INPERCO
GmbH
Klingenberg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2014
EUR |
31.12.2013
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1.065,00 |
911,00 |
| I.
Sachanlagen |
1.065,00 |
911,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
88.947,38 |
19.383,51 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
15.070,70 |
954,36 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
73.876,68 |
18.429,15 |
| Summe
Aktiva |
90.012,38 |
20.294,51 |
Passiva
|
|
31.12.2014
EUR |
31.12.2013
EUR |
| A.
Eigenkapital |
62.914,83 |
13.803,26 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
11.196,74 |
0,00 |
| III.
Jahresüberschuss |
49.111,57 |
-11.196,74 |
| B.
Rückstellungen |
16.042,00 |
1.500,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
11.055,55 |
4.991,25 |
| Summe
Passiva |
90.012,38 |
20.294,51 |
Anhang
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
einschließlich der Vornahme
steuerrechtlicher Maßnahmen:
Angabe der angewandten Bewertungs- und
Bilanzierungsmethoden:
Der Jahresabschluss 2014 wurde auf der Grundlage der
Bilanzierungs- und Bewer-
tungsvorschriften des Handelsgesetzbuches
aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vor-
schriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu
beachten.
Im einzelnen waren dies folgende Grundsätze und
Methoden:
1. Bilanzierungsmethoden:
Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung entspricht den
§§ 266 und 275 HGB sowie § 42 GmbHG,
wobei für die Gewinn- und Verlustrech- nung das
Gesamtkostenverfahren Anwendung findet. Die
Ansatzvorschriften nach
§§ 246 - 251 HGB, modifiziert durch die
Sondervorschriften für Kapitalgesellschaften
(§§ 268 - 274 HGB) wurden beachtet.
2. Bewertungsmethoden:
Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der
allgemeinen Bewertungsvorschrif-
ten der §§ 252 - 256 HGB unter
Berücksichtigung der besonderen
Bewertungsbe-stimmungen für Kapitalgesellschaften
(§§ 279 - 283 HGB) aufgestellt.
Im wesentlichen ist hierzu auszuführen:
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten ange-
setzt, und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Ab-
schreibungen wurden nach der voraussichtlichen
Nutzungsdauer der Vermögensge-
genstände und der entsprechenden steuerlichen
Vorschriften linear oder degressiv
vorgenommen.
Für die Zugänge der geringwertigen
Wirtschaftsgüter wird von der Bewertungsfrei-
heit gem. § 253 Abs. 2 HGB i. V. m. § 6
Abs. 2 EStG Gebrauch gemacht.
Die Vorräte sind mit den Anschaffungskosten
bzw. Herstellungskosten aktiviert; so-
weit Abschreibungen auf den niedrigeren
beizulegenden Wert gem. § 253 Abs. 3 HGB erforderlich
waren, sind diese vorgenommen.
Die Forderungen und die sonstigen
Vermögensgegenstände wurden unter
Berücksichtigung gebotener Wertberichtigungen
bewertet.
Die flüssigen Mittel wurden mit dem Nennwert
angesetzt.
Das Eigenkapital wurde mit dem Nominalwert
bilanziert.
Die Rückstellungen wurden für alle
weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet
und in Höhe der Beträge angesetzt, die
nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
erforderlich waren (Erfüllungsbetrag).
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt. Höhere Tageswerte waren nicht zu
berücksichtigen.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz:
Anlagespiegel:
Die Geschäftsführung macht von ihrem Recht
nach § 274 a HGB Gebrauch, kein An-
lagegitter aufzustellen.
Sonstige Pflichtangaben:
Angaben über die Mitglieder der Gesellschaftsorgane
(§ 285 Nr. 10 HGB):
Zum Geschäftsführer ist Herr Thomas Wechs
einzelvertretungsberechtigt bestellt.
Vorschlag über die Verwendung des Ergebnisses:
Die Geschäftsführung macht von ihrem Recht
nach § 325 Absatz 1 Satz 1 HGB Ge-
brauch, die Gewinnverwendung nicht offenzulegen.
sonstige Berichtsbestandteile
Die Offenlegung 2014 erfolgt vor Feststellung des
Jahresabschlusses.
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