 1.160 1.082 1.089 5.574
Rückstellungen 0 0 0 0 0
PWB 310 77 0 0 387
Gesamt 6.895 1.237 1.082 1.089 5.961

Nach Art. 178 Abs. 1 CRR liegt ein Ausfall eines Schuldners vor, wenn er mit einem wesentlichen Teil seiner Gesamtverbindlichkeiten gegenüber der Sparkasse an mehr als 90 aufeinanderfolgenden Kalendertagen überfällig ist oder die Sparkasse es als unwahrscheinlich ansieht, dass der Schuldner seine Verbindlichkeiten in voller Höhe begleichen wird, ohne dass die Sparkasse auf Maßnahmen wie Verwertung von Sicherheiten zurückgreift.

Liegt ein Ausfall bei einem Engagement vor, wird nicht nur das einzelne Konto, bei dem der Ausfall aufgetreten ist, als Ausfall berücksichtigt, sondern sämtliche Forderungen gegenüber dem Kunden. Kredite, für die Risikovorsorgemaßnahmen (Einzelwertberichtigungen und Teilabschreibungen) getroffen wurden bzw. die sich in Abwicklung befinden, werden als notleidend bezeichnet.

Von dem Gesamtbetrag an Einzelwertberichtigungen und Rückstellungen entfällt der überwiegende Teil auf Unternehmen und wirtschaftlich selbständige Personen. Die Direktabschreibungen, die Eingänge auf abgeschriebene Forderungen, der Gesamtbetrag überfälliger Forderungen und die Aufwendungen für EWB entfallen nahezu ausschließlich auf im Inland ansässige Privatpersonen und Unternehmen. Der Anteil des Gesamtbetrages überfälliger Forderungen außerhalb Deutschlands ist von untergeordneter Bedeutung. Wechselkursbedingte und sonstige Veränderungen lagen zum Berichtsstichtag nicht vor.

Die Sparkasse verfügt über Steuerungsinstrumente, um frühzeitig Adressenausfallrisiken bei Kreditengagements zu erkennen, diese zu steuern und zu bewerten sowie im Jahresabschluss durch Risikovorsorge (Einzelwertberichtigungen, Rückstellungen) abzuschirmen.

Die Kreditengagements werden regelmäßig dahingehend überprüft, ob Risikovorsorgebedarf, d. h. Bedarf an spezifischen Kreditrisikoanpassungen, besteht. Eine außerordentliche Überprüfung erfolgt, wenn der Sparkasse Informationen vorliegen, die auf eine Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse hinweisen. Die Höhe der im Einzelfall zu bildenden spezifischen Kreditrisikoanpassungen orientiert sich zum einen an der Wahrscheinlichkeit, mit der der Kreditnehmer seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen kann. Basis hierfür ist die Beurteilung der wirtschaftlichen Verhältnisse und das Zahlungsverhalten des Kunden. Darüber hinaus erfolgt eine Bewertung der Sicherheiten mit ihren wahrscheinlichen Realisationswerten, um einschätzen zu können, welche Erlöse nach Eintritt von Leistungsstörungen noch zu erwarten sind.

Die Angemessenheit der spezifischen Kreditrisikoanpassungen wird regelmäßig überprüft und fortgeschrieben. Eine Auflösung der spezifischen Kreditrisikoanpassungen erfolgt bei nachhaltiger Verbesserung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers, d. h. wenn die Kapitaldienstfähigkeit wieder erkennbar ist, oder wenn die Kreditrückführung aus vorhandenen Sicherheiten möglich ist.

Für latente Ausfallrisiken bildet die Sparkasse Pauschalwertberichtigungen. Darüber hinaus bestehen allgemeine Kreditrisikoanpassungen in Form von Vorsorgereserven für allgemeine Bankrisiken nach § 340f HGB.

Berechnungsweisen sowie die Prozesse zur Genehmigung der Risiko Vorsorge sind in den Organisationsrichtlinien der Sparkasse geregelt

Die Struktur der Kreditarten sowie die Verteilung der Kredite nach Branchen lässt keine besonderen Risiken erkennen. Konzentrationen bei den Größenklassen haben sich in den letzten Jahren spürbar reduziert. Sie werden in der Strategie jedoch weiterhin reglementiert. Die Sparkasse Rietberg begegnet dieser Risikokonzentration zudem durch regelmäßige Überwachung und beabsichtigt weiterhin den verstärkten Abschluss von Konsortialvereinbarungen.

Die Adressenausfallrisiken im Kreditgeschäft bewegten sich im abgelaufenen Geschäftsjahr innerhalb der vorgegebenen und auf die Risikotragfähigkeit der Sparkasse abgestimmten Grenzen. Das Bewertungsergebnis aus dem Kreditgeschäft weist für das Jahr 2015 einen leicht negativen Wert auf. Im Hinblick auf den geringen Umfang der Auslandskredite ist das Länderrisiko aus dem Kreditgeschäft ohne größere Bedeutung.

5.2. Adressenausfallrisiken der Beteiligungen

Unter dem Adressenausfallrisiko aus Beteiligungen verstehen wir die Gefahr einer Wertminderung des Unternehmenswertes. Die Sparkasse hält Beteiligungen an Verbundunternehmen innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe zur Stärkung des Verbundes. Sie dienen somit einem langfristigen strategischen Zweck. Die mit dem Eingehen oder der Gründung neuer Beteiligungen verbundenen Zielsetzungen ergeben sich regelmäßig aus den Beschlussvorlagen der Gremien. Die Überwachung der Verbundbeteiligung (Controlling) erfolgt in erster Linie durch laufende Beobachtung der Beteiligungsunternehmen sowie durch Kenntnisnahme der Jahresabschlüsse bzw. Geschäftsberichte vom Vorstand und Beurteilung durch die verantwortlichen Mitarbeiter. Die Adressenausfallrisiken der Beteiligungen werden gesondert untersucht. Risiken aus Beteiligungen beziehen wir in unser Risikomanagement ein. Der Risikowert wird auf Basis des höchsten Abschreibungswertes der letzten zehn Jahre ermittelt.

Aus der Beteiligung am SVWL resultieren Risiken hinsichtlich der weiteren Wertentwicklungen der Beteiligungen des SVWL, die wir in unser Risikomanagement einbeziehen. Zum 31.12.2015 bestätigten die eingeholten Untemehmensbewertungsgutachten für die einzelnen Beteiligungen des SVWL den handelsrechtlichen Wertansatz. Außerdem haftet die Sparkasse entsprechend ihrem Anteil am Stammkapital des SVWL für unerwartete Risiken aus dem Auslagerungsportfolio "Erste Abwicklungsanstalt" (EAA), in das strategisch nicht notwendige Vermögenswerte der ehemaligen WestLB AG zwecks Abwicklung übertragen wurden und stellt dazu Teile ihres Jahresüberschusses in eine zweckgebundene Ansparrücklage ein.

Die Erwerbsgesellschaft des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes als Eigentümerin der Landesbank Berlin Holding AG (LBBH) hat den Wertansatz ihrer Beteiligung an der LBBH bestätigt.

Die weiteren Beteiligungen sind für die Risikolage unwesentlich.

Diese Beteiligungen sind nicht kreditnah oder kreditsubstituierend.

Der Beteiligungsbuchwert von EUR 6,3 Mio entfällt mit EUR 0,6 Mio auf strategische Beteiligungen sowie mit EUR 5,7 Mio auf Funktionsbeteiligungen.

5.3. Adressenausfallrisiken und Marktpreisrisiken aus Handelsgeschäften

Zu den Handelsgeschäften zählen wir alle in den MaRisk festgelegten Geschäftsarten.

5.3.1. Adressenausfallrisiken aus Handelsgeschäften

Unter dem Adressenausfallrisiko aus Handelsgeschäften verstehen wir die Gefahr von Bonitätsverschlechterungen oder den Ausfall eines Emittenten, Kontrahenten oder eines Referenzschuldners. Für die Limitierung des Adressenausfallrisikos aus Eigenanlagegeschäften setzt die Sparkasse individuelle Emittenten- und ggf. Kontrahentenlimite fest. Darüber hinaus existiert ein Obergreifendes Limit für die Adressenausfallrisiken aus Handelsgeschäften. Hierbei werden externe Ratings und die damit verbundenen Ausfallwahrscheinlichkeiten berücksichtigt.

Der Bestand der Wertpapiere entfällt auf Basis der Buchwerte mit EUR 51,8 Mio auf Anleihen und Schuldverschreibungen, mit EUR 44,7 Mio auf den Wertpapierspezialfonds und mit EUR 14,0 Mio auf sonstige Investmentfonds. Die von uns direkt gehaltenen und von Kreditinstituten emittierten Wertpapiere weisen vollständig ein Rating aus dem Investmentgradebereich auf. Bei den Wertpapieren ohne Rating handelt es sich überwiegend um Anteile an einem Investmentfonds. Für die im Wertpapier-Spezialfonds gehaltenen Anlagen bestehen Anlagerichtlinien, die insbesondere das Anlageuniversum, die Volumina für Einzelinvestments sowie die erlaubten Ratingstrukturen definieren. Darüber hinaus wird der Geschäftsumfang durch die vom Vorstand vorgegebene Marktpreisrisikostrategie und durch Rahmengrundsätze begrenzt.

Die Wertpapieranlagen der Sparkasse verteilen sich auf folgende geografische Hauptgebiete und Restlaufzeiten. Für die Zuordnung der Spezial- und Publikumsfonds zu den geografischen Hauptgebieten wird auf das Sitzland der Kapitalanlagegesellschaft abgestellt. Die Zuteilung zu der Kategorie Wertpapiere entspricht den Vorgaben der CRR (gegliedert nach Forderungsarten). Die Ermittlung der Zahlen wird ebenfalls gemäß den Vorgaben der CRR vorgenommen.

Wertpapiere

TEUR
Gesamtbetrag der Forderungen 110.342
Verteilung der Forderungsarten nach geografischen Hauptgebieten  
Deutschland 110.342
EU  
Sonstige  
Verteilung der Forderungsarten nach Hauptbranchen  
Banken 47.653
Investmentfonds 58.497
Privatpersonen  
Öffentliche Haushalte * 4.192
Unternehmen und wirtschaftlich selbständige Privatpersonen  
- Land- und Forstwirtschaft, Fischerei und Aquakultur  
- Energie- und Wasserversorgung, Entsorgung, Bergbau und Gewinnung von Steinen Erden  
- Verarbeitendes Gewerbe  
- Baugewerbe  
- Handel, Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen  
- Verkehr und Lagerei, Nachrichtenübermittlung  
- Finanz- und Versicherungsdienstleistungen  
- Grundstücks- und Wohnungswesen  
- Sonstiges Dienstleistungsgewerbe  
Organisationen ohne Erwerbszweck  
Sonstige  
Verteilung der Forderungsarten nach vertraglichen Restlaufzeiten  
< 1 Jahr 30.296
1 Jahr bis 5 Jahre 11.365
> 5 Jahre bis unbefristet 68.681

Zu *) Hierbei handelt es sich um "öffentliche Haushalte" im Sinne der Kundensystematik der Bundesbank. Darunter fallen die Gebietskörperschaften des öffentlichen Rechts, kommunale Zweckverbände. Regie-/Eigenbetriebe, die Sondervermögen des Bundes und die Sozialversicherung.

Das Adressenausfallrisiko aus Handelsgeschäften wird über Mindestratings- und Volumenlimite für einzelne Adressen begrenzt. Das Limitsystem dient u. a. der Steuerung von Konzentrationsrisiken. Darüber hinaus existiert ein Risikolimit für die Adressenausfallrisiken aus Handelsgeschäften. Hierbei werden externe Ratings und die damit verbundenen Ausfallwahrscheinlichkeiten berücksichtigt. Das Verfahren wird analog der Ermittlung im Kreditgeschäft angewendet. Für die Messung der Adressenausfallrisiken wird grundsätzlich das Emittentenrating verwendet.

Die von der Sparkasse direkt angelegten und im Wertpapierspezialfonds (Anteile an Sondervermögen größer 10 %) gehaltenen verzinslichen Wertpapiere verteilen sich auf folgende Ratingstufen:

Bonität Moody's Standard & Poor's auf Basis Tageswerte
31.12.2015
in %
31.12.2014
in %
exzellent, praktisch kein Ausfallrisiko Aaa AAA 23,0 7,7
sehr gut bis gut Aa1 - Aa3 AA+ - AA- 12,7 13,4
gut bis befriedigend A1 - A3 A+ - A- 50,2 67,2
befriedigend bis ausreichend Baa1 - Baa3 BBB+ - BBB- 11,1 8,3
mangelhaft, anfällig für Zahlungsverzug Ba1 - Ba3 BB+ - BB- 2,3 1,6
Mangelhaft, stark anfällig für Zahlungsverzug B1 - B3 B+ - B- 0,5 0,5
ohne Rating     0,2 1,3
      100,0 100,0

Konzentrationen bestehen hinsichtlich der direkt gehaltenen und im Wertpapierspezialfonds befindlichen verzinslichen Wertpapiere von Landesbanken, die zum Jahresende rund EUR 50,6 Mio ergaben. Diese Konzentration ergibt sich als Folge der Mitgliedschaft in der Sparkassenorganisation. Zu berücksichtigen sind dabei auch der Haftungsverbund sowie unsere Beteiligungen, die zu 100 % auf Gesellschaften der Sparkassenorganisation entfallen.

Länderrating auf Basis Tageswerte
Länderrisiko Moody's Standard & Poor's 31.12.2015
in %
31.12.2014
in %
inländische Emittenten     73,7 80,8
ausländische Emittenten        
exzellent, praktisch kein Ausfallrisiko Aaa AAA 11,9 3,6
sehr gut bis gut Aa1 - Aa3 AA+ - AA- 6,6 9,9
gut bis befriedigend A1 - A3 A+ - A- 1,2 1,0
befriedigend bis ausreichend Baa1 - Baa3 BBB+ - BBB- 5,6 4,1
mangelhaft, anfällig für Zahlungsverzug Ba1 - Ba3 BB+ - BB- 0,6 0,5
ohne Rating     0,4 0,1
      100,0 100,00

Zum 31.12.2015 beträgt der Marktwert der von unserem Wertpapierspezialfonds gehaltenen Finanzanlagen in Staatsanleihen der PIIGS-Staaten insgesamt EUR 2,7 Mio. Davon entfallen auf Italien EUR 1,3 Mio, auf Spanien EUR 1,0 Mio und auf Irland EUR 0,4 Mio. Darüber hinaus werden von dem Wertpapierspezialfonds Anleihen von Kreditinstituten und Unternehmen aus Italien, Spanien, Irland und Portugal mit einem Buchwert von EUR 2,8 Mio gehalten.

Die Adressenausfallrisiken aus Handelsgeschäften bewegten sich im abgelaufenen Geschäftsjahr innerhalb der vorgegebenen und auf die Risikotragfähigkeit der Sparkasse abgestimmten Grenzen. Im Hinblick auf die überwiegend guten Länderratings der Wertpapiere von Emittenten mit Sitz im Ausland ist das Länderrisiko aus dem Handelsgeschäft ohne größere Bedeutung.

5.3.2. Marktpreisrisiken aus Handelsgeschäften

Marktpreisrisiken beschreiben die Gefahren negativer Entwicklungen der Geld- und Kapitalmärkte für die Sparkasse. Diese ergeben sich aus Veränderungen der Marktpreise von z. B. Wertpapieren, Währungen, Immobilien und Rohstoffen sowie aus Schwankungen der Zinssätze. Zur Steuerung der Marktpreisrisiken hat der Vorstand der Sparkasse eine gesonderte Marktpreisrisikostrategie festgelegt, die mindestens jährlich überprüft wird.

Der Bestand der bilanzwirksamen Handelsgeschäfte hat sich zum Bilanzstichtag nach Werten aus den Bestandssystemen der Sparkasse ohne Berücksichtigung von Abgrenzungsbuchungen wie folgt entwickelt:

Buchwerte
Anlagekategorie 31.12.2015
Mio. EUR
31.12.2014
Mio. EUR
1) Tages- und Termingelder 10,0 0,0
2) Schuldverschreibungen und Anleihen 51,8 57,7
3) Wertpapier-Spezialfonds 44,7 40,1
4) Sonstige Investmentfonds 14,0 16,6
  120,5 114,4

Die Ermittlung der Marktpreisrisiken der bewertungsrelevanten Handelsgeschäfte (Position 2 bis 4) erfolgt anhand von Overnight- und Value-at-Risk-Szenarien, letztere mit einer fest vorgegebenen Haltedauer von 63 Tagen. Darüber hinaus wird eine laufend aktualisierte Bewertung zu Marktpreisen (Mark-to-Market) durchgeführt. Durch die Vorgabe verschiedener Parameter ist es auch in einer Phase nicht funktionierender Märkte möglich, realistische Kurse zu ermitteln. Der Risikoermittlung liegt eine historische Simulation zugrunde, die es erlaubt, den Wert des Portfolios mit unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeiten zu berechnen. Im Normalfall werden die Risiken mit einer 99%igen Eintrittswahrscheinlichkeit berechnet. Die historische Simulation stützt sich jeweils auf die vergangenen 500 Handelstage. Es wird eine 63-tägige Haltedauer unterstellt. Darüber hinaus wird der Wert des Portfolios unter Zugrundelegung unterschiedlicher Annahmen über die künftige Zinsentwicklung simuliert, wobei eines der Szenarien einen um 100 Bp (Basispunkte) Ad-hoc-Zinsanstieg darstellt. Diese vierteljährlich durchgeführten Simulationen zeigen mögliche Auswirkungen auf das Jahresergebnis der Sparkasse, so dass ggf. Steuerungsmaßnahmen ergriffen werden können. Die angewandten Risikoparameter werden mindestens jährlich einem Backtesting unterzogen, um deren Vorhersagekraft einschätzen zu können.

Die Überwachung des Marktpreisrisikos wird im Controlling mit Hilfe des Systems SimCorp Dimension unter strenger Beachtung der Funktionstrennung zum Handel wahrgenommen. Das System führt täglich eine Bewertung zu Marktpreisen durch. Es wird wöchentlich geprüft, ob sich die Adressenausfall- und Marktpreisrisiken innerhalb der vorgegebenen handelsrechtlichen Limite bewegen. Bei Überschreitung von Limiten ist vorgesehen, dass der Gesamtvorstand über Maßnahmen zur Verringerung der Marktpreisrisiken entscheidet.

Der Vorstand wird wöchentlich über die Ergebnisse und die Risikosituation informiert. Die Wertänderungen aus Marktpreisrisiken an den Kapitalmärkten bewegten sich in Summe unter den von uns vorgegebenen und auf die Risikotragfähigkeit der Sparkasse abgestimmten Limiten.

5.3.3. Aktienkursrisiken

Aktienkursrisiken beschreiben die Gefahr, dass durch Preisveränderungen auf den Aktienmärkten die jeweiligen Bestände bzw. offenen Positionen an Wert verlieren und dadurch ein Verlust entsteht.

Aktienindexfonds werden in einem überschaubaren Umfang zurzeit ausschließlich im Spezialfonds gehalten. Der Spezialfonds wird unter anderem durch einen festgelegten Mindestfondspreis gesteuert, der sich aus dem zur Verfügung gestellten Risikokapital ableitet. Das Risikokapital wird vor dem Hintergrund der Risikotragfähigkeit festgelegt und überwacht.

5.4. Zinsänderungsrisiken

Unter dem Zinsänderungsrisiko wird in der periodisch orientierten Sichtweise die negative Abweichung des Zinsüberschusses von einem zuvor erwarteten Wert verstanden. Die Abschreibungsrisiken für festverzinsliche Wertpapiere berücksichtigen wir in den Marktpreisrisiken aus Handelsgeschäften. Die Messung und Steuerung des Zinsänderungsrisikos erfolgt auf periodenorientierter Basis. Der Steuerungsansatz wird eingesetzt, um Erträge zu optimieren und Risiken aus der Fristentransformation zu begrenzen.

Zur Steuerung wird eine handelsrechtliche Ermittlung des Zinsüberschussrisikos durchgeführt. Das Zinsüberschussrisiko wird mit unterschiedlichen Anpassungsgeschwindigkeiten variabel verzinslicher Aktiv- und Passivposten sowie unter Berücksichtigung verschiedener Zinsszenarien berechnet. Der ermittelte Risikobetrag wird im Rahmen einer handelsrechtlichen Risikotragfähigkeitsbetrachtung berücksichtigt.

Die handelsrechtlichen Ergebnisgrößen werden mittels einer quartalsweisen Simulationsrechnung unter Berücksichtigung verschiedener Zinsszenarien und Risikoniveaus einander gegenübergestellt. Anhand dieser Berechnungen werden für die Sparkasse besonders belastende bzw. günstige Konstellationen ermittelt. Die Ergebnisse fließen parallel in die Überlegungen zur Disposition des Zinsbuches ein. Über die Entwicklung der Zinsänderungsrisiken wird der Gesamtvorstand mindestens vierteljährlich unterrichtet.

Auf Basis des Rundschreibens 11/2011 der BaFin vom 09.11.2011 (Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch; Ermittlung der Auswirkungen einer plötzlichen und unerwarteten Zinsänderung) haben wir zum Stichtag 31.12.2015 die barwertige Auswirkung einer Ad-hoc-Parallelverschiebung der Zinsstrukturkurve um + bzw. - 200 Basispunkte errechnet. Die Verminderung des Barwertes gemessen an den regulatorischen Eigenmitteln betrug 12,2 %. Vor dem Hintergrund der angemessenen Kapitalausstattung und der damit verbundenen Risikotragfähigkeit sowie der entspannten Risikolage halten wir das Zinsänderungsrisiko für vertretbar.

Währung Zinsänderungsrisiken
Zinsschock
(+200/ -200 Bp)
Vermögensrückgang Vermögensrückgang
TEUR 3.655 789

Wir haben die gesamte Zinsposition des Bankbuchs nach den Vorgaben des IDW RSB FA 3 "Einzelfragen der verlustfreien Bewertung von zinsbezogenen Geschäften des Bankbuchs (Zinsbuchs)" im Rahmen einer periodenorientierten Berechnung untersucht. Die Berechnungen zum 31.12.2015 zeigen keinen Verpflichtungsüberschuss. Eine Rückstellung gemäß § 249 Abs. 1 Satz 1, 2. Alternative HGB war nicht zu bilden.

Das Zinsänderungsrisiko der Sparkasse lag im Jahr 2015 innerhalb der vorgegebenen Limite.

5.5. Liquiditätsrisiko

Das Liquiditätsrisiko bezeichnet die Gefahr, dass Zahlungsverpflichtungen im Zeitpunkt ihrer Fälligkeit nicht oder nicht vollständig erfüllt werden können (Liquiditätsrisiko im engeren Sinne), zusätzliche Refinanzierungsmittel nur zu erhöhten Marktzinsen beschafft werden können (Refinanzierungsrisiko) oder vorhandene Vermögenswerte nur mit Preisabschlägen verwertet werden können (Marktliquiditätsrisiko). Das Liquiditätsrisiko wird durch eine angemessene Liquiditätsvorsorge und eine ausgewogene Strukturierung der Fälligkeiten der Aktiva und Passiva gesteuert. Zur Sicherung ausreichender Liquidität halten wir neben einem ausreichenden Bestand von Tages- und Termingeldanlagen börsengängige festverzinsliche Wertpapiere, die im Rahmen des Pfandpoolverfahrens der Deutschen Bundesbank jederzeit beliehen werden können. Darüber hinaus steht die Helaba mit einer Liquiditätskreditlinie zur Verfügung. Neben der Liquiditätsplanung erfolgt arbeitstäglich eine Disposition der Zahlungsein- und -ausgänge.

Zur regelmäßigen Überwachung der Liquidität werden vierteljährlich die Zahlungsmittel und Zahlungsverpflichtungen der Sparkasse mit Fälligkeit innerhalb des nächsten Jahres in der Liquiditätsübersicht gegenübergestellt. Zusätzlich wird die Streuung der Liquiditätsquellen mindestens jährlich überprüft. Die Liquiditätsressourcen der Sparkasse werden in der Liquiditätsliste erfasst. Im Rahmen der vierteljährlichen Risikoberichterstattung werden auch Risikoszenarien für die Liquidität simuliert.

Die durch § 11 KWG in Verbindung mit der Liquiditätsverordnung und den MaRisk vorgegebenen Anforderungen über eine ausreichende Liquidität wurden zu jedem Zeitpunkt eingehalten. Im Hinblick auf die Ausstattung mit liquiden Mitteln, die erwarteten Liquiditätszuflüsse sowie die Kredit- und Refinanzierungsmöglichkeiten ist dies auch für die Zukunft gewährleistet. Die Liquiditätskennzahl (Quotient aus den liquiden Aktiva und den Liquiditätsabflüssen für den folgenden Monat) lag stets deutlich über dem erforderlichen Mindestwert von 1,0. Sie bewegte sich im Betrachtungszeitraum zwischen einem Wert von 3,06 und 4,08. Ferner werden zur Erfüllung der Mindestreservevorschriften entsprechende Guthaben bei der Deutschen Bundesbank unterhalten.

Infolge der Finanzkrise führt die Aufsicht neue Liquiditätskennzahlen für Kreditinstitute ein. Während mit der Liquidity Coverage Ratio (LCR) das kurzfristige Liquiditätsrisiko bewertet werden soll, dient die Net Stable Funding Ratio (NSFR) dazu, das strukturelle Liquiditätsrisiko zu messen. Die LCR wird stufenweise eingeführt. Ab dem 1. Oktober 2015 muss der Bestand an hochliquiden Aktiva den Nettomittelabfluss unter Stress zu 60 % abdecken, ab 2016 zu 70 % und 2017 zu 80 %. Ab 2018 gilt die LCR vollumfänglich, die hochliquiden Aktiva müssen dann 100% der Nettomittelabflüsse im Stressszenario abdecken. Im laufenden Jahr hat die Sparkasse bereits zu jedem Meldestichtag die geforderte Mindestquote von 100 % weit übertroffen. Die NSFR befindet sich noch in der Beobachtungsphase.

Die vierte MaRisk-Novelle forderte von Kreditinstituten die Einführung eines Liquiditätsverrechnungssystems. Ein Institut muss u.a. in der Lage sein, entstehende Liquiditätskosten und -nutzen zu quantifizieren. Die Aufsicht erwartet, dass die Liquiditätsbeiträge nicht nur ermittelt, sondern auch der Preis für die Liquiditätsbindung separat ausgewiesen und in der Deckungsbeitragsrechnung berücksichtigt wird. Die Sparkasse hat ein "einfaches Kostenverrechnungssystem" (BTR3.1 TZ 5, Erläuterung)" auf der Basis homogener Teilportfolien implementiert. Die Vorgaben zur Steuerung der Liquiditätsrisiken hat der Vorstand in der Risikostrategie festgelegt. Bei der Disposition werden entsprechende Reserven berücksichtigt, die außergewöhnliche Liquiditätsabflüsse abdecken. Es wird auf eine ausgewogene Strukturierung der Fälligkeiten der Tages- und Termingeldeinlagen sowie der eigengemanagten Wertpapiere geachtet. Darüber hinaus bestehen zur Abdeckung eines kurzfristig auftretenden Liquiditätsbedarfs umfangreiche Refinanzierungsmöglichkeiten bei der Deutschen Bundesbank und anderen Kreditinstituten. Zu diesem Zweck führt die Sparkasse eine interne Liquiditätsliste.

Die Sparkasse hat ihre individuelle Risikotoleranz festgelegt. Diese stellt eine Verknüpfung zwischen dem Liquiditätsrisiko und der strategischen Positionierung der Sparkasse dar. Die Festlegung der Risikotoleranz erfolgt mit der Maßgabe, wann das Liquiditätsrisiko für die Sparkasse "akzeptierbar" oder "nicht akzeptierbar" ist. Unter diesem Aspekt definiert sich die Risikotoleranz über die aufsichtsrechtliche Liquiditätskennzahl. Der Vorstand hat festgelegt, dass die Liquiditätskennzahl den Wert von 1,15 nicht unterschreiten soll. Als Liquiditätsengpass hat die Sparkasse eine Unterschreitung der Liquiditätskennzahl von 1,15 festgelegt. Unterschreitet die Liquiditätskennzahl den Wert von 1,60, ist eine Ad-hoc-Meldung an den Vorstand und eine wöchentliche Überwachung der Kennzahl erforderlich.

Um mögliche Liquiditätsengpässe frühzeitig erkennen zu können, hat die Sparkasse ein Frühwarnsystem eingerichtet, welches Gefahrenquellen identifiziert und das Einleiten entsprechender Gegensteuerungsmaßnahmen ermöglicht.

Die Zahlungsfähigkeit der Sparkasse war im Geschäftsjahr jederzeit gegeben.

5.6. Operationelle Risiken

Operationelle Risiken werden als Gefahr von Schäden verstanden, die infolge der Unangemessenheit oder des Versagens von internen Verfahren, Mitarbeitern, der internen Infrastruktur oder infolge externer Einflüsse eintreten. Die Bestimmung der regulatorischen Eigenkapitalunterlegung für operationelle Risiken basiert auf dem Basisindikatoransatz gem. Artikel 315 und 316 CRR und beläuft sich zum Berichtsstichtag auf EUR 1,8 Mio.

Zur Steuerung der betrieblichen Risiken dienen Arbeitsanweisungen, Kontrollen und automatisierte Sicherheitsmaßnahmen. Eventuelle Schadensfälle sind zum Teil durch Versicherungen gedeckt. Rechtliche Risiken werden durch die sorgfältige Prüfung der Vertragsgrundlagen und den Einsatz von Standardverträgen reduziert. Verhaltensrisiken, die durch Betrug, Irrtum oder Fahrlässigkeit von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern oder Dritten hervorgerufen werden, begegnet die Sparkasse mit angemessenen Kontrollsystemen, deren Funktionsfähigkeit laufend von den Führungskräften der jeweiligen Betriebsstellen überwacht und von der Internen Revision geprüft wird. Für technische Risiken hat die Sparkasse Notfallkonzepte entwickelt, die die Funktionsfähigkeit des Betriebsablaufs auch bei unvorhersehbaren Ereignissen sicherstellen. Die Sparkasse setzt zudem eine vom DSGV empfohlene Schadensfalldatenbank ein, in der Schadensfälle systematisch erfasst und regelmäßig ausgewertet werden. Der Vorstand wird vierteljährlich über Art und Umfang eingetretener Schadensfälle und die gegebenenfalls eingeleiteten Maßnahmen unterrichtet. Es ist geregelt, dass bedeutende Schadensfälle im Sinne der MaRisk ad-hoc berichtet und unverzüglich analysiert werden.

Die operationellen Risiken sind nach unserer derzeitigen Einschätzung für die künftige Entwicklung der Sparkasse von untergeordneter Bedeutung. Das vorgegebene Risikolimit wurde im Wesentlichen eingehalten. Eine Überschreitung des Teillimits infolge eines Schadensfalls erfolgte zum 30.09.2015.

6. Gesamtbeurteilung der Risikolage

Die Sparkasse nimmt am Risikomonitoring des SVWL teil. Die Erhebung erfolgt dreimal jährlich. Dabei werden die wichtigsten Risikomesszahlen auf Verbandsebene ausgewertet und die Entwicklungen beobachtet. Jede Sparkasse wird insgesamt bewertet und einer von drei Monitoringstufen zugeordnet Die Sparkasse ist der besten Bewertungsstufe zugeordnet.

Die Risikotragfähigkeitsberechnungen zeigen ein angemessenes Verhältnis zwischen eingegangenen Risiken und vorhandener Risikodeckungsmasse. Die Risikotragfähigkeit war und ist in der handelsrechtlichen Betrachtung gegeben. Die aus der Risikotragfähigkeit abgeleiteten Limite für die wesentlichen Risiken wurden im Jahr 2015 bis auf das Teillimit Operationelle Risiken zum 30.09.2015 eingehalten. Das von der Sparkasse zur Verfügung gestellte Risikodeckungspotenzial war am 31.12.2015 mit 69,8 % beansprucht. Die Risikotragfähigkeit war und ist auch in den von der Sparkasse simulierten Stresstests gegeben. Die Sparkasse ist somit in der Lage, die simulierten Krisenszenarien zu verkraften. Risiken der künftigen Entwicklung, die für die Sparkasse bestandsgefährdend sein können, sind nach der Risikoinventur nicht erkennbar.

Die zur Deckung der aufsichtsrechtlichen Anforderungen vorhandenen Eigenmittel übertreffen die Anforderungen. Die Gesamtkapitalquote gemäß Artikel 92 CRR beträgt zum Bilanzstichtag 14,7 %.

Insgesamt beurteilen wir unsere Risikolage unter Würdigung und Abschirmung aller Risiken als ausgewogen.

7. Bericht über die voraussichtliche Entwicklung mit ihren wesentlichen Chancen und Risiken (Prognosebericht)

Die nachfolgenden Einschätzungen haben Prognosecharakter. Insofern können die tatsächlichen künftigen Ergebnisse gegebenenfalls deutlich von den zum Zeitpunkt der Erstellung des Lageberichts getroffenen Erwartungen über die voraussichtlichen Entwicklungen abweichen.

7.1. Geschäftsentwicklung

Für das Jahr 2016 gehen wir von einem Expansionstempo der deutschen Wirtschaft auf Vorjahresniveau aus. Nach einem realen BIP-Wachstum von 1,7 % in 2015 wird für 2016 ebenfalls ein Wachstum von 1,7 % erwartet. Stabiles Beschäftigungsniveau sowie Einkommensverbesserungen dürften auch in 2016 den privaten Konsum begünstigen und zu einer wesentlichen Stütze des BIP-Wachstums beitragen. Zwar werden die positiven Realeinkommenseffekte seitens der gefallenen Energiepreise voraussichtlich auslaufen, jedoch dürfte die weiterhin steigende Beschäftigung zu Tarifabschlüssen deutlich über der Inflation führen. Die Inflation wird im kommenden Jahr voraussichtlich 0,6 % betragen. Hinzu kommt, dass die Ausweitung der monetären Sozialleistungen infolge der hohen Zuwanderung an Flüchtlingen nahezu vollständig in den privaten Konsum fließen dürfte. Insgesamt wird für das Jahr 2016 mit einem Anstieg des privaten Konsums in Höhe von 1,8 % gerechnet. Aufgrund der schwächeren Expansion der Exportnachfrage ist davon auszugehen, dass auch die Ausrüstungsinvestitionen der privaten Unternehmen weniger stark ansteigen werden als im Vorjahr. Diese dürften trotz weiterhin sehr günstiger Finanzierungsbedingungen im Jahr 2016 lediglich mit einer Rate von 3,4 % zulegen. Bei den Bauinvestitionen wird mit einem leichten Zuwachs gerechnet. Die Zuwachsrate beträgt ca. 2 %. Die Rahmenbedingungen für den privaten Wohnungsbau bleiben bei einer stabilen Arbeitsmarktsituation, steigenden Einkommen und bei dem niedrigen Zinsniveau für Wohnungsbaukredite weiterhin günstig. Beim gewerblichen Bau bremsen die schwächeren Exportaussichten, während die öffentlichen Bauten zulegen sollten.

Der Sparkassen-Konjunkturindikator Westfalen-Lippe ist im Frühjahr 2016 um fünf Punkte auf 124,0 Punkte gestiegen. Für gute Stimmung sorgt die zunehmende konjunkturelle Dynamik: die privaten Haushalte können durch höhere Einkommen mehr konsumieren. Die Unternehmen rechnen mit steigenden Ausfuhren, die Rahmenbedingungen für Investitionen bleiben dank niedriger Zinsen freundlich.

Aufgrund dieser Rahmenbedingungen rechnen wir für 2016 mit einem moderat steigenden Kreditgeschäft als Summe aus einer moderat steigenden Kreditnachfrage bei unveränderten Tilgungsrückflüssen. Dies gilt sowohl für den Bereich der gewerblichen Finanzierung sowie das private Kreditgeschäft. Bei den Wohnungsbaufinanzierungen erwarten wir eine ebenfalls moderat steigende Nachfrage aufgrund des niedrigen Zinsniveaus, welche zu signifikanten Bestandsausweitungen führt.

Im Einlagengeschäft setzt sich der über Konditionen geführte Wettbewerb fort. Die Sparquote wird vor dem Hintergrund der erwarteten konjunkturellen Entwicklung und der anhaltenden Niedrigzinsphase leicht abnehmen. Dennoch wollen wir mit der an den Kundenbedürfnissen ausgerichteten ganzheitlichen Beratung sowie dem umfassenden Produktangebot und der fortwährenden Marktbeobachtung Kundengelder halten und hinzugewinnen. Insgesamt erwarten wir für 2016 ein leichtes Wachstum der Kundeneinlagen.

Die vorgenannten Prognosen zur Entwicklung im Kredit- und Einlagengeschäft sowie Fälligkeiten im Bereich der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten werden nach unseren Planungen zu einer leicht sinkenden Bilanzsumme in 2016 führen.

Im Dienstleistungsbereich erwarten wir 2016 für das Bauspargeschäft mit der LBS ein Abschlussvolumen, das deutlich über dem Niveau des Berichtsjahres liegt. Im Versicherungsgeschäft erwarten wir bei den Lebensversicherungen ein Abschlussvolumen etwas unter dem Niveau des Berichtsjahres. Bei den privaten Krankenversicherungen sowie den Unfall- und Sachversicherungen gehen wir davon aus, dass das Abschlussvolumen deutlich über dem Niveau des Berichtsjahres liegen wird. Für das Wertpapiergeschäft erwarten wir im Folgejahr eine deutlich ansteigende Entwicklung.

Als Risiken im Sinne des Prognoseberichts werden künftige Entwicklungen oder Ereignisse gesehen, die zu einer für die Sparkasse negativen Prognose- bzw. Zielabweichung führen können. Die Risiken liegen - neben den in der Risikoberichterstattung dargestellten unternehmerischen und banküblichen Gefahren - hauptsächlich im weiteren Nachlassen der weltwirtschaftlichen Dynamik und den geopolitischen Risiken. Ferner kann nicht ausgeschlossen werden, dass weitere Schocks im Finanzsystem die realwirtschaftliche Entwicklung beeinträchtigen können. Die Risiken könnten dazu führen, dass unser Kreditgeschäft und das Wertpapiergeschäft spürbar schlechter als geplant verlaufen. Zudem könnten Abweichungen bei den Planungsergebnissen die Folge der Risiken sein.

Als Chancen im Sinne des Prognoseberichts werden künftige Entwicklungen oder Ereignisse gesehen, die zu einer für die Sparkasse positiven Prognose- bzw. Zielabweichung führen können.

Chancen sehen wir vor allem in einer besser als erwartet laufenden Konjunktur aufgrund einer schnellen Erholung von der EU-Staatenfinanzkrise und einem wieder anziehenden Wachstum auf den Weltmärkten. Dies würde zu einer stärkeren Kreditnachfrage und einem Anstieg des Zinsüberschusses und somit auch zu einem höheren Betriebsergebnis vor Bewertung führen. Weiterhin sehen wir Chancen im Zinsbuch bei einer steileren Zinsstrukturkurve und einem anhaltenden relativ geringen Zinsniveau des Geldmarktes.

7.2. Finanzlage

Für das Jahr 2015 sind derzeit keine größeren Investitionen geplant. Nach unseren Planungen wird die Liquiditätskennzahl durchgängig über dem in der Risikostrategie festgelegten Mindestwert von 1,15 liegen.

7.3. Ertragslage

Die Entwicklung des Betriebsergebnisses vor Bewertung wird wesentlich durch den Zinsüberschuss geprägt. Der Zinsüberschuss wird durch die Zinsentwicklung und die Zinsstruktur am Geld- und Kapitalmarkt maßgeblich beeinflusst. Insofern ist die weiterhin flache Zinsstrukturkurve, die sich im Vergleich zu 2015 nach unserer Erwartung nicht wesentlich verändern wird, mit der damit verbundenen Möglichkeit der Fristentransformation von maßgeblicher Bedeutung. Im Zusammenhang mit der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung ist davon auszugehen, dass im Jahr 2016 der konjunkturelle Aufwärtstrend fortgesetzt wird. Die Europäische Zentralbank hat angekündigt, zur Erhöhung der Inflationsrate das Zinsniveau weiterhin auf dem niedrigen Niveau zu belassen. Chancen bestehen insbesondere in einer steileren Zinsstrukturkurve mit der damit verbundenen Möglichkeit, Erträge aus Fristentransformation zu erzielen. Eine stärkere Verflachung der Zinsstrukturkurve hätte dagegen schmälernde Auswirkungen auf den Zinsüberschuss der Sparkasse.

Aufgrund des intensiven Wettbewerbs im Kreditgewerbe erwarten wir derzeit weiter rückläufige Konditionsbeiträge aus dem Kundengeschäft. Aus den vorgenannten Effekten resultiert für das kommende Jahr per Saldo voraussichtlich ein moderat unter dem Zinsüberschuss 2015 liegender Zinsüberschuss auf Basis von Betriebsvergleichszahlen. Darüber hinaus werden die negativen Zinsen das Zinsergebnis voraussichtlich nur unwesentlich belasten.

Beim Provisionsüberschuss gehen wir aufgrund der erwarteten Entwicklung im Dienstleistungsbereich für das Jahr 2016 von einem spürbaren Anstieg der Erträge aus.

Der Sachaufwand wird nach unseren Planungen in 2016 leicht steigen. Hauptgrund dafür sind höhere Aufwendungen für Beiträge, Gebühren, Versicherungen.

Aufgrund der erwarteten Tarifsteigerung wird der Personalaufwand im Jahr 2016 moderat steigen.

Zusammengefasst wird der Verwaltungsaufwand im Jahr 2016 moderat steigen.

Für das Jahr 2016 erwarten wir für die Cost-Income-Ratio einen etwas höheren Wert als im Vorjahr, der den strategisch angestrebten Wert von unter 70 % deutlich überschreitet.

In Summe erwarten wir für das Jahr 2016 ein spürbar zurückgehendes Betriebsergebnis vor Bewertung. Diese Vorhersage ist im Wesentlichen abhängig von der Zinsentwicklung.

Aufgrund der beschriebenen Zinsentwicklung rechnen wir für das Jahr 2016 nicht mit gravierenden Zinssteigerungen und somit auch mit keinen zinsinduzierten negativen Bewertungsergebnissen im Wertpapiergeschäft. Sollten Zinssteigerungen eintreten, können diese zu Bewertungsaufwendungen im Wertpapiergeschäft führen. Für das Jahr 2016 gehen wir nach jetzigen Planungen für den Wertpapierspezialfonds davon aus, dass die ordentlichen Erträge nicht vollständig durch Kurswertreserven gedeckt sind und es damit bei der Ausschüttung der ordentlichen Erträge zu spürbaren aber tragbaren Abschreibungen kommen kann. Für das Bewertungsergebnis aus Wertpapieren insgesamt rechnen wir mit einem spürbar höheren Wert im Vergleich zum Jahr 2015.

Das Bewertungsergebnis im Kreditgeschäft ist aufgrund der konjunkturellen Entwicklung nur mit großen Unsicherheiten zu prognostizieren. In der Unternehmensplanung berücksichtigen wir die erwarteten Verluste aus dem Kreditrisikomodell. Für das Jahr 2016 wird damit ein deutlich negativeres Bewertungsergebnis im Kreditgeschäft berücksichtigt welches unseren Erwartungen zu Beginn des vergangenen Jahres entspricht. Dieser Wert wird nach aktuellem Stand eine tragbare Belastung für die Sparkasse Rietberg darstellen. Durch das Kreditrisikomanagement sind wir bemüht die erkannten Risiken zu vermindern und neue Risiken zu vermeiden.

Derzeit nicht vorhersehbare negative Entwicklungen einzelner Kreditnehmer können dennoch zu einem nennenswerten Risikovorsorgebedarf im Prognosezeitraum führen. Eine Quantifizierung dieser Risiken ist derzeit nicht möglich. Umgekehrt kann eine positive Entwicklung bereits wertberichtigter Kreditnehmer das Bewertungsergebnis positiv beeinflussen.

Die künftigen Gewinne der Sparkasse werden durch die Ansparleistungen für die indirekte Haftung für die "Erste Abwicklungsanstalt" in den nächsten Jahren mit durchschnittlich EUR 0,2 Mio pro Jahr belastet.

Aufgrund der noch zu erwartenden regulatorischen Verschärfungen für die Finanzwirtschaft können sich Belastungen auf die Ergebnis- und Kapitalentwicklung der Sparkasse ergeben.

Die Planung für das Geschäftsjahr 2016 lässt insgesamt erkennen, dass das hinsichtlich Wettbewerbssituation und Zinslage schwieriger werdende Umfeld auch an der Sparkasse Rietberg nicht spurlos vorübergeht. Bei der prognostizierten Entwicklung der Ertragslage ist eine angemessene Eigenkapitalzuführung gesichert. Das geplante Wachstum kann mit einer weiterhin soliden Eigenkapitalausstattung dargestellt werden.

Jahresbilanz zum 31. Dezember 2015

Aktivseite

EUR EUR EUR 31.12.2014
TEUR
1. Barreserve        
a) Kassenbestand   3.158.491,66   3.355
b) Guthaben bei der Deutschen Bundesbank   3.063.562,06   3.878
      6.222.053,72 7.234
2. Schuldtitel öffentlicher Stellen und Wechsel, die zur Refinanzierung bei der Deutschen Bundesbank zugelassen sind        
a) Schatzwechsel und unverzinsliche Schatzanweisungen sowie ähnliche Schuldtitel öffentlicher Stellen   0,00   0
b) Wechsel   0,00   0
      0,00 0
3. Forderungen an Kreditinstitute        
a) täglich fällig   15.900.923,62   17.647
b) andere Forderungen   11.599.787,42   1.950
      27.500.711,04 19.597
4. Forderungen an Kunden     256.703.902,40 253.420
darunter:        
durch Grundpfandrechte gesichert 156.966.557,05 EUR       (157.084)
Kommunalkredite 12.455.682,53 EUR       (8.907)
5. Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere        
a) Geldmarktpapiere        
aa) von öffentlichen Emittenten 0,00     0
darunter:        
beleihbar bei der Deutschen Bundesbank 0,00 EUR       (0)
ab) von anderen Emittenten 0,00     0
darunter:        
beleihbar bei der Deutschen Bundesbank 0,00 EUR       (0)
    0,00   0
b) Anleihen und Schuldverschreibungen        
ba) von öffentlichen Emittenten 4.171.544,92     0
darunter:        
beleihbar bei der Deutschen Bundesbank 4.171.544,92 EUR       (0)
bb) von anderen Emittenten 47.582.274,48     57.701
darunter:        
beleihbar bei der Deutschen Bundesbank 47.582.274,48 EUR       (57.701)
    51.753.819,40   57.701
c) eigene Schuldverschreibungen   0,00   0
Nennbetrag 0,00 EUR       (0)
      51.753.819,40 57.701
6. Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere     58.701.676,46 56.723
6a. Handelsbestand     0,00 0
7. Beteiligungen     6.331.435,05 6.356
darunter:        
an Kreditinstituten 0,00 EUR       (0)
an Finanzdienstleistungsinstituten 460.000,00 EUR       (460)
8. Anteile an verbundenen Unternehmen     0,00 0
darunter:        
an Kreditinstituten 0,00 EUR       (0)
an Finanzdienstleistungsinstituten 0,00 EUR       (0)
9. Treuhandvermögen     39.399,63 47
darunter:        
Treuhandkredite 39.399,63 EUR       (47)
10. Ausgleichsforderungen gegen die öffentliche Hand einschließlich Schuldverschreibungen aus deren Umtausch     0,00 0
11. Immaterielle Anlagewerte        
a) Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte   0,00   0
b) entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten   5.145,00   6
c) Geschäfts- oder Firmenwert   0,00   0
d) geleistete Anzahlungen   0,00   0
      5.145,00 6
12. Sachanlagen     5.399.405,52 5.410
13. Sonstige Vermögensgegenstände     2.111.345,59 338
14. Rechnungsabgrenzungsposten     221.045,79 340
Summe der Aktiva     414.989.939,60 407.173

Passivseite

EUR EUR EUR 31.12.2014
TEUR
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten        
a) täglich fällig   65.376,23   86
b) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist   70.291.525,01   74.340
      70.356.901,24 74.426
2. Verbindlichkeiten gegenüber Kunden        
a) Spareinlagen        
aa) mit vereinbarter Kündigungsfrist von drei Monaten 48.295.654,14     55.599
ab) mit vereinbarter Kündigungsfrist von mehr als drei Monaten 11.085.239,54     12.490
    59.380.893,68   68.089
b) andere Verbindlichkeiten        
ba) täglich fällig 222.200.441,60     192.493
bb) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist 27.781.703,18     38.079
    249.982.144,78   230.572
      309.363.038,46 298.661
3. Verbriefte Verbindlichkeiten        
a) begebene Schuldverschreibungen   0,00   0
b) andere verbriefte Verbindlichkeiten   0,00   0
darunter:        
Geldmarktpapiere 0,00 EUR       (0)
eigene Akzepte und Solawechsel im Umlauf 0,00 EUR       (0)
      0,00 0
3a. Handelsbestand     0,00 0
4. Treuhandverbindlichkeiten     39.399,63 47
darunter:        
Treuhandkredite 39.399,63 EUR       (47)
5. Sonstige Verbindlichkeiten     155.950,80 211
6. Rechnungsabgrenzungsposten     240.691,77 396
7. Rückstellungen        
a) Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen   4.510.689,00   3.996
b) Steuerrückstellungen   19.000,00   16
c) andere Rückstellungen   1.250.287,13   1.583
      5.779.976,13 5.595
8. Sonderposten mit Rücklageanteil     0,00 0
9. Nachrangige Verbindlichkeiten     15.265,00 15
10. Genussrechtskapital     0,00 0
darunter:        
vor Ablauf von zwei Jahren fällig 0,00 EUR       (0)
11. Fonds für allgemeine Bankrisiken     6.100.000,00 5.400
12. Eigenkapital        
a) gezeichnetes Kapital   0,00   0
b) Kapitalrücklage   0,00   0
c) Gewinnrücklagen        
ca) Sicherheitsrücklage 22.422.007,60     21.838
cb) andere Rücklagen 0,00     0
    22.422.007,60   21.838
d) Bilanzgewinn   516.708,97   584
      22.938.716,57 22.422
Summe der Passiva     414.989.939,60 407.173
1. Eventualverbindlichkeiten      
a) Eventualverbindlichkeiten aus weitergegebenen abgerechneten Wechseln 0,00   0
b) Verbindlichkeiten aus Bürgschaften und Gewährleistungsverträgen 6.450.669,47   5.798
c) Haftung aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten 0,00   0
    6.450.669,47 5.798
2. Andere Verpflichtungen      
a) Rücknahmeverpflichtungen aus unechten Pensionsgeschäften 0,00   0
b) Platzierungs- und Übernahmeverpflichtungen 0,00   0
c) Unwiderrufliche Kreditzusagen 15.056.559,62   17.145
    15.056.559,62 17.145

Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2015

EUR EUR EUR 1.1.-31.12.2014
TEUR
1. Zinserträge aus        
a) Kredit- und Geldmarktgeschäften 9.750.250,58     10.454
b) festverzinslichen Wertpapieren und Schuldbuchforderungen 949.329,97     1.298
    10.699.580,55   11.752
2. Zinsaufwendungen   2.858.968,59   3.761
darunter: aus der Aufzinsung von Rückstellungen 220.007,03 EUR       (225)
      7.840.611,96 7.991
3. Laufende Erträge aus        
a) Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren   1.005.968,35   1.089
b) Beteiligungen   172.534,94   164
c) Anteilen an verbundenen Unternehmen   0,00   0
      1.178.503,29 1.253
4. Erträge aus Gewinngemeinschaften, Gewinnabführungs- oder Teilgewinnabführungsverträgen     0,00 0
5. Provisionserträge   2.911.629,76   2.666
6. Provisionsaufwendungen   268.433,41   231
      2.643.196,35 2.434
7. Nettoertrag oder Nettoaufwand des Handelsbestands     0,00 0
8. Sonstige betriebliche Erträge     1.643.617,60 227
9. Erträge aus der Auflösung von Sonderposten mit Rücklageanteil     0,00 0
      13.305.929,20 11.905
10. Allgemeine Verwaltungsaufwendungen        
a) Personalaufwand        
aa) Löhne und Gehälter 4.301.773,45     4.236
ab) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 1.522.774,34     1.426
darunter:        
für Altersversorgung 775.566,52 EUR       (685)
    5.824.547,79   5.662
b) andere Verwaltungsaufwendungen   2.514.519,79   2.532
      8.339.067,58 8.194
11. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen     345.027,26 337
12. Sonstige betriebliche Aufwendungen     1.764.233,11 319
13. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Forderungen und bestimmte Wertpapiere sowie Zuführungen zu Rückstellungen im Kreditgeschäft   936.380,63   41
14. Erträge aus Zuschreibungen zu Forderungen und bestimmten Wertpapieren sowie aus der Auflösung von Rückstellungen im Kreditgeschäft   0,00   0
      936.380,63 41
15. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Beteiligungen, Anteile an verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen behandelte Wertpapiere   12.973,74   505
16. Erträge aus Zuschreibungen zu Beteiligungen, Anteilen an verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen behandelten Wertpapieren   0,00   0
      12.973,74 505
17. Aufwendungen aus Verlustübernahme     0,00 0
18. Zuführungen zum oder Entnahmen aus dem Fonds für allgemeine Bankrisiken     700.000,00 1.000
19. Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit     1.208.246,88 1.509
20. Außerordentliche Erträge   0,00   0
21. Außerordentliche Aufwendungen   0,00   0
22. Außerordentliches Ergebnis     0,00 0
23. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag   678.306,06   912
24. Sonstige Steuern, soweit nicht unter Posten 12 ausgewiesen   13.231,85   14
      691.537,91 925
25. Jahresüberschuss     516.708,97 584
26. Gewinnvortrag/Verlustvortrag aus dem Vorjahr     0,00 0
      516.708,97 584
27. Entnahmen aus Gewinnrücklagen        
a) aus der Sicherheitsrücklage   0,00   0
b) aus anderen Rücklagen   0,00   0
      0,00 0
      516.708,97 584
28. Einstellungen in Gewinnrücklagen        
a) in die Sicherheitsrücklage   0,00   0
b) in andere Rücklagen   0,00   0
      0,00 0
29. Bilanzgewinn     516.708,97 584

Anhang 2015

Vorbemerkungen

Der Jahresabschluss zum 31.12.2015 wurde auf der Grundlage des Handelsgesetzbuchs (HGB) unter Beachtung der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute (RechKredV) aufgestellt.

A. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSGRUNDSÄTZE

Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewendeten Ansatz- und Bewertungsmethoden werden stetig angewendet. Die Bilanzierung und Bewertung der Vermögensgegenstände, der Verbindlichkeiten und der schwebenden Geschäfte erfolgt gemäß den §§ 246 ff. und §§ 340 ff. HGB.

Forderungen

Die Forderungen an Kunden und Kreditinstitute haben wir zum Nennwert bilanziert. Bei der Auszahlung von Darlehen einbehaltene Disagien werden kapitalanteilig auf die Laufzeit der Darlehen bzw. eine kürzere Festzinsbindungsdauer verteilt.

Erkennbaren Risiken aus Forderungen wurde durch deren Bewertung nach den Grundsätzen kaufmännischer Vorsicht ausreichend Rechnung getragen. Für latente Risiken im Forderungsbestand bestehen Pauschalwertberichtigungen und Vorsorgereserven.

Wertpapiere

Die Wertpapiere werden zu den Anschaffungskosten bewertet, soweit die beizulegenden Werte am Bilanzstichtag nicht niedriger sind (strenges Niederstwertprinzip). Dies gilt auch für Wertpapiere des Anlagevermögens (Finanzanlagebestand).

Unsere Wertpapiere haben wir daraufhin untersucht, ob zum Bilanzstichtag ein aktiver Markt besteht oder der Markt als inaktiv anzusehen ist.

Für die an einem aktiven Markt gehandelten Wertpapiere wurde der Börsen-/Marktpreis zum Abschlussstichtag verwendet.

Die Märkte unseres zinsbezogenen Wertpapierbestands waren zum Bilanzstichtag in Teilen als nicht aktiv anzusehen. In diesen Fällen haben wir ein Bewertungsmodell verwendet. Der beizulegende Wert wurde auf der Grundlage eines Discounted Cashflow Verfahrens (DCF Modell) ermittelt. Die aus den verzinslichen Wertpapieren erwarteten Cashflows werden mit einem laufzeit- und risikoadäquaten Zinssatz auf den Bewertungsstichtag abgezinst. Die durch das DCF Modell ermittelten Werte wichen nicht nennenswert von den in unserem System eingestellten indikativen Kursen ab. Daher haben wir für die Bewertung die indikativen Kurse der verzinslichen Wertpapiere herangezogen.

Für Anteile an Investmentvermögen haben wir als beizulegenden Wert den investmentrechtlichen Rücknahmepreis angesetzt. Für Anteile an dem offenen Immobilienfonds mit einem Buchwert von EUR 8,0 Mio, die wir dem Anlagevermögen zugeordnet haben, sind vertraglich geregelte Rückgabefristen zu beachten. Bei Nichtbeachtung dieser Fristen erhebt die Kapitalverwaltungsgesellschaft einen Rückgabeabschlag. Diese Rückgabeabschläge berücksichtigen wir bei der Bewertung des dem Anlagevermögen zugeordneten offenen Immobilienfonds dann, wenn eine vorfristige Rückgabe der Anteile beabsichtigt ist.

Die unternehmensindividuelle Festsetzung wesentlicher Bewertungsparameter ist mit Ermessensentscheidungen verbunden, die trotz sachgerechter Ermessensausübung im Vergleich mit aktiven Märkten zu deutlich höheren Schätzunsicherheiten führen. Bei der Bewertung unserer Wertpapiere haben wir die Anforderungen aus dem Rechnungslegungshinweis des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) e.V. "Umwidmung und Bewertung von Forderungen und Wertpapieren nach HGB" (IDW RH HFA 1.014) beachtet. Vom gesamten Bilanzwert unserer Wertpapiere wurde ein Anteil von EUR 28 Mio (Nominalwerte) mithilfe eines DCF Modells überprüft.

Anteilsbesitz

Anteile an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht werden mit den fortgeführten Anschaffungskosten bzw. zum beizulegenden Wert bilanziert. Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert werden vorgenommen.

Immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen

Die immateriellen Anlagewerte und die Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer, bilanziert. Aus Vereinfachungsgründen werden in Anlehnung an die steuerlichen Regelungen Vermögensgegenstände von geringerem Wert (bis EUR 410) sofort als Sachaufwand erfasst.

Wir haben die entgeltlich erworbene Software nach den Vorgaben der IDW-Stellungnahme zur Rechnungslegung "Bilanzierung entgeltlich erworbener Software beim Anwender" (IDW RS HFA 11) unter dem Bilanzposten "Immaterielle Anlagewerte" ausgewiesen.

Die Gebäude werden linear abgeschrieben.

Für Bauten auf fremdem Grund und Boden sowie Einbauten in gemieteten Räumen wird die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer bzw. die für Gebäude geltende Abschreibungsdauer zugrunde gelegt.

Gegenstände der Betriebs- und Geschäftsausstattung einschließlich Betriebsvorrichtungen werden entsprechend dem tatsächlichen Werteverzehr linear abgeschrieben. Im Jahr der Anschaffung wird die zeitanteilige Jahresabschreibung verrechnet.

Gemäß Artikel 67 Abs. 4 Satz 1 EGHGB führen wir für die bisher nach steuerrechtlichen Vorschriften bewerteten Vermögensgegenstände, die zu Beginn des Geschäftsjahres 2010 vorhanden waren, die bisherigen Wertansätze unter Anwendung der für sie bis zum Inkrafttreten des BilMoG geltenden Vorschriften fort.

Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen ermittelte Wert von Vermögensgegenständen über dem Wert liegt, der ihnen am Abschlussstichtag beizulegen ist, wird dem durch außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung getragen.

Soweit die Gründe für die außerplanmäßigen Abschreibungen nicht mehr bestehen, werden Zuschreibungen vorgenommen.

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten werden zu ihrem Erfüllungsbetrag bewertet. Aufgewendete Disagien werden in den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten, erhaltene Agioerträge in den passiven Rechnungsabgrenzungsposten eingestellt und über die Laufzeit planmäßig abgeschrieben bzw. vereinnahmt.

Rückstellungen

Die Rückstellungen werden in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages gebildet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist; sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Die Ersterfassung erfolgt nach der Nettomethode. Rückstellungen mit einer Ursprungslaufzeit von einem Jahr oder weniger werden nicht abgezinst. Die übrigen Rückstellungen werden gemäß § 253 Abs. 2 HGB mit dem der Restlaufzeit entsprechenden Rechnungszins der Rückstellungsabzinsungsverordnung (RückAbzinsV) abgezinst.

Die Pensionsrückstellungen wurden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen auf der Grundlage der Richttafeln 2005 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck entsprechend dem Teilwertverfahren ermittelt. Pensionsrückstellungen und Rückstellungen für Beihilfen werden unter Wahrnehmung des Wahlrechtes gemäß § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB pauschal mit dem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben Jahre abgezinst, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Für die Pensionsrückstellungen werden künftige jährliche Lohn- und Gehaltssteigerungen von 2 % unterstellt. Tarifsteigerungen nach TVÖD werden berücksichtigt. Diese Parameter haben sich auch auf die Rückstellungen für Beihilfen ausgewirkt.

Altersteilzeitverträge wurden in der Vergangenheit auf der Grundlage des Altersteilzeitgesetzes und des Tarifvertrages zur Regelung der Altersteilzeit abgeschlossen. Bei den hierfür gebildeten Rückstellungen werden künftige jährliche Lohn- und Gehaltssteigerungen von 2 % angenommen. Die Restlaufzeit der Altersteilzeitverträge beträgt bis zu 2 Jahre. Die Abzinsung erfolgt mit dem der durchschnittlichen Restlaufzeit aller Verträge entsprechenden Zinssatz von 2,16 %.

Bei der Ermittlung der Rückstellungen und den damit in Zusammenhang stehenden Erträgen und Aufwendungen haben wir unterstellt, dass eine Änderung des Abzinsungssatzes erst zum Ende der Periode eintritt. Entsprechendes gilt für eine Veränderung des Verpflichtungsumfangs bzw. des zweckentsprechenden Verbrauchs. Erfolge aus der Änderung des Abzinsungssatzes zwischen zwei Abschlussstichtagen oder Zinseffekte einer geänderten Schätzung der Restlaufzeit werden in der betroffenen GuV-Position ausgewiesen.

Bewertung des Bankbuchs (Zinsbuch)

Wir haben die gesamte Zinsposition des Bankbuchs nach den Vorgaben der IDW-Stellungnahme RS BFA 3 im Rahmen einer periodenorientierten Berechnung untersucht. Das Bankbuch umfasst - entsprechend dem internen Risikomanagement - alle bilanziellen und außerbilanziellen zinsbezogenen Finanzinstrumente außerhalb des Handelsbestands.

Bei der Beurteilung werden alle Zinserträge aus zinsbezogenen Finanzinstrumenten des Bankbuchs sowie die voraussichtlich noch zu deren Erwirtschaftung erforderlichen Aufwendungen (Refinanzierungskosten, Standard-Risikokosten, Verwaltungskosten) berücksichtigt. Die Diskontierung erfolgt auf Basis der Zinsstrukturkurve am Abschlussstichtag.

Die Berechnungen zum 31.12.2015 zeigen keinen Verpflichtungsüberschuss. Eine Rückstellung gemäß § 249 Abs. 1 Satz 1,2. Alternative HGB ist nicht zu bilden.

Währungsumrechnung

Die Währungsumrechnung erfolgt nach § 256a HGB bzw. § 340h HGB. Eine besondere Deckung gemäß § 340h HGB sehen wir als gegeben an, soweit eine Identität von Währung und Betrag der gegenläufigen Geschäfte vorliegt. Die Umrechnungsergebnisse aus Geschäften, die in die besondere Deckung einbezogen sind, werden je Währung saldiert in den Sonstigen betrieblichen Erträgen bzw. Sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen. Bilanzposten, die auf fremde Währung lauten, werden zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag umgerechnet.

Der Gesamtbetrag der auf fremde Währung lautenden Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten beträgt jeweils TEUR 4.

Aus der Währungsumrechnung ergeben sich keine Erträge bzw. Aufwendungen.

B. ANGABEN UND ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ

Forderungen an die bzw. Verbindlichkeiten gegenüber der eigene(n) Girozentrale

Forderungen an die bzw. Verbindlichkeiten gegenüber der Helaba, Frankfurt am Main und Erfurt, als Girozentrale sind in den folgenden Bilanzposten enthalten:

31.12.2015
TEUR
31.12.2014
TEUR
Forderungen an Kreditinstitute 17.294 19.433
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten --- 5.000

Wertpapiere

Die in den folgenden Bilanzposten enthaltenen Wertpapiere sind nach börsennotierten und nicht börsennotierten Papieren wie folgt aufzuteilen:

insgesamt
TEUR
börsennotiert
TEUR
nicht börsennotiert
TEUR
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 51.754 51.754 ---
Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 58.702 --- 58.702

Anteile an Sondervermögen

Die Sparkasse hält mehr als 10 % der Anteile an Sondervermögen im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB), an dem nachfolgenden

Investmentfonds (in Mio EUR): Buchwert Marktwert Differenz Buchwert zu Marktwert Ausschüttungen in 2015 Tägliche Rückgabe möglich Unterlassene Abschreibungen
Spezialfonds HIRT 2014-Fonds 44,7 44,7 0 0,7 Ja ---

Die Anteile an dem Spezialfonds sind der Liquiditätsreserve zugeordnet. Zweck der Anlage in dem Spezialfonds ist die mittelfristig bessere Wertentwicklung als die Benchmark. Der Spezialfonds investiert überwiegend in europäische festverzinsliche Wertpapiere.

Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2015 (in TEUR)

Anschaffungskosten Zugänge Abgänge Zuschreibungen
1. Finanzanlagen        
a) Beteiligungen 8.615   25  
b) Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 47.426   10.106 22
c) Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 7.998     55
2. Immaterielle Anlagewerte 88 3 2  
3. Sachanlagen        
a) Grundstücke und Bauten 8.837 85    
b) Betriebs- und Geschäftsausstattung 3.590 255 368  
Abschreibungen in 2015 Abschreibungen kumuliert Buchwert 31.12.2015 Buchwert 31.12.2014
1. Finanzanlagen        
a) Beteiligungen (---) 2.259 6.331 6.356
b) Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere (42) 97 37.245 47.313
c) Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere (---) 99 7.954 7.899
2. Immaterielle Anlagewerte (4) 84 5 6
3. Sachanlagen        
a) Grundstücke und Bauten (183) 4.149 4.773 4.871
b) Betriebs- und Geschäftsausstattung (158) 2.851 626 539

Die Sachanlagen entfallen mit 4.773 auf Grundstücke und Bauten, die von der Sparkasse im Rahmen ihrer eigenen Tätigkeit genutzt werden.

Treuhandgeschäfte

Das Treuhandvermögen und die Treuhandverbindlichkeiten betreffen jeweils in voller Höhe die Forderungen an Kunden bzw. die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten.

Sonstige Vermögensgegenstande

In den sonstigen Vermögensgegenständen sind folgende nicht unwesentliche Einzelposten enthalten:

TEUR
Forderung an eine Versicherung wegen eines Schadensfalles 1.452
Steuererstattungsansprüche 477

Rechnungsabgrenzungsposten

In den Rechnungsabgrenzungsposten sind enthalten:

31.12.2015
TEUR
31.12.2014
TEUR
Aktivseite    
Disagio aus Verbindlichkeiten    
Passivseite 188 317
Disagio aus Forderungen 79 133

Verbindlichkeiten, für die Vermögensgegenstände als Sicherheit übertragen sind

Für Verbindlichkeiten aus Weiterleitungsdarlehen sind zum Bilanzstichtag Endkreditnehmerforderungen von TEUR 55.775 an die NRW.BANK sowie TEUR 3.344 an die Landwirtschaftliche Rentenbank als Sicherheit übertragen.

Verpflichtungen gemäß Artikel 28 EGHGB

Die Sparkasse Rietberg ist aufgrund des Tarifvertrags über die zusätzliche Altersvorsorge der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes verpflichtet, für ihre Beschäftigten eine zu einer Betriebsrente führende Versicherung bei einer Zusatzversorgungskasse abzuschließen. Sie ist deshalb Mitglied der Kommunale Zusatzversorgungskasse Westfalen-Lippe (kvw-Zusatzversorgung). Trägerin der kvw-Zusatzversorgung sind die Kommunalen Versorgungskassen Westfalen-Lippe (kvw). Die kvw-Zusatzversorgung ist eine rechtlich unselbstständige aber finanziell eigenverantwortliche Sonderkasse der kvw.

Aufgabe der kvw-Zusatzversorgung ist es, den Beschäftigten ihrer Mitglieder neben der gesetzlichen Rente eine zusätzliche Versorgung im Alter, bei Erwerbsminderung und für die Hinterbliebenen zu gewähren. Die gezahlten Renten werden jeweils am 01.07. eines Jahres um 1,0 % angepasst.

Die Finanzierung der Leistungen der kvw-Zusatzversorgung erfolgt nach dem Abschnittsdeckungsverfahren. Die Höhe der Einzahlungen wird deshalb alle drei Jahre nach versicherungsmathematischen Grundsätzen ermittelt. Dabei wird ein unendlicher Deckungsabschnitt in den Blick genommen, der es ermöglicht die Entwicklung der Auszahlungsverpflichtungen langfristig abzuschätzen und die erforderlichen Umlage- und Sanierungsgeldeinnahmen zu ermitteln. Der Hebesatz beträgt im Jahr 2015 7,75 %. Die an die kvw-Zusatzversorgung geleisteten Zahlungen der Sparkasse betrugen im Jahr 2015 TEUR 305.

Wenn ein Mitglied die kvw-Zusatzversorgung verlassen will, ist eine vom verantwortlichen Aktuar der Kasse nach versicherungsmathematischen Grundsätzen ermittelte Ausgleichszahlung für die bei der kvw-Zusatzversorgung verbleibenden Zahlungsverpflichtungen erforderlich. Im Falle des Austritts der Sparkasse zum 31.12.2014 hätte die Ausgleichszahlung TEUR 10.627 betragen. Nach § 15a der Satzung der kvw-Zusatzversorgung entspricht die Ausgleichszahlung dem Barwert der zum Zeitpunkt der Beendigung der Mitgliedschaft bestehenden Verpflichtungen zuzüglich einer Verwaltungskostenpauschale von 2 % des Barwerts. Der Barwert ist auf der Grundlage des zum Zeitpunkt der Beendigung der Mitgliedschaft gültigen Höchstrechnungszinses gemäß § 2 Abs. 1 der Deckungsrückstellungsverordnung zu ermitteln, höchstens mit einem Zinssatz von 2,75 %. Dieser beträgt derzeit 1,25 %. Weitere Einzelheiten zur Ermittlung des Ausgleichsbetrags (z. B. biometrische Grundlagen im Einzelnen, Berücksichtigung von Rentenanpassungen und Hinterbliebenenversorgung) regeln die "Durchführungsvorschriften zu §§ 15a und 15b kvw-Satzung. Eine Angabe zu einer möglichen Ausgleichszahlung zum 31.12.2015 kann von der kvw-Zusatzversorgung erst im dritten Quartal 2016 gemacht werden, da die entsprechenden versicherungsmathematischen Berechnungen zur Ermittlung des Ausgleichsbetrages erst durchgeführt werden können, wenn alle Jahresmeldungen der Mitglieder vorliegen und verarbeitet sind.

Nachrangige Verbindlichkeiten

Die folgenden nachrangigen Verbindlichkeiten machen den Gesamtbetrag der nachrangigen Verbindlichkeiten aus:

Betrag
TEUR
Währung Zinssatz
%
fällig am außerordentliches Kündigungsrecht
15 EUR 5,30 01.09.2018 nein

Für die von der Sparkasse eingegangenen nachrangigen Verbindlichkeiten sind im Geschäftsjahr insgesamt Aufwendungen von TEUR 1 angefallen. Auf die mögliche Zurechnung im Rahmen der Übergangsbestimmungen der Art. 483 ff. CRR der nachrangigen Verbindlichkeiten zum Ergänzungskapital hat die Sparkasse verzichtet. Die von der Sparkasse eingegangenen nachrangigen Verbindlichkeiten können im Falle der Insolvenz oder der Liquidation der Sparkasse erst nach Befriedigung aller nicht nachrangigen Gläubiger zurückerstattet werden. Sie sind für beide Vertragsparteien während der Laufzeit unkündbar. Eine Umwandlungsmöglichkeit in Kapital oder andere Schuldformen besteht nicht.

Beziehungen zu Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht (in TEUR)

Forderungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, sind in dem nachstehenden Bilanzposten enthalten:

31.12.2015 31.12.2014
Aktivposten    
Forderungen an Kunden 57 57

Fristengliederung (in TEUR)

mit einer Restlaufzeit von
bis drei Monate mehr als drei Monate bis ein Jahr mehr als ein Jahr bis fünf Jahre mehr als fünf Jahre mit unbestimmter Laufzeit im Jahr 2016 fällig
Aktivposten            
3. Forderungen an Kreditinstitute            
b) andere Forderungen (ohne Bausparguthaben) 10.088 262 1.250      
4. Forderungen an Kunden 9.004 20.926 81.314 129.415 16.011  
5. Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere           30.080
Passivposten            
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten            
b) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist 1.503 9.830 27.480 31.474    
2. Verbindlichkeiten gegenüber Kunden            
a) Spareinlagen            
ab) mit vereinbarter Kündigungsfrist von mehr als drei Monaten 1.331 9.636 99 17    
b) andere Verbindlichkeiten            
bb) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist 12.529 6.201 8.780 254    

Anteilige Zinsen werden nach § 11 Satz 3 RechKredV nicht in die Fristengliederung einbezogen.

C. ANGABEN UND ERLÄUTERUNGEN ZU DEN POSTEN UNTER DEM BILANZSTRICH

Andere Verpflichtungen

Die anderen Verpflichtungen entfallen vollständig auf unwiderrufliche Kreditzusagen. In diesen ist ein nicht unwesentlicher Einzelposten von EUR 6 Mio enthalten. Besondere Risiken für die Finanz- und Ertragslage der Sparkasse sind derzeit daraus nicht erkennbar.

D. ANGABEN UND ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

Zinserträge aus Kredit- und Geldmarktgeschäften bzw. Zinsaufwendungen

Für getätigte Anlagen gezahlte Zinsen (so genannte Negativzinsen) werden im GuV-Posten 1 in Höhe von EUR 3.056,71 ausgewiesen. Die für aufgenommene bzw. erhaltene Gelder von der Sparkasse empfangenen Negativzinsen werden im GuV-Posten 2 in Höhe von EUR 453,47 ausgewiesen.

Personalaufwand

Die Erhöhung der Personalaufwendungen ist im Wesentlichen auf die Tarifsteigerung nach TVöD zurückzuführen.

Provisionserträge

Die Erhöhung der Provisionserträge wurde maßgeblich durch die Vermittlung von Versicherungen und Investmentzertifikate beeinflusst.

Sonstige betriebliche Aufwendungen und sonstige betriebliche Erträge

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen entfallen mit TEUR 1.439 im Wesentlichen auf einen Schadensfall. Wesentlich für die sonstigen betrieblichen Erträge ist mit TEUR 1.452 eine zu erwartende Versicherungsleistung hinsichtlich des Schadensfalles.

E. SONSTIGE ANGABEN

Latente Steuern

Nennenswerte Unterschiedsbeträge entfallen auf folgende Bilanzpositionen:

Positionen Erläuterung der Differenz
Aktive latente Steuern  
Forderungen an Kunden Vorsorgereserven gemäß § 340f HGB / § 26a KWG a. F.
Beteiligungen Steuerlich nicht zu berücksichtigende Abschreibungen
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen Unterschiedliche Parameter
Andere Rückstellungen Unterschiedliche Parameter, zum Teil steuerrechtlich nicht berücksichtigte Rückstellungen
Passive latente Steuern  
Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere Steuerlicher Ausgleichsposten, negative Anlegeraktiengewinne des Wertpapierspezialfonds und des offenen Immobilienfonds

Der Berechnung wurde ein Körperschaftsteuersatz (einschließlich Solidaritätszuschlag) von 15,8 % und ein Gewerbesteuersatz von 14,5 % (mit einem Hebesatz von 414 %) zugrunde gelegt. Mit Ausnahme der Differenzen bei den Personengesellschaften, für die lediglich der Körperschaftsteuersatz (einschließlich Solidaritätszuschlag) relevant ist, macht der gesamte Ertragsteuersatz bei den übrigen Unterschieden 30,3 % aus.

Saldiert ergibt sich ein Überhang aktiver latenter Steuern, für den das Aktivierungswahlrecht nicht genutzt wurde.

Der Unterschied zwischen dem ausgewiesenen, auf der Grundlage der steuerlichen Regelungen ermittelten Steueraufwand und dem aus der handelsrechtlichen Gewinn- und Verlustrechnung erwarteten Steueraufwand ist im Wesentlichen auf die Veränderungen der Vorsorgereserven und des Fonds für allgemeine Bankrisiken zurückzuführen.

Nicht aus der Bilanz ersichtliche Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen

Die Sparkasse Rietberg ist dem bundesweiten Sicherungssystem der deutschen Sparkassenorganisation angeschlossen, das elf regionale Sparkassenstützungsfonds durch einen überregionalen Ausgleich miteinander verknüpft. Zwischen diesen und den Sicherungseinrichtungen der Landesbanken und Landesbausparkassen besteht ein Haftungsverbund. Durch diese Verknüpfung steht im Stützungsfall das gesamte Sicherungsvolumen der Sparkassen-Finanzgruppe zur Verfügung.

Am 03.07.2015 trat in Deutschland das Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) in Kraft. Die Sparkassen-Finanzgruppe hat ihr Sicherungssystem an die Vorgaben dieses Gesetzes angepasst. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat es als Einlagensicherungssystem nach EinSiG amtlich anerkannt Es besteht nun aus:

1. Freiwillige Institutssicherung

Primäre Zielsetzung des Sicherungssystems ist es, die angehörenden Institute selbst zu schützen und bei diesen drohende oder bestehende wirtschaftliche Schwierigkeiten abzuwenden. Auf diese Weise soll ein Entschädigungsfall vermieden und die Geschäftsbeziehung zum Kunden dauerhaft und ohne Einschränkungen fortgeführt werden.

2. Gesetzliche Einlagensicherung

Das institutsbezogene Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe ist als Einlagensicherungssystem nach EinSiG amtlich anerkannt. In der gesetzlichen Einlagensicherung haben die Kunden gegen das Sicherungssystem neben bestimmten Sonderfällen einen Anspruch auf Erstattung ihrer Einlagen bis zu TEUR 100. Dieser gesetzliche Entschädigungsfall ist jedoch eine reine Rückfalllösung für den Fall, dass die freiwillige Institutssicherung ausnahmsweise einmal nicht greifen sollte.

Auf der Grundlage des verbindlichen Protokolls vom 24.11.2009 wurde mit Statut vom 11.12.2009 zur weiteren Stabilisierung der ehemaligen WestLB AG, Düsseldorf, die Erste Abwicklungsanstalt (EAA) gemäß §8a Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetz errichtet. Der Sparkassenverband Westfalen-Lippe (SVWL), Münster, ist entsprechend seinem Anteil an der EAA von 25,03 % verpflichtet liquiditätswirksame Verluste der EAA, die nicht durch das Eigenkapital der EAA ausgeglichen werden können, bis zu einem Höchstbetrag von EUR 2,25 Mrd. zu übernehmen. Indirekt besteht für die Sparkasse entsprechend ihrem Anteil am Verband eine aus künftigen Gewinnen zu erfüllende Verpflichtung, die nicht zu einer Belastung des am Bilanzstichtag vorhandenen Vermögens führt. Daher besteht zum Bilanzstichtag nicht die Notwendigkeit zur Bildung einer Rückstellung.

Für die mit der Auslagerung des Portfolios der ehemaligen WestLB AG auf die EAA verbundene indirekte Verlustausgleichspflicht wird die Sparkasse beginnend mit dem Jahr 2010 in einem Zeitraum von 25 Jahren Beträge aus künftigen Gewinnen bis zu einer Gesamthöhe von EUR 6,7 Mio in den Vorsorgereserven gemäß §340f HGB ansparen; davon wurden im Jahr 2015 EUR 0,28 Mio dotiert (Gesamtbetrag zum 31.12.2015: EUR 1,39 Mio). Nach Ablauf von sieben Jahren findet unter Einbeziehung aller Beteiligten eine Überprüfung des Vorsorgebedarfs statt. Sofern künftig aufgrund der Verpflichtung eine Inanspruchnahme droht, werden wir in entsprechender Höhe eine Rückstellung bilden.

Die Sparkasse ist nach § 32 SpkG des Landes Nordrhein-Westfalen Mitglied des Sparkassenverbandes Westfalen-Lippe (SVWL). Der Anteil der Sparkasse am Stammkapital des Verbands beträgt zum Bilanzstichtag 0,31 %. Der Verband ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und hat die Aufgabe, das Sparkassenwesen bei den Mitgliedssparkassen zu fördern, Prüfungen bei den Mitglieds-Sparkassen durchzuführen und die Aufsichtsbehörde gutachterlich zu beraten. Zu diesem Zweck werden auch Beteiligungen an Gemeinschaftsunternehmen des Finanzsektors gehalten. Für die Verbindlichkeiten und sonstigen Verpflichtungen des Verbandes haften sämtliche Mitgliedssparkassen. Am 15.12.2015 hat die Verbandsversammlung des SVWL eine zum Bilanzstichtag noch nicht eingeforderte Stammkapitalerhöhung beim Verband in Höhe von EUR 150,0 Mio zur Beteiligung an der Kapitalerhöhung bei der LBS Westdeutsche Landesbausparkasse (LBS West) beschlossen. Die Stammkapitalerhöhung erfolgte zum 19.02.2016. Auf die Sparkasse entfällt ein Anteil von EUR 0,47 Mio. Der Verband erhebt nach § 23 der Satzung des Verbands eine Umlage von den Mitgliedssparkassen, soweit seine sonstigen Einnahmen die Geschäftskosten nicht decken.

Angabe des vom Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr berechneten Gesamthonorars gemäß § 285 Nr. 17 HGB

TEUR
Abschlussprüferleistungen 123
andere Bestätigungsleistungen ---
Gesamtbetrag 123

Bezüge und Altersversorgung der Mitglieder des Vorstands

Für die Verträge mit den Mitgliedern des Vorstands ist der Verwaltungsrat zuständig. Er orientiert sich dabei an den Empfehlungen der nordrhein-westfälischen Sparkassenverbände zu den Anstellungsbedingungen für Vorstandsmitglieder und Stellvertreter.

Mit den Mitgliedern des Vorstands bestehen auf fünf Jahre befristete Dienstverträge. Neben den festen Bezügen (Grundgehalt und Allgemeine Zulage von 15 %) kann den Mitgliedern des Vorstands als variable Vergütung eine Leistungszulage von bis zu 15 % des Grundgehalts gewährt werden. Die Leistungszulage wird jährlich durch den Verwaltungsrat festgelegt Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung sind nicht enthalten. Auf die festen Gehaltsansprüche wird die Tarifentwicklung des öffentlichen Dienstes angewendet.

2015
Vorstand Grundbetrag und Allgemeine Zulage
TEUR
Leistungszulage
TEUR
Sonstige Vergütung
TEUR
Gesamtvergütung
TEUR
Hüning, Heinz Vorsitzender 207 9 8 224
Ehlebracht, Frank Mitglied 198 8 11 217
Summe 405 17 19 441

Die sonstigen Vergütungen betreffen im Wesentlichen Sachbezüge aus der privaten Nutzung von Dienstfahrzeugen.

Im Falle einer Nichtverlängerung des Dienstvertrages hat Herr Hüning Anspruch auf Ruhegehaltszahlungen mit seinem Ausscheiden, sofern die Nichtverlängerung nicht von ihm zu vertreten ist. Der Anspruch von Herrn Hüning beträgt 55 % der festen Bezüge.

Im Falle einer Nichtverlängerung des Dienstvertrages hat Herr Ehlebracht Anspruch auf eine Abfindungszahlung in Höhe eines Jahresgehalts (ohne Leistungszulage), sofern die Nichtverlängerung nicht von ihm zu vertreten ist.

Im Falle der regulären Beendigung ihrer Tätigkeit haben die im Geschäftsjahr bei der Sparkasse tätigen Mitglieder des Vorstands Anspruch auf Ruhegehaltszahlungen. Der Anspruch von Herrn Hüning beträgt dann 55 % und der von Herrn Ehlebracht 50 % der festen Bezüge. Auf die Pensionsansprüche wird ab Beginn der Ruhegehaltszahlungen die Tarifentwicklung des öffentlichen Dienstes angewendet.

Vorstand Im Jahr 2015 der Pensionsrückstellung zugeführt
TEUR
Barwert der Pensionsansprüche 31.12.2015
TEUR
Hüning, Heinz Vorsitzender 278 2.099
Ehlebracht Frank Mitglied 130 1.178
Summe 408 3.277

Von den Zuführungen zu den Pensionsrückstellungen sind insgesamt TEUR 235 auf Verminderung des der Bewertung zugrunde liegenden Abzinsungssatzes gemäß Rückstellungsabzinsungsverordnung zurückzuführen. Daneben entfallen TEUR 96 auf die Aufzinsung der Pensionsrückstellungen.

Bezüge der Mitglieder des Verwaltungsrats

Den Mitgliedern des Verwaltungsrats, des Bilanzprüfungsausschusses und des Risikoausschusses der Sparkasse wird ein Sitzungsgeld von EUR 220 je Sitzung gezahlt; die Vorsitzenden erhalten jeweils den doppelten Betrag. Erfolgsbezogene Anteile, Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung sowie Ansprüche bei vorzeitiger oder regulärer Beendigung der Tätigkeit bestehen nicht.

In Abhängigkeit von der Sitzungshäufigkeit und -teilnahme ergaben sich damit im Geschäftsjahr 2015 folgende Bezüge der einzelnen Mitglieder der zuvor genannten Gremien:

Name TEUR Name TEUR
Don, Jürgen 3,5 Habig, Manfred 2,0
Hell, Meinolf 5,1 Hollenhorst, Andreas 0,2
Isenbort, Heinrich 4,0 Kofort, Thomas 2,2
Langenscheid, Ralf 2,0 Orlob, Dr. Michael 2,2
Paulus, Verena 1,8 Peitzmeier, Sandra 0,4
Schlepphorst, Klaus 2,2 Schneiders, Christiane 2,0
Siepen, Heribert 0,4 Streiß, Michael 0,7
Sunder, Andreas 6,2 Talarico, Marco 2,0
Vormittag, Hans-Dieter 1,5    
    Insgesamt 38,4

Pensionsrückstellungen und -zahlungen für bzw. an frühere Mitglieder des Vorstands und deren Hinterbliebene

An frühere Mitglieder des Vorstands und deren Hinterbliebene wurden TEUR 121 gezahlt; die Pensionsrückstellungen für diesen Personenkreis betrugen am 31.12.2015 TEUR 1.886.

Kreditgewährungen an den Vorstand und den Verwaltungsrat

Die Sparkasse hatte Mitgliedern des Vorstands zum 31.12.2015 Kredite in Höhe von TEUR 132 und Mitgliedern des Verwaltungsrats in Höhe von TEUR 1.840 gewährt.

Mitarbeiter/innen

Im Jahresdurchschnitt wurden beschäftigt:

2015 2014
Vollzeitkräfte 54 54
Teilzeit- und Ultimokräfte 32 28
  86 82
Auszubildende 8 9
Insgesamt 94 91

Verwaltungsrat

Mitglieder Stellvertreter/innen
Sunder, Andreas Hauptamtlicher Bürgermeister - vorsitzendes Mitglied -  
Hell, Meinolf Pensionierter Arbeitsberater - 1. Stellvertreter des Vorsitzenden Mitglieds - Streiß, Michael Verkehrsmeister
Don, Jürgen Pensionierter Lehrer - 2. Stellvertreter des Vorsitzenden Mitglieds - Potthoff, Roland Amtlich anerkannter Prüfer beim TÜV Nord
Habig, Manfred Bezirksleiter im Außendienst Abteilung Verkauf eines Lebensmittelherstellers Hollenhorst Andreas Angestellter Holztechniker (Teamleiter Verkauf Objektbearbeitung)
Isenbort Heinrich Produktions- und Instandhaltungsleiter eines Automobilzulieferers Hanemann, Detlev Hufschmied im Ruhestand
Kofort, Thomas Bauleiter Abbruch - Tiefbau Hüwelmeier, Dieter Angestellter Tischler
Langenscheid, Ralf Gemeindereferent Buchheim, Dr. Ute Lehrerin
Orlob, Dr. Michael Mathematikdozent im Ruhestand Bartels, Irmgard Hausfrau; geringfügige Beschäftigung als Finanzbuchhalterin bei einem Fleischerfachbetrieb
Schneiders, Christiane Geschäftsführerin der SPD-Kreistagsfraktion Gütersloh Schrewe, Walter Pensionierter Lehrer
Talarico, Marco Fachleiteram Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung Dirkwinkel, Robert Fachkraft für Lagerverwaltung bei einer Spedition (Kontrolleur)
Vormittag, Hans-Dieter Diakon Siepen, Heribert Lagerist
Paulus, Verena Sparkassenangestellte Peitzmeier, Sandra (bis 05.08.2015) Sparkassenangestellte
  Sinnerbrink, Nicole (ab 24.09.2015) Sparkassenangestellte
Schlepphorst, Klaus Sparkassenangestellter Oesterwiemann, Elke Sparkassenangestellte

Vorstand

Heinz Hüning Vorsitzender Frank Ehlebracht Mitglied

 

Rietberg. 5. April 2016

Sparkasse Rietberg

Der Vorstand

Heinz Hüning

Frank Ehlebracht

Anlage zum Jahresabschluss gemäß § 26a Abs. 1 Satz 2 KWG zum 31. Dezember 2015

("Länderspezifische Berichterstattung")

Die Sparkasse Rietberg hat keine Niederlassungen im Ausland. Sämtliche nachfolgende Angaben entstammen dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2015 und beziehen sich ausschließlich auf ihre Geschäftstätigkeit als regional tätige Sparkasse in der Bundesrepublik Deutschland. Die Tätigkeit der Sparkasse Rietberg besteht im Wesentlichen darin, Einlagen oder andere rückzahlbare Gelder von Privat- und Firmenkunden entgegenzunehmen und Kredite für eigene Rechnung zu gewähren.

Die Sparkasse Rietberg definiert den Umsatz aus der Summe folgender Komponenten der Gewinn- und Verlustrechnung nach HGB: Zinserträge, Zinsaufwendungen, laufende Erträge aus Aktien etc., Erträge aus Gewinngemeinschaften etc., Provisionserträge, Provisionsaufwendungen, Nettoertrag des Handelsbestands und sonstige betriebliche Erträge. Der Umsatz beträgt für den Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2015 TEUR 13.308.

Die durchschnittliche Anzahl der Lohn- und Gehaltsempfänger beträgt 86.

Der Gewinn vor Steuern beträgt TEUR 1.208.

Unter Berücksichtigung der Steuern vom Einkommen und vom Ertrag von TEUR 679 sowie der sonstigen Steuern von TEUR 13 ergibt sich ein Nettogewinn von TEUR 516. Die Steuern betreffen laufende Steuern.

Die Sparkasse Rietberg hat im Geschäftsjahr keine öffentlichen Beihilfen erhalten.

Bestätigungsvermerk

Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der Sparkasse Rietberg für das Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis 31.12.2015 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung des Vorstands der Sparkasse. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Sparkasse sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des Vorstands sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

 

Münster, 06.05.2016

Sparkassenverband Westfalen-Lippe
Prüfungsstelle

Harmann, Wirtschaftsprüfer

Sparkasse Rietberg Vorlage zur
Sitzung des Verwaltungsrates Nr.: 4 am: 30.05.2016
Vorlage zu Tagesordnungspunkt: 3    
Feststellung des Jahresabschlusses 2015    

Darstellung des Sachverhaltes

Der Vorstand der Sparkasse Rietberg hat den Jahresabschluss zum 31.12.2015 aufgestellt. Der Jahresabschluss weist folgende Ergebnisse aus:

Bilanzsumme: 414.989.939,60 Euro
Jahresüberschuss: 516.708,97 Euro
Bilanzgewinn: 516.708,97 Euro

Der Vorstand legt dem Verwaltungsrat den aufgestellten Jahresabschluss 2015 zur Feststellung vor.

Der Jahresabschluss wurde von der Prüfungsstelle des Sparkassenverbandes Westfalen-Lippe (SVWL) geprüft. Der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk wurde erteilt.

Der Bilanzprüfungsausschuss beschäftigt sich in seiner Sitzung vom 30.05.2015 unter TOP 3 mit dem Beschlussvorschlag zur Feststellung des Jahresabschlusses 2015.

Der Beschlussvorschlag für den Bilanzprüfungsausschuss lautet:

"Der Bilanzprüfungsausschuss schlägt dem Verwaltungsrat vor, den Jahresabschluss wie dargestellt festzustellen."

Der Vorsitzende des Bilanzprüfungsausschusses, Herr Hell, informiert in der Sitzung am 30.05.2016 über die im Bilanzprüfungsausschuss tatsächlich gefassten Beschlüsse.

Anlage zur Vorlage

keine

Beschlussvorschlag

Der Verwaltungsrat stellt den Jahresabschluss zum 31.12.2015 wie oben dargestellt fest.

Sparkasse Rietberg Sitzungsniederschrift der
Sitzung des Verwaltungsrates Nr.: 4 am: 30.05.2016
TOP: 3 Feststellung des Jahresabschlusses 2015

Darstellung des Sachverhaltes

Auf die als Anlage beigefügte Vorlage sowie die mündlichen Ausführungen zu diesem Tagesordnungspunkt wird Bezug genommen.

Beschlussfassung im Bilanzprüfungsausschuss

Der Bilanzprüfungsausschuss schlägt dem Verwaltungsrat vor, den Jahresabschluss wie dargestellt festzustellen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Beschlussvorschlag

Der Verwaltungsrat stellt den Jahresabschluss zum 31.12.2015 wie dargestellt fest.

Beschluss:

Der Verwaltungsrat stellt den Jahresabschluss zum 31.12.2015 wie dargestellt fest.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

 

Sparkasse Rietberg

Verwaltungsrat

Sparkasse Rietberg Vorlage zur
Sitzung des Verwaltungsrates Nr.: 4 am: 30.05.2016
Vorlage zu Tagesordnungspunkt: 4    
Billigung des Lageberichtes 2015    

Darstellung des Sachverhaltes

Der Vorstand der Sparkasse Rietberg hat den Lagebericht 2015 erstellt und legt den Lagebericht zur Billigung vor.

Der Jahresabschluss und der Lagebericht wurden von der Prüfungsstelle des Sparkassenverbandes Westfalen-Lippe (SVWL) geprüft. Der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk wurde erteilt.

Der Bilanzprüfungsausschuss beschäftigt sich in seiner Sitzung vom 30.05.2016 unter TOP 4 mit dem Beschlussvorschlag zur Billigung des Lageberichtes 2015.

Der Beschlussvorschlag für den Bilanzprüfungsausschuss lautet:

"Der Bilanzprüfungsausschuss schlägt dem Verwaltungsrat vor, den Lagebericht 2015 zu billigen."

Der Vorsitzende des Bilanzprüfungsausschusses, Herr Hell, informiert in der Sitzung am 30.05.2016 über die im Bilanzprüfungsausschuss tatsächlich gefassten Beschlüsse.

Anlage zur Vorlage

Lagebericht 2015

Beschlussvorschlag

Der Verwaltungsrat billigt den vorgelegten Lagebericht für das Jahr 2015.

Sparkasse Rietberg Sitzungsniederschrift der
Sitzung des Verwaltungsrates Nr.: 4 am: 30.05.2016
TOP: 4 Billigung des Lageberichts 2015

Darstellung des Sachverhaltes

Auf die als Anlage beigefügte Vorlage sowie die mündlichen Ausführungen zu diesem Tagesordnungspunkt wird Bezug genommen.

Beschlussfassung im Bilanzprüfungsausschuss

Der Bilanzprüfungsausschuss schlägt dem Verwaltungsrat vor, den Lagebericht 2015 zu billigen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Beschlussvorschlag

Der Verwaltungsrat billigt den vorgelegten Lagebericht für das Jahr 2015.

Beschluss:

Der Verwaltungsrat billigt den vorgelegten Lagebericht für das Jahr 2015.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

 

Sparkasse Rietberg

Verwaltungsrat

Sparkasse Rietberg Sitzungsniederschrift der
Sitzung des Verwaltungsrates Nr.: 4 am: 30.05.2016
TOP: 6 Vorschlag über die Verwendung des Jahresüberschusses aus dem Geschäftsjahr 2015

Darstellung des Sachverhaltes

Auf die als Anlage beigefügte Vorlage sowie die mündlichen Ausführungen zu diesem Tagesordnungspunkt wird Bezug genommen.

Beschlussfassung im Bilanzprüfungsausschuss

Der Bilanzprüfungsausschuss schlägt dem Verwaltungsrat folgende Beschlussfassung für den Vorschlag an die Vertretung des Trägers vor:

☒ der Empfehlung des Vorstandes zu folgen und den gesamten Jahresüberschuss in die Sicherheitsrücklage einzustellen.

☐ abweichend von der Empfehlung des Vorstandes dem Verwaltungsrat folgende Verwendung des Jahresüberschusses vorzuschlagen:

a) der Jahresüberschuss 516.708,97 Euro

b) der an den Träger auszuschüttende Betrag:

c) die in die Sicherheitsrücklage oder eine freie Rücklage einzustellenden Beträge:

d) ein Gewinnvortrag:

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Beschlussvorschlag

"Der Verwaltungsrat empfiehlt der Vertretung des Trägers aus den genannten Gründen folgende Verwendung des Jahresüberschusses.

Dabei sind nach § 25 Abs. 1 SpkG in dem Beschluss über den Vorschlag des Verwaltungsrates über die Verwendung des Jahresüberschusses nach § 24 Abs. 4 Satz 2 SpkG die Verwendung des Jahresüberschusses im Einzelnen darzulegen. Namentlich sind anzugeben:

a) der Jahresüberschuss: 516.708,97 Euro

b) der an den Träger auszuschüttende Betrag: 0,00 Euro

c) die in die Sicherheitsrücklage oder eine freie Rücklage einzustellende Beträge: 516.708,97 Euro in die Sicherheitsrücklage

d) ein Gewinnvortrag: 0,00 Euro"

Sparkasse Rietberg Sitzungsniederschrift der
Sitzung des Verwaltungsrates Nr.: 4 am: 30.05.2016
TOP: 6 Vorschlag über die Verwendung des Jahresüberschusses aus dem Geschäftsjahr 2015

Beschluss:

"Der Verwaltungsrat empfiehlt der Vertretung des Trägers aus den genannten Gründen folgende Verwendung des Jahresüberschusses.

Dabei sind nach § 25 Abs. 1 SpkG in dem Beschluss über den Vorschlag des Verwaltungsrates über die Verwendung des Jahresüberschusses nach § 24 Abs. 4 Satz 2 SpkG die Verwendung des Jahresüberschusses im Einzelnen darzulegen. Namentlich sind anzugeben:

e) der Jahresüberschuss: 516.708,97 Euro

f) der an den Träger auszuschüttende Betrag: 0,00 Euro

g) die in die Sicherheitsrücklage oder eine freie Rücklage einzustellende Beträge: 516.708,97 Euro in die Sicherheitsrücklage

h) ein Gewinnvortrag: 0,00 Euro"

Abstimmungsergebnis: einstimmig

 

Sparkasse Rietberg

Verwaltungsrat

STADT RIETBERG Beschlussvorlage
Der Bürgermeister - öffentlich -
  Drucksache 157/2016
Aktenzeichen: 10.32.20
federführend: Fachbereich / Innere Verwaltung
  10 Personal, Organisation, Ratsbüro & Wahlen
Datum: 22.06.2016
Beratungsfolge Termin Bemerkungen
Rat der Stadt Rietberg 07.07.2016  

Jahresabschluss der Sparkasse Rietberg für das Geschäftsjahr 2015

1. Entlastung der Sparkassenorgane

2. Verwendung des Jahresüberschusses

Beschlussvorschlag:

1. Aufgrund des vorliegenden Jahresabschlusses der Sparkasse, des Lageberichtes und des Bestätigungsvermerkes der Prüfungsstelle des Sparkassenverbandes Westfalen-Lippe erteilt der Rat der Stadt Rietberg dem Vorstand und dem Verwaltungsrat der Sparkasse Rietberg vorbehaltlose Entlastung für das Geschäftsjahr 2015.

2. Der Rat der Stadt Rietberg beschließt,

a) dass der gesamte Jahresüberschuss in Höhe von 516.708,97 € aus dem Geschäftsjahr 2015 der Sicherheitsrücklage zuzuführen ist und

b) der an den Träger auszuschüttende Betrag 0,00 € beträgt und der Gewinnvortrag 0,00 € betragen.

Sachdarstellung:

Zu 1.: Entlastung der Sparkassenorgane

Die Sparkasse Rietberg hat den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2015 mit einer Bilanzsumme in Aktiva und Passiva von 414.989.939,60 Euro und einen Jahresüberschuss von 516.708,97 Euro vorgelegt.

Der Verwaltungsrat der Sparkasse hat den Jahresabschluss zum 31.12.2015 festgestellt und den Lagebericht für das Jahr gebilligt.

Nach § 8 Abs. 2 Buchstabe f) SpkG NW beschließt die Vertretung des Trägers über die Entlastung der Organe der Sparkasse (Vorstand und Verwaltungsrat).

Der Lagebericht und Jahresabschluss zum 31.12.2015 mit dem Bestätigungsvermerk der Prüfungsstelle des Sparkassenverbandes Westfalen-Lippe wird in der Sitzung ausgelegt und wurde vorab per E-Mail zur Verfügung gestellt. Eine vertiefende Darstellung des Sachverhaltes (Kopie der Sitzungsniederschrift aus der Sitzung des Verwaltungsrates der Sparkasse Rietberg) ist dieser Vorlage beigefügt.

Der Jahresabschluss und der Lagebericht der Sparkasse Rietberg sind von der Prüfungsstelle des Sparkassenverbandes Westfalen-Lippe geprüft worden. Die Prüfungsstelle hat festgestellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse vermittelt. Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss, gibt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Aufgrund dieses uneingeschränkten Bestätigungsvermerkes kann den Organen der Sparkasse Rietberg die vorbehaltlose Entlastung für das Geschäftsjahr 2015 erteilt werden.

Zu 2.: Verwendung des Jahresüberschusses

Gemäß § 8 Abs. 2 Buchstabe g) SpkG NW in Verbindung mit § 25 SpkG NW beschließt der Rat der Stadt Rietberg als Vertretung des Trägers, auf Vorschlag des Verwaltungsrates gemäß § 15 Abs. 2 Buchstabe e) SpkG NW, über die Verwendung des Jahresüberschusses.

Nach § 25 Abs. 2 SpkG kann die Höhe der Ausschüttung von der Vertretung des Trägers grundsätzlich frei festgelegt werden. Bei ihrer Entscheidung hat die Vertretung des Trägers die Angemessenheit der Ausschüttung im Hinblick auf die künftige wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Sparkasse sowie im Hinblick auf die Erfüllung des öffentlichen Auftrags der Sparkasse zu berücksichtigen.

 

STADT RIETBERG

Andreas Sunder, Bürgermeister

AUSZUG

aus der Niederschrift der Sitzung des Rates der Stadt Rietberg vom 07.07.2016.

I. Öffentlicher Teil

11. Jahresabschluss der Sparkasse Rietberg für das Geschäftsjahr 2015 157/2016
  1. Entlastung der Sparkassenorgane  
  2. Verwendung des Jahresüberschusses  

Zum Unterpunkt 1. Entlastung der Sparkassenorgane übernimmt der 1. Stv. Bürgermeister Bohnenkamp die Sitzungsleitung.

Beschluss:

Aufgrund des vorliegenden Jahresabschlusses der Sparkasse, des Lageberichtes und des Bestätigungsvermerkes der Prüfungsstelle des Sparkassenverbandes Westfalen-Lippe erteilt der Rat der Stadt Rietberg dem Vorstand und dem Verwaltungsrat der Sparkasse Rietberg vorbehaltlose Entlastung für das Geschäftsjahr 2015.

Beratungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)

Beschluss:

Der Rat der Stadt Rietberg beschließt,

a) dass der gesamte Jahresüberschuss in Höhe von 516.708,97 EUR aus dem Geschäftsjahr 2015 der Sicherheitsrücklage zuzuführen ist und

b) der an den Träger auszuschüttende Betrag 0,00 EUR und der Gewinnvortrag 0,00 EUR betragen.

Beratungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)

Bestätigung für die Richtigkeit des Auszuges:

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