Stammdaten

Register
Amtsgericht Ingolstadt HRB 1845
Eingetragen
18.4.1995
Branche
Herstellung von MetallkonstruktionenHerstellung von Schlössern und Beschlägen aus unedlen MetallenHerstellung von Ausbauelementen aus Metall
Gegenstand
Betrieb einer Schlosserei und Stahlbau

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Rudolf Karl
seit 3.5.2004
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

Daten zu wirtschaftlich Berechtigten sind nur für registrierte Nutzer zugänglich.

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Frühlingstraße 16, 85113 Böhmfeld
90000
90.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

R. Karl GmbH

Gaimersheim

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 26.288,00 33.527,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 3,00 3,00
II. Sachanlagen 26.285,00 33.524,00
B. Umlaufvermögen 377.325,86 214.888,77
I. Vorräte 52.580,00 127.760,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 324.404,06 80.228,48
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 341,80 6.900,29
C. Rechnungsabgrenzungsposten 2.784,00 3.337,00
D. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag   47.374,53
Aktiva 406.397,86 299.127,30

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 9.497,54 0,00
I. Gezeichnetes Kapital 51.129,19 51.129,19
II. Kapitalrücklage 145.761,06 145.761,06
III. Gewinnrücklagen 77.428,57 77.428,57
IV. Verlustvortrag 321.693,35 347.988,20
V. Jahresüberschuss 56.872,07 26.294,85
VI. nicht gedeckter Fehlbetrag   47.374,53
B. Rückstellungen 126.134,05 139.851,90
C. Verbindlichkeiten 270.766,27 159.275,40
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 270.766,27 159.275,40
davon gegenüber Gesellschaftern 0,00 15.045,49
Passiva 406.397,86 299.127,30

Anhang

A. Allgemeine Angaben zum Unternehmen

Firma:
R. Karl GmbH
Sitz:
Gaimersheim
Registereintrag:
Handelsregister
Registergericht:
Ingolstadt
Register-Nr.:
1845



B. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches über die Rechnungslegung von Kapitalgesellschaften, den ergänzenden Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung sowie den Regelungen des Gesellschaftsvertrags aufgestellt.

Auf die Rechnungslegung der Gesellschaft finden die Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB Anwendung.

C. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der generellen Ansatzvorschriften der §§ 246-251 HGB sowie unter Berücksichtigung der besonderen Ansatzvorschriften für Kapitalgesellschaften §§ 265, 268-274a, 276-277 HGB, und unter Beachtung der generellen Bewertungsvorschriften der §§ 252-256a HGB erstellt. Auf die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung finden die Vorschriften der § 266 HGB und § 275 HGB sowie § 42 GmbHG Anwendung.

Die Ansatz- und Bewertungsmethoden wurden gegenüber dem Vorjahr unverändert angewandt, soweit nicht durch die Anwendung des BilRUG eine Änderung zu erfolgen hatte.

Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt.

Das Sachanlagevermögen ist mit den Anschaffungskosten zuzüglich Anschaffungsnebenkosten abzüglich Anschaffungspreisminderungen bewertet. Soweit abnutzbar erfolgten die Abschreibungen unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Die Abschreibung auf Zugänge des Geschäftsjahres wurden zeitanteilig vorgenommen. Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von Euro 800,00 wurden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben.

Die Vorräte sind unter Beachtung des Niederstwertprinzips mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt. Notwendige Abschläge auf den niedrigeren beizulegenden Wert wurden vorgenommen.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden mit ihrem Nominalwert bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko wurde durch eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von 0,5 % auf die Netto-Forderungen Rechnung getragen. Besondere Risiken wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt.

Die sonstigen Vermögensgegenstände sind mit den Nominalwerten angesetzt.

Der Kassenbestand sowie Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert bewertet.

Aktive Rechnungsabgrenzungsposten wurden in Höhe des pagatorischen Anteils angesetzt.

Die Rückstellungen für Pensionen wurden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Als Abzinsungssatz wird der durchschnittliche Marktzinssatz der vergangenen zehn Geschäftsjahre verwendet.

Die Rückdeckungsversicherung wurde mit der Pensionsrückstellung gem § 246 Abs. 2 S. 2 HGB verrechnet. Die Rückdeckungsversicherung wurde mit dem Aktivwert angesetzt.

Die Steuer- und die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages bewertet. Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr sind mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden Marktzinssatz de vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst.

Verbindlichkeiten sind zu ihren Erfüllungsbeträgen angesetzt.

D. Angaben zur Bilanz

Es bestehen folgende Ausschüttungssperren (§ 268 Abs. 8 HGB, § 253 Abs. 6 S. 2 HGB):

Pensionsrückstellung, Unterschiedsbetrag aus Abzinsung

EUR 3.865,00



Bei den Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen ergibt sich zwischen dem Ansatz nach dem durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren und dem Ansatz nach dem durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren ein Unterschiedsbetrag im laufenden Geschäftsjahr in Höhe von 3.865,00 EUR.

Zur Ermittlung der Pensionsrückstellung wurde ein Zinssatz von 1,82 % p.a. herangezogen. Der Berechnung lagen die Richttafeln 2018G von Klaus Heubeck zugrunde. Lohn- und Gehaltssteigerungen, die sich auf die Bewertung der Pensionsrückstellung auswirken, werden nicht erwartet.

Für die aufgrund erstmaliger Anwendung der Bewertungsgrundsätze des Bilanzrechts- modernisierungsgesetzes notwendige Zuführung zum 01.01.2010 wurde das Wahlrecht in Art. 67 Abs. 1 EGHGB in Anspruch genommen. Der Zuführungsbetrag in Höhe von EUR 17.355,00 wird über 15 Jahre angesammelt. Die gemäß Art. 67 Abs. 2 EGHGB noch nicht in der Bilanz ausgewiesene Rückstellung beträgt EUR 1.157,00 (Vorjahr 2.314,00 EUR).

Die Rückdeckungsversicherung wurde gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB mit der Pensionsrückstellung verrechnet. Die Anschaffungskosten der Rückdeckungsversicherung betragen EUR 218.750,95 (Wert zum 31.12.2022: EUR 202.525,10). Der beizulegende Zeitwert ist mit den Anschaffungskosten identisch. Der Erfüllungsbetrag der verrechneten Pensionsverpflichtung beläuft sich auf EUR 323.942,00 (Wert zum 31.12.2022: EUR 310.091,00). Der Zinsaufwand aus der Erhöhung der Pensionrückstellung in Höhe von EUR 4.751,00 (Vorjahr 10.862,00 EUR) wurde mit dem Zinsertrag aus der Erhöhung der Rückdeckungsversicherung in Höhe von EUR 5.565,59 verrechnet, der Personalaufwand aus der Zuführung zur Pensionsrückstellung in Höhe von 9.100,00 EUR (Vorjahr 8.647,00 EUR) wurde mit dem operativen Ertrag aus der Erhöhung der Rückdeckungsversicherung in Höhe von 10.660,26 EUR (Vorjahr EUR 6.902,52) verrechnet.

Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen aus Miet- und Pachtverträgen betragen pro Jahr EUR 45.600,00. Davon entfallen EUR 45.600,00 auf verbundene Unternehmen.

Es bestehen die üblichen Eigentumsvorbehalte.

E. Sonstige Angaben

Im Geschäftsjahr beschäftigte die Gesellschaft im Durchschnitt 11 Mitarbeiter.

 

Gaimersheim, den 27.11.2024

gez. Rudolf Karl, Geschäftsführer

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 27.11.2024 festgestellt.

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