Wohnungsgenossenschaft Witten- Mitte e.G.
Stammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Tim Leweringhaus seit 12.6.2024 | Vorstandsmitglied |
Frank Nolte seit 5.10.2007 | Vorstandsmitglied |
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Wohnungsgenossenschaft Witten- Mitte e.G.WittenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023BILANZAKTIVA
Anhang DES JAHRESABSCHLUSSES 2023A. Allgemeine Angaben Die Genossenschaft firmiert unter dem Namen "Wohnungsgenossenschaft Witten-Mitte eG". Sie hat ihren Sitz in Witten und ist im Genossenschaftsregister unter der Nummer GnR 236 beim Amtsgericht Bochum eingetragen. Unsere Genossenschaft ist eine kleine Genossenschaft gem. § 267 HGB. Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Die Gliederung der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung richtet sich nach den Formblattvorschriften für Wohnungsunternehmen. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt. B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Bei der Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung wurden folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewandt: Anlagevermögen Immaterielle Vermögensgegenstände Die Bewertung der Immateriellen Vermögensgegenstände erfolgte zu den Anschaffungskosten unter Berücksichtigung zeitanteiliger linearer Abschreibung bis 25 % p.a. Sachanlagevermögen Das Sachanlagevermögen wurde zu den fortgeführten Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Die Herstellungskosten wurden auf der Grundlage der Vollkosten ermittelt. Diese setzen sich aus Fremdkosten und Eigenleistungen zusammen. Die Eigenleistungen umfassen im Wesentlichen Architekten-, Ingenieur- und Verwaltungsleistungen. Planmäßige Abschreibungen Die Abschreibungen werden auf eine Gesamtnutzungsdauer bzw. bei Modernisierungen über die Restnutzungsdauer vorgenommen:
Laufzeit Erbbaurecht Bei bereits voll abgeschriebenen Objekten werden die Kosten für Einzelmodernisierungen auf 10 Jahre verteilt. Bei aufwendig neu gestalteten Außenanlagen erfolgt die Verteilung der Maßnahmen auf 15 Jahre, bei größeren Heizungsanlagen auf 10 Jahre. Neu erstellte Garagen und Einstellplätze werden auf 20 Jahre abgeschrieben. Bei Geschäfts- und anderen Bauten erfolgt die Abschreibung grundsätzlich auf Basis einer Nutzungsdauer von 50 Jahren. Der in zwei Büros umgebaute ehemalige SB-Laden wird auf eine Restnutzungsdauer von 33 Jahren abgeschrieben. Die Betriebs- und Geschäftsausstattungen werden mit 5 % bis 100 % linear abgeschrieben. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten zwischen 250,00 Euro und 1.000,00 Euro (zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer) werden in Übereinstimmung mit § 6 Abs. 2a EStG in einem jahrgangsbezogenen Sammelposten erfasst und linear über 5 Jahre gewinnmindernd aufgelöst und anschließend im Anlagespiegel als Abgang gezeigt. Finanzanlagen Die Finanzanlagen werden zu den Anschaffungskosten bewertet. Umlaufvermögen Unfertige Leistungen Ausgewiesen werden mit den Mietern noch nicht abgerechnete Betriebs- und Heizkosten. Andere Vorräte Die Vorräte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt. Forderungen und Sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen und Sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nominalwert bewertet. Bei Forderungen, deren Einbringlichkeit mit erkennbaren Risiken behaftet ist, werden angemessene Wertabschläge vorgenommen; uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben. Flüssige Mittel Die Flüssigen Mittel sind zum Nennwert angesetzt. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten Abgegrenzt wurden Ausgaben, die die Zeit nach dem Bilanzstichtag betreffen. Rückstellungen Die Bildung der Rückstellungen erfolgte in Höhe des voraussichtlich notwendigen Erfüllungsbetrages. Die erwarteten künftigen Preis- und Kostensteigerungen wurden bei der Bewertung berücksichtigt. Die Pensionsrückstellungen sind durch ein versicherungsmathematisches Gutachten zum Bilanzstichtag belegt. Die Verpflichtung wurde mittels der Projected-Unit-Credit-Methode (PUC-Methode) nach den "Richttafeln 2018 G" von Prof. Dr. Klaus Heubeck ermittelt. Sie sind nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB n.F. mit ihrem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag unter Berücksichtigung eines Renten- und Gehaltstrends in Höhe von 2,00 % angesetzt. Die Abzinsung erfolgte mit einem Rechnungszinssatz von 1,82 % p.a. Bei dem Zinssatz handelt es sich um den von der Deutschen Bundesbank ermittelten durchschnittlichen Zinssatz aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten sind zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. C. Erläuterungen zu den Posten der Bilanz Unfertige Leistungen In der Position "Unfertige Leistungen" sind 3.235.343,41 EUR (Vorjahr 3.220.557,06 EUR) noch nicht abgerechnete Betriebskosten enthalten. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr stellen sich wie folgt dar:
Gesamtbetrag 180.822,21 EUR (2023) 174.546,06 EUR (2022) davon mit einer Restlaufzeit von mehr als 1 Jahr 0,00 EUR (2023) 0,00 EUR (2022) Rückstellungen für Pensionen Der Unterschiedsbetrag nach § 253 Abs. 6 Satz 1 HGB n.F. aus der Bewertung der Pensionsverpflichtungen mit einem durchschnittlichen Marktzins von zehn Jahren und der bisherigen Regelung von sieben Jahren beträgt 56.885,00 Euro und ist gemäß § 253 Abs. 6 Satz 2 HGB n.F. in dieser Höhe ausschüttungsgesperrt. Der im Personalaufwand enthaltene Zinsanteil wird unter den Zinsen und ähnlichen Aufwendungen ausgewiesen und beträgt 58.467,00 Euro. Aufgrund der durch das BilMoG geänderten Bewertung der Pensionsrückstellung ergibt sich zum 01.01.2010 eine außerordentliche Anpassung von 152.744,00 Euro. Die Genossenschaft macht von dem Wahlrecht des Art. 67 Abs. 1 HGB Gebrauch und verteilt den Aufwand aus der Umstellung über einen Zeitraum von fünfzehn Jahren. Gemäß Art. 75 Abs. 5 EGHGB ist der im Geschäftsjahr angefallene Aufwand in Höhe von 10.183,00 Euro unter betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen. Zum Bilanzstichtag verbleibt eine Unterdeckung von 10.182,00 EUR. Verbindlichkeiten Von den Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit bis zu 1 Jahr:
Passive Rechnungsabgrenzung Unter der Bilanzposition werden Tilgungsnachlässe der NRW.BANK in Höhe von 765.556,00 Euro (Vorjahr 815.075,00 Euro) ausgewiesen. Die Tilgungsnachlässe sind auf die Laufzeiten der Mietpreisbindung der entsprechenden Darlehen zu verteilen. Es erfolgt eine jährliche Auflösung der Tilgungsnachlässe. Die entsprechenden Erträge werden unter der Position Umsatzerlöse aus der Hausbewirtschaftung geführt. Vorschlag zur Ergebnisverwendung Das Geschäftsjahr schließt mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 829.750,66 Euro. Vorstand und Aufsichtsrat haben auf der Grundlage der Satzungsregelungen beschlossen, vom Jahresüberschuss in Höhe von 829.750,66 Euro einen Betrag von 82.976,00 Euro in die gesetzliche Rücklage einzustellen. Der Mitgliederversammlung wird die Feststellung des Jahresabschlusses vorgeschlagen. Des Weiteren wird der Mitgliederversammlung vorgeschlagen, aus dem Bilanzgewinn von 746.774,66 Euro die gemäß Satzung höchstmögliche Ausschüttung von 4 % auf die dividendenberechtigten Geschäftsguthaben nach dem Stand vom 01. Januar 2023 in Höhe von 8.723.914,07 Euro = 348.956,56 EURO zu beschließen. Der Betrag von 397.818,10 Euro soll in die Ergebnisrücklagen eingestellt werden.
Witten, den 06. Mai 2024 gez. Frank Nolte Gerhard Rother Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 17. Juni 2024 |
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