CL Machinery GmbH
Mainzer Straße 187, 67547 Worms, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Francisco Javier, gen. Javier Muñoz Muñoz Hernandez seit 7.5.2019 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Ungelöste Beteiligungen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
Munheld S.a.r.l. | 400.00% |
GesellschafterBeta
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
CL Machinery GmbHWormsJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz zum 31. Dezember 2023Aktiva
Passiva
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023
Anhang für das Geschäftsjahr 2023Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze, Währungsumrechnung Die CL Machinery GmbH ist zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2023 eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 HGB. Der Jahresabschluss ist nach den Vorschriften des HGB für kleine Kapitalgesellschaften und den ergänzenden Vorschriften des GmbHG unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung aufgestellt worden. Die immateriellen Vermögensgegenstände und das Sachanlagevermögen werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige, nutzungsbedingte Abschreibungen, angesetzt. Die nutzungsbedingten Abschreibungen erfolgen nach der linearen Methode über die wirtschaftlichen Nutzungsdauern. Die Nutzungsdauer beträgt für Software 3 Jahre, für Firmenwert 15 Jahre und für Anlagen, Maschinen und Betriebsausstattung zwischen 5 und 12 Jahre. Alle geringwertigen Wirtschaftsgüter mit einem Anschaffungswert von mehr als € 250 werden als Sachanlagen aktiviert. In Bezug auf die Bilanzierung geringwertiger Wirtschaftsgüter wird handelsrechtlich die steuerrechtliche Regelung des § 6 Abs. 2 EStG angewendet. Anschaffungs- oder Herstellungskosten von abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, die einer selbständigen Nutzung fähig sind, werden im Wirtschaftsjahr der Anschaffung, Herstellung oder Einlage in voller Höhe als Betriebsausgaben erfasst, wenn die Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um einen darin enthaltenen Vorsteuerbetrag, für das einzelne Wirtschaftsgut € 250 nicht übersteigen. Die fertigen Erzeugnisse sind zu Herstellungskosten bewertet, wobei neben Einzelkosten die Gemeinkosten berücksichtigt werden. Handelswaren sind zu Anschaffungskosten oder niedrigeren Marktpreisen bilanziert. Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter Verwertbarkeit und / oder niedrigeren Wiederbeschaffungskosten ergeben, sind durch angemessene Wertabschläge berücksichtigt. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nominalwert abzüglich erforderlicher Einzelwertberichtigungen für bekannte Ausfallrisiken bilanziert. Die flüssigen Mittel werden zum Nominalwert bewertet. Unter dem aktiven Rechnungsabgrenzungsposten werden Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwendungen für einen bestimmten Zeitraum nach diesen Tag darstellen. Rückstellungen für Pensionen werden auf der Grundlage versicherungsmathematischer Berechnung bewertet. Als biometrische Rechnungsgrundlage wurden die Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Heubeck verwendet. Die Rückstellungen für Pensionen wurden mit dem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre abgezinst, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt (§ 253 Abs. 2 Satz 2 HGB). Dieser Zinssatz beträgt 1,82% (Vorjahr 1,78%). Bei der Ermittlung der Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurden jährliche Lohn- und Gehaltssteigerungen von 2,25% und Rentensteigerungen von jährlich 1,80% zugrunde gelegt. Die sonstigen Rückstellungen dienen zur Abdeckung ungewisser Verbindlichkeiten und erkennbarer Risiken. Diese Rückstellungen wurden nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung in ausreichendem Umfang gebildet. Die Verpflichtungen sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Die Verbindlichkeiten werden zu ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert. Kurzfristige Fremdwährungsforderungen als auch kurzfristige Fremdwährungsverbindlichkeiten (Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger) werden zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag umgerechnet (§ 256a HGB) Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. |
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