Spezialisierte Bautätigkeiten im Tiefbau
Stammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Roland Christian Beil seit 20.5.2025 | Vorstandsmitglied |
Katja Hillenbrand seit 9.9.2003 | Vorstandsmitglied |
GesellschafterBeta
Eigentümerstruktur und Kapitalverteilung des Unternehmens
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
micas AGOelsnitz/Erzgeb.Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die micas AG, Oelsnitz/Erzgeb. Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der micas AG, Oelsnitz/Erzgeb., - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der micas AG, Oelsnitz/Erzgeb., für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 S. 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit §317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Stollberg, 11. Juni 2024 M2
Audit GmbH
Thomas Böckmann, Wirtschaftsprüfer Matthias Neumann, Wirtschaftsprüfer Protokoll der Aufsichtsratssitzung der micas AG
Beschlussfassung außerhalb von Sitzungen Die nachfolgende Beschlussfassung erfolgt gemäß § 108 Abs. 4 Aktiengesetz in Verbindung mit § 12 Abs. 4 der Satzung fernmündlich. Der Aufsichtsratsvorsitzende stellt fest, dass zu der Aufsichtsratssitzung ordnungsgemäß geladen worden ist, alle Aufsichtsratsmitglieder der Einladung gefolgt sind und kein Aufsichtsratsmitglied der fernmündlichen Beschlussfassung widersprochen hat. Der Vorsitzende ruft als einzigen Punkt der Tagesordnung auf:
Der Aufsichtsrat beschließt dazu einstimmig: Herr Roland Beil, Drachengasse 5, 99084 Erfurt wird zum 01.01.2025 bis zum 31.12.2027 zum Vorstandsmitglied der micas AG bestellt. Der Aufsichtsrat stimmt dem Abschluss des vorliegenden Vorstandsdienstvertrages mit Herrn Beil zu. Er ermächtigt den Aufsichtsratsvorsitzenden den vorliegenden Vertrag für den Aufsichtsrat abzuschließen. Sollte Herr Beil vorzeitig aus seinem alten Dienstvertrag ausscheiden können, ist auch ein früherer Eintrittstermin möglich, ohne dass es eines erneuten Aufsichtsratsbeschlusses bedarf.
Berlin, den 22.05.2024 Bernhard Böhm, Aufsichtsratsvorsitzender PROTOKOLL DER ORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG DER MICAS AG AM 28.08.2024
Teilnehmer: Katja Hillenbrand, Vorstandsvorsitzende, Aktionärin, Dr. Mark Ebert, Aktionär Jochen Hillenbrand, Aktionär, vertreten durch H. Bernhard Böhm Bernhard Böhm, Vorsitzender des Aufsichtsrats Tagesordnung: 1. Jahresabschluss 2023 Vorlage und Erläuterung des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2023 der micas AG sowie des Berichtes des Aufsichtsrates. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss gebilligt, der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Dementsprechend erfolgt zu Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung durch die Hauptversammlung. 2. Verwendung des Bilanzgewinns Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den in der Bilanz zum 31.12.2023 ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von 8.800.610,50 Euro auf neue Rechnung vorzutragen. 3. Entlastung der Mitglieder des Vorstandes
4. Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023 Entlastung zu erteilen. 5. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2024 Der Aufsichtsrat schlägt vor, den Wirtschaftsprüfer MSC Schwarzer Albus GmbH zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2024 zu wählen. 6. Neuwahl des Aufsichtsrates Nach § 10 der Satzung der micas AG endet mit Ablauf dieser Hauptversammlung die Amtszeit des Aufsichtsrates. Eine Neuwahl der Vertreter des Aufsichtsrates durch die Aktionäre ist damit erforderlich. Die bisherigen Mitglieder des Aufsichtsrates stellen sich zur Wiederwahl. Die Hauptversammlung ist an Vorschläge nicht gebunden. Herr Böhm übernahm den Vorsitz und eröffnete die Hauptversammlung um 17.00 Uhr. Der Vorsitzende stellte das als Anlage beigefügte Verzeichnis der erschienenen Aktionäre gemäß § 129 AktG auf und unterzeichnete es. Der Vorsitzende stellte fest, dass die Einladung satzungsgemäß und unter Einhaltung der Form- und Fristerfordernisse durch Einschreiben am 23.07.2024 erfolgt sei. Ergänzungsanträge zur Tagesordnung wurden nicht eingereicht. Der Ablauf der Sitzung erfolgt in der Reihenfolge der Tagesordnung. Die Aussprache und Fragen zu den Tagesordnungspunkten erfolgt anschließend. Die Abstimmungen erfolgen nach dem Subtraktionsverfahren. Der Vorsitzende wies darauf hin, dass der Jahresabschluss mit dem Prüfungsbericht des Wirtschaftsprüfers sowie der Bericht des Aufsichtsrates an die Hauptversammlung ausliegen und während der Hauptversammlung eingesehen werden können. Zu Top 1: Jahresabschluss 2023 Der Jahresabschluss 2023 mit dem Lagebericht wurde durch den Wirtschaftsprüfer M2 Audit geprüft und mit einem uneingeschränkten Prüfungsvermerk versehen. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss 2023 in seiner Sitzung am 22.07.2024 gebilligt. Damit ist dieser gemäß § 172 AktG. festgestellt. Zu Top 2: Verwendung des Bilanzgewinns Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den in der Bilanz zum 31.12.2023 ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von 8.800.610,50 Euro auf neue Rechnung vorzutragen. Der Aufsichtsratsvorsitzende stellte den Vorschlag zur Abstimmung. In der Abstimmung wurde der Vorschlag ohne Gegenstimmen und Enthaltungen angenommen. Der Vorsitzende stellte das Abstimmungsverhalten fest und verkündete den Beschluss. Zu Top 3: Entlastung der Mitglieder des Vorstandes Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, dem Mitglied des Vorstandes, Frau Katja Hillenbrand Entlastung für das Geschäftsjahr 2023 zu erteilen. Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, dem Mitglied des Vorstandes, Herrn Dr. Mark Ebert keine Entlastung für das Geschäftsjahr 2023 zu erteilen. Der Vorsitzende wies darauf hin, dass Mitglieder des Vorstandes nach den gesetzlichen Vorschriften bei der Beschlussfassung über die eigene Entlastung das Stimmrecht weder aus eigenen noch aus fremden Aktien ausüben dürfen; ebenso wenig dürften Dritte ein Stimmrecht aus Aktien ausüben, die dem zu entlastenden Vorstandsmitglied gehören. Dementsprechend stellte der Vorsitzende zum Stimmrechtsausschluss gemäß § 136 Abs. 1 AktG fest, dass das Vorstandmitglied Frau Katja Hillenbrand, die für zusammen 24.990 Aktien an der Gesellschaft das Stimmrecht ausübt, bei der Abstimmung über ihre Entlastung nicht stimmberechtigt ist. Herr Dr. Ebert als ehemaliges Vorstandsmitglied verfügt über 5.000 Aktien, die ebenfalls bei der Abstimmung über seine Entlastung nicht stimmberechtigt sind, weil es um die Entlastung für einen Zeitraum, nämlich des Jahres 2023 geht, in dem Herr Dr. Ebert noch als Vorstand bestellt war. Dies würde bei der folgenden Abstimmung beachtet werden. Der Vorsitzende stellt die Vorschläge einzeln zur Abstimmung. In der Abstimmung zur Entlastung von Frau Katja Hillenbrand wurde der Vorschlag unter Beachtung der reduzierten Stimmenzahl mit Mehrheit angenommen. Der Vorsitzende stellt das Abstimmungsverhalten fest und erklärt, dass dem Vorstandsmitglied, Frau Katja Hillenbrand für das Geschäftsjahr 2023 die Entlastung erteilt wurde (5.010 Ja-Stimmen, 5.000 Nein-Stimmen, keine Enthaltungen). In der Abstimmung zur Entlastung von Herrn Dr. Mark Ebert wurde der Vorschlag unter Beachtung der reduzierten Stimmen mit Mehrheit angenommen. Der Vorsitzende stellt das Abstimmungsverhalten fest und erklärt, dass dem ehemaligen Vorstandsmitglied, Herrn Dr. Mark Ebert für das Geschäftsjahr 2023 keine Entlastung erteilt wurde (30.000 Ja-Stimmen, keine Nein-Stimmen, keine Enthaltungen). Zu Top 4: Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates Entlastung für das Geschäftsjahr 2023 zu erteilen. Der Vorsitzende wies darauf hin, dass Mitglieder des Aufsichtsrates nach den gesetzlichen Vorschriften bei der Beschlussfassung über die eigene Entlastung das Stimmrecht weder aus eigenen noch aus fremden Aktien ausüben dürfen. In der Abstimmung zur Entlastung des Aufsichtsrates wurde der Vorschlag unter Beachtung der reduzierten Stimmenzahl mit Mehrheit angenommen. Der Vorsitzende stellt das Abstimmungsverhalten fest und erklärt, dass den Mitgliedern des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2023 die Entlastung erteilt wurde (24.990 Ja-Stimmen, 5.000 Nein-Stimmen, keine Enthaltungen). Zu Top 5: Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2024 Der Aufsichtsrat schlägt vor den Wirtschaftsprüfer MSC Schwarzer Albus GmbH zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2023 zu wählen. Der Aufsichtsratsvorsitzende stellte den Vorschlag zur Abstimmung. In der Abstimmung wurde der Vorschlag ohne Gegenstimmen und Enthaltungen einstimmig angenommen. Zu Top 6: Neuwahl des Aufsichtsrates Nach § 10 der Satzung der micas AG endet mit Ablauf dieser Hauptversammlung die Amtszeit des Aufsichtsrates. Eine Neuwahl der Vertreter des Aufsichtsrates durch die Aktionäre ist damit erforderlich. Die bisherigen Mitglieder des Aufsichtsrates stellen sich zur Wiederwahl. Die Hauptversammlung ist an Vorschläge nicht gebunden. Der Aufsichtsratsvorsitzende stellte fest, dass keine weiteren Vorschläge aus der Hauptversammlung gemacht wurden und stellt den Vorschlag zur Abstimmung. In der Abstimmung wurde der Vorschlag mit Mehrheit angenommen (5.000 Nein- Stimmen, keine Enthaltung). Damit sind die bisherigen Mitglieder des Aufsichtsrates wiedergewählt. Der Aufsichtsratsvorsitzende stellte fest, dass keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, und schloss die ordentliche Hauptversammlung um 17.10 Uhr.
Berlin, 04.09.2024 Bernhard Böhm, Aufsichtsratsvorsitzender Bilanz zum 31. Dezember 2023AKTIVA
PASSIVA
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023
Entwicklung des Anlagevermögens für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023
Verbindlichkeitenspiegel
1) Verpfändung WP-Depot,
Sicherheitsübereignung
Anhang für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023A. ALLGEMEINE ANGABEN ZUM JAHRESABSCHLUSS Die micas AG hat ihren Sitz in Oelsnitz/Erzgebirge. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichtes Chemnitz unter HR B 18245 eingetragen. 1. Grundsätzliche Angaben Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs über die Rechnungslegung von Kapitalgesellschaften, den ergänzenden Vorschriften des Aktiengesetzes sowie den Regelungen der Satzung aufgestellt. Auf die Rechnungslegung der Gesellschaft finden die Vorschriften für mittelgroße Kapitalgesellschaften im Sinne des § 267 Abs. 2 HGB Anwendung. 2. Darstellungsstetigkeit Im Berichtsjahr wurde das Prinzip der Darstellungsstetigkeit beachtet. 3. Vergleichbarkeit mit Vorjahren Die Vergleichbarkeit mit dem Vorjahr wurde beachtet. B. ANGABEN ZU BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSGRUNDSÄTZEN 1. Bilanzierungsmethoden Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde nach den Vorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches und des Aktiengesetzes erstellt. Auf die Rechnungslegung der Gesellschaft finden die Vorschriften für mittelgroße Kapitalgesellschaften im Sinne von § 267 Abs. 2 HGB Anwendung. Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der generellen Ansatzvorschriften der §§ 246-251 HGB sowie der Anwendung der besonderen Ansatzvorschriften für Kapitalgesellschaften, §§ 268-274a, 276- 277 HGB aufgestellt. Gliederung Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den §§ 266 und 275 HGB, wobei für die Gewinn- und Verlustrechnung das Gesamtkostenverfahren Anwendung findet. Ansatzwahlrechte Die Ansatzwahlrechte wurden gegenüber dem Vorjahr unverändert angewandt. 2. Bewertungsmethoden Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der generellen Bewertungsvorschriften der §§ 252- 256a HGB aufgestellt. Die Bewertungsmethoden wurden gegenüber dem Vorjahr unverändert angewandt. Im Einzelnen erfolgte die Bewertung wie folgt: ANLAGEVERMÖGEN Immaterielle Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten, abzüglich planmäßiger linearer Abschreibung, bewertet. Die Abschreibungen erfolgten unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Sachanlagen Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken wurden mit den Anschaffungskosten zuzüglich Anschaffungsnebenkosten abzüglich Anschaffungspreisminderungen oder mit den Herstellungskosten bewertet. In die Herstellungskosten wurden neben den direkt zurechenbaren Kosten auch anteilige Gemeinkosten und Abschreibungen einbezogen. Zinsen für Fremdkapital wurden nicht in die Herstellungskosten einbezogen. Gewährte Investitionszuschüsse wurden von den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abgesetzt. Die planmäßigen linearen Abschreibungen erfolgten unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. technische Anlagen und Maschinen wurden mit den Anschaffungskosten zuzüglich Anschaffungsnebenkosten abzüglich Anschaffungspreisminderungen oder mit den Herstellungskosten bewertet. Zinsen für Fremdkapital wurden nicht in die Herstellungskosten einbezogen. Gewährte Investitionszuschüsse wurden von den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abgesetzt. Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung wurden mit den Anschaffungskosten zuzüglich Anschaffungsnebenkosten abzüglich Anschaffungspreisminderungen oder mit den Herstellungskosten bewertet. Zinsen für Fremdkapital wurden nicht in die Herstellungskosten einbezogen. Gewährte Investitionszuschüsse wurden von den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abgesetzt. Die planmäßigen linearen Abschreibungen erfolgten unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau sind mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet FINANZANLAGEN Genossenschaftsanteile sind mit den Anschaffungskosten angesetzt. Wertpapiere des Anlagevermögens sind mit den Anschaffungskosten oder ihren niedrigeren beizulegenden Werten angesetzt. UMLAUFVERMÖGEN Vorräte Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe wurden unter Beachtung des Niederstwertprinzips mit den Anschaffungskosten oder den niedrigeren beizulegenden Werten angesetzt. unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen wurden entsprechend ihres Fertigungsgrades mit anteiligen Herstellungskosten bewertet. In die Herstellungskosten wurden neben direkt zurechenbaren Kosten auch die Fertigungs- und Materialgemeinkosten sowie Abschreibungen einbezogen. fertige Erzeugnisse wurden mit Herstellungskosten bewertet. In die Herstellungskosten wurden neben direkt zurechenbaren Kosten auch die Fertigungs- und Materialgemeinkosten sowie Abschreibungen einbezogen. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden mit ihren Nominalwerten angesetzt. Dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko wurde durch eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von 0,5 % auf die Netto-Forderungen Rechnung getragen. sonstige Vermögensgegenstände wurden mit ihren Nominalwerten oder Zahlungsbeträgen angesetzt. Wertpapiere wurden mit den Anschaffungskosten oder mit dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Die sonstigen Wertpapiere enthalten auf Fremdwährungen lautende Posten. Die Fremdwährungsposten wurden gemäß § 256a HGB zum Devisenkurs des Buchungstages eingestellt. Zum Bilanzstichtag erfolgte eine Bewertung zum Devisenkassamittelkurs. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten wurden zu Nennwerten bewertet. EIGENKAPITAL wurde zu Nennwerten angesetzt. SONDERPOSTEN FÜR ZUWENDUNGEN wurden nach handelsrechtlichen Grundsätzen unter Berücksichtigung entsprechender Abschreibung, Übertragung und Einstellung angesetzt und bewertet. RÜCKSTELLUNGEN Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurden mit dem Anwartschaftsbarwertverfahren nach einem versicherungsmathematischen Gutachten vom 11.04.2024 bewertet. Der Berechnung liegen die "Richttafeln 2018 G" von Prof. Dr. Klaus Heubeck mit einem Rechnungszins gemäß § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB in Höhe von 1,82 % zugrunde (10-Jahresdurchschnitt). Bei Anwendung eines 7-Jahreszinsdurchschnitts (1,74%) hätte sich ein Erfüllungsbetrag der Pensionsrückstellung in Höhe von EUR 743.493 ergeben. Der Unterschiedsbetrag zwischen den Erfüllungsbeträgen in Höhe von EUR 14.498 ist ausschüttungsgesperrt. Der angenommene Rententrend betrug 1,00 %. Gemäß der Änderungsvereinbarung zur Neuordnung der betrieblichen Altersversorgung vom 16. Dezember 2013 wurden mit Wirkung zum 31. Dezember 2013 die Pensionszusagen jeweils auf den bis zum 31. Dezember 2013 erdienten Teil reduziert. Die noch nicht erdienten Teile werden durch eine Unterstützungskassen-Versorgung über den Allianz-Pensions-Management e.V. zum 1. Januar 2014 ersetzt. Steuerrückstellungen sind in Höhe des voraussichtlichen Anfalls des zu versteuernden Einkommens bzw. der entsprechenden steuerlichen Bemessungsgrundlage dotiert. sonstige Rückstellungen wurden in Höhe der voraussichtlichen Verpflichtungen nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages dotiert und berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. VERBINDLICHKEITEN Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, erhaltene Anzahlungen, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten wurden zu Erfüllungsbeträgen angesetzt. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN sind zu Nennwerten bewertet. C. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ 1. Anlagevermögen Die Gliederung und die Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023 sind im nachfolgenden Anlagespiegel dargestellt. 2. Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen umfassen im Wesentlichen Gewährleistungsrückstellungen (TEUR 158), Rückstellungen für Entwicklungskostenzuschüsse (TEUR 798), Rückstellungen für Archivierungskosten (TEUR 17), Resturlaub (TEUR 20) sowie Jahresabschluss- und Prüfungskosten (TEUR 41) und sonstige Rückstellungen (TEUR 369). 3. Eigenkapital Das Grundkapital in Höhe von EUR 50.000,00 besteht zum 31.12.2023 aus 35.000 nennwertlosen Namensaktien in Form von Stückaktien. Die Kapitalrücklage zum Stichtag gliedert sich wie folgt auf:
Genehmigtes Kapital bestand zum 31. Dezember 2023 nicht. Im Bilanzgewinn ist ein Gewinnvortrag in Höhe von TEUR 8.780.266,48 enthalten. 4. Verbindlichkeiten Restlaufzeiten und Angaben zur Besicherung Die Restlaufzeiten und Angaben zur Besicherung ergeben sich aus dem folgenden Verbindlichkeitenspiegel. D. SONSTIGE ANGABEN 1. Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer nach Gruppen Die Gesellschaft beschäftigt gemäß § 285 Nr. 7 HGB 88 Angestellte zuzüglich eines Vorstandes. 2. Gesellschaftsorgane 2.1 Vorstand Vorstand der Gesellschaft waren im Geschäftsjahr: Frau Katja Hillenbrand (Vorsitzende), Oelsnitz; Herr Dr. Mark Ebert, Oelsnitz bis 08.06.2023 2.2 Aufsichtsrat Mitglieder des Aufsichtsrats waren im Berichtsjahr: Vorsitz: Herr Bernhard Böhm, Geschäftsführer, BLS Technologie-Fonds GmbH, Berlin; Stellvertretender Vorsitz: Herr Siegfried Hillenbrand, Geschäftsführer WH Immobilien GmbH & Co. KG, Albstadt; Mitglied: Frau Ulrike Kuse, Unternehmerin, icfs, Soest. Der Aufsichtsrat hat im Geschäftsjahr Bezüge in Höhe von TEUR 1 erhalten. 3. ErgebnisverwendungsvorschlagDer Vorstand schlägt nachfolgende Ergebnisverwendung vor:
E. UNTERSCHRIFT GEMÄß § 245 HGB Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023
Oelsnitz, 11.06.2024 micas
AG,
gez. Katja Hillenbrand, Vorstand Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023micas AG, Oelsnitz1. Grundlagen des Unternehmens Unternehmensstruktur Die micas AG mit Sitz in Oelsnitz /Erzgebirge ist mit ihren innovativen, nachhaltigen und qualitativ hochwertigen Produkten ein führendes Unternehmen der Sanitärelektronik und Leuchtenelektronik. Mit den Elektroniklösungen für Dusche, Badewanne, WC, Stützklappgriff, Seifenspender und Urinal sowie den Elektroniksteuerungen für Leuchten im Innen- wie Außenbereich bieten wir Komplettlösungen für sämtliche Anwendungen im Bereich Bad und Küche. Ferner wird das Sortiment mit IoT-Lösungen für die Gebäudeautomation mit Schwerpunkt Wasser & Licht vervollständigt. Der Fokus liegt dabei auf OEM-Kunden. Die micas AG steht für Entwicklung und Produktion "Made in Germany" mit dem Fokus auf langlebige Qualitätsprodukte unter Beachtung der Verantwortung gegenüber Menschen und Umwelt. Eine nachhaltige Produktion ressourcenschonender Produkte ist Schwerpunkt unseres Handelns. Durch die Entwicklung innovativer Technologien erzielen unsere Kunden mit Ihren Produkten einen größtmöglichen Effekt im Bereich Wasser- und Energieverbrauch. Das Leistungsspektrum umfasst:
Forschung und Entwicklung Nach dem Weggang mehrerer Mitarbeiter konnten wir die Forschungs- und Entwicklungsabteilung neu strukturieren und noch stärker an die Kundenbedürfnisse anpassen. Dazu wurden auch verstärkt externe Kapazitäten eingebunden. Mit diesen Maßnahmen war es uns möglich, die laufenden Kundenprojekte in die Serienfertigung zu überführen und für 2024 neue Projekte zu akquirieren. Außerdem wurde für die "micas Engineers" eine Charta zu den hohen Transparenz- und Innovationsansprüchen der micas AG entwickelt. Inhaltlich liegt unser Fokus weiterhin auf der Entwicklung von intelligenten und plattformbasierten Produkten für den Licht- und Wasserbereich sowie deren bereichsübergreifende Vernetzung hin zu einem smarten Gebäudemanagement. Die dafür benötigten IoT-Strukturen sind Bestandteil unserer Entwicklungsleistung. 2. Wirtschaftsbericht Konjunkturelles Umfeld Die Weltwirtschaft ist in 2023 um 2,9 Prozent (Reales BIP) gewachsen. Das Wirtschaftswachstum verlangsamte sich in vielen fortschrittlichen Volkswirtschaften, unter anderem auch in Europa. Ungeachtet des Rückgangs der realen Einkommen hielt sich der Gesamtkonsum der Haushalte in diesen Ländern besser als erwartet. Die sinkende Inflation in diesen Volkswirtschaften verringerte den Druck auf die Haushaltseinkommen, auch wenn die Kerninflation vergleichsweise hoch blieb. Die Ausgaben wurden von angespannten Arbeitsmärkten unterstützt, wobei das Jobwachstum so hoch war, dass die Arbeitslosigkeit in vielen Ländern nahe historischer Tiefstände gehalten werden konnte. Deutschland hatte 2023 einen Rückgang der Wirtschaftsleistung um 0,1 Prozent vorzuweisen. Die Wirtschaft konnte sich nur langsam von den Belastungen des Energiepreisschocks und der weltwirtschaftlichen Abschwächung lösen. Beim privaten Konsum sowie bei den öffentlichen Ausgaben war ein Rückgang zu verzeichnen. Der Arbeitsmarkt blieb trotz der konjunkturellen Schwäche angespannt und die Arbeitsnachfrage war angesichts des Fachkräfte- und des allgemeinen Arbeitskräftemangels weiterhin auf hohem Niveau. Ertragslage Die für die micas AG wesentlichen finanziellen Leistungsindikatoren zur Steuerung des Unternehmens sind der Auftragseingang, der Umsatz und das EBIT. Die Auftragseingänge im Jahr 2023 haben sich weiter positiv entwickelt und konnten gegenüber dem Vorjahr um 10% gesteigert werden. Sie lagen damit leicht über der Prognose. Der Umsatz der micas AG stieg trotz der beschriebenen konjunkturellen Bedingungen um rd. 17 % auf 10.584 TEUR. Mit dieser Umsatzsteigerung lagen wir über der Vorjahres-Prognose, was die Stärke und Attraktivität unseres Technologieunternehmens auf dem Markt unterstreicht. Trotz dieser positiven Umsatzentwicklung blieb der Gewinn hinter den Erwartungen zurück. Abweichend zu den Vorjahren hat die micas AG in 2023 erstmals einen geringeren Gewinn erwirtschaftet. Dies ist vor allem darauf zurückzuführen, dass die in den Vorjahren eingeflossenen Aufwendungen in ein Entwicklungsprojekt nicht auftragsgebunden umgesetzt werden konnten, was zu einer erheblichen Abwertung der Materialbestände geführt hat. Der Jahresüberschuss in Höhe von 20 TEUR (i. Vj. 824 TEUR) setzt sich zusammen aus einem Betriebsergebnis in Höhe von -327 TEUR (i.Vj. 728 TEUR), einem Finanzergebnis in Höhe von 13 TEUR (i.Vj. -102 TEUR), einem neutralen Ergebnis in Höhe von 347 TEUR (i.Vj. 549 TEUR) unter Berücksichtigung der Ertragssteuerbelastung in Höhe von -13 TEUR (i.Vj. -350 TEUR). In Verbindung mit der Personalveränderung im Vorstand verließ auch ein Teil der Entwicklungsabteilung das Unternehmen. Durch diese personellen Veränderungen sanken die Personalkosten kurzfristig um 438 TEUR. Dieser Situation wurde zeitnah durch verschiedene Gegenmaßnahmen der Personalentwicklung begegnet. Es wird erwartet, dass Ende des Geschäftsjahres 2024 die Personallücke in der Entwicklungsabteilung vollständig wieder geschlossen sein wird. Um die hohe Nachfrage im Geschäftsfeld EMS zu bedienen, wurde im Geschäftsjahr 2023 zusammen mit der Produktionsleitung geplant, die Produktionskapazitäten durch die Einführung einer zweiten EMS-Produktionslinie zu erweitern, um den Umsatz auf TEUR 1000 steigern zu können. Es ist hierzu geplant, Investitionen in Höhe von 1.600 TEUR im Jahr 2024 zu tätigen, um das Wachstum der micas AG zu unterstützen. Finanzlage Die sofort verfügbare Liquidität der Gesellschaft lag zum Abschluss des Geschäftsjahres bei 1.722 TEUR. Die Eigenkapitalquote im abgelaufenen Geschäftsjahr betrug 64,7 Prozent (im Vorjahr 67,0 Prozent). Die Eigenkapitalrendite nach Steuern ist von 8,5 Prozent im Jahr 2022 auf 0,2 Prozent im Jahr 2023 gefallen.
Die micas AG ist somit jederzeit in der Lage, ihren finanziellen Verpflichtungen nachzukommen. Gegenüber dem Vorjahr haben sich die maßgeblichen Kennzahlen deutlich verändert. Die massive Abwertung der Materialbestände von insgesamt TEUR 1.250 hat zu dieser massiven Verschlechterung geführt.
Vermögenslage Das Anlagevermögen ist im Jahr 2023 von TEUR 5.092 auf TEUR 5.019 leicht gesunken. Der Wert der Vorräte sank von TEUR 4.902 auf TEUR 3.276. Die Forderung aus Lieferungen und Leistungen sanken TEUR 1.784 auf TEUR 1.609. Die sonstigen Rückstellungen wurden vor allem für Rechts- und Prozesskosten (T€ 325), Entwicklung (T€798) und Gewährleistung (T€ 158) gebildet. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten blieben weiter auf niedrigem Niveau. Sie betrugen TEUR 1.393. Die Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung stiegen von TEUR 264 auf TEUR 363. Gegenüber dem Vorjahr ist eine Erhöhung des Eigenkapitals von TEUR 20 zu verzeichnen. Investitionen Investitionen wurden im Wesentlichen für fertigungsunterstützende Maßnahmen und Optimierungen getätigt. Um die hohe Nachfrage im Geschäftsfeld EMS zu bedienen, wurde im Geschäftsjahr 2023 mit den Planungen zur Erweiterung der EMS Produktionslinie begonnen. Hier erwarten wir im kommenden Jahr weiter signifikante Umsatzsteigerungen. Mitarbeiter Nach dem Ausscheiden eines Vorstandmitglieds sowie der Umstrukturierung der Entwicklungsabteilung sehen wir mit der micas Engineering eine sehr positive Entwicklung in der Personalstruktur und der Mitarbeiterentwicklung. Der Personalweggang in der micas AG wurde von einem professionellem und strukturierten Change- Management Prozess begleitet. Dieser wurde maßgeblich durch das Kernteam in der Verwaltung und Produktion begleitet. Neue interne und externe Mitarbeitende wurden durch verschiedene Personalgewinnungsmaßnahmen langfristig oder interimistisch gebunden. Durch die Auszeichnung mit dem Award als "Arbeitgeber der Zukunft" wurde die Arbeitgebermarke micas AG weiter gestärkt. Zudem wurde die micas AG für den Großen Preis des Mittelstandes für das Wettbewerbsjahr 2024 nominiert. Die Mitarbeiteranzahl lag einschließlich des Vorstandes zum Jahresende bei 89 Mitarbeitern. Ziel ist es, die vorhandenen Arbeitsplätze zu erhalten und qualitativ weiter auszubauen. Um auch weiterhin Markttrends zu setzen und Präsenz zu zeigen, wird eine fachliche Qualifizierung in verschiedenen Unternehmensbereichen mit dem Schwerpunkt in der Entwicklung forciert. Darüber hinaus wird die Leitung des Unternehmens ab 2025 um ein weiteres Vorstandsmitglied verstärkt werden. Beschaffung Die Veränderungen in den Lieferketten führen weiterhin zu Höchstständen bei den Frachtkosten und auch die Energiekosten sind nach wie auf sehr hohem Niveau. Nachdem der Elektronikmarkt sich wieder erholt hat und man von üblichen Beschaffungsfristen ausgehen kann, wird der Fokus die nächsten Monate vermehrt auf das Kostenmanagement gelegt sowie auf die Auswahl und Bewertung der zukünftigen Lieferanten. Durch Verhandlungen sollen in den nächsten Monate der Materialanteil und die Kosten von Energie und Rohstoffen deutlich gesenkt werden und zu einen verbesserten Betriebsergebnis in 2024 führen. Unternehmerische Verantwortung und Nachhaltigkeit Im April wurde seitens unserer Zertifizierungsgesellschaft die Wirksamkeit unseres Managementsystems erneut bestätigt und im November wurde erstmalig unser Umwelt- und Energiemanagement zertifiziert. 3. Prognosebericht Die aktuellen Prognosen gehen für 2024 deutschlandweit von einem Anstieg des Bruttoinlandsprodukts von ca. 0,2% Prozent gegenüber dem Jahr 2023 aus. Wir gehen, auf Basis der derzeitigen laufenden Entwicklungsprojekte, und der gewonnenen Neukunden von steigenden Umsätzen in 2024 aus. Darüber hinaus werden die geplanten Investitionen sowie verbesserte Produktionsprozesse ebenfalls einen positiven Beitrag dazu leisten. Die im April 2023 stattgefundene ISH Messe in Frankfurt zeigte uns deutlich, dass weltweit der Bedarf an berührungslosen Sensortechnologien gerade im Sanitärbereich stark wächst. Dieses Umdenken im Hygiene-Sektor lässt ein relevantes Potential erkennen - sowohl für unsere Standard-Produkte als auch für kundenspezifische Lösungen. Auch im Bereich der Lichttechnik sehen wir durch eine generell steigende Nachfrage nach digital steuerbaren Lichtinstallationen gute Chancen für eine stabile Marktpräsenz. Ergebnistrend Für das kommende Geschäftsjahr 2024 erwarten wir eine leicht steigende Umsatzentwicklung bei vernünftiger Ertragsstruktur. Die finanziellen Leistungsindikatoren werden sich somit leicht positiv entwickeln. Das Feedback aus unserem Kundenportfolio ist verhalten positiv. Finanzlage Die Unternehmensleitung geht von einer weiterhin guten Liquidität und Bonität der Gesellschaft aus. Alle Verbindlichkeiten werden fristgerecht bedient. Die stabile Liquiditäts- und Eigenkapitalsituation der Gesellschaft lässt derzeit keine Liquiditätsrisiken erkennen. 4. Chancen- und Risikobericht Externe Risiken Die grundsätzlichen Risikofaktoren wie potenzielle Umbrüche im politischen, rechtlichen, gesellschaftsrechtlichen und gesamtwirtschaftlichen Umfeld werden beobachtet, analysiert und soweit möglich einkalkuliert. Die Lieferkettenproblematik, der Ukraine Krieg, und die schwelenden Krisenherde weltweit stellen in dieser Zeit eine besondere Herausforderung für Absatzprognosen und Unternehmensplanung dar. Daher ist es auch weiterhin unser Ziel, die interne Fertigungsleistung auszubauen, um so die Abhängigkeit von Lieferanten möglichst gering zu halten. Da überwiegend in EUR fakturiert wird, bestehen Währungsrisiken aus Exportgeschäften nur in geringem Umfang. Interne Risiken Nach der notwendigen Umstrukturierung und den dadurch neu aufgebauten Strukturen und Zielen sehen wir für 2024 keine Risiken. Zahlungsausfälle gab es nur geringfügig, auch Zahlungsstockungen von Kunden waren absolute Einzelfälle. Der Kundenstamm der micas AG verfügt über eine gute Wirtschaftskraft und besitzt ein gutes Geschäfts- und Zahlungsverhalten. Durch interne Qualifizierungen und Ausbildungsmöglichkeiten will die Gesellschaft dem möglichen Fachkräftemangel weiter entgegensteuern. Unabhängig von langfristigen Ausrichtungen bestehen u.a. potentielle Risiken in folgenden Bereichen:
Zusammenfassend bleiben die artikulierten Risiken der vergangenen Jahre bestehen, jedoch mit einem entspannteren Ausblick. Verbindlichkeiten werden innerhalb der vereinbarten Zahlungsfristen unter Ausnutzung eingeräumter Skonti gezahlt. Chancenbericht 2023 bot wie schon 2022 die Möglichkeit, sich auf die Entwicklung neuer Produktkonzepte sowie insbesondere des Hardware- und Software Plattformkonzepts zu konzentrieren, aus der Pandemiesituation heraus neue Bedarfe zu erkennen und passende Produktideen zu generieren. Damit einhergehend wurde der Qualifizierung des Personals ein hoher Stellenwert beigemessen. So konnte die Erfahrungen aus der Corona-Krise gut genutzt werden, um Grundlagen für künftige Markterfolge zu setzen. Innerhalb des Wettbewerbs werden die Chancen als gut bewertet, da die micas AG dank des hohen internen Know-hows, des breiten und zukunftsorientierten Produktportfolios, Innovationsstrategien sowie der Fertigungskompetenz auch im internationalen Umfeld absolut konkurrenzfähig ist. Im Jahr 2023 wurde zudem initiiert, die Onlinekommunikation der micas AG in den darauffolgenden Jahren weiterzuentwickeln. Im Jahr 2024 steht der Relaunch der Website bevor. Die Unternehmenskommunikation soll durch eine externe Pressesprecherin professionalisiert werden. Durch diese marktorientierte Unternehmensführung sollen weitere zukünftige Chancen am Markt ermöglicht werden. Gesamtaussage Die deutsche Industrie steht bis Ende des Jahres 2023 vor einer schwierigen wirtschaftlichen Gesamtsituation, die durch geringere Exporte, Inflation und Fachkräftemangel gekennzeichnet ist. Aufgrund der Kriege in der Ukraine und in Gaza, anhaltender geopolitischer Konflikte und Handelsstreitigkeiten sowie Energieunsicherheiten sind globale Lieferketten belastet. Die deutsche Industrie demonstriert trotz dieser ungünstigen Bedingungen Widerstandsfähigkeit und Stabilität. Teile der Industrie sind nach wie vor verhalten hinsichtlich Innovation, Digitalisierung und Automatisierung. Die micas AG baut auch in Zukunft auf ihre Innovationskraft und Technologiefokussierung in der Nische und weitet ihre Digitalisierungsvorhaben und Produktionskapazitäten aus, um für das weitere sich abzeichnende mittelfristige Wachstum gewappnet zu sein. 5. Risikoberichterstattung über die Verwendung von Finanzinstrumenten Die Kontrolle der Liquidität war durchgehend gewährleistet. Des Weiteren erfolgte eine lückenlose Überwachung der offenen Forderungen und deren Beitreibung durch ein konsequentes Mahnwesen. Bei den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen wurde weitgehend gewährleistet, dass Zahlungsziele voll ausgeschöpft sowie Skonti ausgenutzt wurden, um die Aufwendungen sowie Belastungen der Liquidität möglichst gering zu halten. Soweit bei finanziellen Vermögenswerten Ausfall- und Bonitätsrisiken bzw. Wertverluste erkennbar sind, werden entsprechende Wertberichtigungen vorgenommen. Dank des zuverlässigen Debitorenmanagements werden jegliche Ausfallrisiken minimiert. Dem Eingehen einer neuen Geschäftsbeziehung geht stets eine Bonitätsprüfung des Neukunden voraus. 6. Bericht über Zweigniederlassungen Zweigniederlassungen werden von der Gesellschaft nicht unterhalten.
Oelsnitz, den 11.06.2024 Katja Hillenbrand, Vorstand |
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