Ambulante Pflegedienste
GEA AWP GmbH
Armaturenstraße 2, 17291 Prenzlau, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Auriella Haßhoff seit 21.2.2025 | Prokura |
Andre Krychowski seit 24.9.2024 | Geschäftsführer |
Oliver Pankonin seit 6.4.2022 | Prokura |
Tobias Länge seit 21.4.2020 | Geschäftsführer |
Nehir Memet seit 21.4.2020 | Prokura |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Ungelöste Beteiligungen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
GesellschafterBeta
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
GEA Group AktiengesellschaftDüsseldorfJahres- und Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022ISIN: DE0006602006
|
| Ausschüttung einer Dividende in Höhe von EUR 0,95 je dividendenberechtigte Stückaktie | EUR | 163.714.522,20 |
| Gewinnvortrag | EUR | 1.039.063,32 |
| Bilanzgewinn | EUR | 164.753.585,52 |
Das bestehende Grundkapital der GEA Group Aktiengesellschaft ist durch eine Globalurkunde verbrieft, die bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, hinterlegt ist. Die Auszahlung der Dividende erfolgt ab dem 3. Mai 2022 über die Clearstream Banking AG durch die Depotbanken. Zentrale Zahlstelle ist die Commerzbank AG, Frankfurt am Main.
Ein Teilbetrag von EUR 0,410455748 je dividendenberechtigter Stückaktie wird aus dem steuerlichen Einlagekonto im Sinne des § 27 Körperschaftsteuergesetz geleistet. Bei inländischen Aktionären unterliegt die Dividende aus dem steuerlichen Einlagekonto im Regelfall nicht der Besteuerung. Insoweit erfolgt die Auszahlung ohne Abzug von Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag.
Der verbleibende Teilbetrag der Dividende für das Geschäftsjahr 2022 von EUR 0,539544252 je dividendenberechtigter Stückaktie unterliegt gem. § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Einkommensteuergesetz dem Steuerabzug (Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag sowie ggf. Kirchensteuer).
Bei unbeschränkt steuerpflichtigen Aktionären, die ihrer Depotbank eine sogenannte Nichtveranlagungsbescheinigung oder einen sogenannten Freistellungsauftrag mit ausreichendem Freistellungsvolumen vorgelegt haben, entfällt der Abzug der Kapitalertragsteuer sowie des Solidaritätszuschlags und ggf. Kirchensteuer.
Bei ausländischen Aktionären richtet sich die Versteuerung nach den steuerlichen Vorschriften des jeweiligen Ansässigkeitsstaates. Die einbehaltene Kapitalertragsteuer einschließlich des Solidaritätszuschlags kann sich auf Antrag nach Maßgabe bestehender Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem betreffenden Staat ermäßigen.
Düsseldorf, im April 2023
Der Vorstand
GEA Group Aktiengesellschaft
Peter-Müller-Straße 12
40468 Düsseldorf
www.gea.com
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