Lippstädter Ladesäulen GmbH
Selbe AdresseVermietung von Kraftwagen mit einem Gesamtgewicht von 3,5 t oder weniger mittels Carsharing
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Siegfried Müller seit 15.12.2011 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Stadtwerke Lippstadt GmbH | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Hellweg Energie GmbHLippstadtJahresabschluss zum 31. Dezember 2023Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023I. Grundlagen des Unternehmens Am 15.12.2011 wurde die Hellweg Energie GmbH (HEL) durch Eintragung in das Handelsregister beim Amtsgericht Paderborn mit der Nummer HRB 10462 gegründet. Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Lippstadt. Das Stammkapital wird zu 100 % von der Stadtwerke Lippstadt GmbH gehalten. 1. Vertrieb Der Gesellschaftszweck besteht vor allem in der Versorgung mit Strom und Gas, vorrangig auf dem Gebiet der Kommunen Anröchte, Erwitte, Ense, Geseke, Möhnesee und Rüthen. Hierzu wurden ab 2012 Vertriebsaktivitäten aufgebaut. Zur Belieferung der Haushalts- und Gewerbekunden mit Strom und Gas bestehen seitens der Hellweg Energie GmbH Lieferantenrahmenverträge mit der Westnetz GmbH, welche den Zugang der Gesellschaft zu den Verteilnetzen der Westenergie AG, Essen, regeln. Zudem bestehen zwischen der Stadtwerke Lippstadt GmbH und der Hellweg Energie GmbH Verträge über die Belieferung mit elektrischer Energie und Gas, sowie für die Betriebsführung. Die vorgenannten Verträge bilden die Grundlage der Vertriebstätigkeit. II. Wirtschaftsbericht für das Jahr 2023 1. Rahmenbedingungen und Geschäftsmodell Die Hellweg Energie GmbH befindet sich im Vertriebswettbewerb zu einer Vielzahl von regionalen und überregionalen Strom- und Gasanbietern mit unterschiedlichsten Geschäftsmodellen und Vertragsangeboten. Die erfolgreiche Tarifstrategie der HEL ist dabei so ausgerichtet, dass sie wettbewerbstaugliche Preise anbietet und auf die örtliche Nähe, den direkten Kundenkontakt und eine persönliche Beratung setzt. 2. Geschäftsverlauf Auch im Jahr 2023 wurde über das Kundenservice-Büro in Räumen der Stadtwerke Lippstadt GmbH ein erfolgreicher Vertrieb von elektrischer Energie und Erdgas sichergestellt. Neben den Standardangeboten für Strom und Erdgas bietet die Hellweg Energie GmbH auch elektrische Energie in Form von Naturstrom, Wärmespeicherstrom (Nachtspeicherstrom) und Wärmepumpenstrom an. Die um die Hälfte gesunkene Anzahl der RLM-Kunden im Strombereich minderte den Absatz um rd. 57 %, wobei die nahezu konstante Zahl der Tarifkunden aufgrund von Energieeinsparungen 17 % weniger Strom abnahmen. Im Gasbereich entsprach die Anzahl der Kunden nahezu dem Vorjahresniveau und auch der Absatz sank witterungsbedingt lediglich um rd. 5 %. Insgesamt wurden im Geschäftsjahr 2023 rd. 8.808 MWh (10.600 MWh i.V.) elektrische Energie an 3.580 Tarifkunden (3.721 i.V.) sowie rd. 1.833 MWh (4.313 MWh i.V.) an Sondervertragskunden geliefert. Des Weiteren wurden 1.707 (1.674 i. V.) Haushaltskunden mit rd. 30.403 MWh (32.099 MWh i.V.) Erdgas beliefert. Damit weicht die Strommenge in Summe um rd. -1.599 MWh (-13 %) und die Gasmenge um rd. 4.372 MWh (17 %) von der im Vorjahr berichteten prognostizierten Absatzmenge ab. 3. Lage 3.1 Ertragslage Die Umsatzerlöse stiegen auf 7.869.050 € (i.V. 6.058 T€). Ursächlich ist im Wesentlichen die Weitergabe gestiegener Bezugskosten. Darüber hinaus fielen sonstige betriebliche Erträge von 8 T€ (i.V. 14 T€) für aperiodische Steuern und Abgaben an. Den Erträgen stehen Materialaufwendungen vor allem für den Energiebezug und die Netznutzung in Höhe von 7.101.161 € gegenüber. Sonstige betriebliche Aufwendungen in Höhe von 90.277 € sind im Wesentlichen für vertraglich geregelte Kosten der Betriebsführung, Prüfung des Jahresabschlusses und EDV angefallen. Nach einer Belastung mit Körperschaft- und Gewerbesteuer in Höhe von 256.323 € konnte ein Jahresüberschuss i. H. v. 455.226 € (i.V. 516 T€) erwirtschaftet werden. Der Jahresüberschuss liegt somit um rd. 43 T€ unter dem geplanten Ergebnis. 3.2 Vermögenslage Im Geschäftsjahr 2023 wurden keine Investitionen durchgeführt. Die Bilanzsumme beträgt zum 31.12.2023 5.448.904 € (i. V. 5.226 T€). Die Eigenkapitalquote beträgt bei dem zuvor dargestellten Gesamtvermögen und einem Eigenkapital i. H. v. 2.621.522 € (i. V. 2.166 T€) rd. 48 % (i.V. 41 %). 3.3 Cashflow, Finanzlage Der Cashflow als Kennzahl der Liquidität eines Unternehmens ermöglicht die Beurteilung des Innenfinanzierungspotenzials und wird maßgeblich von der hohen Stichtagsliquidität geprägt. III. Voraussichtliche Entwicklung Für das Jahr 2024 wird gemäß Wirtschaftsplan mit einem handelsrechtlichen Gewinn in Höhe von rd. 20 T€ gerechnet. Die Berechnung basiert auf einer kalkulierten Absatzmenge von ca. 15.984 MWh Strom und 23.784 MWh Erdgas an Haushalts-, Gewerbe- sowie kommunale und private Sondervertragskunden. IV. Chancen- und Risikobericht Die Hellweg Energie GmbH verfügt über ein der Größe der Gesellschaft angepasstes Risiko- und Chancenmanagement analog § 91 Abs. 2 Aktiengesetz (AktG). 1. Risikobericht Als ein wesentliches Risiko wird immer noch das Marktrisiko gesehen. Insbesondere könnten ein intensiver Wettbewerb einhergehend mit fallenden Rohmargen negative Folgen für die Geschäftsentwicklung haben. Aktuell sind das Preisniveau und einhergehend die Vertriebspreise nach dem vorjährigen Allzeithoch rückläufig. Ein weiteres Risiko stellt das allgemeine Ausfallrisiko von Forderungen dar. Dieses hat die Geschäftsführung dazu bewogen, bereits vor Vertragsabschlüssen Bonitätsprüfungen vorzunehmen. Ein striktes Forderungsmanagement in Bezug auf Sonder- und Tarifkunden soll das Forderungsausfallrisiko mindern. 2. Chancenbericht Als wesentliche Chance für das Unternehmen wird vor allem der weitere Ausbau der bereits bestehenden Absatzmengen gesehen. Dieses Ziel soll vor allem durch den Gewinn weiterer Kunden erreicht werden. Hierzu sollen auch zukünftig attraktive Preise und eine gesteigerte Kundenkommunikation beitragen. 3. Gesamtaussage Die Gesellschaft sieht sich vor den Herausforderungen des Marktes gut aufgestellt und geht von einer weiterhin positiven Geschäftsentwicklung aus. V. Risikoberichterstattung über die Verwendung von Finanzinstrumenten Die Hellweg Energie GmbH verwendet weder zur Sicherung von Bilanzpositionen oder außerbilanziellen Geschäften noch zu spekulativen Zwecken, Finanzinstrumente oder Finanzderivate.
Lippstadt, den 31. Mai 2024 Hellweg Energie GmbH Siegfried Müller, Geschäftsführer Bilanz zum 31. Dezember 2023Aktivseite
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023
Anhang für das Geschäftsjahr 20231. Form und Darstellung des Jahresabschlusses Die Hellweg Energie GmbH wurde mit Wirkung zum 15.12.2011 gegründet und wird im Handelsregister des Amtsgerichts Paderborn mit der Nummer HRB 10462 geführt. Sitz der Gesellschaft ist Lippstadt. Alleiniger Gesellschafter ist die Stadtwerke Lippstadt GmbH. Der Jahresabschluss zum 31.12.2023 wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze der Vorschriften des Dritten Buchs des Handelsgesetzbuches (HGB) für große Kapitalgesellschaften unter Beachtung der Bilanzkontinuität und der Bewertungsstetigkeit aufgestellt. Die Gliederung der Bilanz entspricht § 266 HGB. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde entsprechend dem Gesamtkostenverfahren nach § 275 Abs. 2 HGB gegliedert und gemäß § 265 Abs. 5 HGB um den Posten "Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit" erweitert. 2. Bilanzierungs-, Bewertungs- und Ausweismethoden Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit ihrem Nennbetrag unter Berücksichtigung von Wertberichtigungen bewertet. Rückstellungen werden für alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Die Verbindlichkeiten werden mit den jeweiligen Beträgen der Erfüllungsverpflichtung bzw. zum Nennwert angesetzt. 3. Angaben zu einzelnen Positionen der Bilanz Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände (2.301.539 €) bestehen hauptsächlich aus Vorräten (165.447 €), Lieferungen und Leistungen aus Energielieferung sowie Netzentgelten (1.661.896 €) und sonstigen Vermögensgegenständen (474.196 €). Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Laufzeit von unter einem Jahr. Die Rückstellungen (958.626 €) betreffen noch abzurechnende Netznutzungsentgelte Strom und Gas (482.130 €), zu vergütende CO 2 -Zertifikate (165.447 €), Billigkeit (109.215 €), sowie Steuerrückstellungen (201.835 €). Die Verbindlichkeiten (1.868.757 €) ergeben sich vor allem aus Lieferungen und Leistungen (143.278 €), Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (378.523 €), sonstigen Verbindlichkeiten (1.290.741 €) für Energielieferung aus der Jahresverbrauchsabrechnung und erhaltenen Anzahlungen (56.215 €). Die Verbindlichkeiten haben sämtlich eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. 4. Angaben zu einzelnen Positionen der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) Die Umsatzerlöse (7.869.050 €) werden aus dem Vertrieb von elektrischer Energie (3.356.928 €) und aus dem Vertrieb von Erdgas (4.512.122 €) generiert. Der Materialaufwand (7.101.161 €) beinhaltet vorrangig den Aufwand für Energiebezug und die Netznutzung. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen (90.277 €) enthalten im Wesentlichen die vertraglich geregelten Kosten für die Betriebsführung, Prüfung des Jahresabschlusses, Werbung und EDV. Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag mindern das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit um 256.323 €. 5. Ergebnisverwendung Die Geschäftsführung schlägt vor, den Jahresüberschuss (455.226 €) dem Gewinnvortrag zuzuführen. 6. Ergänzende Angaben Die Organe der Hellweg Energie GmbH sind die Geschäftsführung und die Gesellschafterversammlung. Zum Geschäftsführer war Herr Siegfried Müller, Lippstadt, bestellt. 6.1 Gesellschafterversammlung Die Stadtwerke Lippstadt GmbH wird durch die Mitglieder ihres Aufsichtsrates in der Gesellschafterversammlung vertreten. Es wurden folgende Mitglieder entsandt: Peter Cosack (Vorsitzender) Landwirt und Gastronom Udo Strathaus (stellv. Vorsitzender) Lehrer i.R. Arne Moritz Bürgermeister der Stadt Lippstadt Stephan Tydecks 1. Beigeordneter und Kämmerer der Stadt LP Jan-Hendrik Körner Diplom-Ingenieur (FH) - bis September 2023 Dominik Kaufmann Bankkaufmann - ab Oktober 2023 Thomas Morfeld Techn. Kaufmann im Außendienst Franz Gausemeier Gas-/Wasserinstallateurmeister Karl-Heinz Burghardt Polizeihauptkommissar a. D Hans Karliner Dipl. Betriebswirt (FH) Christian Winkelmann Selbst. IT-Consultant Norbert Peitz Rohrnetzmeister Gas/Wasser (AN-Vertreter SWL) Darüber hinaus nahm Herr Josef Pereira als Vorsitzender des Betriebsrates an den Sitzungen mit beratender Stimme teil. Die Gesellschafterversammlung wird nach Bedarf und so oft es die Geschäfte erfordern einberufen. Im Jahr 2023 fanden zwei Sitzungen statt. Eine Vergütung oder eine Aufwandsentschädigung wurde den Mitgliedern für die Sitzungen 2023 nicht gezahlt. 6.2 Mitarbeiter Es werden keine Mitarbeiter beschäftigt. Die Hellweg Energie GmbH wird durch die Stadtwerke Lippstadt GmbH betriebsgeführt. 6.3 Angaben zu Geschäften außerhalb der Bilanz Haftungsverhältnisse, derivative Finanzinstrumente oder außerbilanzielle Geschäfte bestanden zum Bilanzstichtag nicht. 6.4 Honorar des Abschlussprüfers Das Honorar des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2023 beträgt 4.440 € für Abschlussprüfungsleistungen und mit 1.930 € für die Steuerdeklaration und Erstellung von Prüfvermerken. 7. Nachtragsbericht Vorgänge oder Geschäftsvorfälle von besonderer Bedeutung nach dem Abschluss des Geschäftsjahres 2023, die geeignet wären, die Fortführung oder den Bestand des Unternehmens zu gefährden oder zu beeinträchtigen oder wesentlichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- oder Ertragslage haben, sind nicht eingetreten.
Lippstadt, 31. Mai 2024 Hellweg Energie GmbH Siegfried Müller, Geschäftsführer Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Hellweg Energie GmbH, Lippstadt Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Hellweg Energie GmbH, Lippstadt, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Hellweg Energie GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse o entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 und o vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung des gesetzlichen Vertreters und der Gesellschafterversammlung für den Jahresabschluss und den Lagebericht Der gesetzliche Vertreter ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der gesetzliche Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Die Gesellschafterversammlung ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus o identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen und Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, das aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können, o gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben, o beurteilen wir die Angemessenheit der von dem gesetzlichen Vertreter angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von dem gesetzlichen Vertreter dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben, o ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von dem gesetzlichen Vertreter angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann, o beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt, o beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens, o führen wir Prüfungshandlungen zu den von dem gesetzlichen Vertreter dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von dem gesetzlichen Vertreter zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Bielefeld, den 4. September 2024 DR.
RÖHRICHT - DR. SCHILLEN GmbH
Cebulla, Wirtschaftsprüfer Heidbrink, Wirtschaftsprüfer Der vorliegende Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde am 25. September 2024 festgestellt. |
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