R. & M. Handels-GmbHLiquidiert

59425 Unna, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Iserlohn HRB 6260
Eingetragen
10.4.2007
Branche
Großhandel mit Eisenerzen, Eisen, Stahl, Eisen- und StahlhalbzeugGroßhandel mit NE-Erzen, NE-Metallen und NE-MetallhalbzeugGroßhandel mit Anstrichmitteln
Gegenstand
Handel mit Gießerei- und Stahlwerks-Rohstoffen

Historie

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Management

NameRolle
Judith Rüger
seit 13.12.2012
Liquidator
Silvia Meyer
seit 5.10.2007
Prokura

Wirtschaftlich Berechtigte

Identifizierte Personen (3)

NameAnteil
33.33%
33.33%

Gesellschafter

3 Gesellschafter

GmbH-Struktur

2 von 3 angezeigt

Silvia Meyer
58730 Fröndenberg, Dahlieweg 5
10.000 €
33.33%
Judith Rüger
44289 Dortmund, Fresienstraße 55
10.000 €
33.33%

Konzern- und Jahresabschlüsse

R. & M. Handels-GmbH

Iserlohn

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.04.2009 bis zum 31.03.2010

Bilanz

Aktiva

31.3.2010
EUR
31.3.2009
EUR
A. Anlagevermögen 2.757,00 3.670,00
I. Sachanlagen 2.757,00 3.670,00
B. Vorräte 2.355,35 12.060,00
C. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 151.040,83 144.633,03
D. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 57.186,85 187.195,48
Bilanzsumme, Summe Aktiva 213.340,03 347.558,51

Passiva

31.3.2010
EUR
31.3.2009
EUR
A. Eigenkapital 93.106,64 213.301,14
I. gezeichnetes Kapital 30.000,00 30.000,00
II. Gewinnvortrag 58.949,27 60.663,46
III. Jahresüberschuss 4.157,37 122.637,68
B. Rückstellungen 66.525,00 44.623,00
C. Verbindlichkeiten 53.708,39 89.634,37
Bilanzsumme, Summe Passiva 213.340,03 347.558,51

Anhang

 
Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss der R & M Handels GmbH auf den 31. März 2010 wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt.

Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.

Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang ausgeübt werden können, wurde der Vermerk in der Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung gewählt.

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.

Besonderheiten der Form des Jahresabschlusses

Die Gesellschaft hat den Jahresabschluss im Rahmen der rechtlichen Bestimmungen des HGB erstellt.
Änderungen zum Vorjahr haben sich seit der Neugründung auf den 01. April 2007 nicht ergeben.

Angaben zur Bilanzierung und Bewertung einschließlich steuerrechtlicher Maßnahmen

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

In die Herstellungskosten wurden neben den unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste Abschreibungen einbezogen.

Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend den steuerlichen Vorschriften linear und degressiv vorgenommen.

Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führt.

Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von Euro 150,-- wurden im Jahr des Zugangs (hier ausschließlich für das Wirtschaftsjahr 2009) aktiviert und in voller Höhe abgeschrieben.

Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und bewertet:

- Beteiligungen zu Anschaffungskosten

- Anteile an verbundenen Unternehmen zu Anschaffungskosten

- Ausleihungen zum Nennwert

- unverzinsliche und niedrig verzinsliche Ausleihungen zum Barwert

- sonstige Wertpapiere zu Anschaffungskosten

Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag vorliegende niedrigere Wert angesetzt.

Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.

Forderungen und Wertpapiere wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.

Für ungewisse Verbindlichkeiten aus Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen gebildet. Die Rückstellungsbildung wurde auf der Basis versicherungsmathematischer Berechnungen entsprechend den steuerlichen Regelungen nach dem Teilwertverfahren durchgeführt.

Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.

Geschäftsjahresabschreibung

Die Geschäftsjahresabschreibung je Posten der Bilanz ist aus dem Anlagenspiegel zu entnehmen.

Die Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter wird als Zugang und Abgang ausgewiesen. Die Geschäftsjahresabschreibung enthält damit diese Beträge nicht.

Der Betrag der in den kumulierten Abschreibungsbeträgen nicht enthaltenen Sofortabschreibungen beläuft sich auf:0,00 EUR

Betrag der Verbindlichkeiten und Sicherungsrechte mit einer Restlaufzeit > 5 Jahre


Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt Euro -0-

Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind, beträgt Euro -0-

Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten Verbindlichkeiten gemäß § 251 HGB


Neben den in der Bilanz aufgeführten Verbindlichkeiten sind keine Haftungsverhältnisse zu vermerken:

Gewinnvortrag

Der Jahresabschluss schließt mit einer Bilanzsumme von EUR 213.340,03 (Vorjahr EUR347.558,51)
und
einemJahresüberschuss von EUR 4.157,37 (Vorjahr EUR 122.637,68)

Aus dem vorstehenden Jahresüberschuss ist kein Betrag zur Ausschüttung vorgesehen. Der Jahresüberschuss wird auf neue Rechnung vorgetragen.

Beschluss über die Verwendung des Ergebnisses

In der Gesellschafterversammlung vom 26. Mai 2009 wurde der Vorschlag der Geschäftsführung zur Ergebnisverwendung des Berichtsjahres 2008/2009 angenommen.

Sonstige Pflichtangaben

Der Jahresabschluss 2009/2010 schließt mit einer Bilanzsumme von EUR 213.340,03 und
einemJahresüberschussvon EUR4.157,37

Die Gesellschaft hat insgesamt 2 Arbeitnehmer

Namen der Geschäftsführer

Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt:

durch die geschäftsführenden Gesellschafterinnen

Frau  Judith Rüger bis zum 10. Sept. 2007
Frau Silvia Meyer bis zum 10. Sept. 2007
    
Mit Gesellschafterbeschluss vom 10. Sept. 2007 ist Frau Petra Dlugosch zur Geschäftsführerin bestellt worden.
Frau Silvia Meyer wurde Einzelprokura erteilt.     

Bestätigungsvermerk

Wir fassen das Ergebnis unserer Tätigkeit wie folgt zusammen, wobei wir uns auf die einzelnen Ausführungen in unserem Bericht beziehen.

- Bedenken gegen die Ordnungsmäßigkeit und Beweiskraft der Buchführung haben sich durch unsere Arbeit
  nicht ergeben
- Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung sind folgerichtig aus der Buchführung und der vorgelegten Bilanz 
  entwickelt. Sie sind nach den Vorschriften der §§ 266, 275 HGB gegliedert.
- die Bewertung der Vermögens- und Schuldposten ist im Rahmen der handels- und steuerrechtlichen
  Vorschriften vorgenommen worden
- der Anhang ist in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften erstellt worden.

Bescheinigung

Wir wurden von den geschäftsführenden Gesellschaftern und damit von der Gesellschafterversammlung beauftragt, den Jahresabschluss nach der von der Gesellschaft gefertigten Buchführung und dem vorgelegten vereinfachten Jahresabschluss  auf den 31. März 2010 zu erstellen.
Dabei wurden im wesentlichen steuerrechtliche Bewertungsgrundsätze angewendet. Damit entspricht der vorgelegte Jahresabschluss gleichfalls handels- und auch Steuerrecht.
Der Jahresabschluss wird im Sinne der Bestimmungen des HGB freiwillig erstellt, eine Verpflichtung zur Prüfung im Sinne § 317 HGB besteht nicht.

Wir haben den Jahresabschluss so aufgestellt und die Unterlagen derart stichprobenhaft geprüft, dass wir mit hinreichender Sicherheit beurteilen können, dass die Finanzbuchhaltung und der Jahresabschluss frei von wesentlichen Mängeln ist.
Unsere Arbeit hat zu keinen Einwendungen im Bezug auf die Finanzbuchhaltung und Jahresabschluss geführt, über die an die Gesellschafterversammlung zu berichten oder in diesem Bericht hinzuweisen wäre.
Gesetzliche Bestimmungen, Vorgaben des Gesellschaftsvertrages und Beschlüsse der Gesellschafterversammlung wurden soweit erkennbar eingehalten.

Nach unserer Überzeugung vermittelt der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft.

Iserlohn / Dortmund, den 3. Mai 2010

Klaus-E. Seggelke
    Steuerberater
  


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