Wohnungsgenossenschaft Witten- Mitte e.G.

Stammdaten

Register
Amtsgericht Bochum GnR 236
Eingetragen
3.12.1942
Branche
Kreditinstitute des GenossenschaftssektorsKreditinstitute mit SonderaufgabenKreditinstitute des Sparkassensektors
Gegenstand
Von Amts wegen ergänzt: Zweck der Genossenschaft ist die Förderung ihrer Mitglieder vorrangig durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung. Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, vermitteln, veräußern und betreuen; sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und lmmobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Die Genossenschaft kann Beteiligungen im Rahmen von § 1 Abs. 2 des Genossenschaftsgesetzes übernehmen. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen; Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 28 der Satzung die Voraussetzungen.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Tim Leweringhaus
seit 12.6.2024
Vorstandsmitglied
Frank Nolte
seit 5.10.2007
Vorstandsmitglied

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Wohnungsgenossenschaft Witten- Mitte e.G.

Witten

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

BILANZ

AKTIVA

Einzelposten
Geschäftsjahr
EUR

Gesamt
Geschäftsjahr
EUR

Einzelposten
Vorjahr
EUR

Gesamt
Vorjahr
EUR

A. Anlagevermögen

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

370,00

1.202,00

II. Sachanlagen

76.426.552,87

71.525.447,23

III. Finanzanlagen

999,92

999,92

B. Umlaufvermögen

I. Vorräte

3.255.705,02

3.248.062,57

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

180.822,21

174.546,06

III. Wertpapiere

IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

2.369.618,06

3.396.925,17

C. Rechnungsabgrenzungsposten

21.514,36

16.018,92

Summe Aktiva

82.255.582,44

78.363.201,87



PASSIVA

Einzelposten
Geschäftsjahr
EUR

Gesamt
Geschäftsjahr
EUR

Einzelposten
Vorjahr
EUR

Gesamt
Vorjahr
EUR

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital

9.145.529,65

9.151.009,70

II. Kapitalrücklage

III. Gewinnrücklagen

21.735.160,69

21.452.787,06

IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag

V. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag

746.774,66

550.144,93

B. Rückstellungen

4.149.947,00

3.352.688,00

C. Verbindlichkeiten

45.712.614,44

43.041.497,18

D. Rechnungsabgrenzungsposten

765.556,00

815.075,00

Summe Passiva

82.255.582,44

78.363.201,87

Anhang DES JAHRESABSCHLUSSES 2023

A. Allgemeine Angaben

Die Genossenschaft firmiert unter dem Namen "Wohnungsgenossenschaft Witten-Mitte eG". Sie hat ihren Sitz in Witten und ist im Genossenschaftsregister unter der Nummer GnR 236 beim Amtsgericht Bochum eingetragen.

Unsere Genossenschaft ist eine kleine Genossenschaft gem. § 267 HGB.

Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Die Gliederung der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung richtet sich nach den Formblattvorschriften für Wohnungsunternehmen. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt.

Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.

B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Bei der Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung wurden folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewandt:

Anlagevermögen

Immaterielle Vermögensgegenstände

Die Bewertung der Immateriellen Vermögensgegenstände erfolgte zu den Anschaffungskosten unter Berücksichtigung zeitanteiliger linearer Abschreibung bis 25 % p.a.

Sachanlagevermögen

Das Sachanlagevermögen wurde zu den fortgeführten Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Die Herstellungskosten wurden auf der Grundlage der Vollkosten ermittelt. Diese setzen sich aus Fremdkosten und Eigenleistungen zusammen. Die Eigenleistungen umfassen im Wesentlichen Architekten-, Ingenieur- und Verwaltungsleistungen.

Planmäßige Abschreibungen

Die Abschreibungen werden auf eine Gesamtnutzungsdauer bzw. bei Modernisierungen über die Restnutzungsdauer vorgenommen:

· bei Wohngebäuden (vor dem 20.06.1948 errichtet) 100 Jahre
· bei Wohngebäuden (bis 30.06.1958 bezugsfertig) 67 Jahre
· bei Wohngebäuden (ab dem 01.07.1958 bezugsfertig) 80 Jahre bzw.

Laufzeit Erbbaurecht

Bei bereits voll abgeschriebenen Objekten werden die Kosten für Einzelmodernisierungen auf 10 Jahre verteilt. Bei aufwendig neu gestalteten Außenanlagen erfolgt die Verteilung der Maßnahmen auf 15 Jahre, bei größeren Heizungsanlagen auf 10 Jahre. Neu erstellte Garagen und Einstellplätze werden auf 20 Jahre abgeschrieben.

Bei Geschäfts- und anderen Bauten erfolgt die Abschreibung grundsätzlich auf Basis einer Nutzungsdauer von 50 Jahren. Der in zwei Büros umgebaute ehemalige SB-Laden wird auf eine Restnutzungsdauer von 33 Jahren abgeschrieben.

Die Betriebs- und Geschäftsausstattungen werden mit 5 % bis 100 % linear abgeschrieben. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten zwischen 250,00 Euro und 1.000,00 Euro (zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer) werden in Übereinstimmung mit § 6 Abs. 2a EStG in einem jahrgangsbezogenen Sammelposten erfasst und linear über 5 Jahre gewinnmindernd aufgelöst und anschließend im Anlagespiegel als Abgang gezeigt.

Finanzanlagen

Die Finanzanlagen werden zu den Anschaffungskosten bewertet.

Umlaufvermögen

Unfertige Leistungen

Ausgewiesen werden mit den Mietern noch nicht abgerechnete Betriebs- und Heizkosten.

Andere Vorräte

Die Vorräte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt.

Forderungen und Sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen und Sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nominalwert bewertet. Bei Forderungen, deren Einbringlichkeit mit erkennbaren Risiken behaftet ist, werden angemessene Wertabschläge vorgenommen; uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben.

Flüssige Mittel

Die Flüssigen Mittel sind zum Nennwert angesetzt.

Aktive Rechnungsabgrenzungsposten

Abgegrenzt wurden Ausgaben, die die Zeit nach dem Bilanzstichtag betreffen.

Rückstellungen

Die Bildung der Rückstellungen erfolgte in Höhe des voraussichtlich notwendigen Erfüllungsbetrages. Die erwarteten künftigen Preis- und Kostensteigerungen wurden bei der Bewertung berücksichtigt.

Die Pensionsrückstellungen sind durch ein versicherungsmathematisches Gutachten zum Bilanzstichtag belegt. Die Verpflichtung wurde mittels der Projected-Unit-Credit-Methode (PUC-Methode) nach den "Richttafeln 2018 G" von Prof. Dr. Klaus Heubeck ermittelt. Sie sind nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB n.F. mit ihrem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag unter Berücksichtigung eines Renten- und Gehaltstrends in Höhe von 2,00 % angesetzt. Die Abzinsung erfolgte mit einem Rechnungszinssatz von 1,82 % p.a. Bei dem Zinssatz handelt es sich um den von der Deutschen Bundesbank ermittelten durchschnittlichen Zinssatz aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren.

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten sind zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

C. Erläuterungen zu den Posten der Bilanz

Unfertige Leistungen

In der Position "Unfertige Leistungen" sind 3.235.343,41 EUR (Vorjahr 3.220.557,06 EUR) noch nicht abgerechnete Betriebskosten enthalten.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr stellen sich wie folgt dar:

Forderungen aus Vermietung insgesamt 106.315,87 EUR (2023) 83.214,05 EUR (2022)
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als 1 Jahr 0,00 EUR (2023) 0,00 EUR (2022)
Sonstige Vermögensgegenstände insgesamt 74.506,34 EUR (2023) 91.332,01 EUR (2022)
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als 1 Jahr 0,00 EUR (2023) 0,00 EUR (2022)

Gesamtbetrag 180.822,21 EUR (2023) 174.546,06 EUR (2022)

davon mit einer Restlaufzeit von mehr als 1 Jahr 0,00 EUR (2023) 0,00 EUR (2022)

Rückstellungen für Pensionen

Der Unterschiedsbetrag nach § 253 Abs. 6 Satz 1 HGB n.F. aus der Bewertung der Pensionsverpflichtungen mit einem durchschnittlichen Marktzins von zehn Jahren und der bisherigen Regelung von sieben Jahren beträgt 56.885,00 Euro und ist gemäß § 253 Abs. 6 Satz 2 HGB n.F. in dieser Höhe ausschüttungsgesperrt.

Der im Personalaufwand enthaltene Zinsanteil wird unter den Zinsen und ähnlichen Aufwendungen ausgewiesen und beträgt 58.467,00 Euro. Aufgrund der durch das BilMoG geänderten Bewertung der Pensionsrückstellung ergibt sich zum 01.01.2010 eine außerordentliche Anpassung von 152.744,00 Euro. Die Genossenschaft macht von dem Wahlrecht des Art. 67 Abs. 1 HGB Gebrauch und verteilt den Aufwand aus der Umstellung über einen Zeitraum von fünfzehn Jahren.

Gemäß Art. 75 Abs. 5 EGHGB ist der im Geschäftsjahr angefallene Aufwand in Höhe von 10.183,00 Euro unter betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen. Zum Bilanzstichtag verbleibt eine Unterdeckung von 10.182,00 EUR.

Verbindlichkeiten

Von den Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit bis zu 1 Jahr:

Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 2.432.884,09 EUR (2023) 1.554.109,62 EUR (2022)
Verbindlichkeiten gegenüber anderen Kreditgebern 6.398,10 EUR (2023) 42.732,90 EUR (2022)
Erhaltene Anzahlungen 3.959.281,79 EUR (2023) 3.749.225,76 EUR (2022)
Verbindlichkeiten aus Vermietung 110.563,67 EUR (2023) 120.286,24 EUR (2022)
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1.099.489,86 EUR (2023) 1.131.242,05 EUR (2022)
Sonstige Verbindlichkeiten 88.938,17 EUR (2023) 97.952,99 EUR (2022)
Gesamtbetrag 7.697.555,68 EUR (2023) 6.695.459,56 EUR (2022)

Passive Rechnungsabgrenzung

Unter der Bilanzposition werden Tilgungsnachlässe der NRW.BANK in Höhe von 765.556,00 Euro (Vorjahr 815.075,00 Euro) ausgewiesen. Die Tilgungsnachlässe sind auf die Laufzeiten der Mietpreisbindung der entsprechenden Darlehen zu verteilen. Es erfolgt eine jährliche Auflösung der Tilgungsnachlässe. Die entsprechenden Erträge werden unter der Position Umsatzerlöse aus der Hausbewirtschaftung geführt.

Vorschlag zur Ergebnisverwendung

Das Geschäftsjahr schließt mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 829.750,66 Euro. Vorstand und Aufsichtsrat haben auf der Grundlage der Satzungsregelungen beschlossen, vom Jahresüberschuss in Höhe von 829.750,66 Euro einen Betrag von 82.976,00 Euro in die gesetzliche Rücklage einzustellen.

Der Mitgliederversammlung wird die Feststellung des Jahresabschlusses vorgeschlagen.

Des Weiteren wird der Mitgliederversammlung vorgeschlagen, aus dem Bilanzgewinn von 746.774,66 Euro die gemäß Satzung höchstmögliche Ausschüttung von 4 % auf die dividendenberechtigten Geschäftsguthaben nach dem Stand vom 01. Januar 2023 in Höhe von 8.723.914,07 Euro =

348.956,56 EURO

zu beschließen.

Der Betrag von 397.818,10 Euro soll in die Ergebnisrücklagen eingestellt werden.

 

Witten, den 06. Mai 2024

gez. Frank Nolte Gerhard Rother

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 17. Juni 2024

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