dER Elektronik GmbH
Selbe AdresseHerstellung von Geräten der Unterhaltungselektronik
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Manuel Joaquim Acurcio da Mota seit 20.2.2012 | Geschäftsführer |
Vitor Miranda de Oliveira seit 20.2.2012 | Prokura |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Vitor Miranda de Oliveira und Viviane Araujo Alves de Oliveira | 50.00% |
| 25.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
3 Gesellschafter
GmbH-Struktur
2 von 3 angezeigt
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Player PT GmbHRostockJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010Bilanz
AnhangFür das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis 31. Dezember 2010
Allgemeine Angaben Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet. Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen GmbH gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung und bei der Offenlegung (§§ 288, 326 HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen. Die Geschäftsführung vom 30.10.2008 bis 23.06.2011 erfolgte durch Herrn Nick Skorwider, Magdeburg. Während des abgelaufenen Geschäftsjahres waren 7 Arbeitnehmer beschäftigt (ohne Organmitglieder). Gliederungsgrundsätze / Darstellungsstetigkeit Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung änderte sich nicht gegenüber dem Vorjahr. Die Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sind mit denen des Vorjahres vergleichbar. Bilanzierungsmethoden Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben. Bewertungsmethoden Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden. Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet: Sachanlagen Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes. Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen gemäß EStG § 7 Abs. 1 nach der linearen Methode vorgenommen. Geringwertige Wirtschaftsgüter (Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis EUR 150,00 wurden gemäß EStG § 6 Abs. 6 (2) S. 1 im Erwerbsjahr voll abgeschrieben. Beteiligungen wurden zu den Anschaffungskosten oder dem niedrigeren beizulegenden zulässigen Wert angesetzt. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Wertberichtigungen fielen im zu betrachtenden Zeitraum nicht an. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen. Rückstellungen Die Rückstellungen wurden vom Mandanten nach vernünftiger kaufmännischer Schätzung ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Die Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern. Währungsumrechnung Im Jahresabschluss sind keine Positionen enthalten, die auf fremde Währung lauten oder ursprünglich auf fremde Währung gelautet haben.
Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz Auf die Aufstellung einses Anlagegitters wird gem. § 274a Nr. 1 HGB verzichtet. Bei der Ermittlung der Herstellungskosten von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens und des Umlaufvermögens wurden keine Fremdkapitalzinsen berücksichtigt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren bestanden am Abschlussstichtag nicht. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr bestanden am Abschlussstichtag aus Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen von TEUR 54,6 sowie aus sonstigen Verbindlichkeiten von TEUR 111,5. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahran bestanden am Abschlussstichtag nicht. Am Abschlussstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse i. S. von § 251 HGB. Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz auszuweisen und auch keine Haftungsverhältnisse i. S. von § 251 HGB sind, die für die Beurteilung der Lage des Unternehmens von Bedeutung sind, bestanden am Abschlussstichtag aus einem Mietvertrag in Höhe von EUR 21.462,00. Die Steuern vom Einkommen und Ertrag belasten das Ergebnis des Geschäftsjahres nicht. Sonstige Angaben Rostock, den 26. Juli 2013 Player PT GmbH Michael Budzinski, Geschäftsführer Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 26.7.2013. |
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