honestum Vermögens GmbH & Co.KG
Selbe AdresseWagniskapital-Beteiligungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Timo Sören Wesemann seit 30.9.2024 | Prokura |
Marcel Schrader seit 30.9.2024 | Prokura |
Bastian Bosse seit 12.2.2019 | Vorstandsmitglied |
Kerstin Borchardt seit 14.10.2008 | Vorstandsmitglied |
Thomas Ritterbusch seit 27.8.2008 | Vorstandsmitglied |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
T***** R********** | 0.00% |
K****** B******** | 0.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
BRW Finanz AGBraunschweigJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023BILANZ zum 31. Dezember 2023AKTIVA
PASSIVA
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023
ANHANGI. Form der Darstellung und Gliederung des Jahresabschlusses Die BRW Finanz AG mit dem Sitz in Braunschweig, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Braunschweig unter der Nummer HRB 201358, ist ein Wertpapierinstitut i.S.d. § 2 Abs. 1 WplG und hat gem. § 340 Abs. 4a HGB die Vorschriften zur Rechnungslegung gem. §§ 340 ff. HGB anzuwenden. Unabhängig von Größe und Rechtsform haben Rechnungslegung und Jahresabschluss den Vorschriften für große Kapitalgesellschaften zu entsprechen. Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB), des Aktiengesetzes (AktG), des Wertpapierinstitutsgesetzes (WpIG) und der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute und Wertpapierinstitute (RechKredV) aufgestellt. Die Bilanz ist in Kontoform aufgestellt worden. Die in Formblatt 1 der RechKredV bezeichneten Posten sind gesondert und in der vorgeschriebenen Reihenfolge ausgewiesen. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt worden, die in Formblatt 3 der RechKredV bezeichneten Posten sind gesondert und in der vorgeschriebenen Reihenfolge ausgewiesen. Abweichungen in der Form der Darstellung oder in der Gliederung hat es nicht gegeben. II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sowie Angaben und Erläuterungen zu den Posten des Jahresabschlusses 1. Grundsätze Bilanzierung und Bewertung erfolgten gem. §§ 242 ff., 264 ff. HGB sowie 340 ff. HGB i.V.m. Abschnitt 2 bis 4 RechKredV. Abweichungen von den Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften sind nicht vorgekommen. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden haben gegenüber dem Vorjahr keine Änderungen erfahren. Auf fremde Währung lautende Posten sind nicht enthalten. 2. Forderungen an Kreditinstitute und Kunden Forderungen an Kreditinstitute sowie an Kunden sind mit ihrem Nennbetrag angesetzt worden. Forderungsverluste sind im Geschäftsjahr 2023 nicht eingetreten. Ausfallrisiken waren zum Bilanzstichtag nicht erkennbar, so dass es keiner Einzel- oder Pauschalwertberichtigungen bedurfte. 3. Finanzanlagevermögen Die unter den Aktien und anderen nicht fest verzinslichen Wertpapieren ausgewiesenen Wertpapiere des Anlagevermögens wurden nach den Grundsätzen der Einzelbewertung und des Vorsichtsprinzips bewertet. Sie wurden mit ihren Anschaffungskosten angesetzt. Dauernde Wertminderungen würden über Abschreibungen auf den niedrigeren Kurswert am Bilanzstichtag und Wertaufholungen durch Zuschreibungen höchstens bis zu den ursprünglichen Anschaffungskosten berücksichtigt werden. Im Geschäftsjahr 2023 erfolgten keine Abschreibungen oder Zuschreibungen. Der Posten enthält ausschließlich Anteile an einem Investmentfonds. Es handelt sich in voller Höhe um börsenfähige und zugleich börsennotierte Wertpapiere, so dass es keiner weiteren Aufgliederung gem. § 35 Abs. 1 Nr. 1 RechKredV bedarf. Der Buchwert beträgt EUR 800.886. Der am Bilanzstichtag beizulegende Zeitwert (Kurswert) betrug EUR 786.100. Eine außerplanmäßige Abschreibung ist nach § 253 Abs. 3 Satz 6 unterblieben, da die Wertminderung voraussichtlich nicht von Dauer ist. Es handelt sich um übliche Kursschwankungen im Rahmen der allgemeinen Kapitalmarktentwicklung. Der Kurswert zum Zeitpunkt der Bianzerstellung betrug EUR 810.600. 4. Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände sowie Sachanlagen wurden gem. § 253 Abs. 1 HGB mit ihren Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bewertet. Die Anschaffungskosten wurden gem. § 255 Abs. 1 HGB ermittelt. Planmäßige Abschreibungen erfolgten gem. § 253 Abs. 3 HGB linear und zeitanteilig nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer. Im Geschäftsjahr angeschaffte geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis zu EUR 800 wurden in voller Höhe abgeschrieben. Der Geschäfts- oder Firmenwert wird über einen Zeitraum von zehn Jahren abgeschrieben. 5. Sonstige Vermögensgegenstände und Aktive Rechnungsabgrenzungsposten Sonstige Vermögensgegenstände wurden mit ihrem Nennbetrag angesetzt. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten wurden gem. § 250 Abs. 1 i.V.m. § 252 Abs. 1 Nr. 4 und 5 HGB entsprechend der Verursachung der Aufwendungen gebildet. Sie enthalten vor dem Bilanzstichtag getätigte Ausgaben für nach dem Stichtag zu erfassenden Aufwand. 6. Sonstige Verbindlichkeiten und Rückstellungen Die sonstigen Verbindlichkeiten sind gem. § 253 Abs. 1 HGB mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt worden. Rückstellungen wurden gem. § 249 Abs. 1 Satz 1 HGB gebildet. Der Wertansatz erfolgte gem. § 253 Abs. 1 HGB in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags zur Abdeckung der erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Die "anderen Rückstellungen" gliedern sich wie folgt:
7. Fristengliederung gem. § 9 RechKredV
8. Eigenkapital Das Eigenkapital wurde zum Nennbetrag bilanziert und setzt sich aus dem gezeichneten Kapital, den Gewinnrücklagen und dem Bilanzgewinn zusammen. Das gezeichnete Kapital besteht in Höhe des vollständig erbrachten satzungsmäßigen Grundkapitals. Die im Vorjahr davon abgezogenen eigenen Aktien wurden im Geschäftsjahr vollständig eingezogen. Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 27.06.2023 wurde das Grundkapital im Wege der ordentlichen Kapitalherabsetzung zum Zweck der Anpassung an die Anzahl der ausgegebenen Aktien herabgesetzt. 9. Anlagenverzeichnis zum 31.12.2023
10. Gewinn- und Verlustrechnung In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind periodenfremde Erträge i.H.v. EUR 8.972 enthalten. In den Verwaltungsaufwendungen sind periodenfremde Aufwendungen i.H.v. EUR 32.154 enthalten. Außerordentliche Erträge oder Aufwendungen sind im Geschäftsjahr nicht angefallen. Künftige Belastungen aus diesen Positionen ergeben sich nicht. Die BRW Finanz AG betreibt keine sich voneinander unterscheidenden Tätigkeitsbereiche. Alle Umsätze werden in Deutschland erzielt, das als einheitlicher geografischer Markt gilt. Eine Aufgliederung gem. § 285 Nr. 4 HGB entfällt. III. Vorschlag über die Verwendung des Bilanzgewinns Der Bilanzgewinn zum 31.12.2023 ermittelt sich wie folgt:
Gem. § 170 Abs. 2 AktG legt der Vorstand folgenden Vorschlag für die Verwendung des Bilanzgewinns vor:
IV. Sonstige Pflichtangaben 1. Grundkapital und Aktien Das Grundkapital der Gesellschaft betrug am 01.01.2023 EUR 2.242.578. Im Geschäftsjahr 2023 wurden alle von der BRW Finanz AG gehaltenen bzw. erworbenen eigenen Aktien vollständig eingezogen. Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 27.06.2023 wurde das Grundkapital im Wege der ordentlichen Kapitalherabsetzung zum Zweck der Anpassung an die Anzahl der ausgegebenen Aktien herabgesetzt. Somit beträgt das Grundkapital zum 31.12.2023 EUR 1.918.321. Es ist eingeteilt in 1.918.321 auf den Namen lautende, vinkulierte Stückaktien ohne Nennbetrag, davon 1.255.795 Stammaktien und 662.526 stimmrechtslose Vorzugsaktien. Die Satzung enthielt genehmigtes Kapital i.H.v. TEUR 300, das nicht in Anspruch genommen wurde. Die Ermächtigung ist zum 20.06.2023 abgelaufen, so dass zum 31.12.2023 kein genehmigtes Kapital mehr besteht. 2. Mitteilungen gem. § 20 AktG Die honestum GmbH, Braunschweig, hat der Gesellschaft gem. § 20 Abs. 4 AktG mitgeteilt, dass ihr eine Mehrheitsbeteiligung gem. § 16 Abs. 1 AktG an der an der BRW Finanz AG, Braunschweig, unmittelbar gehört. 3. Vorstand Dem Vorstand gehören an:
Auf die Angabe der Bezüge des Vorstands wird unter Verweis auf § 286 Abs. 4 HGB verzichtet. Bezugsrechte oder sonstige aktienbasierte Vergütungen wurden nicht ausgegeben. Vorschüsse und Kredite an Vorstandsmitglieder i.S.d. § 34 Abs. 2 Nr. 2 RechKredV wurden durch die Gesellschaft nicht gewährt. 4. Aufsichtsrat Dem Aufsichtsrat gehören an:
Die Bezüge des Aufsichtsrats betrugen für das Geschäftsjahr 2023 insgesamt TEUR 50 (netto). Vorschüsse und Kredite an Aufsichtsratsmitglieder i.S.d. § 34 Abs. 2 Nr. 2 RechKredV wurden durch die Gesellschaft nicht gewährt. Bezugsrechte oder sonstige aktienbasierte Vergütungen wurden nicht ausgegeben. 5. Personal Der durchschnittliche Personalbestand gem. § 267 Abs. 5 HGB belief sich im Geschäftsjahr 2023 auf 17 Mitarbeiter. Die drei Vorstandsmitglieder sind in diesen Angaben nicht berücksichtigt. 6. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Finanzielle Verpflichtungen, die nicht aus der Bilanz ersichtlich sind, bestehen unter Berücksichtigung der Vertragslaufzeiten zum Stichtag 31.12.2023 in folgender Höhe:
Die Mietverträge für Büroräume laufen bis zum Jahr 2026 bzw. 2030. 7. Honorar des Abschlussprüfers Das vom Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2023 berechnete Gesamthonorar gliedert sich wie folgt:
8. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag Nach dem Schluss des Geschäftsjahres 2023 sind keine Vorgänge von besonderer Bedeutung eingetreten, die sich auf die Beurteilung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft wesentlich auswirken.
Braunschweig, 23. Februar 2024 BRW Finanz AG Der Vorstand Thomas Ritterbusch Kerstin Borchardt Bastian Bosse LAGEBERICHT1. Grundlagen des Unternehmens Als Wertpapierinstitut i.S.d. § 2 Abs. 1 WplG betreuen wir das Vermögen von wohlhabenden Privatkunden, Stiftungen, Verbänden und sonstigen institutionellen Anlegern. Daneben steuern wir die Liquidität von Firmen und Gewerbetreibenden. Wir betreiben die Finanzportfolioverwaltung; die Anlageberatung ist eher von untergeordneter Bedeutung. Wir verschreiben uns einem strengen Honorarprinzip und verzichten auf jegliche Art von Provisionen. Die Gesellschaft agiert an den Standorten Braunschweig und Hannover und beschäftigte 19 Mitarbeiter zum Stichtag 31.12.2023. 2. Wirtschaftsbericht 2.1. Gesamtwirtschaftliche Rahmendaten Stabile Auftragslagen und ein sehr starker Arbeitsmarkt - vor allem in den Vereinigten Staaten - sorgen für Prosperität der Märkte. Die Belastungsfaktoren aus 2022 weichen entweder langsam aus dem Markt oder den Köpfen - erkennbar ist u.a. ein Absinken der Inflation von vormaligen Höchstständen. Sowohl in Nordamerika als auch in Europa sehen wir durch den Wegfall von Basiseffekten nach und nach die gewünschte Entlastung auf dieser Seite, was den Notenbanken den erhofften Spielraum gibt/in der Folge geben wird, die Zinsen nach und nach wieder zu ermäßigen. Insbesondere aus europäischer Sicht scheint das auch dringend geboten, denn Europa fällt immer weiter zurück: Wenig Innovation, kaum Leistungsbereitschaft. Große Probleme mit der Zuwanderung - keine Lösungen. Horrende Energiepreise, überbordende Bürokratie. Ein insgesamt schwieriges Gemisch mit wenig Zugkraft. Was die Wachstumsraten angeht, ist unser Heimatland leider Schlusslicht mit Blick auf eine an diversen Stellen verfehlte Politik. Erste Kapitalfluchttendenzen sowie Betriebsverlagerungen setzen ein. Doch auch China konnte bis heute nicht wieder an die Erfolge der Vor-Corona-Zeit anschließen. Die zahlreichen ungelösten innen- wie außenpolitischen Probleme und insbesondere das immer weitere Abrücken vom Erfolgsmodell der 1990 bis 2010er Jahre lassen uns zudem daran zweifeln, dass sich hieran in absehbarer Zeit etwas ändern wird. 2.2. Wertpapierinstitute Ein bemerkenswertes Jahr! Nach den doch erheblichen Einbußen in 2022 konnte in 2023 eben dieser Malus in den Kundendepots weitgehend aufgeholt werden; einzig die Anleihenseite hängt noch etwas hinterher, da die Zinsermäßigungen noch auf sich warten lassen. Das wird mit Zeitverzug einsetzen. Unsere Branche wird stark nachgefragt; Umverteilung zulasten herkömmlicher Bankmodelle nimmt an Fahrt auf. Wir sehen nicht, dass sich dieser Trend in den nächsten Jahren umkehrt, da viele Banken wenig innovativ sind und weiter abnehmende Kundennähe spüren lassen. Das nehmen wir als Chance für die Branche der Vermögensverwalter wahr. Unabhängig davon wird sich die Konsolidierung bei den kleineren Vermögensverwaltern vermutlich fortsetzen. Unter einer Größenordnung von EUR 100 Mio. Assets under Management dürfte mit Blick auf strengere Regulatorik und Aufbau von weiteren Kostenerfordernissen ein wirtschaftliches Überleben dieser Vermögensverwalter nur schwer möglich sein. 2.3. Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage Das Jahr 2023 verlief beeindruckend. Wir verzeichneten merkliche Kundenzuflüsse auf Neu- und Bestandsgeschäft. Ferner war die Performance beim Volumensaufbau behilflich. Erstmals konnte die Grenze von EUR 1 Mrd. Assets under Management übertroffen werden. Dieser Trend hat sich in der Folge weiter verstetigt. Die Ertragszahlen zeigen das noch nicht in diesem Maße, da insbesondere bei den Mandaten mit einer Erfolgskomponente eine High-Watermark Vereinbarung besteht. Der Malus aus dem Jahr 2022 wird erst eliminiert, bevor wieder entsprechend bepreist wird. Das sollte im Folgejahr 2024 wieder der Fall sein - sofern die Performance mitspielt. Wir sind dennoch sehr zufrieden mit der Entwicklung, da wir damit eine sehr gute Basis für unsere nächsten Jahre legen konnten. Neben dem Hauptgeschäft in Braunschweig ist unsere Filiale in Hannover mittlerweile ein namhafter Baustein und steht für mehr als ein Drittel unseres Geschäftes. Wir freuen uns über einen Neukundenzuwachs von wiederum mehr als 200 Mandaten im abgelaufenen Geschäftsjahr. Diese verteilen sich auf die von uns betreuten Regionen gleichermaßen. Es gibt keinerlei Abhängigkeiten in unseren Zahlen von Branchen, Kunden o.ä. Insbesondere Stiftungen und andere institutionelle Kunden suchen verstärkt unsere Nähe, da das althergebrachte Anlage- und Vergütungsmodell nicht mehr trägt und wir eine konsequente und nachhaltige Ausschüttungspolitik vertreten und sicherstellen. Wir leben ausschließlich vom Empfehlungsgeschäft und damit verbunden den Grundsatz "Know Your Customer". Unsere Gesellschaft erfreut sich auch in 2023 einer durchgängigen Selbstfinanzierungskraft. Bankverbindlichkeiten bestehen und bestanden in 2023 zu keinem Zeitpunkt. Die Bilanzverhältnisse sprechen mit einer bereinigten Eigenkapitalquote von mehr als 90% für sich. Investitionen erfolgten in 2023 in EDV-Hard- und -Software. 3. Prognose-, Risiko- und Chancenbericht 3.1. Risiken und Chancen Die Geschäftsleitung steuert und verantwortet die Risiken des Instituts. Das Institut definiert folgende wesentliche Risiken und entsprechende Steuerungsmechanismen: Adressenausfallrisiken Unter Adressausfallrisiko wird das Risiko verstanden, dass Forderungen bei bestimmten Adressen nicht mehr beizubringen sind, weil diese an Bonität verlieren oder gänzlich als Zahlungsadressat ausfallen. Das Adressausfallrisiko hat für unser Institut nur eine untergeordnete Bedeutung, da wir nur Kunden guter bis sehr guter Bonität betreuen. Unsere Honorarrechnungen wurden in der Vergangenheit vollständig beglichen. Marktpreisrisiken Das Marktpreisrisiko bezeichnet mögliche Wertveränderungen der von unserem Institut gehaltenen Positionen als Folge der Veränderung von Marktpreisen einzelner Anlagen und umfasst das Zinsänderungsrisiko, Aktien- und Wertpapierkursrisiko, sonstige Preisrisiken sowie das Währungsrisiko. Unser Institut hält mit Ausnahme von Einlagen bei Kreditinstituten sowie Anteilen an einem von uns selbst betreuten Investmentfonds in unserem eigenen Wertpapierdepot keine Marktpositionen. Wir sind als Nichthandelsbuchinstitut eingestuft. Vermögenswerte von Kunden nehmen wir nicht entgegen. Die Marktpreisrisiken schätzen wir als sehr gering ein. Ertragsrisiken Das Ertragsrisiko bezeichnet das Risiko unseres Instituts, die auflaufenden Kosten nicht durch Erträge langfristig decken zu können. Dieses Risiko kann sich realisieren, indem Kunden die Beauftragung unseres Instituts widerrufen, Assets under Management gekündigt werden und das Institut dauerhaft Ertragsquellen verliert. Das Ertragsrisiko wird durch striktes Kostencontrolling gesteuert. Unser Institut ermittelt regelmäßig die Basis und die Höhe seiner laufenden Kosten. Schon zur Erfüllung seiner aufsichtsrechtlichen Vorgaben aus den Eigenmittel- und Liquiditätsanforderungen der IFR erfasst unser Institut die laufenden Kosten. Die Geschäftsleitung wird die laufenden Kosten kontinuierlich gegenüber den erwarteten Erträgen spiegeln und kurzfristig Gegenmaßnahmen ergreifen, sofern aus Gründen von Ertragsrisiken Kostenreduzierungen notwendig sind. Rechtsrisiken Rechtsrisiken umfassen das Risiko nachteiliger Wirkungen durch neue gesetzliche Regelungen, Unwirksamkeit oder Mangelhaftigkeit vertraglich vereinbarter Bestimmungen sowie deren mangelnde Durchsetzbarkeit vor Gericht. Die Rechtsrisiken sind im Rahmen der Dienstleistungen unseres Instituts hoch. Aus der rechtlichen Dokumentation müssen sich das genaue Leistungsspektrum und der Erwartungshorizont des Kunden gegenüber der Gesellschaft ergeben. Haftungsrisiken sollen durch geeignete Dokumentation soweit wie möglich ausgeschlossen werden. Durch optionale Einschaltung externer Rechtsanwälte wird frühzeitig Rechtsrisiken vorgebeugt. IT-Risiken Das IT-Risiko bezeichnet das Risiko, das unserem Institut erwächst, sofern die IT ausfällt. Wir haben im Rahmen der Möglichkeiten dafür vorgesorgt und unsere IT-Infrastruktur so errichtet, dass die Störanfälligkeit bis hin zum völligen Ausfall der Technik minimiert ist. Entsprechende technische Notfallkonzepte sind vorhanden und werden regelmäßig auf Wirksamkeit überprüft. Die Gesamt-Risikotragfähigkeit unseres Instituts wird regelmäßig überprüft und in einem Risikotragfähigkeitsbericht festgehalten. Wir versuchen, die Risiken zu minimieren. Zudem wird regelmäßig ein "Risiko-Stresstest" durchgeführt, der negative Entwicklungen aufzeigen würde. Dieser Stresstest wird regelmäßig mit unserem Aufsichtsrat diskutiert. Wir verfolgen einen eher defensiven Geschäftsansatz, verzichten im Schulterschluss mit dem Kunden auf etwaige Renditespitzen und zeichnen damit für eine sehr ausgewogene Renditeentwicklung mit kleinerer Volatilität verantwortlich. Produkte, die besondere und ggf. nicht kalkulierbare Risiken in sich tragen, lehnen wir von vornherein ab. Wir investieren durchweg in liquide Assets und in das Vertrauen unserer Kunden, die uns mit Blick auf den Honoraransatz dauerhaft als Partner begleiten sollen. Intern verfeinern wir ständig unsere Prozesse und Arbeitsabläufe, um Fehlervermeidung zu betreiben. 3.2. Zukünftige Entwicklung und Prognose Nach einem versöhnlichen Jahr 2023 sind wir in 2024 sehr gut gestartet und sind zuversichtlich, dass sich dieser Trend auch weiter fortsetzt. Wir prognostizieren, dass es bis zur Präsidentschaftswahl in den USA im November dieses Jahres herausfordernd bleibt und danach eine merkliche Beruhigung einsetzen wird, gleich wer Präsident werden wird. Unwägbar bleiben der Ukraine-Krieg sowie die daraus erwachsenden Risiken. Hier könnte es durchaus noch zu Schocks kommen. Auch die weitere Entwicklung mit und um China gilt es, eng zu überwachen und ggf. aktiv zu steuern, sofern sich diese Wirtschaftsregion weiter vom "Westen" entfernt. Wir sind breit aufgestellt und erwarten im laufenden Jahr eine spürbare Zunahme der Honorareinnahmen (Perfor- mance und Neugeschäft/Zuwächse). Der Mandantenaufbau geht ungemindert weiter.
Braunschweig, 1. März 2024 BRW Finanz AG Der Vorstand Thomas Ritterbusch Kerstin Borchardt Bastian Bosse BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die BRW Finanz AG Wilhelmitorwall 31, 38118 Braunschweig VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS Prüfungsurteile Ich habe den Jahresabschluss der BRW Finanz AG, Braunschweig, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus habe ich den Lagebericht der BRW Finanz AG, Braunschweig, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach meiner Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erkläre ich, dass meine Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Ich habe meine Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Meine Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" meines Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Ich bin von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und habe meine sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Ich bin der Auffassung, dass die von mir erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für meine Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Meine Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der meine Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Die Website des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) enthält unter https://www.idw.de/idw/verlautbarungen/bestaetigungsvermerk/hgb-ja-non-pie eine weitergehende Beschreibung der Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Diese Beschreibung ist Bestandteil meines Bestätigungsvermerks.
Frankfurt am Main, 12. März 2024 Petra Mosebach, Wirtschaftsprüferin Sonstige Berichtsbestandteile Bericht des Aufsichtsrats Sehr geehrte Aktionäre, Im Berichtszeitraum vom 01.01.2023 - 31.12.2023 nahm der Aufsichtsrat die ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Beratungs-und Kontrollaufgaben wahr. Der Aufsichtsrat war in alle Entscheidungen eingebunden, die für die BRW Finanz AG im Geschäftsjahr 2023 maßgeblich waren. Der Vorstand berichtete auch außerhalb der offiziellen Aufsichtsratssitzungen regelmäßig an den Aufsichtsratsvorsitzenden und informierte das Gesamtgremium über alle wichtigen Fragen der Unternehmensplanung; die Erfordernisse des § 90 Aktiengesetz wurden berücksichtigt. Das Einsichts- und Prüfungsrecht gem. § 111 Abs. 2 Satz 1 und 2 wurde nicht angewendet; es lagen keine klärungsbedürftigen Sachverhalte vor. Die Berichte des Vorstandes wurden in den Sitzungen erörtert und zu den Beschlussvorlagen hat der Aufsichtsrat, nach Beratung und Prüfung, ein entsprechendes Votum abgegeben. Im Geschäftsjahr 2023 fanden 3 Sitzungen statt. Die Präsenz der Aufsichtsratsmitglieder betrug 100 %. Wesentliche Themen waren:
In der Bilanzsitzung am 18.04.2024 war die Abschlussprüferin, Frau Petra Mosebach, Hessler Mosebach Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Frankfurt per Video zugeschaltet. Sie erläuterte umfassend den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2023 und stand für Fragen zur Verfügung. Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss am 18.04.2024 einstimmig festgestellt. Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand sowie allen Mitarbeitern der BRW Finanz AG für ihre engagierte und erfolgreiche Arbeit im Geschäftsjahr 2023.
Braunschweig, 03.05.2024 Dr. Wolf-Michael Schmid, Vorsitzender des Aufsichtsrats Beschlüsse Feststellung: Der Jahresabschluss der BRW Finanz AG per 31.12.2023 wurde am 18. April 2024 vom Aufsichtsrat gebilligt und damit festgestellt. Ergebnisverwendung: Der Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2023 in Höhe von 1.591.665,45 EUR wird wie folgt verwendet:
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