Gemeinnützige Blindenhandwerksgemeinschaft GmbH
Selbe AdresseHerstellung von nichtelektrischen Haushaltsgeräten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Marion Ingrid Bliefernick seit 6.1.2025 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Blinden- und Sehbehindertenverband Niedersachsen e.V., Anstalt für Blindenwerkstätten und Blindenhilfen | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
ProSenis GmbHHannoverJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht1. Grundlage des Unternehmens Die ProSenis GmbH ist eine steuerbegünstigte Körperschaft im Sinne der §§ 51 ff. der Abgabenordnung. Die Gesellschaft mit Sitz in Hannover ist eine Tochtergesellschaft des Blinden- und Sehbehindertenverband Niedersachsen e.V. - Anstalt für Blindenwerkstätten und Blindenhilfe - (nachfolgend auch "BVN e.V." genannt) und ein Dienstleister im Bereich der professionellen Senioren- und Behindertenbetreuung. In derzeit elf Domizilen, Residenzen und Häusern pflegen und betreuen wir rund 1.100 Senioren und in weiteren Einrichtungen 160 blinde, sehbehinderte und mehrfachbehinderte Menschen. Die Einrichtungen befinden sich teilweise im eigenen Eigentum und überwiegend im Eigentum des Alleingesellschafters. Ambulante Pflegedienste, Tagespflegeeinrichtungen, Angebote zur Kurzzeit- und Verhinderungspflege, Wohntrainingsgruppen sowie ein Fahrdienst für Senioren und Menschen mit Behinderung runden das Angebot ab. Die Finanzierung der Seniorenpflegeeinrichtungen (inkl. Tagespflege) sowie der Langzeiteinrichtungen für mehrfachbehinderte, blinde und wesentlich sehbehinderte Menschen erfolgt auf der Grundlage des SGB IX (Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen), SGB XI (Soziale Pflegeversicherung) sowie dem SGB XII (Sozialhilfe, Pflegeentgelte und Investitionsfolgekosten). Mit den entsprechenden Vertragsparteien bestehen für alle Einrichtungen Vergütungsvereinbarungen, die die Finanzierung der zu erbringenden Versorgungs- und Pflegeleistungen sicherstellen. In einer Einrichtung für sogenannte Selbstzahler wurden lediglich die Pflegeentgelte, jedoch keine Investitionsfolgekosten, verhandelt. Die Vermietung der Appartements für Betreutes Wohnen basiert auf Mietverträgen. Für den Fahrdienst bestehen Beförderungsverträge. Einrichtungen für Senioren Die ProSenis GmbH betreibt in Bodenwerder, Braunschweig, Hameln, Hannover, Kiel, Leer, Nienburg, Mildstedt/Husum, Lauenbrück und Wennigsen Seniorenpflegeeinrichtungen, in denen pflegebedürftige Menschen mit allen Pflegegraden betreut werden. An allen Standorten werden zudem auch eingestreute Kurzzeitpflegeplätze angeboten. An den Standorten Bodenwerder und Nienburg betreibt die Gesellschaft Tagespflegeeinrichtungen, die dadurch die pflegenden Angehörigen vorübergehend oder dauerhaft professionell unterstützt. Einrichtungen für Menschen mit Behinderung - Einrichtungen der besonderen Wohnform Die Gesellschaft bietet in Hannover in drei Einrichtungen und drei Wohntrainingsgruppen (mit dem Ziel der Inklusion), Wohn- und Betreuungsangebote für Menschen mit Blindheit oder wesentlicher Sehbehinderung, sowie einer zusätzlichen Mehrfachbehinderung an. Ambulante Pflegedienste An den Standorten Leer, Pewsum und Hehlen werden ambulante Pflegedienste betrieben, die pflege- oder hilfebedürftige Menschen in ihrer heimischen Umgebung versorgen. Betreutes Wohnen An den Standorten Bodenwerder, Braunschweig und Kiel besteht ein Angebot zum Betreuten Wohnen. Behinderten- und Seniorenfahrdienst Abgerundet wird das Angebot der Gesellschaft durch den am Standort Seelze betriebenen Fahrdienst für Menschen mit Behinderungen und für Senioren. Mit 145 Fahrzeugen, die speziell auf die Beförderung von Menschen mit verschiedensten Behinderungen ausgelegt sind, werden täglich bis zu 1.200 Menschen in der Stadt und der Region Hannover von ihrem Wohnort zu ihren Arbeitsstätten oder zu betreuenden Einrichtungen befördert. 2. Wirtschaftsbericht 2.1 Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen Laut Pressemitteilung der DAK Gesundheit vom 19. Januar 2024 war der Krankenstand 2023 in allen die Gesellschaft betreffenden Berufsgruppen erneut auf einem sehr hohen Niveau. Im Vergleich zum Jahr 2022 gab es bezogen auf DAK-versicherte Beschäftigte 13 Prozent mehr Ausfälle als im Vorjahr. Insbesondere waren Atemwegserkrankungen, gefolgt von Krankheiten des Muskel-Skelett-Systems sowie ein merklicher Anstieg psychischer Erkrankungen zu verzeichnen. Der Krankenstand lag insgesamt bei 5,5 %, im Vergleich der verschiedenen Berufsgruppen waren die Krankenstände von Beschäftigten jedoch in der Altenpflege mit 7,4 % überdurchschnittlich hoch. Die Anforderungen an die Beschäftigten in der Pflege sind nicht nur aufgrund der Pandemie in den vergangenen Jahren gestiegen, darüber hinaus gehen auch die Belastungen durch den andauernden Personalmangel häufig zu Lasten der Gesundheit der Beschäftigten in Pflegeberufen. Laut Pressemitteilung des statistischen Bundesamtes Nr. NO68 vom 8. Dezember 2021 ist im Zuge der Corona-Pandemie der Pflegeberuf in den Fokus geraten. Auch das Alter der Pflegekräfte spielt bei der Belastung im Beruf eine Rolle. Von den 954.000 Pflege- und Betreuungskräften die im Jahr 2019 in Pflegeheimen oder ambulanten Pflegediensten tätig waren, stellte die Altersgruppe der 50- bis unter 60-Jährigen mit 28 % den größten Anteil des Pflegepersonals in Heimen und ambulanten Diensten dar. Mehr als jede zehnte Pflegekraft (11 %) war zudem 60 Jahre und älter und nur 2 % des Personals war zuletzt jünger als 20 Jahre. Darüber hinaus arbeiteten laut des Statistischen Bundesamtes 65 % (616.000) der Beschäftigten in Pflegeheimen oder ambulanten Pflege- und Betreuungsdiensten in Teilzeit. Laut Pressemitteilung des statistischen Bundesamtes Nr. NO29 vom 11. Mai 2023 waren Ende 2021 in den Pflegeheimen oder ambulanten Pflege- und Betreuungsdiensten 1.256.900 Personen beschäftigt. Zwar ist die Zahl der Beschäftigten in Pflegeeinrichtungen gestiegen, jedoch im Vergleich zu anderen Wirtschaftszweigen war der Anteil der Teilzeitbeschäftigten nach wie vor überdurchschnittlich hoch, 63,3 % in Pflegeheimen und 68,1 % in ambulanten Diensten. Die Beschäftigtenanzahl hat in den ambulanten Diensten im Vergleich zu den Beschäftigten in Pflegeheimen deutlich zugenommen. Die ambulanten Pflegeeinrichtungen spielen zunehmend eine wichtige Rolle, um die pflegenden Angehörigen zu entlasten. Laut statistischem Bundesamt werden immer mehr Pflegebedürftige zu Hause gepflegt. Die Pflegebedürftigen die in Heimen versorgt werden, weisen oft einen höheren Pflegegrad auf als die Pflegebedürftigen die durch einen ambulanten Pflegedienst versorgt werden. Laut Pressemitteilung des statistischen Bundesamtes Nr. NO29 vom 11. Mai 2023 nimmt die Zahl der Pflegebedürftigen insgesamt zu, jedoch sinkt der Anteil derer, die vollstationär in Pflegeheimen versorgt werden. Von den bundesweit knapp 4,96 Millionen Menschen, die Ende 2021 pflegebedürftig waren, wurde nur rund ein Sechstel (0,79 Millionen) vollstationär gepflegt. Fünf von sechs Pflegebedürftigen wurden zu Hause versorgt, davon erhielten 2,55 Millionen Menschen Pflegegeld und wurden überwiegend von Angehörigen versorgt. Diese Pressemitteilung kann somit im Vergleich zu Vor-Corona-Zeiten einen Rückgang der Auslastung in den voll- und teilstationären Pflegeeinrichtungen sowie einen Rückgang der Inanspruchnahme von Sachleistungen in der ambulanten Pflege, begründen. 2.2 Rahmenbedingungen der Geschäftstätigkeit Die Herausforderungen und Auswirkungen aufgrund der hohen Ausfallzeiten, verstärkt durch die bis Februar 2023 bestehenden SARS-CoV-2-Testpflicht sowie im Jahresverlauf festgestellter Corona-Infektionen bei Beschäftigten und Kunden und die durch den Krieg in der Ukraine ausgelöste Ungewissheit über erneute Preisanstiege hat die Gesellschaft nahezu das gesamte Geschäftsjahr 2023 stark beschäftigt. Insbesondere haben die anhaltend hohen Ausfallzeiten der Beschäftigten sowie Personalmangel die Einrichtungen betriebswirtschaftlich und organisatorisch stark belastet. Der Wettbewerb um Personal, insbesondere bei Fachkräften sowie Beschäftigten in Pflege- und Betreuung, bleibt weiterhin sehr hoch und verschärft die Rahmenbedingungen. Maßnahmen zur Personalgewinnung, Maßnahmen zur Steigerung der Auslastung, sowie individuelle Einzelverhandlungen der Vergütungsvereinbarungen/Leistungspauschalen lassen grundsätzlich die Prognose zu, dass die allgemeine Marktsituation für unsere Gesellschaft grundsätzlich standortübergreifend positiv zu sehen ist. Die Entwicklung in allen Geschäftsbereichen wird engmaschig analysiert. 2.3 Geschäftsverlauf Im Jahr 2022 und 2023 traten zahlreiche Änderungen in Kraft, die auf der Grundlage des "Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung", wie Tarifpflicht oder dem Personalbemessungsverfahren sowie dem Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz ("PUEG") beruhen und sich insbesondere in den voll- und teilstationären Einrichtungen, dem betreuten Wohnen, sowie den ambulanten Diensten, nachhaltig auswirkten. Darüber hinaus wirkt sich auch die 3. Reformstufe (seit 2020) des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) in den Einrichtungen der besonderen Wohnform aus, insbesondere die Refinanzierung aufgrund der Trennung der Fachleistung der Eingliederungshilfe von den existenzsichernden Leistungen. Voll- und teilstationäre Einrichtungen: Sowohl die Senioreneinrichtungen als auch die Tagespflegen schließen im Vorjahresvergleich deutlich negativer ab. Beide Bereiche weisen Fehlbeträge auf. Aufgrund der vom Gesetzgeber eingeführten Tariftreuepflicht sind die Personalaufwendungen in allen Fachbereichen der voll- und teilstationären Einrichtungen deutlich angestiegen. Die ProSenis GmbH hat die Tariftreuepflicht in Anlehnung an die TVöD VKA BT-B-Entgelttabellen sowie den entsprechenden Eingruppierungsmerkmalen für alle Fachbereiche umgesetzt. Die Pflegesatzverhandlungen wurden auch im Geschäftsjahr 2023 kontinuierlich weiterverfolgt. In diesen Prozessen konnten die gestiegenen Personalaufwendungen Pflege weitgehend auskömmlich verhandelt werden. Die gestiegenen Personalaufwendungen für sonstige Fachbereiche (Hauswirtschaft, Verwaltung, etc.) sowie Personalnebenkosten und Sachkosten konnten nicht zufriedenstellend verhandelt werden. Darüber hinaus wurden die Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst 2023-2024 erst nach Abschluss der Pflegesatzverhandlungen bekanntgegeben, so dass die Ausschüttung der Inflationsausgleichsprämie insbesondere bei den Personalaufwendungen der sonstigen Fachbereiche zu einer nicht auskömmlichen Refinanzierung führte. Darüber hinaus konnte in den Einrichtungen die geplante Auslastung nicht erzielt werden, teilweise wurde diese deutlich unterschritten. Die Belegungseinbrüche sind teilweise auf behördlich angeordnete oder notwendige freiwillige Aufnahmestopps aufgrund von Personalmangel, insbesondere bei den Fachkräften, zurückzuführen. Die Belegungseinbrüche, fixe Sachkosten, sowie nicht ausreichend refinanzierte sonstige Personalkosten haben zu einem deutlich negativen Betriebsergebnis geführt. Die entstandenen Mindereinnahmen und Mehraufwendungen konnten nicht mehr über einen staatlichen Rettungsschirm geltend gemacht werden Die Auslastung bewegt sich in der Gesamtbetrachtung im Jahresdurchschnitt auf Vorjahresniveau, ist jedoch im Vergleich zu "Vor-Corona-Zeiten" weiterhin deutlich reduziert. Aufgrund eingeleiteter Marketing- und Rekrutierungsaktivitäten konnte der Einsatz von Fremdpersonal in den voll- und teilstationären Einrichtungen, im Vergleich zum Vorjahr, deutlich reduziert werden. Anteilig war in den voll- und teilstationären Einrichtungen eine anteilige Erstattung der überproportional gestiegenen Energiekosten über den Energie-Rettungsschirm möglich. Die Anträge wurden fristgerecht im März 2023, rückwirkend ab Oktober 2022, gestellt, diese sind teilweise jedoch bis zum heutigen Zeitpunkt noch nicht abschließend beschieden. Einrichtungen für Menschen mit Behinderung - Einrichtungen der besonderen Wohnform: Das Ergebnis in diesem Bereich trägt mit einem positiven Ergebnis zum Gesamtergebnis bei; im Vorjahresvergleich ist das Ergebnis gestiegen. Die Auslastung in den Einrichtungen der besonderen Wohnform bewegt sich im Berichtszeitraum auf Vorjahresniveau und zeigt sich aufgrund des Fachkräftemangels als stark herausfordernd. Der Einsatz von Fremdarbeitnehmern ist aufgrund des zunehmenden Personalmangels im Vergleich zum Vorjahreszeitraum gesunken, jedoch noch immer sehr hoch und kostenintensiv. Die eingeleiteten Marketing- und Recruitingmaßnahmen konnten nicht die erforderlichen Personalbedarfe decken. Aufgrund der besonderen Herausforderungen des zu betreuenden Personenkreises sowie die beruflichen Möglichkeiten in anderen Fachbereichen (z.B. Schulassistenz) stellt sich die Personalgewinnung zunehmend schwierig dar. Darüber hinaus sind die Personalkosten nicht ausreichend refinanziert. Dieses ist darauf zurückzuführen, dass die Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst 2023-2024 eine Ausschüttung der Inflationsausgleichsprämien vorgesehen hat und diese nicht über die Vorgabewerte 2023/Fachleistungspauschale refinanziert sind. Die Vorgabewerte/Leistungspauschale der Fachleistung werden auf Grundlage von Verhandlungen der Gemeinsamen Kommission der LAG der Freien Wohlfahrtspflege in Niedersachsen, des Verbandes Deutscher Alten- und Behindertenhilfe (VBAD), des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa), der Kommunalen Spitzenverbände in Niedersachsen und des Landes Niedersachsen festgelegt. In der Leistungspauschale der Fachleistung soll unter anderem der Personalaufwand nach geltenden Tarifverträgen, Arbeitsbedingungen und Arbeitsvertragsrichtlinien refinanziert werden. Die Refinanzierung, unter anderem der Personalkosten, erfolgt im Folgejahr für das Vorjahr. Der Personalmangel, Einsatz von Fremdarbeitnehmern sowie stagnierter Auslastung bei fixen Sachkosten bewirken ein negatives Betriebsergebnis Die Vorgabewerte für das Geschäftsjahr 2024 refinanzieren nicht die Personalaufwendungen oder den kostenintensiven Einsatz von Fremdarbeiternehmer aus dem Berichtszeitraumes. Ambulante Pflegedienste: Das Ergebnis im Ambulanten Pflegedienst trägt mit einem im Vorjahresvergleich höheren Fehlbetrag zum Jahresergebnis bei. Aufgrund der vom Gesetzgeber eingeführten Tariftreuepflicht sind die Personalaufwendungen in den ambulanten Pflegediensten deutlich angestiegen. Für die Träger der ambulanten Pflegedienste wurde von der Konzertierten Aktion Pflege Niedersachsen das sogenannte "Vereinfachte Verfahren" mit dem personalkostenzentrierten Ansatz entwickelt und verabschiedet, so dass ab dem GJ 2022 die Möglichkeit geschaffen wurde, auf Kalkulationsbasis eines vereinfachten Verfahrens, die Gehaltsstruktur der Tarifpflicht für Beschäftigte in der Pflege, durchzuführen. Im Rahmen des "vereinfachten Verfahrens" kann ausschließlich der Stellenanteil für Beschäftigte in Pflege und Hauswirtschaft der produktiv zur Erbringung von SGB XI-Leistungen eingesetzt wird, verhandelt und entsprechend refinanziert werden, der verbleibende Stellenanteil für SGB V-Leistungen kann über diese Verfahren nicht verhandelt werden. Darüber hinaus ist die Refinanzierung der Wegepauschalen SGB XI auf dem Niveau des Vorjahres 2022 "eingefroren". Die Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst 2023-2024 wurden erst im Zeitraum der laufenden Vergütungsvereinbarung bekanntgegeben, so dass die Ausschüttung der Inflationsausgleichsprämie (rückwirkend ab 01/2023) erst mit Wirkung der Folge-Vereinbarung (ab dem 4. Quartal) nachgeholt werden konnte. Die Personalaufwendungen der sonstigen Fachbereiche, auch für den Leistungsbereich SGB V, sind nicht auskömmlich refinanziert. Darüber hinaus konnten die vergütungsfähigen Leistungen nicht wie geplant erzielt werden. Aufgrund der deutlichen höheren Personalkosten und der damit verbundenen Preiserhöhung der Leistungskomplexe, sowie den hohen Lebenshaltungskosten, wurden von Pflegekunden weniger Leistungen nachgefragt, oder die Pflegeleistungen wurden von Angehörigen durchgeführt, da diese aufgrund veränderter Arbeitsbedingungen (z.B. Homeoffice) die Pflege oder Betreuung selbst durchführen wollen. Darüber hinaus ist der Personalmangel, insbesondere Fachkräfte, deutlich spürbar. Die Gesamtsituation in den ambulanten Pflegediensten hat zu einem deutlich negativen Betriebsergebnis geführt. Betreutes Wohnen: Das Betreute Wohnen weist einen Fehlbetrag auf; dieser ist im Vorjahresvergleich rückläufig. Die Auslastung ist leicht gestiegen. Aufgrund der Gehaltszahlungen auf Tarifniveau sind die Personalaufwendungen deutlich gestiegen, so dass sich dieser Effekt negativ auf das Betriebsergebnis ausgewirkt hat. Fahrdienst: Das Betriebsergebnis zeigt sich im Berichtszeitraum mit einem negativen Ergebnis, jedoch zeigt sich gegenüber dem Vorjahr eine deutlich positive Entwicklung. Aufgrund von Ausweitungen des Leistungsumfangs sind die Umsatzerlöse deutlich gestiegen. Das negative Ergebnis ist begründet durch deutlich gestiegene Personalaufwendungen restliche sowie dem gestiegenem Aufwand für Subunternehmer aufgrund deutlich erhöhter Ausfallzeiten der Beschäftigten. Die gestiegenen Sachaufwendungen sind zum einen auf die Leistungsausweitung zurückzuführen, zum anderen jedoch auch durch hohen Sachaufwendungen, beispielhaft hohes Niveau der Treib- und Schmierstoffe im Vergleich zu Zeiten vor dem Ukrainekrieg, begründet. Darüber hinaus sind gestiegene Instandhaltungskosten für den Fuhrpark, aufgrund Preissteigerungen von Ersatzteilen oder Werkstattleistungen, zurückzuführen. 2.4 Personal- und Sozialbereich Die Gesellschaft beschäftigte in 2023 durchschnittlich 825 (Vorjahr: 818) Mitarbeiter (umgerechnet auf Vollzeitstellen). In allen voll- und teilstationären Einrichtungen in Niedersachsen wurde im Geschäftsjahr 2018 die stufenweise Einführung des hauseigenen Tarifes der ProSenis GmbH (Arbeitstitel) in Anlehnung an den TVöD B/VKA eingeführt. Im Geschäftsjahr 2020 wurde der hauseigene Tarif der ProSenis GmbH (Arbeitstitel) in Arbeitsvertragsrichtlinien der ProSenis GmbH, in Anlehnung an den TVöD B/VKA, übergeleitet. Die stufenweise Anpassung an die Tabellenentgelte des TVöD B/VKA wurde im Geschäftsjahr 2022 fortgeführt. Aufgrund der seit dem 1. September 2022 bestehenden Verpflichtung zur Bezahlung des Pflegepersonals auf Tarifniveau wurden zu diesem Zeitpunkt die Entgelttabellen des TVöD B/VKA für alle Beschäftigten in Niedersachsen und Schleswig-Holstein vollständig umgesetzt, Ausnahme Fahrdienst. Für alle betroffenen Einrichtungen wurden Pflegesatz- bzw. Vergütungsverhandlungen geführt, so dass die daraus resultierenden gestiegenen Personalkosten in Pflege -und Betreuung von den Kostenträgern weitgehend anerkannt wurden. Die gestiegenen Personalkosten für weitere Fachbereiche sowie sonstige Personalkosten konnten nicht auskömmlich verhandelt werden. In einer vollstationären Einrichtung in Leer wurde bereits im Geschäftsjahr 2014 ein Haustarifvertrag mit ver.di geschlossen, der an den TVöD angelehnt ist. Für einen Teil der Mitarbeiter besteht eine betriebliche Altersversorgung im Rahmen eines Gruppenversicherungsvertrages bei der Allianz Lebensversicherung. Um die Betreuung in den Einrichtungen für Senioren und für Menschen mit Behinderungen sicherzustellen, kommt es wegen des strukturellen Mangels an Fachkräften sowie weiteren Beschäftigten in Pflege und Betreuung, krankheitsbedingten Ausfallzeiten und der erheblichen Dauer für Nachbesetzungen zu einem überproportionalen Einsatz von Zeitarbeitsarbeitskräften gegenüber Vor-Corona-Zeiten. 2.5 Investitionen Die Investitionstätigkeit der Gesellschaft betrifft grundsätzlich regelmäßige Ersatzinvestitionen im Bereich der Betriebs- und Geschäftsausstattung und erforderliche Instandhaltungsmaßnahmen an den eigenen und - sofern vertraglich vereinbart - den angemieteten Immobilien. Strategie- und Investitionsplanungen sind vorgesehen. Die Umsetzung von Maßnahmen auf Grundlage der Verordnung über bauliche Anforderungen für unterstützende Einrichtungen nach dem Niedersächsischen Gesetz über unterstützende Wohnformen (NuWGBauVO), sowie aus der Maßnahmenplanung zur Umsetzung des Energieeffizienzgesetz, werden dabei berücksichtigt. 2.6 Lage 2.6.1 Vermögenslage Die Bilanzsumme ist um TEUR 1.773 auf TEUR 27.309 zurückgegangen. Die Eigenkapitalquote ist mit 37,2 % auf Vorjahresniveau (37,8 %). Die Aktivseite der Bilanz ist durch den hohen Anteil des Sachanlagevermögens (TEUR 21.106 bzw. 77,3 %) geprägt. Im Berichtsjahr erfolgten Sachanlageinvestitionen in Höhe von TEUR 663. Die (planmäßigen) Abschreibungen auf Sachanlagen betragen TEUR 1.352. Die wesentlichen Veränderungen auf der Passivseite der Bilanz betreffen neben dem ergebnisbedingten Rückgang des Eigenkapitals um TEUR 822 auf TEUR 10.161 und den nahezu vollständig durch planmäßige Tilgung bedingten Rückgang der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (- TEUR 1.234 auf TEUR 10.780). Die Vermögenslage wird als zufriedenstellend eingestuft. 2.6.2 Finanzlage Die Veränderung des Finanzmittelfonds resultiert aus Mittelzuflüssen aus der laufenden Geschäftstätigkeit (TEUR 2.228; Vorjahr: TEUR 726), denen Mittelabflüsse aus der Investitionstätigkeit (TEUR -677; Vorjahr: TEUR -783) und aus der Finanzierungstätigkeit (TEUR -1.528; Vorjahr: TEUR -1.580) gegenüberstehen. Der Finanzmittelfonds besteht aus den liquiden Mitteln abzüglich treuhänderisch gehaltener Verwahrgelder. Das finanzielle Gleichgewicht der Gesellschaft war während des gesamten Geschäftsjahres jederzeit gegeben. Kreditlinien sind nicht vereinbart. Die Liquiden Mittel der Gesellschaft werden ausschließlich bei inländischen Kreditinstituten erster Bonität gehalten. Die Finanzlage wird als zufriedenstellend eingeschätzt. 2.6.3 Ertragslage Das Geschäftsjahr 2023 schließt mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von TEUR 822 (Vorjahr: Jahresfehlbetrag TEUR 372) ab. Die Umsatzerlöse betragen TEUR 57.121 (Vorjahr: TEUR 53.485). Die Ertragsteigerung geht insbesondere auf die Entwicklung der Umsatzerlöse in den Senioren- und Behinderteneinrichtungen zurück. Im Vorjahr waren noch Kostenerstattungen aus der Geltendmachung der SARS-COV-2 bedingten Mehraufwendungen sowie Mindereinnahmen nach § 150 SGB XI (Rettungsschirm) in Höhe von TEUR 848 ausgewiesen. Innerhalb der sonstigen betrieblichen Erträge (TEUR 2.649; Vorjahr: TEUR 3.834) werden für das 1. Quartal für Kostenerstattungen nach § 7 Abs. 2 TestVerordnung i.V.m. § 150 SGB XI in Höhe von TEUR 144 (Vorjahr: TEUR 1.421) ausgewiesen. Darüber hinaus waren im Vorjahr Erstattungen durch den Bund für die Beschäftigten in den voll- und teilstationären Einrichtungen sowie in den ambulanten Pflegediensten gezahlten Corona-Prämien gem. § 150a SGB XI in Höhe von TEUR 323 enthalten. Die Erlöse aus dem Pflegeausbildungsfonds sind um TEUR 250 auf TEUR 871 gestiegen. Der Anstieg des Personalaufwands um TEUR 3.849 auf TEUR 42.463 resultiert überwiegend aus Vergütungsanpassungen auf Grundlage der Umsetzung der Tariftreupflicht, in Anlehnung an den TVöD B/VKA, sowie der Umsetzung der Tarifeinigung 2023-2024. In den Personalaufwendungen sind zusätzlich für das 1. Quartal Beschäftigte zur Durchführung der TestVerordnung, sowie Personalkosten für Koordinierungsaufgaben enthalten, diese sind jedoch nicht gesondert ausgewiesen. In den Löhnen und Gehältern sind gezahlte Inflationsausgleichsprämien in Höhe von TEUR 1.873 enthalten. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind um TEUR 932 auf TEUR 17.462 zurückgegangen. Dies geht insbesondere auf die rückläufige Entwicklung der Aufwendungen für Personalgestellung (- TEUR 959 auf TEUR 883) sowie geringere Aufwendungen für Wasser, Energie und Brennstoffe (- TEUR 182 auf TEUR 1.840) zurück. 2.6.4 Finanzielle und nicht finanzielle Leistungsindikatoren Zur internen Unternehmenssteuerung werden insbesondere folgende finanzielle Kennzahlen herangezogen: Auslastung der vorhandenen Kapazitäten, Personalkostenentwicklung und Ertragsentwicklung aus Entgelten sowie Ergebnis je Einrichtung. Diese Kennzahlen werden monatlich durch die Geschäftsleitung analysiert. Darüber hinaus erfolgen regelmäßige Bewertungen durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung. Nicht finanzielle Leistungsindikatoren werden für die interne Unternehmenssteuerung nicht verwendet. 2.6.5 Gesamtaussage Die Gesellschaft hat für das Geschäftsjahr 2023 einen Jahresfehlbetrag in Höhe von TEUR 822 (Vorjahr: Jahresfehlbetrag TEUR 372) zu verzeichnen. Die Nichteinhaltung der Vorjahresprognose ist maßgeblich durch eine nicht auskömmliche Refinanzierung der Personalkosten, insbesondere der Fachbereiche des sonstigen Personals, sowie dem nicht refinanzierten erforderlichen Einsatz von Fremdarbeitnehmern, aufgrund hoher Ausfallzeiten der Beschäftigten und des Personalmangels, zurückzuführen. Darüber hinaus konnte der deutliche Rückgang der Auslastung gegenüber Vor-Corona-Geschäftsjahren nicht mehr durch staatliche Ausgleichsprogramme kompensiert werden. Das Ergebnis der Gesellschaft stellt sich insgesamt als nicht zufriedenstellend dar. Die Geschäftsbereiche "Einrichtungen für Senioren", "Tagespflegeeinrichtungen", "Ambulante Pflegedienste", dass "Betreute Wohnen, sowie der "Behinderten- und Seniorenfahrdienst" weisen jeweils einen Fehlbetrag auf. Die "Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen" tragen mit einem positiven Ergebnis zum Jahresergebnis bei. 3. Prognose-, Chancen- und Risikobericht Die künftige wirtschaftliche Entwicklung der Gesellschaft hängt maßgeblich davon ab, dass zukünftig kostendeckende Vergütungsvereinbarungen mit den Vertragspartnern getroffen werden können, bzw. Vorgabewerte für die Einrichtungen der besonderen Wohnform auskömmlich sind. Im Jahr 2024 treten weitere Änderungen in Kraft, die unter anderem auf den Grundlagen des "Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG)", oder dem Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz ("PUEG") beruhen, z.B. Erhöhung der Leistungszuschläge in SGB XI-Einrichtungen. Diverse weitere Gesetze die Einfluss auf Arbeitsprozesse und Investitionen nehmen werden, müssen beachtet werden, z.B. Energieeffizienzgesetz, Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, Verbindliche Vorgaben zur digitalen Pflegedokumentation, Digitalgesetz (z.B. elektronisches Rezept, elektronische Patientenakte, Telemedizin), Einführung Nachhaltigkeitsmanagement. Seit 01.07.2023 sollen die bisherigen Personalschlüssel durch ein neues Personalbemessungsverfahren ersetzt werden. Insbesondere für die vollstationären Pflegeeinrichtungen ist damit ein erheblicher Organisationsaufwand zur Umstrukturierung (Arbeitsabläufe, Arbeitsprozesse, Aufgabenverteilung) verbunden. Eine Übergangsfrist ist bis Ende 2025 vorgesehen. Die Umsetzung wird durch den derzeit vorherrschende Personalmangel deutlich erschwert. Aufgrund dieser gesetzlichen Grundlagen sowie zur Sicherstellung zukünftiger Anforderungen an Digitalisierung, wird im GJ 2024 die Umstellung der Software für Pflegeprogramme, wie z.B. Dienstplan, Heimkostenabrechnungen, Pflegedokumentation, Tourenplanung (voll- und teilstationär, Ambulant, Eingliederungshilfe, betr. Wohnen, Fahrdienst) vorangetrieben. In diesem Zuge wird auch die Software Finanzbuchhaltung erneuert. Welche langfristigen Auswirkungen das "Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG)", das "Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz (PUEG)" sowie PSG II und PSG III auf den Pflegemarkt bzw. die vollstationären, teilstationären und ambulanten Pflegedienstleistungen haben wird und wie das zukünftige Angebot sowie die geplante Erhöhung der Leistungssätze ab 2024 von den Kunden angenommen wird, ist zurzeit noch nicht abschließend einzuschätzen. Wir begleiten diese Entwicklung zuversichtlich und werden auch zukünftig unsere Leistungen in gewohnter Qualität anbieten. In den Einrichtungen für Senioren sowie im Betreuten Wohnen wird weiterhin insgesamt eine stabile Entwicklung der Auslastung angestrebt. Die Gesellschaft strebt an, auch zukünftig ihre Wohnangebote für Menschen mit Blindheit oder wesentlicher Sehbehinderung, sowie einer zusätzlichen Mehrfachbehinderung zu erweitern bzw. ambulante Versorgungsformen anzubieten und auszubauen. Der Fahrdienst in Seelze wird sich kontinuierlich weiterentwickeln. Eine Erhöhung der Beförderungsentgelte 2024 wurde von den Kunden nur begrenzt akzeptiert, zumal eine Vergütungsanpassung über die Vorgabewerte (Gemeinsame Kommission der LAG der Freien Wohlfahrtspflege in Niedersachsen, des Verbandes Deutscher Alten- und Behindertenhilfe (VBAD), des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa), der Kommunalen Spitzenverbände in Niedersachsen und des Landes Niedersachsen) für das Geschäftsjahr 2024 für den Bereich Fahrtkosten eine Null-prozentige Steigerung verabschiedet hat. Die Beförderungsentgelte 2025 werden im 3. Quartal 2024 kalkuliert und die Entgelterhöhung den Kunden mitgeteilt. Der Beförderungsvertrag des Neukunden wird den geplanten Leistungsumfang voraussichtlich im Jahr 2024 erzielen. Zur Abwehr von Ausfall- und Liquiditätsrisiken sowie der Risiken aus Zahlungsstromschwankungen werden Leistungen zeitnah erfasst und eingeordnet. Der Eingang der Zahlungen wird fortlaufend überwacht und, falls erforderlich, zeitnah angemahnt. Verbindlichkeiten werden termingerecht beglichen. Kurzfristige Liquiditätsüberschüsse werden bei nationalen Banken guter Bonität in EURO angelegt. Risiken der künftigen Entwicklung der Gesellschaft bestehen im Wesentlichen in der Auslastung, in einem ausgewogenen Pflegegradmanagement der vollstationären Pflegeeinrichtungen, in einem herausfordernden Wettbewerbsumfeld sowie der Verfügbarkeit fachlich qualifizierter Mitarbeiter im erforderlichen Umfang. Als Chance kann sich die Gestaltung von besseren Arbeitsbedingungen, Umsetzung von technischen und digitalen Möglichkeiten am Arbeitsplatz und bei Marketing- und Rekrutierungsmaßnahmen, sowie gestiegene Gehälter widerspiegeln, wodurch es zu einer steigenden Attraktivität der Pflege- und Betreuungsberufe kommen könnte und hierdurch dem bestehenden Fachkräfte- und Personalmangel direkt entgegengewirkt wird. Als weitere Chance zur Gewinnung von Beschäftigen kann die Zertifizierung nach DIN 50001 (Energiemanagement) gesehen werden. Auf Grundlage der Tarifverhandlungen des öffentlichen Dienstes 2023 werden die geeinten Ergebnisse auch im Geschäftsjahr 2024 umgesetzt. Auf Basis der jetzt vorhandenen materiellen und personellen Ressourcen in den Einrichtungen der ProSenis GmbH ist davon auszugehen, dass auch weiterhin hochwertige Pflege- und Betreuungsleistungen erbracht und zukunftsorientierte Wohn- und Versorgungsformen für pflegebedürftige Menschen und Menschen mit Behinderung entwickelt werden können, die den wirtschaftlichen Erfolg der Gesellschaft sichern. Die Ertragslage der Gesellschaft wird sich in Verbindung mit einem stabilen finanziellen Gleichgewicht im Geschäftsjahr 2024 voraussichtlich zufriedenstellend darstellen. Eine besondere Herausforderung stellt der vorherrschende Personalmangel, sowie der weiter andauernde Krieg in der Ukraine und dadurch erneute ungewisse Preiserhöhungen im Geschäftsjahr 2024 dar, darüber hinaus ist noch nicht abschließend zu bewerten, ob die Ausfallzeiten der Beschäftigten anhaltend hoch bleiben. Vor diesem Hintergrund ist es wahrscheinlich, dass unsere bisherigen Planungen nicht einzuhalten sind. Wir streben jedoch weiterhin ein positives Ergebnis zwischen TEUR 250 und TEUR 350, bei Umsatzerlösen zwischen TEUR 61.500 und TEUR 62.500, an. Risiken, die den Fortbestand der Gesellschaft gefährden können, sind derzeit nicht erkennbar.
Hannover, 21.04.2024 gez. Hans-Werner Lange, Geschäftsführer BilanzAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
Anhang1. Allgemeine Angaben Die ProSenis GmbH mit Sitz in Hannover, geführt beim Amtsgericht Hannover unter der Handelsregisternummer HRB 55138, hat den Jahresabschluss für unter Beachtung der handelsrechtlichen Vorschriften sowie des GmbH-Gesetzes und der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung aufgestellt. Die Gliederung entspricht den §§ 266 und 275 HGB. Für die Gewinn- und Verlustrechnung erfolgte die Aufstellung in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren. Die Gesellschaft ist eine große Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 3 HGB. Sie ist steuerbegünstigt im Sinne der §§ 51 ff AO. 2. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der generellen Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften der §§ 246 bis 256a HGB sowie unter Berücksichtigung der besonderen Ansatz- und Bewertungsbestimmungen für Kapitalgesellschaften (§§ 270 bis 274 HGB) aufgestellt. Anlagevermögen Das Anlagevermögen ist mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten unter Berücksichtigung planmäßiger linearer und außerplanmäßiger Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen der entgeltlich erworbenen Software erfolgen grundsätzlich linear über eine Nutzungsdauer von drei Jahren. Bauten werden grundsätzlich über eine Nutzungsdauer von 50 Jahren linear abgeschrieben. Die Abschreibungssätze der anderen Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung betragen 5,0 % bis 50,0 %. Kraftfahrzeuge werden mit 12,5 % (Neufahrzeuge) bis 50,0 % (Gebrauchtfahrzeuge) linear abgeschrieben. Anlagegüter, deren Anschaffungskosten EUR 800,00 nicht übersteigen, werden bei Erstausstattungen entsprechend ihrer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer abgeschrieben; bei Ersatzbeschaffungen erfolgt eine Vollabschreibung. Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert am Bilanzstichtag bilanziert. Umlaufvermögen Die Bewertung der Vorräte erfolgt zum Bilanzstichtag zu den jeweiligen Einstandspreisen unter Beachtung des Niederstwertprinzips. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sowie die liquiden Mittel werden zum Nennwert angesetzt. Einzelrisiken werden durch Abschreibungen berücksichtigt. Für das allgemeine Ausfallrisiko wird eine Pauschalwertberichtigung gebildet. Sonderposten aus Zuwendungen Investitionszuschüsse werden erfolgsneutral in einen gemäß § 265 Abs. 5 HGB in die Bilanzgliederung eingefügten "Sonderposten aus Zuwendungen" eingestellt. Der Sonderposten aus Zuwendungen wird nach Maßgabe der Abschreibungen der bezuschussten Anlagengegenstände erfolgswirksam aufgelöst. Es besteht eine abnehmende latente Verpflichtung zur Rückzahlung der Zuwendung bzw. zur Herausgabe der Anlagegegenstände für den Fall einer nicht zweckentsprechenden Verwendung. Sofern dieser Fall nicht eingetreten ist und auch künftig nicht eintreten wird, hat der Sonderposten Eigenkapitalcharakter. Rückstellungen Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten. Die Bewertung erfolgt jeweils in Höhe des Erfüllungsbetrags, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, um künftige Zahlungsverpflichtungen abzudecken. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt, sofern ausreichende objektive Hinweise für deren Eintritt vorliegen. Kurzfristige Rückstellungen werden nicht abgezinst. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. 3. Erläuterungen zur Bilanz Die Gliederung der Bilanz erfolgt gemäß § 266 HGB nach dem Gliederungsschema für große Kapitalgesellschaften. Anlagevermögen Die Entwicklung des Anlagevermögens ist aus dem als Anlage beigefügten Anlagengitter ersichtlich. Forderungen gegen verbundene Unternehmen Bei den Forderungen gegen verbundene Unternehmen handelt es sich um Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Forderungen gegen Gesellschafter Bei den Forderungen gegen Gesellschafter handelt es sich in voller Höhe (TEUR 1.614; Vorjahr: TEUR 2.041) um sonstige Vermögensgegenstände. sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen betreffen in voller Höhe Rückstellungen gemäß § 249 Abs. 1 HGB, wovon TEUR 1.483 (Vorjahr: TEUR 1.388) auf Personalrückstellungen entfallen. Verbindlichkeiten Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten sowie die Laufzeiten und Sicherheiten sind dem nachfolgenden Verbindlichkeitenspiegel zu entnehmen:
sonstige finanzielle Verpflichtungen Die Gesellschaft hat jährlich Mietaufwendungen für Grundstücke und Gebäude in Höhe von ca. TEUR 4.309 aus mit dem Alleingesellschafter bestehenden unbefristeten Mietverträgen sowie rd. TEUR 491 aus mit Dritten bestehenden Mietverhältnissen (darin TEUR 355 fest bis 31. Oktober 2027 und TEUR 61 Laufzeit fest bis 30. April 2038). Aus bestehenden Miet- und Leasingverträgen mit fremden Dritten für Anlagegüter der Betriebs- und Geschäftsausstattungen mit jeweils unterschiedlicher Vertragsdauer resultieren jährliche Aufwendungen in Höhe von ca. TEUR 511. Die Aufwendungen für den Hausnotruf betragen rd. TEUR 26. 4. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt. Umsatzerlöse Die Umsatzerlöse gliedern sich nach den wesentlichen Tätigkeitsbereichen wie folgt:
In den Umsatzerlösen sind periodenfremde Erträge in Höhe von TEUR 57 enthalten. In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind periodenfremde Erträge in Höhe von TEUR 142 enthalten. In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind periodenfremde Aufwendungen in Höhe von TEUR 138 enthalten. 5. Sonstige Angaben Geschäftsführer Hans-Werner Lange, Ronnenberg Die Angabe der Geschäftsführerbezüge ist im Hinblick auf § 286 Abs. 4 HGB unterblieben. Mitarbeiteranzahl Die Gesellschaft beschäftigte im Geschäftsjahr 2023 durchschnittlich 1.201 Arbeitnehmer, davon 292 Vollzeitkräfte und 909 Teilzeitkräfte. Das von dem Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr berechnete Gesamthonorar beträgt TEUR 70 und entfällt in voller Höhe auf die Abschlussprüfungsleistungen. Ergebnisverwendung Der Geschäftsführer schlägt dem Gesellschafter vor, den Jahresfehlbetrag in Höhe von EUR 822.231,73 mit den Gewinnrücklagen zu verrechnen.
Hannover, den 6. Mai 2024 gez. Hans-Werner Lange, Geschäftsführer Entwicklung des Anlagevermögens
Geringwertige Anlagegüter werden grundsätzlich aktiviert, im Jahr des Zugangs grundsätzlich voll abgeschrieben und nach Ablauf von 5 Jahren als Abgang gezeigt. Die Zugänge und Abgänge entwickelten sich wie folgt:
sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 26.08.2024 festgestellt. Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die ProSenis GmbH, Hannover Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der ProSenis GmbH, Hannover, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der ProSenis GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. • beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. • beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens. • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen."
Braunschweig, den 6. Juni 2024 Höweler
| Rischmann
Wolfgram, Wirtschaftsprüfer Ketelsen, Wirtschaftsprüferin |
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