Stammdaten

Register
Amtsgericht Chemnitz HRB 19569
Eingetragen
28.2.2002
Branche
Ingenieurbüros für Fachplanung von technischer GebäudeausrüstungReparatur und Instandhaltung von elektrischen AusrüstungenIngenieurbüros für bautechnische Gesamtplanung von Ingenieurbauwerken und Verkehrsanlagen
Gegenstand
Komplettleistungen im Rahmen der Gebäuderekonstruktion, Planung, Projektierung, Herstellung, Montage, Inbetriebnahme und Service von Elektroanlagen, Anlagen der Meß-, Steuerund Regeltechnik, Anlagen der Gebäudetechnik, Anlagen zur Nutzung alternativer Energiequellen, ggf. auch Verwendung des Begriffs Gebäudemanagement.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Kerstin Weinhold
seit 27.8.2003
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

Identifizierte Personen (3)

Gesellschafter
Beta

3 Gesellschafter

GmbH-Struktur

2 von 3 angezeigt

Name
Ort
Betrag
Anteil
Kerstin Weinhold
Chemnitz
12.250 €
49.00%
Alexander Uselmann
Chemnitz OT Wittgensdorf
10.250 €
41.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

ECF Reko GmbH

Chemnitz

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

AKTIVA

31.12.2023 31.12.2022
A. ANLAGEVERMÖGEN
I. Sachanlagen 118.973,00 151.960,00
B. UMLAUFVERMÖGEN
I. Vorräte 19.846,00 33.134,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 246.895,20 175.818,10
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 261.181,40 198.504,60
C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 3.408,80 3.408,80
SUMME Aktiva 650.304,40 562.825,50

PASSIVA

31.12.2023 31.12.2022
A. EIGENKAPITAL
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Bilanzgewinn 340.503,00 283.935,50
III. buchmäßiges Eigenkapital 365.503,00 308.935,50
B. EINLAGEN ATYPISCH STILLER GESELLSCHAFTER 14.123,50 11.080,50
C. RÜCKSTELLUNGEN 157.089,60 83.128,40
D. VERBINDLICHKEITEN 84.841,60 110.852,90
E. PASSIVE LATENTE STEUERN 28.746,60 48.828,20
SUMME Passiva 650.304,40 562.825,50

Anhang

1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Soweit ein Wahlrecht hinsichtlich der Angabe in der Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung einerseits und dem Anhang besteht, wurde dieses Wahrecht aus Gründen der Übersichtlichkeit grundsätzlich zu Gunsten der Angabe im Anhang ausgeübt. Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) in der Fassung des BilRUGerstellt. Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der §§ 266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform, die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. In der Bilanz und in der Gewinn- und Verlustrechnung ist zu jedem Posten der entsprechende Vorjahreswert angegeben. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert. Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen geeignet und bestimmt sind. Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern sind in der Bilanz nicht gesondert ausgewiesen. Der Ausweis erfolgt in der Bilanz unter den Posten Sonstige Vermögensgegenstände bzw. Sonstige Verbindlichkeiten. Die auf den Vorjahresabschluss angewandten Darstellungsgrundsätze sind beibehalten worden. Zusätzliche Angaben wegen der Nichtvergleichbarkeit einzelner Positionen des Jahresabschlusses mit denen des Vorjahres sind nicht notwendig. Der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Die Rückstellungen wurden unter Beachtung des Vorsichtsprinzips im Wege der Schätzung ermittelt. Die Verbindlichkeiten werden mit den Rückzahlungsbeträgen bilanziert.

2. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

a) Bilanzierungsmethoden

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Bilanzierungsverbote nach §§ 248 Abs. 1 und 2 HGB wurden beachtet. Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 Abs. 1 HGB gebildet worden. Die Auflösung der Rückstellungen erfolgte nach dem bestimmungsgemäßen Verbrauch. Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur im Rahmen der Bestimmungen des § 250 HGB gebildet. Soweit Haftungsverhältnisse i.S.d. § 251 HGB bestehen, sind diese gemäß § 268 Abs. 7 HGB im Anhang angegeben.

b) Bewertungsmethoden

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen weder tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen. Die Vermögensgegenstände und Schulden sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst. Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt. Bei der Bemessung der planmäßigen Abschreibungen wurde von der voraussichtlichen Nutzungsdauer ausgegangen. Die Abschreibungen erfolgten linear pro rata temporis. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren wurden zu Anschaffungskosten bei Anwendung zulässiger Bewertungsvereinfachungsverfahren oder zu niedrigeren Tageswerten angesetzt. Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse wurden zu Herstellkosten (Einzelkosten, angemessene Material- und Fertigungsgemeinkosten, allgemeine Verwaltungskosten) bewertet. Die Leistungsforderungen sind grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Einzelwertberichtigungen waren nicht erforderlich. Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt. Die sonstigen Rückstellungen wurden nach üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt. Die Steuerrückstellungen und sonstigen Rückstellungen enthalten alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Schätzung ermittelten Erfüllungsbetrages angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abzuzinsen. Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Die auf den Jahresabschluss angewandten Darstellungsmethoden sind beibehalten worden.

c) Umrechnung fremder Währungen in Euro

Zum Bilanzstichtag bestanden keine Fremdwährungspositionen. Es sind daher keine Angaben erforderlich.

3. Angaben zu Positionen der Bilanz

1.

Vorräte

Die Vorräte wurden durch Inventurzusammenstellungen nachgewiesen. Die Unterlagen wurden durch die Geschäftsleitung vorgelegt.

2.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Die Forderungen sind mit den Nominalwerten ausgewiesen. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden durch eine EDV-Saldenliste, deren Summe mit dem Bilanzansatz übereinstimmt, nachgewiesen. Einzelwertberichtigungen waren nicht vorzunehmen. Alle Forderungen haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

3.

Sonstige Vermögensgegenstände

In den sonstigen Vermögensgegenständen sind insbesondere Steuerrückforderungen und eine Forderung von EUR 25.000 an einen Gesellschafter enthalten.

4.

Guthaben / Verbindlichkeiten bei Kreditinstituten

Die ausgewiesenen Salden wurden durch Bankbestätigungen zum 31. Dezember 2023 nachgewiesen.

5.

Rechnungsabgrenzungsposten

Im Berichtsjahr wurden vorausbezahlte Versicherungsbeiträge und die Miete für Januar für die Betriebsräume abgegrenzt.

6.

Latente Steuern

Von dem Ansatzwahlrecht nach § 274 Abs. 2 HGB (Aktive latente Steuern) wurde kein Gebrauch gemacht. Für Zwecke der Steuer wurden die Anschaffungskosten bestimmter Wirtschaftsgüter nach §7g EStG gemindert, sowie Sonderabschreibungen in Anspruch genommen. Der ausgewiesene Steueraufwand ist daher zu niedrig. Dies wurde durch die Bildung einer Rückstellung für latente Steuer iHv EUR 28.746 korrigiert. Es wurde ein Ertragsteuersatz von 30,52 % verwendet.

7.

Eigenkapital

Das gezeichnete Kapital beträgt am 31. Dezember 2023 EUR 25.000,00.

8.

Verbindlichkeitsspiegel

Art der Verbindlichkeit / Restlaufzeiten Gesamt
EUR
bis 1 Jahr
EUR
1 bis 5 Jahre
EUR
über 5 Jahre
EUR
davon gesichert Ver merk
gegenüber Kreditinstituten
aus Anzahlungen
aus Lieferungen und Leistungen 9.616 9.616 9.616 6
Schuldwechsel
gegen verbundene Unternehmen
gegen Gesellschafter 34.028 34.028
Sonstige Verbindlichkeiten 20.794 20.794
Umsatzsteuerverbindlichkeit 20.404 20.404
Summ Verbindlichkeiten 84.841 84.841

Die Nummern der Sicherungsvermerke bedeuten:

1 = Pfandrecht an unbeweglichen Sachen

2 = Pfandrecht an beweglichen Sachen

3 = Pfandrecht an übertragbaren Rechten

4 = Sicherungsübereignung Vorräte

5 = Sicherungsabtretung Forderungen

6 = Eigentumsvorbehalt

9.

Forderungen und Verbindlichkeiten i.S.d. § 42 Abs. 3 GmbHG

Zum Bilanzstichtag bestanden Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von EUR 34.028 Gegenüber Gesellschaftern bestanden am Bilanzstichtag Forderungen iHv EUR 26.474. Die Verzinsung erfolgt vertragsgemäß mit 2,00% über dem BGB Zins.

10.

Sonstige Verbindlichkeiten

Details, wie Grund und Höhe der Verbindlichkeit, können der Kontenbezeichnung und dem Saldo entnommen werden. Im Wesentlichen handelt es sich um Lohnverbindlichkeiten und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter.

11.

Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 HGB bestanden am Bilanzstichtag nicht.

5. Sonstige Angaben

1.

Anzahl Arbeitnehmer

Anzahl Arbeitnehmer: 9,50

2.

Geschäftsführungsorgane

Außer dem Geschäftsführer waren im Berichtjahr keine weiteren Organe bestellt. Im Berichtsjahr wurden die Geschäfte von Kerstin Weinhold und Alexander Uselmann geführt.

Feststellung des Jahresabschlusses

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 20.12.2024

 

gez. Kerstin Weinhold, Kauffrau

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