Stammdaten

Register
Amtsgericht Koblenz HRB 6302
Eingetragen
29.3.2000
Branche
Tätigkeiten der Großhandelsvermittlung von KraftwagenEinzelhandel mit Kraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 tEinzelhandel mit Kraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t oder weniger
Gegenstand
Der Betrieb eines Autohauses.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Prokura
Christel Thelen
seit 26.8.2009
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

Identifizierte Personen (3)

Gesellschafter
Beta

3 Gesellschafter

GmbH-Struktur

2 von 3 angezeigt

Name
Ort
Betrag
Anteil
Manfred Leo Oertel
Koblenz
50.000 €
50.00%
Nina Maria Oertel-Koch
Koblenz
49.000 €
49.00%

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Premium Automobile GmbH

Koblenz

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 861.223,00 955.990,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 7,00 7,00
II. Sachanlagen 861.216,00 955.983,00
B. Umlaufvermögen 5.886.035,44 3.904.770,09
I. Vorräte 4.753.146,76 2.179.545,60
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 987.146,93 1.261.988,38
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 145.741,75 463.236,11
C. Rechnungsabgrenzungsposten 3.747,64 2.900,22
D. Aktive latente Steuern 24.420,00 23.504,25
Aktiva 6.775.426,08 4.887.164,56

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 428.354,12 219.364,55
I. Gezeichnetes Kapital 100.000,00 100.000,00
II. Gewinnvortrag 119.364,55 -172.751,79
III. Jahresüberschuss 208.989,57 292.116,34
B. Rückstellungen 362.860,43 275.497,88
C. Verbindlichkeiten 5.984.211,53 4.392.302,13
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 4.754.211,53 3.062.302,13
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 1.230.000,00 1.330.000,00
davon gegenüber Gesellschaftern 680.000,00 680.000,00
Passiva 6.775.426,08 4.887.164,56

Anhang


Premium Automobile GmbH, Koblenz

Anlage 4



1. AllgemeiAngabenne
Der Jahresabschluss der Premium Automobile GmbH, mit Sitz in Koblenz, (Amtsgericht Koblenz, HR B 6302) für das Geschäftsjahr 2023 wurde nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) sowie des GmbHG aufgestellt.

Es handelt sich um eine kleine Kapitalgesellschaft i.S.v. § 267 Abs. 1 HGB. Die Bilanz entspricht der gemäß § 266 Abs. 2 und Abs. 3 HGB vorgeschriebenen Gliederung. Von den größenabhängigen Erleichterungen für die Aufstellung des Jahresabschlusses wurde teilweise Gebrauch gemacht.

2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Anlagevermögen
Immaterielle Vermögensgegenstände
Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, die nach der linearen Methode bemessen wurden, bewertet.
Sachanlagen
Die Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, die auf der Grundlage der vorsichtig geschätzten betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer bemessen werden, bzw. mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet. Zuschreibungen aufgrund des Wertaufholungsgebots werden bis zu den Anschaffungskosten vorgenommen, wenn die Gründe für eine dauerhafte Wertminderung nicht mehr bestehen. Das Sachanlagevermögen wird grundsätzlich linear abgeschrieben. Im Zugangsjahr erfolgt die Abschreibung zeitanteilig.

Die Vorführwagen werden linear abgeschrieben bzw. mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet. Die Nutzungsdauer beträgt sechs Jahre.
Geringwertige Anlagegegenstände, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten 800,00 EUR nicht übersteigen, werden im Jahr der Anschaffung in voller Höhe abgeschrieben. Das steuerliche Abschreibungsverfahren wird demnach aus Vereinfachungsgründen auch in der Handelsbilanz angewandt, da die Abweichungen des Wertansatzes im Vergleich zu einer einzelnen Bewertung unwesentlich sind.
Umlaufvermögen
Vorräte
Die unfertigen Leistungen werden zu Herstellungskosten gemäß § 255 Abs. 2 HGB aktiviert.
Die fertigen Erzeugnisse und Waren werden zu Anschaffungskosten bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden mit ihren Nominalbeträgen bzw. mit dem niedrigeren Zeitwert angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken werden durch Abschreibungen bzw. Wertberichtigungen berücksichtigt. Dem allgemeinen Kreditrisiko in den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ist durch eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von 1% auf die Netto-Forderungen Rechnung getragen.
Übrige Posten des Umlaufvermögens
Die übrigen Posten des Umlaufvermögens werden zu Nominalwerten angesetzt.
Rechnungsabgrenzungsposten
Rechnungsabgrenzungsposten werden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet.
Latente Steuern
Latente Steuern werden in der Bilanz als Saldo künftiger Steuerbe- und -entlastungen aufgrund von unterschiedlichen Wertansätzen in Handels- und Steuerbilanz der Gesellschaft angesetzt. Dabei wird von dem Wahlrecht zum Ansatz des Überhangs aktiver latenter Steuern Gebrauch gemacht. Die Berechnung der Steuerabgrenzung erfolgt grundsätzlich auf der Basis eines kombinierten Steuersatzes von 30,53 % für Steuern vom Einkommen und vom Ertrag. Eine Rückstellung für passive latente Steuern war nicht zu bilden.
Rückstellungen
Steuerrückstellungen sind nach den Grundsätzen vernünftiger kaufmännischer Beurteilung gebildet.
Sonstige Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags passiviert. Künftige Preis- und Kostensteigerungen im Zeitpunkt der Erfüllung der Verpflichtung werden berücksichtigt. Für Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wird eine Abzinsung auf den Bilanzstichtag vorgenommen. Als Abzinsungssätze werden die den Rückstellungen entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssätze verwendet, wie sie von der Deutschen Bundesbank gemäß § 253 Abs. 2 HGB monatlich ermittelt und bekannt gegeben werden.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.
3. Erläuterungen zur Bilanz
Verbindlichkeiten
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahres beträgt 830.000,00 EUR. Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind, berägt 4.531.075,44 EUR. Sie sind gesichert durch Sicherungsübereignungen der Neu- und Gebrauchtwagen, Raumsicherungsübereignung, Globalzession sowie durch branchenübliche Eigentumsvorbehalte.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Zum 31.12.2023 bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen aus Pachtverträgen in Höhe von jährlich rd. 98,2 TEUR sowie aus Leasingverträgen in Höhe von 6,7 TEUR.
Daneben bestehen Rückkaufverpflichtungen für Leasingfahrzeuge in Höhe von insgesamt 10.741,6 TEUR; davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 4.200,5 TEUR.
Am Bilanzstichtag bestand im Zusammenhang mit diesen Rückkaufverpflichtungen die Notwendigkeit Rückstellungen für drohende Verluste in Höhe von 80,0 TEUR zu bilden.
4. Sonstige Angaben
Personal
Im Jahresdurchschnitt beschäftige die Gesellschaft 16,25 Mitarbeiter.

 

Koblenz, den 16. August 2024

gez. Christel Thelen, 1

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zum Bestätigungsvermerk:
Bei dem vorstehenden Jahresabschluss handelt es sich um die nach § 326 HGB für Offenlegungszwecke verkürzte Fassung. Der Bestätigungsvermerk bezieht sich auf den vollständigen und ungekürzten Jahresabschluss.


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 10.09.2024 festgestellt.

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS


An die Premium Automobile GmbH

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der Premium Automobile GmbH - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Premium Automobile GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

· entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und
· vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

· identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
· gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.
· beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
· ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungs­legungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.
· beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.
· beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.
·  führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Köln, 21. August 2024

SRS Audit GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft
gez. Dr. Rudolf Schmitz
gez. Christian Stüben
Wirtschaftsprüfer
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