LUND Verlagsgesellschaft mbH

Hohenstaufenring 11, 50674 Köln, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Köln HRB 54496
Eingetragen
10.1.2005
Branche
Verlegen von BüchernEinzelhandel mit BüchernVerlegen von Zeitschriften
Gegenstand
die Erstellung und/oder der Handel mit Medienprodukten (Bücher und andere Druckprodukte, Software, elektronische Publikationsformen) sowie diesbezüglich ferner der Lizenzhandel.

Historie

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Management

NameRolle
Holger Müller
seit 10.1.2005
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

LUND Verlagsgesellschaft mbH

Köln

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015

Bilanz

Aktiva

31.12.2015
EUR
31.12.2014
EUR
A. Anlagevermögen 3.584,00 7.648,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1.633,00 6.418,00
II. Sachanlagen 1.951,00 1.230,00
B. Umlaufvermögen 189.470,43 193.820,77
I. Vorräte 142.767,00 142.767,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 41.356,52 46.081,34
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 5.346,91 4.972,43
C. Rechnungsabgrenzungsposten 1.878,34 0,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 194.932,77 201.468,77

Passiva

   
  31.12.2015
EUR
31.12.2014
EUR
A. Eigenkapital 4.052,77 55.381,58
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 29.978,58 7.556,41
III. Jahresfehlbetrag 50.925,81 -22.825,17
B. Rückstellungen 9.177,93 11.266,03
C. Verbindlichkeiten 181.702,07 134.281,16
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 181.702,07 134.281,16
D. Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 540,00
Bilanzsumme, Summe Passiva 194.932,77 201.468,77

sonstige Berichtsbestandteile

Anhang zum 31. Dezember 2015

LUND Verlagsgesellschaft mbH, Hohenstaufenring 11, 40674 Köln

Anwendung gesetzlicher Vorschriften

Der Jahresabschluss der LUND Verlagsgesellschaft mbH, Köln, ist nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches und den entsprechenden Bestimmungen des GmbH-Gesetzes aufgestellt worden.

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren nach § 275 Absatz 2 HGB aufgestellt. Die Darstellung der Bilanz erfolgt in Kontenform nach § 266 HGB.

Mit Ausnahme der gesetzlich zulässigen Durchbrechung der Bilanzkontinuität durch die erstmalige Anwendung des BilMoG, stimmen die Wertansätze in der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres mit denen der Schlussbilanz des vorangegangen Geschäftsjahres überein.

Alle Vermögensgegenstände uns Schulden sind zum Abschlussstichtag einzeln bewertet.

Es erfolgte eine vorsichtige Bewertung der einzelnen Geschäftsvorfälle. Alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, wurden berücksichtigt. Dies gilt auch für diejenigen Risiken, die erst zwischen dem Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.

Gemäß den geltenden Größenklassen des § 267 HGB ist die Gesellschaft als kleine Kapitalgesellschaft einzugruppieren. Eine Pflicht zur Betriebsprüfung im Sinne des § 316 HGB entsteht somit nicht.

Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlung erfasst. In allen notwendigen Fällen wurde eine laufzeitabhängige Abgrenzung der Kosten vorgenommen.

Die Steuern vom Einkommen und Ertrag betreffen ausschließlich das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit.

Die sonstigen Rückstellungen betreffen unter anderem die Kosten für die Erstellung und Offenlegung des vorliegenden Jahresabschlusses sowie für die Anfertigung der betrieblichen Steuererklärungen.

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Bei der Bewertung der einzelnen bilanziellen Positionen wurde von einer Geschäftsfortführung ausgegangen. Im Einzelfall ergeben sich folgende Bewertungsansätze:

Bilanzierungsposition

Bewertungsansatz

Sachanlagevermögen

Zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um die planmäßige (ggf. außerplanmäßige) Abschreibung. Die Abschreibung erfolgte pro-rata-temporis.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Bewertung zum Nennwert, vermindert um Wertberichtigungen und unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips.

Sonstige Vermögensgegenstände

Nennwertbewertung, vermindert um Wertberichtigungen, Einhaltung des strengen Niederstwertprinzip.

Bank- und Kassenbestand

Nominalwertbewertung.

Rückstellungen

Bewertung der Rückstellung erfolgte jeweils in Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages. Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr wurden nach ihrer Restlaufzeit entsprechend abgezinst.

Verbindlichkeiten

Die Bewertung erfolgte zum Erfüllungsbetrag.

Rechnungsabgrenzung

Diese wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet.

 

Köln, 14.11.2016

Holger Müller, Geschäftsführer

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung offengelegt.

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