Herstellung von Sportgeräten
FEA Lüftungstechnik GmbH
Schiersandstraße 21, 09116 Chemnitz, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Antje Reinhold seit 24.11.2023 | Prokura |
Stephan Reinhold seit 5.9.2003 | Geschäftsführer |
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
FEA Lüftungstechnik GmbHChemnitzJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010BilanzAktiva
Anhang für das Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis 31.12.2010I. Allgemeine Angaben A. Anwendung des HGB (1) Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2010 ist nach den Rechnungslegungsvorschriften des 3. Buches des HGB in der aktuellen Fassung aufgestellt worden. (2) Ergänzend waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. B. Formale Darstellung (1) Die Wertansätze der am 31.12.2009 ausgewiesenen Vermögensgegenstände und Schulden wurden unverändert übernommen. (2) Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266 Abs. 1, 276, 288 HGB) des Jahresabschlusses wurden teilweise in Anspruch genommen. (3) Der Jahresabschluss wurde entsprechend den Gliederungsvorschriften der §§ 266 ff. HGB aufgestellt. (4) Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das bereits bisher angewandte Gesamtkostenverfahren fortgeführt. Es ist der Struktur des Unternehmens angemessen. II. Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung A. Allgemein (1) Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden konnten gegenüber dem Vorjahr grundsätzlich beibehalten werden. (2) Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden. (3) Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. (4) Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. (5) Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. (6) Es ist vorsichtig bewertet worden. Es wurden alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. B. Anlagevermögen (1) Die Zugänge zum Anlagevermögen sind zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bilanziert. Die Zugänge wurden pro rata temporis abgeschrieben. (2) Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen unter Berücksichtigung der voraussichtlichen Nutzungsdauern. Abschreibungen auf niedrigere beizulegende Werte waren nicht erforderlich. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer wird im Wesentlichen in Anlehnung an die amtlichen AfA-Tabellen ermittelt. C. Umlaufvermögen (1) Die Bewertung der Vorräte erfolgte nach den gleichen Grundsätzen wie im Vorjahr. Der Warenbestand ist mit den Anschaffungskosten bewertet. Abschreibungen auf den beizulegenden Wert wurden im erforderlichen Umfang vorgenommen. (2) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden zu Nennwerten bilanziert. D. Rückstellungen (1) Der Wertansatz der sonstigen Rückstellungen berücksichtigt alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und ist notwendig wie ausreichend. Sie sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet. Er wurde auf der Grundlage vernünftiger kaufmännischer Beurteilung bemessen. III. Erläuterungen zur Bilanz A. Anlagevermögen (1) Der in 2001 entgeltlich erworbene Geschäfts- oder Firmenwert wurde aktiviert. Als betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer wurden 15 Jahre festgelegt. Die bisherige Nutzungsdauer wird beibehalten. B. Umlaufvermögen (1) In den Forderungen sind Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr i.H.v. 1.332,20 EUR (31.12.2009 1.517,04 EUR) enthalten. C. Verbindlichkeiten (1) Die Verbindlichkeiten sind zu ihrem Erfüllungsbetrag passiviert. (2) Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr beträgt 35.185,52 EUR (31.12.2009 29.777,18 EUR). (3) In den Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von 147,19 EUR (31.12.2009 0,00 EUR) enthalten. (4) Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind, beträgt 12.066,39 EUR (31.12.2009 19.550,30 EUR). IV. Sonstige Angaben A. Geschäftsführung (1) Geschäftsführer im Geschäftsjahr ist Herr Stephan Reinhold. B. Haftungsverhältnisse (1) Zum Bilanzstichtag bestehen keine Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB i.V.m. § 268 Abs. 7 HGB.
FEA Lüftungstechnik GmbH Stephan Reinhold sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur FeststellungDer Jahresabschluss wurde am 15.08.2011 festgestellt. |
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