Herstellung von elektronischen Bauelementen a. n. g.
T. Bangemann GmbH
Bruckäcker 4, 92348 Berg bei Neumarkt i.d. Opf., DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Mathias Günther seit 31.10.2024 | Prokura |
Theo Bangemann seit 27.1.2012 | Prokura |
Anita Hiltner seit 27.1.2012 | Geschäftsführer |
Wolfgang Hiltner seit 8.1.2008 | Prokura |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Daten zu wirtschaftlich Berechtigten sind nur für registrierte Nutzer zugänglich.
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
4 Gesellschafter
GmbH-Struktur
2 von 4 angezeigt
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
T. Bangemann GmbHBergJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz
Anhang für das Geschäftsjahr 31.12.2023I. Allgemeine Angaben1. Grundlagen der RechnungslegungDie Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als kleine Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB einzustufen. Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Regelungen des Handelsgesetzbuchs und des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Größenabhängige Erleichterungen wurden bei der Aufstellung und Offenlegung des Jahresabschlusses in Anspruch genommen. 2. Bilanzierungs- und BewertungsgrundsätzeDie Wertansätze in der Vorjahresbilanz der Firma T. Bangemann GmbH zum 31.12.2022 wurden unverändert als Bilanzvorträge in neue Rechnung übernommen. Von dem Wahlrecht zur Aktivierung selbsterstellter immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurde kein Gebrauch gemacht. Die Zugänge zu den Sachanlagen wurden zu Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten angesetzt. Bei der Folgebewertung wurden die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des abnutzbaren Sachanlagevermögens vermindert um planmäßige lineare oder degressive Abschreibungen gemäß der voraussichtlichen Nutzungsdauer angesetzt. Bei der Bestimmung der Abschreibungsmethode wurde der tatsächliche Wertverzehr des Anlagevermögens beachtet. Die Abschreibungen des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig. Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten angesetzt. Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Soweit am Bilanzstichtag ein niedrigerer beizulegender Wert vorlag, wurde dieser angesetzt. Bei der Bewertung der Forderungen wurden sämtliche erkennbaren Risiken berücksichtigt. Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert angesetzt. Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt. Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennwert angesetzt. Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag berücksichtigt. Soweit die Restlaufzeit von Rückstellungen am Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Für die Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Abzinsungszinssätze verwendet. Die Steuerrückstellungen betreffen die Steuern für das laufende Geschäftsjahr. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Die Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Die Befreiungsvorschrift des § 274a Nr. 5 HGB über die Abgrenzung latenter Steuern wurde in Anspruch genommen. 3. Abweichung von bisherigen Bilanzierungs- und BewertungsmethodenBeim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen beibehalten werden. Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt. II. Erläuterungen zur Bilanz1. AnlagevermögenDie Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist dem als Anlage zum Anhang dargestellten Anlagenspiegel zu entnehmen. Die Abschreibungen des laufenden Geschäftsjahres ergeben sich aus dem Anlagenspiegel (§ 268 Abs. 2 Satz 3 HGB). Im elektronisch offen gelegten Jahresabschluss ist der Anlagenspiegel nicht enthalten. 2. Forderungen und sonstige VermögensgegenständeDie Restlaufzeiten der Forderungen und der sonstigen Vermögensgegenstände stellen sich gemäß § 268 Abs. 4 HGB wie folgt dar:
3. Gezeichnetes Kapital und BilanzgewinnGezeichnetes Kapital Das gezeichnete Kapital von 25.000,00 EUR wurde mit dem Nennbetrag angesetzt. Das gezeichnete Kapital ist in voller Höhe einbezahlt.
Bilanzgewinn In der Position Bilanzgewinn ist ein Gewinnvortrag in Höhe von 502.654,11 EUR enthalten. 4. Laufzeiten der VerbindlichkeitenDie Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten stellen sich gemäß § 268 Abs. 5 HGB wie folgt dar:
5. Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber GesellschafternGemäß § 42 Abs. 3 GmbHG bestehen gegenüber den Gesellschaftern folgende Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten:
6. HaftungsverhältnisseHaftungsverhältnisse i. S. des § 251 HGB haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden. 7. Sonstige finanzielle VerpflichtungenZum Bilanzstichtag bestanden Kfz.-Leasingverpflichtungen von monatlich rund Euro 4.367,-. III. Sonstige Angaben1. GeschäftsführungWährend des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei Frau Anita Hiltner, 90559 Burgthann. 2. ErgebnisverwendungGemäß Beschluss der Gesellschafterversammlung wird der Jahresüberschuss mit dem Gewinnvortrag auf neue Rechnung vorgetragen. 3. Feststellung des JahresabschlussesDer vorliegende Jahresabschluss wurde am 28. März 2025 festgestellt. 4. Weitere AngabenDie Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor. Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen. Angaben über die Ergebnisverwendung werden nicht gemacht, da sich anhand dieser Angaben die Gewinnanteile von natürlichen Personen feststellen lasssen, die Gesellschafter sind. Berg, den 28. März 2025 gez. Geschäftsführerin Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 28.3.2025. |
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