Nerweiser GmbH
Selbe AdresseGroßhandel mit Mehl und Getreideprodukten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Henrik Skoglund Fronth seit 17.1.2025 | Liquidator |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Oda Group Holding AS | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Oda Germany GmbHBerlinJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023Oda Germany GmbH, BerlinI. Grundlagen der Gesellschaft Die Oda Germany GmbH wurde im Jahr 2021 gegründet. Gegenstand des Unternehmens ist der Verkauf und die Lieferung von Lebensmitteln und anderen Konsumgütern über eine Online-Plattform. Das Unternehmen wurde 2021 von Oda Norway AS gegründet. Am 20. Januar 2022 ging das Eigentum aufgrund einer Spaltung nach norwegischem Recht von Oda Norway AS auf Oda Group Services AS über. In der Folge führte eine weitere Entflechtung nach norwegischem Recht am 16. Dezember 2022 zu einer weiteren Übertragung von Anteilen von Oda Group Services AS auf Oda Group Holding AS. Ab dem 31. Dezember 2023 ist die Oda Group Holding AS die Muttergesellschaft des Konzerns. II. Wirtschaftsbericht 1. Geschäftsverlauf Oda nahm seine Geschäftstätigkeit in Deutschland Anfang 2023 auf, beschloss dann aber, das Einzelhandelsgeschäft in Deutschland im Juni 2023 aufgrund der schlechten Rentabilität und des schwierigen Kapitalmarkts einzustellen. Oda versuchte, seine Logistikdienstleistungen weiterhin anderen Unternehmen in Deutschland anzubieten, scheiterte jedoch an der geringen Nachfrage. Daher wurde beschlossen, eine stille Liquidation einzuleiten. Dieser Prozess wird in voller Übereinstimmung mit allen geltenden Gesetzen und Vorschriften durchgeführt. Das Unternehmen wird alle neuen Geschäftsaktivitäten einstellen und sich ausschließlich darauf konzentrieren, den laufenden Betrieb abzuwickeln und alle verbleibenden Verpflichtungen gegenüber Gläubigern, Mitarbeitern und anderen Beteiligten zu erfüllen. 2. Lage a) Ertragslage Die Umsatzerlöse aus dem Einzelhandel beliefen sich im Jahr 2023 auf 3,8 Mio. Euro. Die ersten Verkaufsdaten deuteten auf ein Marktinteresse hin, aber auf einen zu langen Zeitraum zur Erzielung wesentlicher Ergebnisse. Der Fehlbetrag für das Geschäftsjahr betrug 49,4 Mio. Euro (2022: Jahresfehlbetrag 13,6 Mio. Euro). Zu den wesentlichen Kostenelementen des Geschäftsbetriebs gehörten die Kosten für den Aufbau der Geschäftseinrichtungen, das Marketing und die laufenden betrieblichen Aufwendungen. Die anfänglichen Marketingkampagnen konzentrierten sich auf die Etablierung der Marke und den Bekanntheitsgrad bei der Kundschaft. In der kurzen Phase des Einzelhandelsbetriebs war es nicht möglich, auch nur annähernd kostendeckende Verhältnisse zu erreichen. Die Entscheidung, das operative Geschäft einzustellen, führte zu weiteren erheblichen Ergebnisbelastungen. Diese betrafen insbesondere - Verluste aus dem Abgang von Anlagevermögen (13,9 Mio. Euro), - außerplanmäßige Abschreibungen auf das Anlagevermögen auf den geschätzten Veräußerungswert (7,9 Mio. Euro), - Rückstellungen für Mietkosten für nicht mehr genutzte Immobilien (3,9 Mio. Euro). b) Finanzlage Das Unternehmen wird von der Muttergesellschaft finanziert. Die Finanzierung erfolgt durch Leistungen in das Eigenkapital und die Gewährung von Gesellschafterdarlehen. Es bestehen keine Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten. Aufgrund der bestehenden Vereinbarung zur Gruppenfinanzierung mit der Muttergesellschaft verfügte das Unternehmen im Jahr 2023 stets über ausreichend Liquidität. c) Vermögenslage Die Vermögenslage der Gesellschaft ist zum Bilanzstichtag durch einen Rückgang des Anlagevermögens um 25,1 Mio. Euro auf 5,8 Mio. Euro (Vorjahr: 30,9 Mio. Euro) gekennzeichnet. Dieser Rückgang resultiert insbesondere aus der Veräußerung von Anlagevermögen und einer außerplanmäßigen Abschreibung zum Bilanzstichtag aufgrund der Einstellung der operativen Tätigkeit. Die Forderungen (11,1 Mio. Euro) beinhalten geleistete Mietkautionen und eine Forderung aus dem Verkauf von Anlagevermögen. Das Eigenkapital erhöhte sich im Geschäftsjahr durch weitere Einzahlungen der Gesellschafter in die Kapitalrücklage (18,5 Mio. Euro) und verminderte sich durch den Jahresfehlbetrag (49,4 Mio. Euro). Zum Bilanzstichtag ergab sich ein nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag von 17,5 Mio. Euro. Im Hinblick auf die bilanzielle Überschuldung hat der Gesellschafter den Rangrücktritt für die dem Unternehmen gewährten Darlehen erklärt. III. Prognose-, Chancen- und Risikobericht Während des Liquidationsprozesses wird die Oda Germany GmbH weiterhin ein robustes Risikomanagement einsetzen, um mögliche Risiken zu überwachen und zu mindern. Zu den identifizierten Schlüsselrisiken gehören: Operative Risiken: Das Risiko unvorhergesehener operativer Probleme während des Liquidationsprozesses wird von der Geschäftsleitung gesteuert. Finanzielle Risiken: Angesichts der finanziellen Unterstützung durch die Muttergesellschaft ist das Risiko einer Insolvenz minimal. Es wird eine regelmäßige finanzielle Überwachung durchgeführt, um sicherzustellen, dass alle Verpflichtungen erfüllt werden. Rechtliche Risiken: Das Unternehmen arbeitet eng mit Rechtsberatern zusammen, um sicherzustellen, dass während des Liquidationsverfahrens alle rechtlichen Anforderungen erfüllt werden. Die stille Liquidation der Oda Germany GmbH wird voraussichtlich im Jahr 2025 abgeschlossen sein. Alle Stakeholder, einschließlich der Mitarbeiter, Gläubiger und Kunden werden während des gesamten Prozesses über den Verlauf informiert bleiben. Sobald die Liquidation abgeschlossen ist, wird das Unternehmen formell aufgelöst und die verbleibenden Vermögenswerte werden gemäß deutschem Recht und der Satzung des Unternehmens verteilt. Die Geschäftsführung der Oda Germany GmbH verfolgt einen reibungslosen und gesetzeskonformen Ablauf der Liquidation ein und wird dabei von der Muttergesellschaft, der Oda Group Holding AS, voll unterstützt. Wir sind davon überzeugt, dass die in diesem Bericht dargelegten Schritte es dem Unternehmen ermöglichen werden, alle seine Verpflichtungen zu erfüllen und die Liquidation in geordneter Weise abzuschließen.
Berlin, den 28. November 2024 Oda Germany GmbH gez. Henrik Skoglund Fronth, Geschäftsführer BilanzAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
Anhang1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Die Gesellschaft ist im Handelsregister beim Amtsgericht Berlin (Charlottenburg), HRB Nr. 226032 B unter der Firma Oda Germany GmbH eingetragen. Der Sitz der Gesellschaft ist Berlin. Der Jahresabschluss auf den 31. Dezember 2023 wurde nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) erstellt. Die Gesellschaft ist nach den Größenkriterien des § 267 Abs. 2 HGB eine mittelgroße Kapitalgesellschaft. Von den größenabhängigen Erleichterungen des § 288 HGB wurde Gebrauch gemacht. Es wurden folgende Bewertungsgrundsätze beachtet: - die formelle Bilanzkontinuität, - das Stichtagsprinzip, - der Grundsatz der Einzelbewertung, - der Grundsatz der Stetigkeit, - das Vorsichtsprinzip und, als Ausdruck dessen, das Imparitätsprinzip sowie das Realisationsprinzip. Die Gesellschaft hat im abgelaufenen Geschäftsjahr ihre operative Tätigkeit eingestellt und mit der Abwicklung des Unternehmensvermögens begonnen. Der Gesellschafter beabsichtigt, im folgenden Geschäftsjahr die formale Liquidation einzuleiten. Aus diesem Grund ist der vorliegende Jahresabschluss nicht mehr unter der Annahme der Unternehmensfortführung aufgestellt worden. Wesentliche Auswirkungen ergaben sich hieraus auf die Bewertung des Anlagevermögens und die Bewertung der sonstigen Rückstellungen. 2. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Im Einzelnen wurden folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewendet: 1. Die Immateriellen Vermögensgegenstände sowie das Sachanlagevermögen wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Berücksichtigung von Anschaffungsnebenkosten und Anschaffungskostenminderungen angesetzt. 2. Die Vermögensgegenstände des abnutzbaren Anlagevermögens wurden zunächst unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer linear bzw. degressiv abgeschrieben. Bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens mit einem Netto-Einzelanschaffungswert von bis zu € 800,00 wurden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. 3. Das Vorratsvermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten nach dem Grundsatz der Einzelbewertung unter Berücksichtigung der zulässigen Bewertungsvereinfachungsverfahren angesetzt. 4. Die sonstigen Vermögensgegenstände sind mit dem Nennwert bewertet. Sonstige Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von mehr als 1 Jahr bestehen zum Bilanzstichtag nicht mehr . 5. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen im Vorjahr resultierten aus dem Lieferungs- und Leistungsverkehr. 6. Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die nachfolgenden Rechte und Pflichten:
7. Der Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert angesetzt. 8. Für Ausgaben, die vor dem Bilanzstichtag geleistet wurden, wirtschaftlich aber eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag betreffen, wurden aktive Rechnungsabgrenzungsposten gebildet. 9. Die Bilanz ist unter Berücksichtigung der teilweisen Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt worden (§ 268 Absatz 1 HGB). In dem Posten "Bilanzverlust" in Höhe von € 64.132.062,81 ist ein Verlustvortrag aus dem Vorjahr in Höhe von € 14.715.432,89 (VJ: € 1.083.363,40) enthalten. 10. Die Kapitalrücklage enthält Zuzahlungen des Gesellschafters. Diese betrugen im Geschäftsjahr € 18.450.000,00 (Vj: € 18.500.000,00). 11. Die sonstigen Rückstellungen sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Aufgrund der Einstellung der operativen Tätigkeit im Verlauf des Geschäftsjahres wurden die bestehenden Dauerschuldverhältnisse im Hinblick auf die bestehende Ausgewogenheit von Leistung und Gegenleistung zum Bilanzstichtag neu bewertet. Für die Mietverhältnisse der Immobilen, die insgesamt im nachfolgenden Geschäftsjahr vorzeitig beendet wurden, wurde eine Rückstellung in Höhe von € 3.858.946,00 gebildet. Weitere wesentliche sonstige Rückstellungen betreffen mit € 531.736,89 den Personalbereich. 12. Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag passiviert. 13. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen mit € 158.691,69 (Vj: € 285.233,72) den Lieferungs- und Leistungsverkehr und mit € 30.568.460,46 (Vj: € 27.154.630,67) sonstige Verbindlichkeiten aus Darlehensgewährung. Die Verbindlichkeiten aus Darlehensgewährung bestehen gegenüber dem Gesellschafter. 14. Durch den Verkauf von Anlagegütern sind außerordentliche Aufwendungen in Höhe von € 13.852.840,92 entstanden (VJ: € 181.093,64). 3. Sonstige Pflichtangaben gemäß § 285 HGB Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu 1 Jahr betrug im Vorjahr € 28.433.413,45 und mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren € 0,00. Die Verbindlichkeiten sind nicht speziell besichert. Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr beträgt € 31.076.058,91 sowie die Restlaufzeit mehr als fünf Jahren € 0,00. Es bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen in Höhe von € 312.908,04. Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmer betrug 128 , davon waren durchschnittich 13 Arbeitnehmer administrativ und 115 Arbeitnehmer operativ tätig. Geschäftsführer waren im abgelaufenen Geschäftsjahr - Herr Malte Nousch, Geschäftsführer (bis 23. Juni 2023) - Herr Henrik Skoglund Fronth, in Hauptbeschäftigung Leiter Rechtsabteilung Oda Gruppe (seit 23. Juni 2023) Herr Fronth erhält keine Vergütung von der Gesellschaft. Die Gesellschaft ist zu 100 % Tochtergesellschaft der Oda Group Holding AS mit Sitz in Oslo, in deren Konzernabschluss sie auch einbezogen wird. sonstige Berichtsbestandteile
Berlin, den 04.12.2024 gez. Henrik Skoglund Fronth Angaben zur Feststellung:Der Jahresabschluss wurde am 04.12.2024 festgestellt. Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Oda Germany GmbH, Berlin Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Oda Germany GmbH, Berlin, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Oda Germany GmbH, Berlin, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung des gesetzlichen Vertreters für den Jahresabschluss und den Lagebericht Der gesetzliche Vertreter ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der gesetzliche Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. • beurteilen wir die Angemessenheit der von dem gesetzlichen Vertreter angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von dem gesetzlichen Vertreter dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von dem gesetzlichen Vertreter angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. • beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. • beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft. • führen wir Prüfungshandlungen zu den von dem gesetzlichen Vertreter dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von dem gesetzlichen Vertreter zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Leipzig, den 29. November 2024 Grant Thornton AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft gez. Niclas Rauscher, Wirtschaftsprüfer gez. Peter Ebert, Wirtschaftsprüfer |
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