4S
IT-Solutions AG
Kaiserslautern
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2017
EUR |
31.12.2016
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
678,00 |
2.306,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
0,00 |
1,00 |
| II.
Sachanlagen |
678,00 |
2.305,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
230.095,42 |
222.100,65 |
| I.
Vorräte |
1.000,00 |
1.000,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
226.124,61 |
220.864,51 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
2.970,81 |
236,14 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
838,00 |
765,00 |
| Summe
Aktiva |
231.611,42 |
225.171,65 |
Passiva
|
|
31.12.2017
EUR |
31.12.2016
EUR |
| A.
Eigenkapital |
70.950,30 |
10.002,16 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
50.000,00 |
50.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
53.952,99 |
53.952,99 |
| III.
Verlustvortrag |
93.950,83 |
14.288,06 |
| IV.
Jahresüberschuss |
60.948,14 |
-79.662,77 |
| B.
Rückstellungen |
8.000,00 |
4.000,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
152.661,12 |
211.169,49 |
| Summe
Passiva |
231.611,42 |
225.171,65 |
Anhang
A.
Allgemeine Angaben
I.
Allgemeine Angaben zum Unternehmen
Die 4S IT-Solutions AG hat ihren Sitz in
Kaiserslautern. Sie ist im Handelsregister beim Amtsgericht
Kaiserslautern unter B3381 eingetragen.
II.
Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des
Jahresabschlusses
Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften der
§§ 242 ff. HGB in der Fassung des
Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen
des GmbH Gesetzes beachtet.
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im
Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.
Größenabhängige Erleichterungen bei der
Erstellung (§§ 266 Abs.1, 276, 288 HGB) und bei
der Offenlegung (§ 326 HGB bzw. § 327 HGB) des
Jahresabschlusses werden in Anspruch genommen.
Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung änderte sich nicht gegenüber dem
Vorjahr.
Die Posten der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung sind mit denen des Vorjahres
vergleichbar.
III.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen,
Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten
verrechnet worden.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital,
die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in
der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend
aufgegliedert.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus,
die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu
dienen. Aufwendungen für die Gründung des
Unternehmens und für die Beschaffung des
Eigenkapitals, sowie für immaterielle
Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich
erworben wurden, wurden nicht bilanziert.
Rückstellungen wurden nur im Rahmen des
§ 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten
wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB
gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von
§ 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert
angegeben.
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei
der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen. Die
Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln
bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich
sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt
worden, selbst wenn diese erst zwischen dem
Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses
bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt
worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert
wurden. Aufwendungen und Erträge des
Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der
Zahlung berücksichtigt worden.
Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:
1.
Sachanlagen
Die Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten abzüglich planmäßiger
Abschreibungen bewertet.
Grundlage der planmäßigen Abschreibung war
die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes.
Die Abschreibungen wurden beim beweglichen
Anlagevermögen gemäß
§ 7 Abs. 1 EStG nach der linearen
Methode vorgenommen.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit
Anschaffungskosten von 150,00 Euro bis 410,00 Euro wurden
sofort abgeschrieben.
2.
Vorräte
Der Bestand an Waren, Ersatzteilen und sonstigem
Kleinmaterial wurde auf dem Schätzungsweg
ermittelt.
3.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände
und Wertpapiere wurden grundsätzlich mit dem
Nennbetrag angesetzt.
Wertberichtigungen fielen im zu betrachtenden Zeitraum
nicht an.
4.
Rückstellungen
Die Rückstellungen wurden nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung ermittelt. Die sonstigen
Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren
Risiken und ungewisse Verpflichtungen.
5.
Pensionsrückstellungen
Pensionszusagen wurden nicht erteilt.
6.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten wurden mit dem
Erfüllungsbetrag ausgewiesen. Sofern die Tageswerte
über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden
die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert
angesetzt.
Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten gliedern sich
wie folgt:
|
bis 1 Jahr (EUR) |
2 bis 5 Jahre
(EUR) |
mehr als 5 Jahre
(EUR) |
| Summe |
89.061,96 |
44.726,40 |
18.872,76 |
B.
Ergänzende Angaben
I.
Vorstand
| Familienname |
Vorname |
Berufsbezeichnung |
FunktionVertretungsbefugnis |
| Faschon |
Falko |
Kaufmann |
Vorstandsvorsitzender
einzelvertretungsberechtigt |
| Ide |
Felix |
Kaufmann |
Stellvertr.
Vorstandsvorsitzender
einzelvertretungsberechtigt |
| Orth |
Roman |
Kaufmann |
Vorstandsmitglied
einzelvertretungsberechtigt |
II.
Aufsichtsrat
| Familienname |
Vorname |
Funktion |
| Reiter |
Stephan |
Vorsitzender |
| Friehs |
Achim |
Mitglied |
| Carbanje |
Robert |
Mitglied |
Auf die Angabe der Geschäftsführerbezüge
und der Bezüge des Aufsichtsrates wird
gemäß § 286 Abs. 4 HGB
verzichtet.
III.
Personalentwicklung
Die durchschnittliche Anzahl an Arbeitnehmern gem.
§ 267 Abs. 5 HGB beträgt im Geschäftsjahr.
13 (Vorjahr: 11).
IV.
Nachtragsbericht
Nach Abschluss des Geschäftsjahres sind keine
Vorgänge von besonderer Bedeutung eingetreten.
V.
Ergebnisverwendung
Die Geschäftsführung schlägt in
Übereinstimmung mit den Gesellschaftern vor, das
Ergebnis auf neue Rechnung vorzutragen.
Der Jahresabschluss wurde unter Berücksichtigung
der von der Geschäftsführung vorgeschlagenen
Gewinnverwendung aufgestellt.
VI.
Unterzeichnung des Jahresabschlusses
Kaiserslautern, 10.01.2019
gez. Herr Falko Faschon
(Vorstandsvorsitzender)
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses
erfolgte am 10.1.2019.
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