SVentures Management GmbH
Selbe AdresseUnternehmensberatung
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Peter Volke seit 11.1.2016 | Liquidator |
Brigitte Volke seit 11.1.2016 | Liquidator |
Brigitte Stolze seit 1.11.2001 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 80.00% | |
| 20.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Volke Team GmbHGarmisch-PartenkirchenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 31.12.2015 bis zum 30.12.2016BilanzAKTIVA
PASSIVA
AnhangA. Vorbemerkung Die Gesellschaft ist im Handelsregister beim Amtsgericht München, HRB Nr. 119345 unter der Firma Volke Team GmbH eingetragen. Der Sitz der Gesellschaft ist in Garmisch-Partenkirchen. (§ 264 Abs. 1a S. 1 HGB) Die Gesellschaft befindet sich in Liquidation. (§ 264 Abs. 1a S. 2 HGB) Die Gesellschaft weist zum Liquidationsstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft im Sinne der §§ 264, 267 Abs. 1 HGB auf. Von den größenabhängigen Erleichterungen der §§ 274a, 288 Abs. 1 HGB wurde Gebrauch gemacht. Der vorliegende Liquidationsabschluss zum 30.12.2016 ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätzen nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches (§§ 266 ff. HGB) und des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Der Liquidationsabschluss wurde erstmals nach den Vorschriften des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRuG) vom 17.07.2015 aufgestellt (Art. 75 EGHGB). Die bisherige Form der Darstellung und die bisher angewandten Bewertungsmethoden wurden insoweit angepasst. Auf die fehlende Vergleichbarkeit der Umsatzerlöse wird gem. Art. 75 Abs. 2 S. 3 EGHGB hingewiesen. Der Betrag der Umsatzerlöse des Vorjahres der sich aus der Anwendung von § 277 Abs. 1 HGB i. d. F. des BilRuG ergeben würde, beträgt 21.571,96 EUR (pro-forma-Umsatzerlöse). B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind - bis auf die Anpassungen aufgrund der erstmaligen Anwendung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRuG) vom 17.07.2015 - gegenüber dem Vorjahr unverändert (§ 246 Abs. 3 HGB, § 265 Abs. 1 und 2 HGB, § 284 Abs. 2 Nr. 2 HGB). Anlagevermögen Die Sachanlagen wurden höchstens zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige, lineare Abschreibungen auf die voraussichtliche Nutzungsdauer vermindert (§ 253 Abs. 1 S. 1, Abs. 3 HGB). Bei der Bestimmung der Abschreibungsmethode wurde der tatsächliche Wertverzehr des Anlagevermögens beachtet. Die Abschreibungen des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig. Umlaufvermögen Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nennwert bilanziert (§ 253 Abs. 1 S. 1 HGB). Einzelabschreibungen sowie Abschreibungen wegen allgemeiner und besonderer Risiken wurden, soweit erforderlich, vorgenommen (§ 253 Abs. 1, S. 1, Abs. 4 HGB). Die flüssigen Mittel werden zu Nennwerten angesetzt (§ 253 Abs. 1 S. 1 HGB). Eigenkapital Gezeichnetes Kapital Das gezeichnete Kapital wurde mit dem Nennbetrag angesetzt (§ 272 Abs. 1 S. 1 HGB). Die nicht eingeforderten ausstehenden Einlagen wurden von dem Posten "Gezeichnetes Kapital" offen abgesetzt (§ 272 Abs. 1 S. 2 HGB). Rückstellungen Die Bildung von Rückstellungen erfolgte in handelsrechtlich zulässigem Umfang (§ 249 HGB). Die Rückstellungen wurden unter Beachtung des Vorsichtsprinzips im Wege der Schätzung ermittelt (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB). Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten, die das laufende Liquidationsjahr betreffen. Sie sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 Abs. 1 S. 2 HGB). Dabei wurden die voraussichtlichen Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag berücksichtigt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst, der sich im Falle sonstiger Rückstellungen aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren ergibt (§ 253 Abs. 2 S. 1 HGB). Für die Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Abzinsungszinssätze verwendet. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 Abs. 1 S. 2 HGB). C. Erläuterungen zur Bilanz Anlagevermögen Zur Darstellung und Entwicklung des Anlagevermögens wird auf die Abschreibungsliste verwiesen, die diesem Anhang als Anlage beigefügt ist. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr liegen nicht vor (§ 268 Abs. 4 S. 1 HGB). Gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG) bestehen zum Liquidationsstichtag keine Ausleihungen und Forderungen. Flüssige Mittel Unter den flüssigen Mitteln sind Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten ausgewiesen. Die Bestände sind durch Kassenbuch bzw. gleichlautende Kontoauszüge zum Liquidationsstichtag nachgewiesen. Eigenkapital
Rückstellungen Die ausgewiesenen Rückstellungen enthalten Beträge für Aufbewahrungskosten, ausstehende Rechnungen sowie Abschluss- und Prüfungskosten. Verbindlichkeiten Angaben über Restlaufzeiten sowie Umfang und Art der Besicherung zeigt folgender Verbindlichkeitenspiegel für das Liquidationsjahr 2016 (§ 268 Abs. 5 S. 1 HGB, § 285 Nr. 1a HGB):
Eine Besicherung der Verbindlichkeiten erfolgte nicht (§ 285 Nr. 1 Buchstabe b HGB). Die Verbindlichkeiten gegenüber dem Gesellschafter (§ 42 Abs. 3 GmbHG) betragen 10,94 TEUR (Vorjahr: 11,47 TEUR). Haftungsverhältnisse (§ 251 HGB i. V. m. § 268 Abs. 7 HGB) und sonstige finanzielle Verpflichtungen (§ 285 Nr. 3a HGB) Zum Liquidationsstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse gem. § 251 HGB.
D. Sonstige Angaben Während des Liquidationsjahres wurden keine Arbeitnehmer beschäftigt (§ 288 Abs. 1 Nr. 2 i. V. m. § 285 Nr. 7 und § 267 Abs. 5 HGB). An die Liquidatoren wurden keine Vorschüsse und Kredite gewährt sowie keine Haftungsverhältnisse eingegangen (§ 285 Nr. 9 Buchstabe c HGB).
Garmisch-Partenkirchen, den 01.06.2017 Peter Volke - Liquidator Brigitte Volke - Liquidatorin
Garmisch-Partenkirchen, den 01. Juni 2017 gez. Peter Volke / Brigitte Volke Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 01.06.2017 |
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