Klettgau Immobilien GmbH
Selbe AdresseKauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 50.00% | |
Iris Kübler | 50.00% |
Eigentümerstruktur und Kapitalverteilung des Unternehmens
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Templum GmbH(vormals: Restaurant Templum GmbH)Waldshut-TiengenJahresabschluss zum 31.12.2010Bilanz für Offenlegungszwecke 31.12.2010AKTIVA
Anhang für Offenlegungszwecke für das Geschäftsjahr 20101. Allgemeine Hinweise Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß §§ 242 ff. und 264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des GmbHG und des Gesellschaftsvertrags aufgestellt. Es gelten die Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert. Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, haben wir die Angaben zur Mitzugehörigkeit zu anderen Posten und Davon-Vermerke im Anhang gemacht. Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern sind in der Bilanz nicht gesondert ausgewiesen. Der Ausweis erfolgt in der Bilanz unter den Posten "sonstige Vermögensgegenstände" bzw. "sonstige Verbindlichkeiten". Diesbezügliche Posten wurden auch in den Vorjahreszahlen umgegliedert. Die Vorjahreswerte wurden nicht an die die Änderungen des Bilanzrechtsmodernisierungs-gesetzes angepasst (Art. 67 Abs. 8 EGHGB). Durch die Umstellung des Geschäftsbetriebs von einer Gastwirtschaft im Vorjahr auf Immobilienhandel im laufenden Geschäftsjahr sind die Posten der Gewinn- und Verlustrechnung nur eingeschränkt vergleichbar. 2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Währungsumrechnung Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend. Erworbene und selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenständedes Anlagevermögens sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bilanziert und werden, sofern sie der Abnutzung unterliegen, entsprechend ihrer Nutzungsdauer um planmäßige lineare Abschreibung vermindert. Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und wird, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden nach Maßgabe der voraussichtlichen Nutzungsdauer unter Berücksichtigung der betrieblichen Nutzungsverhältnisse abgeschrieben. Es wird soweit dies dem tatsächlichen Werteverzehr entspricht die degressive Abschreibungsmethode angewandt. Zur linearen Methode wird in dem Jahr, für welches die lineare Methode erstmals zu höheren Jahresabschreibungsbeträgen führt, übergegangen. Die übrigen Anlagegüter werden linear abgeschrieben. Geringwertige Anlagegüter bis zu einem Netto-Einzelwert von EUR 410,00 werden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben bzw. als Aufwand erfasst, ihr sofortiger Abgang wird unterstellt. Für Anlagegüter mit einem Netto-Einzelwert von mehr als EUR 150,00 bis EUR 1.000,00, die nach dem 31.12.2007 und vor dem 01.01.2010 angeschafft worden sind, wurde der jährlich steuerlich zu bildende Sammelposten aus Vereinfachungsgründen in die Handelsbilanz übernommen und pauschalierend jeweils 20 Prozent p. a. im Zugangsjahr und den vier darauf folgenden Jahren abgeschrieben. Die Abschreibungen auf Zugänge des Sachanlagevermögens werden im Übrigen zeitanteilig vorgenommen. Die Vorräte werden zu Anschaffungs- und Herstellungskosten bzw. zu den niedrigeren Tageswerten angesetzt. Die Bestände an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen sind zu durchschnittlichen Einstandspreisen oder zu niedrigeren Tagespreisen am Bilanzstichtag aktiviert. Die unfertigen Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten bewertet. Fremdkapitalzinsen und Kosten der allgemeinen Verwaltung wurden nicht in die Herstellungskosten einbezogen. Handelswarensind zu Anschaffungskosten oder niedrigeren Marktpreisen bilanziert. Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter Verwertbarkeit und niedrigeren Wiederbeschaffungskosten ergeben, sind durch angemessene Abwertungen berücksichtigt. Für Verluste aus Liefer- und Abnahmeverpflichtungen werden ggf. in angemessener Höhe Rückstellungen gebildet. Die Vorräte sind durch Grundpfandrechte zugunsten der Sparkasse Hochrhein belastet. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Allen risikobehafteten Posten ist durch die Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen; das allgemeine Kreditrisiko ist durch pauschale Abschläge berücksichtigt. Unverzinsliche oder niedrig verzinsliche Forderungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr sind abgezinst. Die Steuerrückstellungen und die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten und drohenden Verluste aus schwebenden Geschäften. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags (d. h. einschließlich zukünftiger Kosten- und Preissteigerungen) angesetzt. Verbindlichkeitensind zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Für die Ermittlung latenter Steuern aufgrund von temporären oder quasi-permanenten Differenzen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen Wertansätzen oder aufgrund steuerlicher Verlustvorträge werden die Beträge der sich ergebenden Steuerbe- und -entlastung mit den unternehmensindividuellen Steuersätzen im Zeitpunkt des Abbaus der Differenzen bewertet und nicht abgezinst. Aktive und passive Steuerlatenzen werden verrechnet ausgewiesen. Die Aktivierung latenter Steuern unterbleibt in Ausübung des dafür bestehenden Ansatzwahlrechts. Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten werden grundsätzlich zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag umgerechnet. Bei einer Restlaufzeit von über einem Jahr wurde bei der Währungsumrechnung das Realisationsprinzip gemäß § 252 Abs. 1 Nr. 4 Halbsatz 2 HGB sowie das Anschaffungskostenprinzip gemäß § 253 Abs. 1 Satz 1 HGB beachtet. Soweit Bewertungseinheiten gemäß § 254 HGB gebildet werden, kommen folgende Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze zur Anwendung: Ökonomische Sicherungsbeziehungen werden durch die Bildung von Bewertungseinheiten bilanziell nachvollzogen. In den Fällen, in denen sowohl die "Einfrierungsmethode", bei der die sich ausgleichenden Wertänderungen aus dem abgesicherten Risiko nicht bilanziert werden, als auch die "Durchbuchungsmethode", wonach die sich ausgleichenden Wertänderungen aus dem abgesicherten Risiko sowohl des Grundgeschäfts als auch des Sicherungsinstruments bilanziert werden, angewandt werden können, wird die Einfrierungsmethode angewandt. Die sich ausgleichenden positiven und negativen Wertänderungen werden ohne Berührung der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. 3. Angaben und Erläuterungen zur Bilanz Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände enthalten Forderungen gegen Gesellschafter in Höhe von EUR 41.607,39 (31.12.2009: EUR 30.000,00) davon sind EUR 21.607,39 (31.12.2009: EUR 15.000,00) auch Forderungen gegenüber Mitgliedern des Geschäftsführungsorgans. Die Verzinsung von an Mitglieder des Geschäftsführungsorgans gewährten Krediten erfolgt vertragsgemäß mit 2% über dem Basiszins der Deutschen Bank gem. § 247 BGB.
Die Verbindlichkeiten sind mit EUR 181.508,62 (31.12.2009: EUR 0,00) durch Grundpfandrechte gesichert. Die Verbindlichkeiten in Höhe von EUR 2.575,48 (31.12.2009: EUR 17.673,60) enthalten Verbindlichkeiten aus Steuern mit EUR 2.328,49 (31.12.2009: EUR 2.328,49) und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern mit EUR 246,99 (31.12.2009: EUR 13.586,87). 4. Sonstige Angaben Geschäftsführung Geschäftsführer der Gesellschaft war im Berichtsjahr Herr Bernhard Kübler, kaufmännischer Geschäftsführer |
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