Stammdaten

Register
Amtsgericht Nürnberg HRB 18602
Eingetragen
11.9.2001
Branche
Herstellung von Verpackungsmitteln aus KunststoffenBearbeitung und Veredlung von KunststoffwarenHerstellung von Prüfmaschinen
Gegenstand
die Übernahme und Durchführung von Montage- und Verpackungsarbeiten in industrieller Fertigungsweise.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Mathias Günther
seit 31.10.2024
Prokura
Theo Bangemann
seit 27.1.2012
Prokura
Anita Hiltner
seit 27.1.2012
Geschäftsführer
Wolfgang Hiltner
seit 8.1.2008
Prokura

Wirtschaftlich Berechtigte

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Gesellschafter

4 Gesellschafter

GmbH-Struktur

2 von 4 angezeigt

92353 Postbauer-Heng, Fasanenweg 6
13.000 €
52.00%
Johanna Bangemann
92353 Postbauer-Heng, Fasanenweg 6
6.500 €
26.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

T. Bangemann GmbH

Berg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 212.759,00 186.778,00
I. Sachanlagen 212.759,00 186.778,00
B. Umlaufvermögen 1.286.411,96 798.170,48
I. Vorräte 416.607,93 291.795,09
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 667.166,25 428.781,07
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 202.637,78 77.594,32
C. Rechnungsabgrenzungsposten 17.323,18 9.415,22
D. sonstige Aktiva 89,88 0,00
Summe Aktiva 1.516.584,02 994.363,70

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 1.055.531,89 527.654,11
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Bilanzgewinn 1.030.531,89 502.654,11
B. Rückstellungen 212.354,46 53.717,00
C. Verbindlichkeiten 248.697,67 412.992,59
Summe Passiva 1.516.584,02 994.363,70

Anhang für das Geschäftsjahr 31.12.2023

I. Allgemeine Angaben
1. Grundlagen der Rechnungslegung

Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als kleine Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB einzustufen.

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Regelungen des Handelsgesetzbuchs und des GmbH-Gesetzes aufgestellt.

Größenabhängige Erleichterungen wurden bei der Aufstellung und Offenlegung des Jahresabschlusses in Anspruch genommen.

2. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Die Wertansätze in der Vorjahresbilanz der Firma T. Bangemann GmbH zum 31.12.2022 wurden unverändert als Bilanzvorträge in neue Rechnung übernommen.

Von dem Wahlrecht zur Aktivierung selbsterstellter immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurde kein Gebrauch gemacht.

Die Zugänge zu den Sachanlagen wurden zu Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten angesetzt. Bei der Folgebewertung wurden die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des abnutzbaren Sachanlagevermögens vermindert um planmäßige lineare oder degressive Abschreibungen gemäß der voraussichtlichen Nutzungsdauer angesetzt.

Bei der Bestimmung der Abschreibungsmethode wurde der tatsächliche Wertverzehr des Anlagevermögens beachtet. Die Abschreibungen des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig.

Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten angesetzt.

Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Soweit am Bilanzstichtag ein niedrigerer beizulegender Wert vorlag, wurde dieser angesetzt.

Bei der Bewertung der Forderungen wurden sämtliche erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert angesetzt.

Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt.

Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennwert angesetzt.

Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag berücksichtigt.

Soweit die Restlaufzeit von Rückstellungen am Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Für die Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Abzinsungszinssätze verwendet.

Die Steuerrückstellungen betreffen die Steuern für das laufende Geschäftsjahr.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Die Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Die Befreiungsvorschrift des § 274a Nr. 5 HGB über die Abgrenzung latenter Steuern wurde in Anspruch genommen.

3. Abweichung von bisherigen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen beibehalten werden.

Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.

II. Erläuterungen zur Bilanz
1. Anlagevermögen

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist dem als Anlage zum Anhang dargestellten Anlagenspiegel zu entnehmen. Die Abschreibungen des laufenden Geschäftsjahres ergeben sich aus dem Anlagenspiegel (§ 268 Abs. 2 Satz 3 HGB).

Im elektronisch offen gelegten Jahresabschluss ist der Anlagenspiegel nicht enthalten.

2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Restlaufzeiten der Forderungen und der sonstigen Vermögensgegenstände stellen sich gemäß § 268 Abs. 4 HGB wie folgt dar:

  gesamt davon mit von 1 bis 5 von mehr als
    Restlaufzeit Jahren 5 Jahren
    bis 1 Jahr    
Forderungen und sonstige 667.166,25 667.166,25 0,00 0,00
Vermögensgegenstände
Vorjahr 428.781,07 428.781,07 0,00 0,00
3. Gezeichnetes Kapital und Bilanzgewinn

Gezeichnetes Kapital

Das gezeichnete Kapital von 25.000,00 EUR wurde mit dem Nennbetrag angesetzt. Das gezeichnete Kapital ist in voller Höhe einbezahlt.

Gezeichnetes Kapital 25.000,00 EUR
Nicht eingeforderte ausstehende Einlagen 0,00 EUR
Eingefordertes Kapital 25.000,00 EUR

Bilanzgewinn

In der Position Bilanzgewinn ist ein Gewinnvortrag in Höhe von 502.654,11 EUR enthalten.

4. Laufzeiten der Verbindlichkeiten

Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten stellen sich gemäß § 268 Abs. 5 HGB wie folgt dar:

  gesamt davon mit von 1 bis 5 von mehr als
    Restlaufzeit Jahren 5 Jahren
    bis 1 Jahr    
Verbindlichkeiten 248.607,79 209.117,85 39.489,94 0,00
Vorjahr 412.992,59 367.456,21 45.536,38 0,00
5. Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern

Gemäß § 42 Abs. 3 GmbHG bestehen gegenüber den Gesellschaftern folgende Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten:

Ausleihungen 0,00 EUR
Forderungen 0,00 EUR
Verbindlichkeiten 0,00 EUR
6. Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse i. S. des § 251 HGB haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden.

7. Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Zum Bilanzstichtag bestanden Kfz.-Leasingverpflichtungen von monatlich rund Euro 4.367,-.

III. Sonstige Angaben
1. Geschäftsführung

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei Frau Anita Hiltner, 90559 Burgthann.

2. Ergebnisverwendung

Gemäß Beschluss der Gesellschafterversammlung wird der Jahresüberschuss mit dem

Gewinnvortrag auf neue Rechnung vorgetragen.

3. Feststellung des Jahresabschlusses

Der vorliegende Jahresabschluss wurde am 28. März 2025 festgestellt.

4. Weitere Angaben

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB

angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

Angaben über die Ergebnisverwendung werden nicht gemacht, da sich anhand dieser Angaben die Gewinnanteile von natürlichen Personen feststellen lasssen, die Gesellschafter sind.

Berg, den 28. März 2025

gez.

Geschäftsführerin

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 28.3.2025.

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