AW-Mechanik
GmbH
Burgthann
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
53.063,00 |
50.024,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
375,00 |
0,00 |
| II.
Sachanlagen |
52.688,00 |
50.024,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
28.750,60 |
25.395,29 |
| I.
Vorräte |
1.516,62 |
4.098,90 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.953,30 |
781,31 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
25.280,68 |
20.515,08 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.336,33 |
258,18 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
83.149,93 |
75.677,47 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
27.097,73 |
11.242,55 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
2.097,73 |
-13.757,45 |
| B.
Rückstellungen |
5.882,00 |
1.900,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
50.170,20 |
62.534,92 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
21.219,40 |
21.388,99 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
83.149,93 |
75.677,47 |
Anhang für
das Geschäftsjahr 2010
Allgemeine Angaben
Dem Jahresabschluss zum 31.12.2010 liegen die
Vorschriften des Handelsgesetzbuches über die
Rechnungslegung von Kapitalgesellschaften, die
ergänzenden Vorschriften des Gesetzes betreffend die
Gesellschaften mit beschränkter Haftung sowie die
Regelungen des Gesellschaftsvertrages zu Grunde.
Auf die Rechnungslegung der Gesellschaft finden die
Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften im Sinne
von § 267 Abs. 1 HGB Anwendung. Die der
Größenklasse entsprechenden
Aufstellungserleichterungen wurden teilweise in Anspruch
genommen.
Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung sind nach
den Vorschriften des 3. Buches des HGB aufgestellt.
Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den
Regelungen des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG)
aufgestellt, so dass ggf. eine Durchbrechung der
Darstellungs- und Methodenstetigkeit erfolgt. Eine
Anpassung der Vorjahresbeträge erfolgte
diesbezüglich nicht.
Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und
Verlustrechnung entspricht den §§ 266 und 275
HGB, wobei für die Gewinn- und Verlustrechnung das
Gesamtkostenverfahren Anwendung findet. Das Prinzip der
Darstellungsstetigkeit wurde grundsätzlich beachtet.
Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der
generellen Ansatzvorschriften der §§ 252-256a HGB
sowie unter Berücksichtigung der besonderen
Ansatzvorschriften für Kapitalgesellschaften erstellt.
Die Bewertungsmethoden wurden gegenüber dem Vorjahr
grundsätzlich unverändert - unter Beachtung der
Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes -
angewandt.
Angaben zur Bilanz
ANLAGEVERMÖGEN
Das abnutzbare Anlagevermögen ist mit
Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige
Abschreibungen - unter Beachtung des Niederstwertprinzips -
angesetzt.
UMLAUFVERMÖGEN
Vorräte
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie fertige und
unfertige Erzeugnisse
wurden unter Beachtung des strengen
Niederstwertprinzips entsprechend ihres Fertigungsgrades
mit anteiligen Herstellungskosten bewertet. Notwendige
Abwertungen wurden angemessen berücksichtigt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
sind mit ihrem Nominalwert angesetzt und haben
sämtlich eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.
sonstige Vermögensgegenstände
sind mit ihren Nominalwerten angesetzt.
Wertberichtigungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert
mussten keine vorgenommen werden. Die Restlaufzeit
beträgt generell bis zu einem Jahr.
Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten
sind zum Nennwert angesetzt.
RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN
Der Posten beinhaltet Ausgaben vor dem
Abschlussstichtag soweit sie Aufwand für eine
bestimmte Zeit danach darstellen.
EIGENKAPITAL
das gezeichnete Kapital wurde zum Nennwert angesetzt
BILANZGEWINN
Im Bilanzgewinn ist ein Verlustvortrag in Höhe
von 14 TEUR enthalten.
RÜCKSTELLUNGEN
wurden in Höhe der voraussichtlichen
Verpflichtungen zum notwendigen Erfüllungsbetrag bzw.
Barwert nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung dotiert und berücksichtigen alle
ungewissen Verbindlichkeiten und erkennbaren Risiken.
Steuerrückstellungen
betreffen Rückstellungen für Gewerbesteuer
und Körperschaftsteuer.
Rückstellung für latente Steuern
da von der Befreiungsvorschrift des § 274 a Nr.
5 HGB Gebrauch gemacht wurde beinhalt dieser Posten
Rückstellungen für latente Steuern.
sonstige Rückstellungen
wurden in Höhe der voraussichtlichen
Verpflichtungen nach dem Grundsatz vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung dotiert und
berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten und
erkennbare Risiken. Diese enthalten im Wesentlichen
Rückstellungen für Tantiemen und
Jahresabschlusskosten.
VERBINDLICHKEITEN
sind mit den Erfüllungsbeträgen angesetzt.
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und
sonstige Verbindlichkeiten
sind mit den Rückzahlungsbeträgen
angesetzt. In den sonstigen Verbindlichkeiten sind
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern mit 29
(Vj. 41) TEUR enthalten. Deren Restlaufzeit beträgt
zwischen einem und fünf Jahren. Die Restlaufzeit der
übrigen Verbindlichkeiten beträgt bis zu einem
Jahr.
Sonstige Angaben
Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang geben
entsprechend den gesetzlichen Vorschriften
grundsätzlich die wirtschaftliche Lage wieder.
Zu alleinvertretungsberechtigten und von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreiten
Geschäftsführern sind unverändert Herr
Wolfram Illner und Herr Andreas Eckersberger bestellt.
Burgthann, den 05.08.2011
gez. Wolfram Illner
gez. Andreas Eckersberger
Die Feststellung des Jahresabschlusses erfolgte am
13.09.2011
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