Kommunale Wasserwerke Leipzig GmbH
Selbe AdresseBetrieb von Kläranlagen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Bernhard Dr. Wagner seit 6.5.2015 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Stadt Leipzig | 74.65% |
Zweckverband für Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung Leipzig-Land | 25.35% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Wassergut Canitz GmbHLeipzigJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023Wassergut Canitz GmbH, LeipzigInhaltsverzeichnis 1 Grundlagen des Unternehmens 2 Wirtschaftsbericht 2.1 Geschäftsverlauf 2.2 Vermögens-, Finanz- und Ertragslage 3 Risiko-, Chancen- und Prognosebericht 1 Grundlagen des Unternehmens Gegenstand und wichtigstes Ziel der 1994 gegründeten Wassergut Canitz GmbH ist die Sicherstellung der ökologischen Systeme, insbesondere ökologischer Landbau, ökologische Forstwirtschaft, Sicherstellung der Wasserversorgung, Schonung und Pflege des Grundwassers sowie Bodenschutz im Einzugsgebiet der Großwasserwerke Thallwitz, Naunhof und Canitz. Zu diesem Zweck bewirtschaftet die Tochtergesellschaft der Leipziger Wasserwerke insgesamt 793,5220 Hektar (siehe Fläche Agrarantrag 2023) unter der Prämisse des ökologischen Landbaus (nach den jeweils geltenden RL der gesetzlichen Verordnung (EU) 2018/848 über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen (konsolidierte Fassung vom 1.1.2022) sowie denen des Bioland e.V.). Sie erzeugt neben der Umweltdienstleistung-dem präventiven Grundwasserschutz - pflanzliche und tierische ökologische Produkte unter Verzicht auf chemisch-synthetische Dünge- und Pflanzenschutzmittel. Seit der Umstellung der GmbH auf ökologischen Landbau im Jahr 1992 wurden die vereinbarten Grenzwerte für die Stickstoffbelastung des Bodens jährlich unterschritten und so ein wichtiger Beitrag für die Qualität des Rohmischwassers geleistet.
Quelle: Leipziger Wasserwerke - Bereich Ressourcenschutz 2 Wirtschaftsbericht 2.1 Geschäftsverlauf Das Geschäftsjahr 2023 war geprägt von einem normalen Frühjahr. Es folgte darauf eine Frühsommertrockenheit. Während die Getreideernte von häufigeren Regenereignissen durchzogen wurde, konnte die Kartoffel- & Zwiebelernte unter optimalen Bedingungen vollzogen werden.
Es konnten in 2023 überwiegend durchschnittliche bis überdurchschnittliche Erträge bei Zwiebel und Buschbohne erzielt werden. Durch eine breite Produktpalette (Anbauspektrum von 17 Kulturarten zzgl. Grünland: Kartoffeln, Zwiebeln, Gemüseerbsen, Buschbohnen, Winterweizen, Wintertriticale, Winterroggen, Dinkel, Sommer-Hafer, Winterhafer, Sojabohne, Wiesenlieschgras/Vermehrung, Luzerne, Kleegras, Phacelia/Zwischen- frucht & Vermehrung, Ölrettich/Zwischenfrucht und eine Blühmischung), den Einsatz leistungsstarker und immer anspruchsvollerer Maschinen und die abermals hohe Einsatzbereitschaft der Mitarbeiter:innen der Wassergut Canitz GmbH ist es gelungen, ein positives Ergebnis vor Ergebnisabführung (TEUR 308) zu erzielen. Dieses liegt somit deutlich über dem geplanten Ergebnis von TEUR 49. Aufgrund des bestehenden effizienten Arbeitskräftebesatzes, der zur Erledigung aller anfallenden Arbeiten zur Verfügung steht, wurden zur Bewältigung der zusätzlichen Arbeitsspitzen durch den in 2023 durchschnittlichen Unkrautdruck sowie zur Bewältigung der Erntegesamtmengen sehr viele Überstunden geleistet. Für die Kartoffel- & Zwiebelannahme ist eine Erweiterung der bestehenden Getreidehalle in der Planung, da die Gesamtanlage inzwischen zu groß und zu komplex geworden ist, dass diese nicht mehr jedes Jahr auf- und abgebaut werden kann. Seit Juli 2022 liegt uns für den Erweiterungsbau ein positiver Vorbescheid vom Bauaufsichtsamt des Landkreises Leipzig vor. Der Investitionsstopp seitens der Kommunalen Wasserwerke Leipzig GmbH, Leipzig (Wasserwerke), hat uns dazu veranlasst, die Planung nicht weiter voran zu treiben. Da in dieser Sache dennoch Handlungsbedarf besteht, sind wir angehalten, kostengünstigere Alternativen zu entwickeln. Einen hohen zeitlichen Reinigungsaufwand haben wir in den inzwischen über 20 bzw. fast 30 Jahre alten Getreidelägern. Diese waren seinerzeit unter anderen Rahmenbedingungen (ausreichend Personal zu damals guten, aber aus heutiger Sicht relativ geringen Konditionen und Kostengründen) extensiv errichtet. Unter Berücksichtigung der Klimaeffizienz- und Nachhaltigkeitszielen der L-Gruppe ist es aus Sicht der Geschäftsführung erforderlich, die bauliche Substanz zur Getreidelagerung zu modernisieren. Es muss, auch unter Berücksichtigung des möglichen Besatzes des geernteten Getreides durch Unkraut usw. und der daraus resultierenden Gefahr der Wiederbefeuchtung, sichergestellt werden, dass das Getreide unmittelbar nach der Ernte gereinigt und trocken eingelagert wird. Daraus ergeben sich Energieeinsparpotentiale im Bereich Trocknung und Belüftung. Zudem vermindert der deutlich reduzierte Staubanteil im Lagergut den Reinigungsaufwand beim Verkauf und senkt das Explosionsrisiko deutlich. Des Weiteren wurde der seit langem geplante Umbau der Halle Nr. 3, welcher 2022 vorerst auf das Jahr 2023 verschoben wurde, nun auf 2024 verschoben. Der Planungsprozess konnte inzwischen wieder aufgenommen werden. Die Überproduktion von Zwiebeln in 2023 von ca. 450 Tonnen konnten wir nur durch einen Glücksumstand in externe Läger verbringen. Daher ist es unerlässlich, dass der erweiterte Lagerraum zur Zwiebelernte 2024 zur Verfügung steht. Die Wassergut Canitz GmbH hat auch für 2023 alle relevanten Zertifizierungsprozesse erfolgreich und ohne Beanstandungen durchlaufen (Nachweise siehe Homepage). Die Situation im Bereich der Tierhaltung ist stabil und ohne besondere Ereignisse. zwei Ställe (Gebäude Nr. 15 & 16) müssen einer statischen Prüfung unterzogen werden. Grund: beide Gebäude sind seit über 60 Jahren dauerhaft in Nutzung, was sich in der baulichen Substanz widerspiegelt. Sollten die Gebäude statisch weiter nutzbar sein, sind zwingend die Standausrüstung, die Lichtverhältnisse und der Arbeitsschutz an die aktuellen Tierwohl- und Arbeitschutzanforderungen anzupassen. Zusätzlich sind Zwischendecken einer Asbestsanierung zu unterziehen. Die Wasserwerke und die Wassergut Canitz GmbH haben seit 2002 einen Vertrag zum Schutz der Einzugsgebiete der Großwasserwerke Canitz und Thallwitz sowie Naunhof I und II abgeschlossen. Darin hat sich die Wassergut Canitz GmbH verpflichtet, durch eine ökologische landwirtschaftliche Nutzung einen Stickstoff (N)-Saldo von höchstens +30 kg N pro ha und Jahr einzuhalten. Die Wassergut Canitz GmbH hat 2023 einen Saldo von 14 kg N pro ha und Jahr erreicht (Bilanzierungsergebnisse siehe Bereich Ressourcenschutz). Auf einer Fläche von 104,23 ha (243,49 ha inkl. Selbstbegrünung) wurden Zwischenfrüchte angebaut (siehe Abrechnung Bereich Ressourcenschutz 2023). 2.2 Vermögens-, Finanz- und Ertragslage Das Geschäftsjahr 2023 konnte mit einem positiven Jahresergebnis vor Gewinnabführung von TEUR 308 (Vorjahr: TEUR 662) abgeschlossen werden. Der Wirtschaftsplan 2023 sah ein Jahresergebnis vor Gewinnabführung von TEUR 49 vor. Die geplante Gesamtleistung (gemäß Wirtschaftsplan 2023) in Höhe von TEUR 1.844 (Umsatzerlöse zuzüglich Bestandsveränderung der fertigen Erzeugnisse und des Tiervermögens) wurde im Berichtsjahr um TEUR 72 überschritten und beläuft sich auf TEUR 1.916 (Vorjahr: TEUR 1.647). Jahresergebnis vor Gewinnabführung und Gesamtleistung stellen die wesentlichen finanziellen Leistungsindikatoren dar.
Die Erhöhung der Umsatzerlöse ist inbesondere durch die deutlich gestiegenen Umsatzerlöse bei Zwiebeln (TEUR 1.050, i.Vj. TEUR 389) bedingt. Die sonstigen betrieblichen Erträge werden in Höhe von TEUR 937 (i. Vj. TEUR 1.279) ausgewiesen. Wie in den Vorjahren werden in dieser Position insbesondere Zuwendungen aus Agrarbeihilfen in Höhe von TEUR 439 (i. Vj. TEUR 413) ausgewiesen. Aufgrund der Erreichung des Ziels, den Stickstoff (N)- Saldo (14 kgN/ha in 2023) von höchstens 30 kg/N pro ha und Jahr einzuhalten, hat die Wassergut Canitz GmbH erneut einen Erlös von TEUR 68 (i. Vj. TEUR 77) generiert. Die sonstigen betrieblichen Erträge des Vorjahres waren deutlich durch periodenfremde Erträge in Höhe von TEUR 630 geprägt, die im Zusammenhang mit der Anpassung der Handelsbilanz an die Steuerbilanz im Ergebnis der im Geschäftzsjahr 2022 abgeschlossenen Betriebsprüfung standen. Der Materialaufwand hat sich um ca. TEUR 150 auf TEUR 1.156 gegenüber dem Vorjahr (TEUR 1.007) insbesondere bedingt durch Preisteigerungen erhöht. Der Mitarbeiterbestand ist zum Bilanzstichtag gegenüber dem Vorjahresstichtag leicht verändert (13,5; i. Vj. 15,5 Mitarbeitende ohne Saisonarbeitskräfte). Die Höhe der Personalaufwendungen ist darüber hinaus durch den rückwirkend zum 1. Juli 2022 wirksam gewordenen Tarifabschluss sowie die Erhöhung des Mindestlohns bedingt. Die Nachzahlungen für 2022 resultieren aus dem neuen Lohngruppenmodell (siehe Tarifvertrag). Die Erhöhung der sonstigen Aufwendungen resultieren im Wesentlichen aus der Erhöhung Mieten und Pachten (+15 TEUR, Grund:Flächenzuwachs, Miete Bürogebäude), der Gebühren und Beitrage (+24 TEUR), der Prüfungs-und Beratungsgebühren (+3 TEUR) sowie anderen sonstigen Aufwendungen (+13 TEUR). Die Bilanzsumme i.H.v. TEUR 4.072 hat sich im Vergleich zum Vorjahresstichtag um TEUR 460 erhöht. Im Geschäftsjahr 2023 wurden insgesamt TEUR 301 investiert. Diese Investitionen betreffen insbesondere einen Säh- & Hackroboter (TEUR 85) und die Belüftungstechnik im Getreidelager Nr. 1 (TEU 47). Unter Berücksichtigung der Abschreibungen (TEUR 196) hat sich das Anlagevermögen um TEUR 460 auf TEUR 4.072,5 erhöht. Das Tiervermögen hat sich stichtagsbedingt um TEUR 15 auf TEUR 79 verringert. Zudem hat sich das Vorratsvermögen um TEUR 229 vermindert, da die Ernte 2023 im Vergleich zum Vorjahr bereits vermarktet war. Die sonstigen Vermögensgegenstände (TEUR 219) betreffen ausschließlich Forderungen aus der Betriebsprämie 2023. Innerhalb der sonstigen Rückstellungen (TEUR 172,7) werden insbesondere Rückstellung für unterlassene Instandhaltungen (TEUR 77) und Personalrückstellungen (TEUR 71) ausgewiesen. Die Verbindlickeiten aus Lieferungen und Leistungen haben sich stichtagsbedingt deutlich um TEUR 64 auf TEUR 81 vermindert. Inbesondere die deutlich gegenüber dem Vorjahr erhöhte Verpflichtung zur Ergebnisabführung hat zum Anstieg der übrigen Verbindlichkeiten beigetragen. Durch die Einbindung in das zentrale Cash-Management-System der Muttergesellschaft ist und war das Unternehmen jederzeit in der Lage, seinen finanziellen Verpflichtungen fristgerecht nachzukommen. Im Jahresabschluss werden Verbindlichkeiten aus dem Cash-Management-System in Höhe von TEUR 554 (i.Vj. TEUR 407) ausgewiesen. Der Kreditrahmen beträgt TEUR 700. Dieser wurde zum 31. Dezember 2023 in Höhe von TEUR 554 ausgenutzt. Im Geschäftsjahr beläuft sich der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit auf TEUR 234 (i. Vj. TEUR 59). Das Vorjahr war insbesondere durch zahlungsunwirksame Erträge im Zusammenhang mit der Anpassung der Handelsbilanz an die Steuerbilanz (TEUR 632) beeinflusst. Zudem hat sich die Zunahme der Forderungen und sonstigen Aktiva (TEUR 353; i. Vj. TEUR 115) auf den Mittelzufluss ausgewirkt. Im Bereich der Investitionstätigkeit ist ein Mittelabfluss in Höhe von TEUR 297 (i. Vj. TEUR 234) zu verzeichnen, der im Geschäftsjahr 2023 im Wesentlichen auf Investitionen in das Sachanlagevermögen entfällt. Der Mittelzufluss aus Finanzierungstätigkeit beträgt im Geschäftsjahr TEUR 65 (i. Vj. TEUR 169) und resultiert aus der Erhöhung der Verbindlichkeiten aus Cashmanagement (TEUR 147; Vj.: Verminderung um 286 TEUR). Das Gesellschafterdarlehen ist planmäßig getilgt worden. Der Finanzmittelfonds wird in Höhe von TEUR 3 (i. Vj. TEUR 1) ausgewiesen. Der Finanzmittelbedarf aus der Investitionstätigkeit konnte durch den Mittelzufluss aus dem operativen Geschäft sowie aus der Finanzierungstätigkeit finanziert werden. Im Rahmen des bestehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages mit dem Gesellschafter wird das Jahresergebnis vor Gewinnabführung in voller Höhe an die Kommunale Wasserwerke Leipzig GmbH abgeführt und zum 31. Dezember 2023 als Verbindlichkeit ausgewiesen. 3 Risiko-, Chancen- und Prognosebericht Mit der Herstellung ökologischer Produkte werden erfolgreich Wasser, Boden, Natur und Klima geschützt. Durch die Optimierung der Anbau- und Kulturmaßnahmen, die schonende organische Düngung, die Erhöhung der Pflanzenvielfalt und die artgerechte Tierhaltung wird mit dem ökologischen Landbau das Modell für eine zukunftsfähige Landbewirtschaftung umgesetzt. Es bestätigen sich die Erfahrungen, wonach der wasserschutzgerechte ökologische Landbau unter Nutzung intensiven Zwischenfruchtanbaus, einer geeigneten Fruchtfolgegestaltung und geringem organischen und betriebseigenen Düngemitteleinsatz zu einer Reduzierung der Nitratbelastung des Grundwassers beiträgt. Hierzu wurde im Januar 2019 eine Metastudie (Thünen Report 65; 2019) "Leistungen des Ökologischen Landbaus für Umwelt und Gesellschaft" veröffentlicht, in der die Wassergut Canitz GmbH als geeignetes Landnutzungskonzept zum vorbeugenden Trinkwasserschutz benannt wird. Des Weiteren war die Wassergut Canitz GmbH viele Jahre Praxispartner für die Studie "Umwelt- und Klimawirkungen des ökologischen Landbaus", die in den Weihenstephaner Schriften "Ökologischer Landbau und Pflanzenbausysteme" (Herausgeber: Prof. Dr. Kurt-Jürgen Hülsbergen Bd. 16; 1. Auflage Januar 2023 https://literatur.thuenen.de/digbib_extern/dn065968.pdf) veröffentlicht wurde. Jedoch muss die Gesamtentwicklung des ökologischen Landbaus über die Ländergrenzen hinaus beachtet werden. Staatliche Fördermaßnahmen und Gesetzgebung führen - besonders im europäischen Maßstab - nicht in jedem Fall zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit. Durch die Ausweitung des ökologischen Landbaus in Deutschland ist auch davon auszugehen, dass die Erzeugerpreise volatiler werden. Zudem ist nach der aktuellen Ausgestaltung der Gemeinsame Agrarpolitik GAP-Reform (2023- 2027) davon auszugehen, dass für die ökologische Landwirtschaft die Förderung in einigen Bereichen eher zurück gehen wird. Daher sollte der Fokus der Vermarktung zukünftig auf die regionalen Absatzmärkte gelegt werden. Leider haben gerade die regionalen Strukturen in 2023 durch die wirtschaftliche Gesamtsituation deutliche Umsatzrückgänge zu verzeichnen. Der Plan sieht vor, eine eigene Marke eng am Thema Trinkwasser zu entwickeln, um langfristig zum einen Bio-("Wasserschutz")-Produkte im "Lebensmittelmarkt Leipzig" absetzen zu können und zum anderen mit dazu beitragen zu können, die Klimaschutzziele der Stadt Leipzig zu realisieren. Dazu wurde in 2021 ein erstes Konzept zur strategischen Weiterentwicklung der Wassergut Canitz GmbH, welches u.a. die Markenentwicklung beinhaltet, erstellt und durch den AR der LWW bestätigt. Die Markenentwicklung für die Produkte der Wassergut Canitz GmbH soll im Jahr 2024 umgestzt werden. Chancen Für die dauerhafte erfolgreiche Einführung des ökologischen Landbaus als Instrument des Wasserschutzes sind nicht nur pflanzenbauliche und tierhalterische Aspekte, sondern ebenso ökonomische und agrarpolitische Faktoren, wie Vermarktungsmöglichkeiten und -wege, Fördermöglichkeiten oder Engagement und Qualifikation der handelnden Personen zu berücksichtigen. Im Handlungsprogramm Wasser Sachsen (veröffentlicht am: 16. Januar 2024 https://medienservice.sachsen.de/medien/news/1072501?version=2) sind im Handlungsfeld 5 Qualitäts- und Mengenziele für Oberflächengewässer und Grundwasser definiert. Das Handlungsfeld umfasst die Aufgaben aus der Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie. Ziel ist es, einen chemisch und ökologisch guten Zustand von Oberflächengewässern und Grundwasser zu erreichen. Das Instrument des wasserschutzgerechten ökologischen Landbaus entspricht bereits diesen Anforderungen in weiten Teilen. Durch die Wasserwerke wurden, beginnend im Jahr 2002, mit mehreren Landwirten, unter anderem mit der Wassergut Canitz GmbH, Verträge zur Ausgleichszahlung für Einschränkungen der Landnutzung in Wasserschutzgebieten abgeschlossen. Damit wurde eindeutig das Interesse der Vorsorge am Trinkwasserschutz dokumentiert. Diese Ausgleichszahlungen (Dienstleistungen) sind an Grenzwertbelastungen des Bodens mit Stickstoff gebunden. Die erreichten Ergebnisse zeigen eindeutig, dass sich ökologischer Landbau und ökonomische Leistungsfähigkeit nicht ausschließen. Durch systematische Anpassung der Landbewirtschaftung an die Erfordernisse des Wasserschutzes wird langfristig das Ziel verfolgt, den Nitratgehalt des Rohwassers unter 25 mg/l zu sichern. Kernpunkt der Geschäftstätigkeit der Wassergut Canitz GmbH ist die Konzeption eines aktiven Trinkwasserschutzes, verbunden mit einer wirtschaftlich tragfähigen Bewirtschaftung der landwirtschaftlichen Flächen mit ökologischen Methoden. Eine Ausdehnung dieses Konzeptes im Anstrombereich der Wasserfassungen ist unter Wirtschaftlichkeitsaspekten zu prüfen und ggf. auch über weitere Kooperationen anzustreben. Risiken Die Überwachung und Kontrolle der wirtschaftlichen Risiken des laufenden Geschäfts ist Aufgabe der Geschäftsführung. Für mögliche Schadensfälle und Haftungsrisiken wurden Versicherungen abgeschlossen, die sicherstellen, dass sich finanzielle Folgen in Grenzen halten bzw. ganz ausgeschlossen werden. Die Betrachtung der Risiken erfolgt bei der WGC GmbH nach Abzug und Abwägung der Gegenmaßnahmen. Die Überprüfung der gegenwärtigen Risikosituation hat ergeben, dass im Berichtszeitraum keine den Fortbestand des Unternehmens gefährdende Risiken bestanden haben und auch für die absehbare Zukunft bestandsgefährdende Risiken nicht erkennbar sind, auch, wenn die Mindestlohnsteigerung die WGC GmbH vor neue Herausforderungen, besonders im Bereich der Automatisierung bis hin zu Feldrobotern etc., stellt. Hierfür wurde in 2023 der erste autonome Säh- & Hackroboter eingesetzt. Es erfolgt das Vorhalten einer resilienten IT-Infrastruktur und eines Notfall- und Krisenmanagements in Bezug auf das Risiko von Cyberattacken. Hier wird die WGC GmbH über den Bereich IT der LWW betreut. Sollte es dennoch zu einem IT-Störfall kommen, ist die landwirtschaftliche Produktion nicht gefährdet. Die Tatsache, dass in der WGC GmbH seit über 10 Jahren die Gesamterntemenge an Kartoffeln und Zwiebeln unter freiem Himmel umgeschlagen, sortiert und verladen wird, kann sich zu einem signifikaten Risiko entwickeln, das regelmäßig beobachtet wird. LKW-Transporte beschränken sich inzwischen nur noch auf Wochentage (Montag bis Freitag). Folglich sind Wochenendtransporte nicht mehr möglich. Die vorgeernteten täglichen Verlademengen (bis zu 10 LKW pro Tag) müssen auch bei Niederschlagsereignissen durchführbar sein. Hierfür ist kurz- bis mittelfristig ein entsprechender Hallenneubau erforderlich, der bereits vor zwei Jahren im Rahmen der Planung für die Getreideschälanlage vorgesehen war. In Abstimmung mit dem Gesellschafter ist zu prüfen, welche Maßnahmen zur verbesserten Ausnutzung der landwirtschaftlichen Investitionsförderung unter Berücksichtigung der Gesellschafter- bzw. der Gesellschaftsziele (Sicherstellung der ökologischen Systeme, insbesondere ökologischer Landbau, ökologische Forstwirtschaft, Sicherstellung der Wasserversorgung, Schonung und Pflege des Grundwassers sowie Bodenschutz) überlegt und vielleicht auch umgesetzt werden sollten. Die nachhaltige Unetrnehmensentwicklung muss darüber hinaus auch den Investitions- und Sanierungsbedarf am Gebäudebestand sowohl unter Berücksichtigung des Tierwohls als auch des Arbeits- und Gesundheitsschutzes einschließen. Durch das eingesetzte Risikomanagementsystem war eine permanente Kontrolle und Beobachtung von eingeschätzten Risiken gewährleistet und die Handlungsgrundlagen der Geschäftsführung geschaffen. Prognose Eine effektive Fruchtfolge und eine optimale Nutzung der natürlichen Ressourcen sind weiterhin wesentliche Erfolgsfaktoren. Eine Erweiterung der Produktpalette ist im Rahmen der Getreideverarbeitung geplant. Auch wird es weiterhin einen Testanbau von diversen Gräsern für die Saatgutvermehrung (Wiesenlieschgras, Phacelia), Sojavermehrungsanbau, sowie den Versuch zur Etablierung einer eigenen Kartoffelpflanzgutvermehrung geben. Gleichzeitig wird das Ziel verfolgt, die Ertragskraft der WGC GmbH durch weitere Produktivitäts- und Effizienzsteigerungen zu sichern und auszubauen. Durch eine breite Streuung verschiedenster Kulturarten wird strategisch versucht, den volatilen Preisschwankungen einzelner Kulturarten (Jahres- und Markteffekte etc.) entgegen zu wirken. Ein Ausbau der Zwiebel- & Kartoffelproduktion ist durch den Trinkwasserschutz nur begrenzt bis gar nicht möglich. Zusätzliche Lagerkapazitäten, regionale Verkaufswarenströme und damit eine Reduktion der Transportaufwendungen sind als kurzfristige Maßnahmen anzustreben. Die Personaleinsatzplanung für die anstehenden Kampagnen ist weitestgehend abgesichert. Zu den festen inländischen Mitarbeiter:innen haben in 2023 unsere polnischen Mitarbeiterinnen ihren Einsatz für 2024 fest zugesagt. Alle landwirtschaftlichen Produktionsprozesse werden vollumfänglich auf den Prüfstand gestellt. Geprüft wird, ob Arbeiten, die zwar aus fachlicher Sicht zwingend erforderlich sind, aber Kosten verursachen, möglicherweise für 2024 reduziert werden bzw. vollständig entfallen können. Dennoch wird im Rahmen der Vorbereitung der Ökofeldtage 2025 ein erheblicher Mehraufwand an Personal-, Instandhaltungs- sowie Investitionsaufwand im Betriebsgelände der WGC GmbH erforderlich sein. Diese Aufwendungen wurden bisher in der Planung nicht berücksichtigt, da die Vertragsverhandlungen mit dem Auftragnehmer der Ökofeldtage 2025 (FiBL Projekte GmbH) dazu noch nicht abgeschlossen sind und zum Zeitpunkt der Erstellung der Planung noch nicht bekannt war, dass die Ökofeldtage auf dem Wassergut stattfinden werden. Die Planung der WGC GmbH sieht derzeit für das Geschäftsjahr 2024 Umsätze von rund TEUR 1.665 und einen Jahresgewinn vor Gewinnabführung von ca. TEUR 104 vor. Diese beiden Zielgrößen stellen weiterhin die wesentlichen finanziellen Leistungsindikatoren dar. Im Rahmen der Ergebnisplanung wurde davon ausgegangen, dass auch 2024 die Einhaltung der vertraglichen Obergrenze des Nitratgehalts im Rohwasser von höchstens 30 kg Stickstoff pro ha und Jahr erreicht werden kann. Zudem sollen Investitionen in Höhe von TEUR 200 getätigt werden.
Leipzig, den 15. März 2024 Geschäftsführung Dr. Bernhard Wagner Bilanz zum 31. Dezember 2023Wassergut Canitz GmbH, LeipzigAktiva
Passiva
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023Wassergut Canitz GmbH, Leipzig
Anhang für das Geschäftsjahr 2023Wassergut Canitz GmbH, LeipzigInhaltsverzeichnis 1 Angaben zur Form und Darstellung von Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung 2 Erläuterungen zu den Posten von Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung bezüglich Ausweis, Bilanzierung und Bewertung 2.1 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 2.2 Erläuterungen zur Bilanz 2.3 Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung 3 Angaben zum Jahresergebnis 4 Ergänzende Angaben 4.1 Angaben gemäß § 285 Nr. 30a) HGB 4.2 Sonstige finanzielle Verpflichtungen 4.3 Angaben zu den Organen 4.4 Abschlussprüferhonorar 4.5 Mitarbeiter im Jahresdurchschnitt (§ 267 Abs. 5 HGB) 4.6 Mutterunternehmen und Konzernzugehörigkeit 5 Nachtragsbericht 1 Angaben zur Form und Darstellung von Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung Die Wassergut Canitz GmbH (nachfolgend WGC GmbH) hat ihren Sitz in Leipzig. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Leipzig unter HRB 10389 eingetragen. Die WGC GmbH ist zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2023 eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Handelsgesetzbuch (HGB). Dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 liegen die Vorschriften des HGB über die Rechnungslegung von großen Kapitalgesellschaften sowie die ergänzenden Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) zugrunde. Die Gliederung der Bilanz erfolgt nach den Vorschriften des § 266 HGB. In Erweiterung des gesetzlichen Gliederungsschemas wird in der Bilanz das "Tiervermögen" stetig zum Vorjahresabschluss in einem gesonderten Posten ausgewiesen. Die Anteile an einer Genossenschaft werden unter den "Sonstigen Ausleihungen" des Anlagevermögens (Finanzanlagen) bilanziert. Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB. Das Gliederungsschema wurde stetig zum Vorjahr um die Posten "Erhöhung oder Verminderung des Bestands an Tieren" sowie "Erträge aus Genossenschaftsanteilen" und "Aufgrund eines Gewinnabführungsvertrags abgeführte Gewinne" ergänzt. Im Interesse der besseren Klarheit und Übersichtlichkeit werden die nach den gesetzlichen Vorschriften bei den Posten der Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung anzubringenden Vermerke ebenso wie die Vermerke, die wahlweise in der Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang anzubringen sind, überwiegend im Anhang aufgeführt. Als verbundene Unternehmen werden alle Unternehmen angesehen, an denen die LVV Leipziger Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH, Leipzig (nachfolgend LVV), direkt oder indirekt mehrheitlich beteiligt ist (Control-Konzept). 2 Erläuterungen zu den Posten von Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung bezüglich Ausweis, Bilanzierung und Bewertung 2.1 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des Vorjahresabschlusses wurden weitgehend beibehalten. Aktiva Anlagevermögen Die abnutzbaren Sachanlagen, welche vom Gut Canitz übernommen wurden, sind zum beizulegenden Wert und damit grundsätzlich mit den Werten aus der Schlussbilanz des Gutes Canitz zum 31. Dezember 1994, vermindert um die planmäßigen Abschreibungen angesetzt. Alle danach zugegangenen Sachanlagen wurden mit ihren Anschaffungs- oder Herstellungskosten erfasst und, soweit sie abnutzbar sind, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern, die im Wesentlichen den in den amtlichen AfA-Tabellen vorgegebenen Nutzungsdauern entsprechen, bewertet. Sämtliche Sachanlagen und immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, außer Grund und Boden, werden auf der Grundlage der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer linear abgeschrieben. Geringwertige Wirtschaftsgüter von über EUR 250,00 bis EUR 800,00 werden im Jahr der Anschaffung vollständig abgeschrieben. Die Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten bewertet. Bei dauerhafter Wertminderung erfolgt eine Abschreibung auf den beizulegenden Wert. Tiervermögen Die Tierbestände wurden in Gruppen nach Altersklassen bzw. Aufzuchtstadien zusammengefasst und mit steuerlichen Richtwerten für den gewogenen Durchschnittswert der Anschaffungs- oder Herstellungskosten sowie unter Beachtung niedrigerer beizulegender Werte angesetzt. Umlaufvermögen Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe wurden mit den Anschaffungskosten bewertet. Die Bewertung der fertigen Erzeugnisse erfolgt gemäß § 255 Abs. 2 HGB zu Herstellungskosten (Einzelkosten und angemessene Teile der Gemeinkosten) und unter Beachtung des Niederstwertprinzips. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nennwert unter Berücksichtigung von erkennbaren Ausfallrisiken angesetzt. Die flüssigen Mittel sind zum Nominalwert angesetzt. Rechnungsabgrenzungsposten Der Rechnungsabgrenzungsposten berücksichtigt Ausgaben vor dem Bilanzstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Latente Steuern Latente Steuern werden für zeitliche Unterschiede zwischen den handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Wertansätzen der Bilanzposten ermittelt, die sich in späteren Geschäftsjahren wieder abbauen. Aufgrund der körperschaft- und gewerbesteuerlichen Organschaft mit der Kommunale Wasserwerke Leipzig GmbH, Leipzig, (Wasserwerke) und in der Folge mit der LVV Leipziger Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH, Leipzig, als Organträgerin, ist die LVV alleinige Steuerschuldnerin, d. h. auch tatsächliche und latente Steuern der WGC GmbH (Organgesellschaft) sind vollständig im Jahresabschluss der LVV auszuweisen, da sie alleine die Besteuerungsfolgen treffen. Passiva Eigenkapital Das als gezeichnetes Kapital ausgewiesene Stammkapital ist zum Nennwert bilanziert. Rückstellungen Die Rückstellungen berücksichtigen alle bei der Bilanzerstellung erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten. Die Bewertung erfolgt jeweils in Höhe des Erfüllungsbetrages, der nach kaufmännischer Beurteilung erforderlich ist, um zukünftige Zahlungsverpflichtungen abzudecken. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag passiviert. 2.2 Erläuterungen zur Bilanz Anlagevermögen Die Entwicklung und Zusammensetzung des Anlagevermögens werden in einer Anlage zu diesem Anhang dargestellt. Die Finanzanlagen betreffen den gemeinschaftlichen Aktienbesitz über die Süddeutsche Zuckerrübenverwertungs-Genossenschaft e.G., Ochsenfurth, an der Südzucker AG, Mannheim (TEUR 35), sowie das mit Vertrag vom 24. Januar 2007 der Süddeutschen Zuckerrübenverwertungs-Genossenschaft e.G., Ochsenfurt, gewährte Darlehen zum Erwerb von Zuckerrübenlieferrechten "Lieferrechte M" (TEUR 17). Tiervermögen Das Tiervermögen betrifft - wie zum Vorjahresstichtag - insbesondere Mutterkühe, Rinder und Jungtiere. Umlaufvermögen Die Vorräte beinhalten im Wesentlichen Bestände an fertigen Erzeugnissen (TEUR 702). Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben wie zum Vorjahresstichtag eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen stellen wie im Vorjahr zugleich Forderungen gegen die Gesellschafterin Wasserwerke dar und betreffen im Wesentlichen Forderung aus der Weiterberechnung von Instandhaltungmaßnahmen an Gebäuden (TEUR 191) sowie aus Ansprüchen aus der wasserrechtlichen Ausgleichsregelung TEUR 81 (Vorjahr: TEUR 92). Im aktiven Rechnungsabgrenzungsposten werden insbesondere die abgegrenzten Mietvorauszahlungen in Höhe von TEUR 575 ausgewiesen. Eigenkapital Das Stammkapital lautet auf DM 50.000,00 und ist noch nicht auf die Währung Euro umgestellt (umgerechnet EUR 25.564,59); es wird von den Wasserwerken gehalten. Rückstellungen Die Steuerrückstellung (TEUR 8) betrifft mögliche Risiken aus voraussichtliche Umsatzsteuernachzahlungen ab dem Geschäftsjahr 2017. Die sonstigen Rückstellungen betreffen Unterlassene Instandhaltung (TEUR 77) Personalverpflichtungen (TEUR 71), ausstehende Eingangsrechnungen (TEUR 13) sowie Jahresabschlusskosten (TEUR 12). Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten haben die folgenden Restlaufzeiten und sind nicht besichert. Verbindlichkeitenin TEUR
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen stellen wie im Vorjahr zugleich Verbindlichkeiten gegenüber der Gesellschafterin Wasserwerke dar und betreffen im Wesentlichen Verbindlichkeiten aus dem Cash Management in Höhe von TEUR 554, Verbindlichkeiten aus Gesellschafterdarlehen in Höhe von TEUR 553 und der Verbindlichkeiten aus der Gewinnabführung entsprechend dem bestehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag in Höhe von mit TEUR 308 (Vorjahr: TEUR 12). 2.3 Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
Sämtliche Umsatzerlöse wurden im Inland erzielt. Sonstige betriebliche Erträge Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten insbesondere Zuwendungen, wie den Zuschuss ökologischer Landbau mit TEUR 205, die Betriebsprämie Ackerland mit TEUR 219 und die Dieselbeihilfe in Höhe von TEUR 14. In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind darüber hinaus ein Fördermittelzuschuss zum Projekt "Stadt-Land-Plus" in Höhe von TEUR 28, Erträge aus der Weiterberechnung der Instandhaltungsaufwendungen an die Kommunale Wasserwerke GmbH (TEUR 219) enthalten. Insgesamt werden innerhalb der sonstigen betrieblichen Erträge periodenfremde Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von TEUR 21 ausgewiesen. Materialaufwand Der Aufwand für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe beläuft sich im Geschäftsjahr 2023 auf TEUR 460. Davon entfallen im Wesentlichen TEUR 235 auf Saatgut, TEUR 93 Verbrauch Treibstoffe und TEUR 62 auf den Kauf von Instandhaltungsmaterial. Für bezogene Leistungen wurden im Geschäftsjahr 2023 TEUR 696 aufgewendet. Ein erheblicher Anteil davon betrifft Instandhaltung für Maschinen TEUR 116 und Aufwendungen Instandhaltung Gebäude TEUR 233. Personalaufwand Innerhalb der Personalaufwendungen werden periodenfremde Aufwendungen in Höhe von TEUR 4 ausgewiesen. Sonstige betriebliche Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten in Höhe von TEUR 18 periodenfremde Aufwendungen, davon entfallen TEUR 11 auf Gebühren und Beiträge für 2022. 3 Angaben zum Jahresergebnis Mit Wirkung zum 8. September 1998 wurde zwischen der WGC GmbH und den Wasserwerken ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen. Das Jahresergebnis vor Gewinnabführung beläuft sich 2023 auf TEUR 308 und wird an die Wasserwerke abgeführt. 4 Ergänzende Angaben 4.1 Angaben gemäß § 285 Nr. 30a) HGB Der übergeordnete LVV-Konzern fällt in den Anwendungsbereich der Regelungen zur globalen Mindestbesteuerung ("Pillar 2"). Die Regelungen zur globalen Mindestbesteuerung sind mit Wirkung zum 28. Dezember 2023 in Deutschland in Form des Mindeststeuergesetzes ("MinStG") in Kraft getreten. Das MinStG gilt erstmals für Geschäftsjahre, die nach dem 30. Dezember 2023 beginnen. Gemäß dem MinStG ist eine Ergänzungssteuer für jede Jurisdiktion zu zahlen, die einen effektiven Steuersatz unter 15% aufweist. Die Bestimmung des effektiven Steuersatzes nach dem MinStG ist sehr komplex und beinhaltet eine Vielzahl von spezifischen Anpassungen. Auf die LWW wird zukünftig grundsätzlich keine Steuermehrbelastung aus der nationalen Ergänzungssteuer entfallen, da sie weder oberste Muttergesellschaft noch Gruppenträgerin der Mindeststeuergruppe im Sinne des § 3 MinStG ist. Allerdings ist sie der Gruppenträgerin LVV zum Ausgleich für etwaige durch die LWW verursachte nationale Ergänzungssteuerbeträge verpflichtet, welche künftig durch die LWW für alle in Deutschland belegenen Geschäftseinheiten verursacht werden. Da das MinStG für das Geschäftsjahr 2023 für die LWW noch keine Anwendung findet, entsteht für das Geschäftsjahr 2023 keine - dem Gruppenträger auszugleichende - Steuerbelastung aus dem MinStG. Aufgrund der Komplexität der Anwendung der Pillar 2 Gesetzgebung und der Berechnung der möglichen steuerlichen Auswirkungen, sind derzeit die quantitativen und qualitativen Auswirkungen für zukünftige Geschäftsjahre noch nicht zuverlässig abschätzbar. 4.2 Sonstige finanzielle Verpflichtungen Aus langfristigen Miet- und Pachtverträgen bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen in den Jahren 2024 bis 2035 von insgesamt TEUR 322 und auf unbestimmte Zeit jährlich TEUR 18. Alle diese finanziellen Verpflichtungen bestehen gegenüber dem Gesellschafter (verbundenes Unternehmen). Die Gesellschaft betreibt ihre Geschäfte zu weiten Teilen auf gepachtetem Grund und Boden. Vorteile resultieren daraus, dass eine Anschaffung der Grundstücke zu finanzieren wäre und im Übrigen seitens der Grundstückseigentümer auch der Verkauf regelmäßig nicht gewollt ist. Risiken ergeben sich aus möglicherweise steigenden Pachtzahlungen bzw. der Nichterneuerung von Pachtverträgen. Dem wird durch möglichst langfristige Pachtverträge begegnet. Im Übrigen besteht ein großes Interesse der größten Verpächterin Wasserwerke an einer ökologischen trinkwasserschützenden Bewirtschaftung des Pachtlandes, da sich deren vier Großwasserwerke in Thallwitz, Canitz und Naunhof in unmittelbarer Nähe des Pachtlandes befinden. Weitere zukünftige finanzielle Verpflichtungen bestehen für Pachtverträge mit der Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH (BVVG) in den Jahren 2024 bis 2029 von insgesamt TEUR 31 und der Staatsbetrieb Sächs. Immobilien- und Baumanagement (SIB) in den Jahren 2024 bis 2028 von insgesamt TEUR 41. 4.3 Angaben zu den Organen Geschäftsführung:
Für das Jahr 2023 entfällt auf den Geschäftsführer folgende Vergütung: in TEUR
1 inklusive Sprecherzulage
4.4 Abschlussprüferhonorar Das Honorar des Abschlussprüfers gemäß § 285 Nr. 17 HGB beläuft sich für das Geschäftsjahr 2023 auf TEUR 12 und entfällt ausschließlich auf Abschlussprüfungsleistungen. 4.5 Mitarbeiter im Jahresdurchschnitt (§ 267 Abs. 5 HGB) Im Jahresdurchschnitt (§ 267 Abs. 5 HGB) waren 2023 neben der Geschäftsführung sieben gewerbliche Arbeitnehmer, fünf Auszubildende und fünf geringfügig Beschäftigte beschäftigt. 4.6 Mutterunternehmen und Konzernzugehörigkeit Alleinige Gesellschafterin ist die Kommunale Wasserwerke Leipzig GmbH, Leipzig. Die Gesellschaft und die Wasserwerke sind verbundene Unternehmen der LVV Leipziger Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH, Leipzig, die den Konzernabschluss für den größten und kleinsten Konsolidierungskreis aufstellt. Die Veröffentlichung des Konzernabschlusses erfolgt im Bundesanzeiger. 5 Nachtragsbericht Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nicht bereits im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 sowie im Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023 Erwähnung fanden, sind nach dem Schluss des Geschäftsjahres nicht zu verzeichnen
Leipzig, den 15. März 2024 Dr. Bernhard Wagner, Geschäftsführer Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2023Wassergut Canitz GmbH, Leipzigin EUR
Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Wassergut Canitz GmbH, Leipzig Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Wassergut Canitz GmbH, Leipzig, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Wassergut Canitz GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Leipzig, den 15. März 2024 KPMG
AG
Antje Strom, Wirtschaftsprüfer Anke Wolf, Wirtschaftsprüferin Der Jahresabschluss der Wassergut Canitz GmbH zum 31.12.2023 wurde am 28.03.2024 durch die Gesellschafterversammlung festgestellt. |
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