Premium
Automobile GmbH
Koblenz
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
861.223,00 |
955.990,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
7,00 |
7,00 |
| II.
Sachanlagen |
861.216,00 |
955.983,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
5.886.035,44 |
3.904.770,09 |
| I.
Vorräte |
4.753.146,76 |
2.179.545,60 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
987.146,93 |
1.261.988,38 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
145.741,75 |
463.236,11 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
3.747,64 |
2.900,22 |
| D.
Aktive latente Steuern |
24.420,00 |
23.504,25 |
| Aktiva |
6.775.426,08 |
4.887.164,56 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
428.354,12 |
219.364,55 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
100.000,00 |
100.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
119.364,55 |
-172.751,79 |
| III.
Jahresüberschuss |
208.989,57 |
292.116,34 |
| B.
Rückstellungen |
362.860,43 |
275.497,88 |
| C.
Verbindlichkeiten |
5.984.211,53 |
4.392.302,13 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
4.754.211,53 |
3.062.302,13 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
1.230.000,00 |
1.330.000,00 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
680.000,00 |
680.000,00 |
| Passiva |
6.775.426,08 |
4.887.164,56 |
Anhang
Premium Automobile GmbH, Koblenz
|
Anlage 4
|
1. AllgemeiAngabenne
Der Jahresabschluss der Premium Automobile GmbH, mit
Sitz in Koblenz, (Amtsgericht Koblenz, HR B 6302) für
das Geschäftsjahr 2023 wurde nach den für kleine
Kapitalgesellschaften geltenden
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB)
sowie des GmbHG aufgestellt.
Es handelt sich um eine kleine Kapitalgesellschaft
i.S.v. § 267 Abs. 1 HGB. Die Bilanz entspricht der
gemäß § 266 Abs. 2 und Abs. 3 HGB
vorgeschriebenen Gliederung. Von den
größenabhängigen Erleichterungen für
die Aufstellung des Jahresabschlusses wurde teilweise
Gebrauch gemacht.
2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Anlagevermögen
Immaterielle Vermögensgegenstände
Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände
werden zu Anschaffungskosten, vermindert um
planmäßige Abschreibungen, die nach der linearen
Methode bemessen wurden, bewertet.
Sachanlagen
Die Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten,
vermindert um planmäßige Abschreibungen, die auf
der Grundlage der vorsichtig geschätzten
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer bemessen werden,
bzw. mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet.
Zuschreibungen aufgrund des Wertaufholungsgebots werden bis
zu den Anschaffungskosten vorgenommen, wenn die Gründe
für eine dauerhafte Wertminderung nicht mehr bestehen.
Das Sachanlagevermögen wird grundsätzlich linear
abgeschrieben. Im Zugangsjahr erfolgt die Abschreibung
zeitanteilig.
Die Vorführwagen werden linear abgeschrieben
bzw. mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet. Die
Nutzungsdauer beträgt sechs Jahre.
Geringwertige Anlagegegenstände, deren
Anschaffungs- oder Herstellungskosten 800,00 EUR nicht
übersteigen, werden im Jahr der Anschaffung in voller
Höhe abgeschrieben. Das steuerliche
Abschreibungsverfahren wird demnach aus
Vereinfachungsgründen auch in der Handelsbilanz
angewandt, da die Abweichungen des Wertansatzes im
Vergleich zu einer einzelnen Bewertung unwesentlich sind.
Umlaufvermögen
Vorräte
Die unfertigen Leistungen werden zu
Herstellungskosten gemäß § 255 Abs. 2 HGB
aktiviert.
Die fertigen Erzeugnisse und Waren werden zu
Anschaffungskosten bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert
angesetzt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände werden mit ihren
Nominalbeträgen bzw. mit dem niedrigeren Zeitwert
angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken werden durch
Abschreibungen bzw. Wertberichtigungen berücksichtigt.
Dem allgemeinen Kreditrisiko in den Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen ist durch eine
Pauschalwertberichtigung in Höhe von 1% auf die
Netto-Forderungen Rechnung getragen.
Übrige Posten des Umlaufvermögens
Die übrigen Posten des Umlaufvermögens
werden zu Nominalwerten angesetzt.
Rechnungsabgrenzungsposten
Rechnungsabgrenzungsposten werden nach den
Vorschriften des § 250 HGB gebildet.
Latente Steuern
Latente Steuern werden in der Bilanz als Saldo
künftiger Steuerbe- und -entlastungen aufgrund von
unterschiedlichen Wertansätzen in Handels- und
Steuerbilanz der Gesellschaft angesetzt. Dabei wird von dem
Wahlrecht zum Ansatz des Überhangs aktiver latenter
Steuern Gebrauch gemacht. Die Berechnung der
Steuerabgrenzung erfolgt grundsätzlich auf der Basis
eines kombinierten Steuersatzes von 30,53 % für
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag. Eine
Rückstellung für passive latente Steuern war
nicht zu bilden.
Rückstellungen
Steuerrückstellungen sind nach den
Grundsätzen vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung gebildet.
Sonstige Rückstellungen werden in Höhe des
nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags passiviert.
Künftige Preis- und Kostensteigerungen im Zeitpunkt
der Erfüllung der Verpflichtung werden
berücksichtigt. Für Rückstellungen mit einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wird eine Abzinsung
auf den Bilanzstichtag vorgenommen. Als
Abzinsungssätze werden die den Rückstellungen
entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssätze
verwendet, wie sie von der Deutschen Bundesbank
gemäß § 253 Abs. 2 HGB monatlich
ermittelt und bekannt gegeben werden.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
3. Erläuterungen zur Bilanz
Verbindlichkeiten
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von mehr als fünf Jahres beträgt
830.000,00 EUR. Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten, die
durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind,
berägt 4.531.075,44 EUR. Sie sind gesichert durch
Sicherungsübereignungen der Neu- und Gebrauchtwagen,
Raumsicherungsübereignung, Globalzession sowie durch
branchenübliche Eigentumsvorbehalte.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Zum 31.12.2023 bestehen
sonstige finanzielle Verpflichtungen aus
Pachtverträgen in Höhe von jährlich rd.
98,2 TEUR sowie aus Leasingverträgen in Höhe
von 6,7 TEUR.
Daneben bestehen
Rückkaufverpflichtungen für
Leasingfahrzeuge in Höhe von insgesamt
10.741,6 TEUR; davon mit einer Restlaufzeit bis zu
einem Jahr 4.200,5 TEUR.
Am Bilanzstichtag bestand im Zusammenhang mit diesen
Rückkaufverpflichtungen die Notwendigkeit
Rückstellungen für drohende Verluste in Höhe
von 80,0 TEUR zu bilden.
4. Sonstige Angaben
Personal
Im Jahresdurchschnitt beschäftige die
Gesellschaft 16,25 Mitarbeiter.
Koblenz, den 16. August
2024
gez.
Christel Thelen, 1
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zum Bestätigungsvermerk:
Bei dem vorstehenden Jahresabschluss handelt es sich
um die nach § 326 HGB für Offenlegungszwecke
verkürzte Fassung. Der Bestätigungsvermerk
bezieht sich auf den vollständigen und
ungekürzten Jahresabschluss.
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 10.09.2024 festgestellt.
BESTÄTIGUNGSVERMERK
DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS
An die Premium Automobile GmbH
Prüfungsurteile
Wir haben den Jahresabschluss der Premium Automobile
GmbH - bestehend aus der Bilanz zum
31. Dezember 2023 und der Gewinn- und
Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom
1. Januar 2023 bis zum
31. Dezember 2023 sowie dem Anhang,
einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus
haben wir den Lagebericht der Premium Automobile GmbH
für das Geschäftsjahr vom
1. Januar 2023 bis zum
31. Dezember 2023 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der
Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
· entspricht der beigefügte
Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den
deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden
handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter
Beachtung der deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum
31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage
für das Geschäftsjahr vom
1. Januar 2023 bis zum
31. Dezember 2023 und
· vermittelt der beigefügte
Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage
der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht
dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss,
entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und
stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen
Entwicklung zutreffend dar.
Gemäß § 322 Abs. 3
Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung
zu keinen Einwendungen gegen die
Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des
Lageberichts geführt hat.
Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses
und des Lageberichts in Übereinstimmung mit
§ 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der
Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen
Grundsätze ordnungsmäßiger
Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere
Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen
ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers
für die Prüfung des Jahresabschlusses und des
Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks
weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen
unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen
handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und
haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in
Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt.
Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten
Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um
als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum
Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den
Jahresabschluss und den Lagebericht
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich
für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den
deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden
handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen
Belangen entspricht, und dafür, dass der
Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die
gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen
Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den
deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger
Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die
Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen,
der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund
von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der
Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder
Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die
gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die
Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der
Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren
haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang
mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit,
sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus
sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des
Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht
tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten
entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter
verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts,
der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der
Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen
Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den
deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die
Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung
zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen
Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und
Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet
haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in
Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen
gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um
ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im
Lagebericht erbringen zu können.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die
Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit
darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes
frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von
dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der
Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage
der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen
Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der
Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht,
den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die
Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung
zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk
zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum
Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an
Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in
Übereinstimmung mit § 317 HGB unter
Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW)
festgestellten deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Abschlussprüfung
durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche
Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen
können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern
resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn
vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass
sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses
Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen
wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten
beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir
pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine
kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
· identifizieren und beurteilen wir die
Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im
Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen
Handlungen oder Irrtümern, planen und führen
Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken
durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die
ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für
unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus
dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche
Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als
das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende
wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden,
da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken,
Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten,
irreführende Darstellungen bzw. das
Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten
können.
· gewinnen wir ein Verständnis von
dem für die Prüfung des Jahresabschlusses
relevanten internen Kontrollsystem und den für die
Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und
Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die
unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch
nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit
dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.
· beurteilen wir die Angemessenheit der
von den gesetzlichen Vertretern angewandten
Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von
den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten
Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
· ziehen wir Schlussfolgerungen über
die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern
angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf
der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine
wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen
oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der
Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der
Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir
zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit
besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk
auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und
im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese
Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges
Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere
Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum
unseres Bestätigungsvermerks erlangten
Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder
Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die
Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr
fortführen kann.
· beurteilen wir Darstellung, Aufbau und
Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich
der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde
liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so
darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der
deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.
· beurteilen wir den Einklang des
Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine
Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von
der Lage der Gesellschaft.
· führen wir
Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen
Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im
Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter
Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere
die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen
Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und
beurteilen die sachgerechte Ableitung der
zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein
eigenständiges Prüfungsurteil zu den
zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde
liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein
erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige
Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben
abweichen.
Wir erörtern mit den für die
Überwachung Verantwortlichen unter anderem den
geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie
bedeutsame Prüfungsfeststellungen,
einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im
internen Kontrollsystem, die wir während unserer
Prüfung feststellen.
SRS Audit GmbH
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Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
|
Steuerberatungsgesellschaft
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gez. Dr. Rudolf Schmitz
|
gez. Christian
Stüben
|
Wirtschaftsprüfer
|
Wirtschaftsprüfer
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