Oettinger
Consulting GmbH
Mainz
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2012
EUR |
31.12.2011
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
29.628,00 |
28.840,00 |
| I.
Sachanlagen |
29.628,00 |
28.840,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.558.558,83 |
718.664,89 |
| I.
Vorräte |
0,00 |
7.987,28 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.436.279,81 |
620.329,09 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
122.279,02 |
90.348,52 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
546,68 |
543,68 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
1.588.733,51 |
748.048,57 |
Passiva
|
|
31.12.2012
EUR |
31.12.2011
EUR |
| A.
Eigenkapital |
34.064,79 |
166.070,26 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
141.070,26 |
81.072,45 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
132.005,47 |
-59.997,81 |
| B.
Rückstellungen |
36.217,00 |
51.800,71 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.503.868,27 |
530.177,60 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
1.503.868,27 |
530.177,60 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
14.583,45 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
1.588.733,51 |
748.048,57 |
Anhang
(§ 325 HGB)
Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des
Jahresabschlusses
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
im Sinne der §§ 264, 267 II HGB auf.
Die Gesellschaft nimmt
größenabhängige Erleichterungen gem. §
288 HGB als kleine Kapitalgesellschaft i.S. § 267 Abs.
1 HGB in Anspruch
Der vorliegende Jahresabschluss ist
grundsätzlich unter Beibehaltung der für den
Vorjahresabschluss angewandten Gliederungs- und
Bewertungsgrundsätze nach den für kleine
Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 266 ff. HGB)
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bilanzierung der immateriellen
Vermögensgegenstände und der Sachanlagen erfolgte
zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter
Berücksichtigung nutzungsbedingter
planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der
planmäßigen Abschreibung ist die
voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes (§ 253 I 1, III HGB). Als
Orientierung diente dabei die betriebsgewöhnliche
Nutzungsdauer nach den amtlichen AfA-Tabellen.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs-
oder Herstellungskosten bis € 150 wurden aus
Vereinfachungsgründen entsprechend § 6 II a EStG
im Erwerbsjahr voll, solche mit Anschaffungs- oder
Herstellungskosten von € 150 bis € 1.000 mit 20 %
abgeschrieben.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände, soweit diese Forderungen
darstellen, werden mit dem Nominalwert angesetzt.
Es wurden Einzelwertberichtigungen vorgenommen.
Der Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten sind
zum Nominalwert angesetzt (§ 253 I 1 HGB).
Die Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennwert
angesetzt.
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten wurden gebildet.
Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle
erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und
sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist (§ 253 I 2 HGB).
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr
als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit
entsprechenden Marktzinssatz der vergangenen sieben
Geschäftsjahre ab gezinst (§ 253 II 1 HGB).
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 I 2 HGB).
Sonstige Pflichtangaben (§ 285 HGB)
Bei den Mitgliedern der Geschäftsführung
(§ 285 Nr. 10 HGB) handelt es sich um
Herr Michael Oettinger, Geschäftsführer.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 22.05.2014 festgestellt.
Mainz, 22.05.2014 Gez. Michael Oettinger
(Geschäftsführer)
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