Entsorgungsgesellschaft Querfurt mbHLiquidiert
06268 Querfurt, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Entsorgungsgesellschaft Querfurt mbHQuerfurtJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015LageberichtI. Grundlagen der Gesellschaft Die Entsorgungsgesellschaft Querfurt mbH ist beauftragter Dritter des Landkreises Saalekreis für die Entsorgung der angeschlossenen Haushalte und Gewerbebetriebe im Bereich des ehemaligen Landkreises Querfurt sowie für die Durchführung der Leistungen der Instandhaltung des Kreisstraßennetzes. Weiterhin ist die Gesellschaft im Bereich der Entsorgung von Industrie, Handel und Gewerbe tätig. II. Wirtschaftsbericht 1. Entwicklung der Branche und Geschäftsverlauf Das Geschäftsjahr 2015 wurde maßgeblich geprägt durch den verhältnismäßig milden Winter bzw. durch eine sich gut entwickelnde Konjunktur in den Bereichen Industrie, Handel und Gewerbe. Der Geschäftsverlauf der Entsorgungsgesellschaft Querfurt mbH basierte, wie in den Vorjahren, im Wesentlichen auf der Erfüllung der Verträge des Landkreises Saalekreises als beauftragter Dritter in den Bereichen Kommunalentsorgung sowie der Kreisstraßeninstandhaltung. Die Leistungen im Bereich Gewerbeentsorgung haben eine untergeordnete Bedeutung. Im letzten Quartal des Geschäftsjahres 2015 stiegen auf Grund von hohen Kapazitätsauslastungsgraden in den mitteldeutschen Abfallverbrennungsanlagen die Abfallpreise deutlich. Dieser Trend wird sich erwartungsgemäß im Folgejahr verschärfen, da die zur Verfügung stehenden Kapazitäten nicht ausgebaut werden. 2. Analyse des Geschäftsverlaufs Die Umsatzerlöse verringerten sich zum Vorjahr um 96 T€ auf 2.640 T€. Dieser Rückgang betraf durchweg alle Bereiche der Gesellschaft. Der Materialaufwand stieg leicht um ca. 18 T€ auf 294 T€. Die Personalkosten konnten um ca. 72 T€ auf 1.221 T€ gesenkt werden. Die Ursache hierfür waren Langzeiterkrankte Mitarbeiter die nur teilweise durch Leiharbeiter ersetzt wurden, sowie Einsparungen bei der Neubesetzung des Geschäftsführerpostens. Die Abschreibungen verringerten sich im Geschäftsjahr um 50 T€. Investiert wurde 2015 in einen neuen Transporter mit Spezialaufbauten für den Kreisstraßendienst auf Leasingbasis sowie in geringwertige Wirtschaftsgüter im Bereich Betriebs- und Geschäftsausstattung. Die Gesamthöhe der Investitionen beträgt ca. 31 T€. Das Betriebsergebnis nach Steuern beträgt 65 T€, was einer Erhöhung zum Vorjahr um ca. 30 T€ entspricht. Im Geschäftsjahr 2015 beschäftigte die Gesellschaft, wie im Vorjahr, 38 Mitarbeiter sowie einen Geschäftsführer. Die Summe des Eigenkapitals erhöhte sich um 57 T€ auf 1.480 T€. Die Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft ist gut und sehr solide. Verbindlichkeiten werden innerhalb ihrer Zahlungsfristen ausgeglichen. III. Voraussichtliche Entwicklung sowie Chancen und Risiken der zukünftigen Geschäftstätigkeit Der Kreistag des Saalekreises hat auf seiner Sitzung am 08. Juli 2015 mit großer Mehrheit den Beschluss gefasst, die kommunale Abfallentsorgung ab dem 01.01.2017 durch eine eigene Gesellschaft durchführen zu lassen. Zu diesem Zwecke ist eine Fusion der beiden mehrheitlich in Landkreisbesitz befindlichen kommunalen Gesellschaften, der Merseburger Entsorgungsgesellschaft mbH und der Entsorgungsgesellschaft Querfurt mbH, geplant. Durch diesen Vorgang werden sowohl die Standorte der Gesellschaften als auch die Arbeitsplätze mittel- bzw. langfristig gesichert. Die dann entstandene kommunale Gesellschaft soll den Auftrag für die kommunale Entsorgung des gesamten Saalekreises sowie die Erbringung der Leistungen der Kreisstraßeninstandhaltung erhalten. Zu diesem Zweck wird die Investition auf dem Grundstück in Oppin um den Teil der kommunalen Abfallentsorgung erweitert. So werden, zusätzlich zu den Bauten für den Kreisstraßendienst, Stellplätze für Abfallsammelfahrzeuge, eine Umschlaghalle für die kommunalen Abfälle sowie ein Wertstoffhof errichtet. Die Investitionen für den Bau in Höhe von ca. 2,5 Mio. € werden durch die Merseburger Entsorgungsgesellschaft mbH realisiert. Der Standort in Querfurt wird um einen vergrößerten Wertstoffhof erweitert. Für das Geschäftsjahr 2016 wird ein ähnliches positives Ergebnis wie in 2015 erwartet. IV. Nachtragsbericht Vorgänge von besonderer Bedeutung nach Abschluss des Geschäftsjahres sind nicht eingetreten.
Querfurt, 25. Mai 2016 Volker Huth, Geschäftsführer BilanzAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
ErgebnisverwendungErgebnisverwendungsvorschlag des Vorstands / der GeschäftsleitungDer Jahresüberschuss in Höhe von 65.032,24 € wird in den Gewinnvortrag eingestellt. AnhangInhaltsübersicht I. Allgemeine Angaben II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden III. Erläuterungen zur Bilanz IV. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung V. Sonstige Angaben VI. Ergebnisverwendung I. Allgemeine Angaben Die Entsorgungsgesellschaft Querfurt mbH ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde jedoch nach den für große Kapitalgesellschaften maßgeblichen Vorschriften des HGB und den ergänzenden Regelungen des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage des HGB in der Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) vom 25. Mai 2009 erstellt. Die Anwendung der geänderten Vorschriften erfolgte erstmals für das Geschäftsjahr 2010. Aus der Umstellung auf die Neuregelungen des BilMoG zum 1. Januar 2010 ergibt sich ein außerordentlicher Aufwand in Höhe von TEUR 7. Bei der erstmaligen Aufstellung des Abschlusses nach BilMoG wurden die Vorjahreszahlen aufgrund des Wahlrechts des Artikels 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst. Die Gliederung der Bilanz erfolgte nach den Vorschriften des § 266 Abs. 2 und 3 HGB. Die allgemeinen Grundsätze der Gliederung, im Sinne § 265 HGB formuliert, fanden Beachtung. Den Besonderheiten der Gesellschaft entsprechend wurde die Gliederung der Bilanz erweitert. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt. Nach den Bestimmungen des HGB bestehende Ausweiswahlrechte zwischen einem Ausweis in der Bilanz oder einer Angabe im Anhang wurden so aus-geübt, dass aus Gründen der Klarheit und Übersichtlichkeit insgesamt einer Angabe im Anhang der Vorzug gegeben wurde. II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Das bewegliche Anlagevermögen ist zu Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger, linearer Abschreibungen sowie in Vorjahren vorgenommener Sonderabschreibungen bewertet. Das Dienstleistungs- und Verwaltungsgebäude der Gesellschaft wurde zu Herstellungskosten aktiviert. In diese gingen in Höhe von TEUR 32 die bis zur Fertigstellung angefallenen Zinsen der Fremdkapitalbeschaffung ein. Die Abschreibung des Gebäudes erfolgt planmäßig linear. Das Grundstück wurde zu Anschaffungskosten bewertet. Geringwertige Wirtschaftsgüter werden im Sinne der steuerlichen Vorschriften des § 6 Abs. 2a EStG behandelt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Die Forderungen wurden in Höhe von TEUR 2 einzelwertberichtigt. Die flüssigen Mittel sind mit ihren Nominalwerten aktiviert. Der Sonderposten für Investitionszuschüsse wurde mit dem Nominalwert angesetzt. Für die Pensionsverpflichtung existiert eine Rückdeckungsversicherung, welche an den Pensionär verpfändet ist. Die Pensionsverpflichtung wurde anteilig i.H.v. TEUR 100 zum 30.06.2015 ausgezahlt. Die Bewertung der Pensionsrückstellung erfolgte nach der Projected-Unit-Credit-Methode. Dabei wurde ein Rechnungszins von 4,21%, künftige Gehaltssteigerungen von 0% sowie die Richttafeln 2005 G von Klaus Heubeck zugrunde gelegt. Die sonstigen Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag passiviert. Latente Steuern werden für zeitliche, sich in der Zukunft voraussichtlich umkehrende Differenzen zwischen den handels- und steuerrechtlichen Bilanzansätzen gebildet, soweit dies nach § 274 HGB zulässig ist. III. Erläuterungen zur Bilanz 1. Anlagevermögen Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist im Anlagenspiegel dargestellt. 2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände In den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind in Höhe von TEUR 13 Forderungen gegen die Gesellschafter enthalten, dabei entfallen auf den Gesellschafter Landkreis Saalekreis Forderungen in Höhe von TEUR 10 und auf den Gesellschafter Stadt Querfurt Forderungen in Höhe von TEUR 3. Die Forderungen haben sämtlich eine Laufzeit von weniger als einem Jahr. Unter den sonstigen Vermögensgegenständen sind mit TEUR 7 Forderungen gegen das Finanzamt (Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer) zu verzeichnen. 3. Eigenkapital Das gezeichnete Kapital von EUR 51.129,19 entspricht dem im Handelsregister eingetragenen Betrag von DM 100.000,00. Der Saldo zwischen den im Rahmen der Verschmelzung der SDS GmbH auf die EGQ mbH übernommenen Vermögensgegenstände und Schulden in Höhe von TEUR 53 wurde in die Kapitalrücklage eingestellt. Die Sonderrücklagen gemäß DMBilG setzen sich wie folgt zusammen:
Der Gewinnvortrag hat sich im Geschäftsjahr entsprechend dem Gewinnverwendungsbeschluss der Gesellschafter um den Jahresüberschuss des Geschäftsjahres 2014 erhöht. 4. Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen betreffen im Wesentlichen Verpflichtungen aus Urlaubs- und Überstundenguthaben (TEUR 14), Jahresabschluss- und Steuerberatungskosten (TEUR 14). Die Rückstellungen für Pensionen sind den kurzfristigen Rückstellungen zuzurechnen. Die Pensionsverpflichtung wurde anteilig i.H.v. TEUR 100 ausgezahlt. Die Rückdeckungsversicherung wurde für die Teilauszahlung verwendet. 5. Verbindlichkeiten
Die Kreditverbindlichkeiten sind in Höhe von TEUR 1.834 mit einer Grundschuld, lastend auf dem Grundstück Am Stadtwege 9, Querfurt und auf dem Grundstück Oppin Flurstück 26/11 (TEUR 300), besichert. Im Rahmen der Fahrzeugfinanzierung wurden die entsprechenden Fahrzeuge sicherungsübereignet. Gemäß dem Wahlrecht nach § 274 Abs. 1 Satz 3 HGB werden die latenten Steuern saldiert ausgewiesen. Der sich zum 31. Dezember 2015 ergebende passive Überhang der latenten Steuern in Höhe von TEUR 15 resultiert aus steuerlichen Differenzen, insbesondere aus dem unterschiedlichen Ansatz des Sachanlagevermögens (TEUR 60) (passive latente Steuern in Höhe von TEUR 17). Gegenläufig wirken sich aktive Latenzen, insbesondere aus dem Ansatz eines Firmenwertes (TEUR 3) und eines Vorratsbestandes (TEUR 3) (aktive latente Steuern in Höhe von TEUR 2) aus. Für die Berechnung der latenten Steuern wurde ein Steuersatz in Höhe von 28,6 % zugrunde gelegt. Neben der Körperschaftsteuer von 15 % und dem Solidaritätszuschlag von 5,5 % wurde der unternehmensindividuelle Gewerbesteuersatz von 12,8 % berücksichtigt. IV. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung 1. Umsatzerlöse
Die Umsatzerlöse aus der öffentlichen Abfallentsorgung werden im Entsorgungsgebiet des alten Landkreises Querfurt erzielt. Die Kreisstraßeninstandhaltung erfolgt im Bereich des gesamten Saalekreises. 2. Sonstige betriebliche Erträge Die sonstigen betrieblichen Erträge betreffen Erträge aus Schrottverkäufen (TEUR 5), Wertstoffe (TEUR 5) und Erträge aus Veräußerung von Vermögensgegenständen (TEUR 7). 3. Steueraufwand Im Geschäftsjahr wurden Aufwendungen aus der Bildung passiver latenter Steuern in Höhe von TEUR 4 berücksichtigt. V. Sonstige Angaben 1. Geschäftsführung Herr Albert Berthold, Mücheln bis 30.06.2015. Herr Volker Huth, Gräfenhainichen ab 01.07.2015. 2. Tätigkeitsbezüge, Pensionen Auf die Angabe der im Geschäftsjahr gewährten Gesamtbezüge des Geschäftsführers wird gemäß § 286 Abs. 4 HGB verzichtet. 3. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Aus Leasingverträgen sowie Mietverträgen resultieren künftige sonstige finanzielle Verpflichtungen in Höhe von insgesamt TEUR 92. Davon sind TEUR 35 langfristig. 4. Gesamthonorar des Abschlussprüfer Für das Berichtsjahr fielen Honorare für die Jahresabschlussprüfung (TEUR 8), für die Steuerberatung (TEUR 2). 5. Mitarbeiter Die durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter (ohne Geschäftsführer) betrug:
VI. Ergebnisverwendung Der Geschäftsführer der Entsorgungsgesellschaft Querfurt mbH schlägt vor, den Jahresüberschuss (EUR 65.032,24). auf neue Rechnung vorzutragen.
Querfurt, den 25. Mai 2016 Volker Huth, Geschäftsführer Anlagespiegel
sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 08.06.2016 festgestellt. BestätigungsvermerkWir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der Entsorgungsgesellschaft Querfurt mbH für das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis 31. Dezember 2015 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftervertrages liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Entsorgungsgesellschaft Querfurt mbH sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung auf Grund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Entsorgungsgesellschaft Querfurt mbH und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Eine Verwendung des oben wiedergegebenen Bestätigungsvermerks außerhalb dieses Prüfungsberichts bedarf unserer vorherigen Zustimmung. Bei Veröffentlichungen oder Weitergabe des Jahresabschlusses in einer von der bestätigten Fassung abweichenden Form bedarf es zuvor unserer erneuten Stellungnahme, sofern hierbei unser Bestätigungsvermerk zitiert oder auf unsere Prüfung hingewiesen wird; auf § 328 HGB wird verwiesen
Halle (Saale), den 25. Mai 2016 Henschke
und Partner mbB
Dipl.-Kfm. (FH) Marcus van den Broek, Wirtschaftsprüfer |
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