GL Verwaltungs GmbH
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Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
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Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
7 Gesellschafter
GmbH-Struktur
3 von 7 angezeigt
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Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
r2p Holding GmbHFrankfurt am MainKonzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die r2p Holding GmbH, Frankfurt am Main PRÜFUNGSURTEILEWir haben den Konzernabschluss der r2p Holding GmbH, Frankfurt am Main, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2023, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, dem Konzerneigenkapitalspiegel und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Konzernanhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der r2p Holding GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat. GRUNDLAGE FÜR DIE PRÜFUNGSURTEILEWir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "VERANTWORTUNG DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNG DES KONZERNABSCHLUSSES UND DES KONZERNLAGEBERICHTS" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen. VERANTWORTUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER FÜR DEN KONZERNABSCHLUSS UND DEN KONZERNLAGEBERICHTDie gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtü- mern ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können. VERANTWORTUNG DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNG DES KONZERNABSCHLUSSES UND DES KONZERNLAGEBERICHTSUnsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Flensburg, 8. Oktober 2024 BDO
AG
Marquardsen, Wirtschaftsprüfer Golz, Wirtschaftsprüfer Konzernanhang für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023I. Allgemeine Hinweise zum KonzernabschlussDie r2p Holding GmbH (im Folgenden auch "Muttergesellschaft" oder "r2p Holding" genannt) hat ihren Sitz in Frankfurt am Main. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 111793 eingetragen. Der vorliegende Konzernabschluss wurde aufgrund gesellschaftsvertraglicher Regelungen gemäß §§ 290 ff. HGB aufgestellt. Das Geschäftsjahr der Muttergesellschaft entspricht dem Kalenderjahr. Die Gliederung der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfolgte nach dem Gesamtkostenverfahren. Der Konzernabschluss wurde unter der Annahme der Unternehmensfortführung nach § 298 Abs. 1 i.V.m. 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB aufgestellt. Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, haben wir einzelne Posten der Konzernbilanz und Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung zusammengefasst und daher in diesem Anhang gesondert aufgegliedert und erläutert. Aus dem gleichen Grund werden Angaben zur Mitzugehörigkeit zu anderen Posten und Davon-Vermerke ebenfalls im Anhang gemacht. II. KonsolidierungskreisDer Konzernabschluss umfasst die r2p Holding sowie alle verbundenen Unternehmen gemäß § 271 HGB, bei denen das Mutterunternehmen einen unmittelbar oder mittelbar beherrschenden Einfluss nach § 290 Abs. 1 und 2 HGB ausüben kann. Im Juni 2023 wurden alle Anteile an der SafeInTrain GmbH mit Sitz in Malterdingen verkauft, die damit aus dem Konsolidierungskreis ausschied. Die Vergleichbarkeit des Konzernabschlusses mit dem Vorjahr ist hierdurch nicht beeinträchtigt. Durch die Ent- konsolidierung der r2p Tracking ApS am 28. Dezember 2022 sind zwar die Posten der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2023 mit dem Vorjahr vergleichbar, in der Konzern Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 1. Januar 2022 bis 31. Dezember 2022 waren aber folgende (z.T. zusammengefasste) Posten der r2p Tracking ApS enthalten, die im Geschäftsjahr 2023 entfallen sind:
Weiterhin wurde die von der T.G. Baker Americas Inc. gegründete r2p USA Inc. neu in den Konzernkreis aufgenommen. Die Vergleichbarkeit des Konzernabschlusses mit dem Vorjahr ist hierdurch nicht beeinträchtigt. In den Konzernabschluss wurden neben der r2p Holding als Mutterunternehmen die folgenden Tochterunternehmen im Wege der Vollkonsolidierung einbezogen:
Die r2p Asia Sdn. Bhd., Kuala Lumpur/ Malaysia wird konsolidiert, da die r2p Asia-Pacific Pty. Ltd., Sydney/ Australien mit einer Call Option die Kontrolle über die Gesellschaft ausübt und damit verbunden die Ergebnisse zu 100% konsolidieren darf. III. KonsolidierungsgrundsätzeDie in den Konzernabschluss übernommenen Vermögensgegenstände und Schulden der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen sind nach den für die Muttergesellschaft anwendbaren Bewertungsvorschriften grundsätzlich einheitlich bewertet. Bestehende Bilanzierungswahlrechte werden grundsätzlich einheitlich ausgeübt. Soweit ausländische Tochterunternehmen vom HGB abweichende lokale Rechnungslegungsstandards anwenden, erfolgen Anpassungen auf konzerneinheitliche Standards, sofern die Abweichungen wesentlich sind. Die Kapitalkonsolidierung erfolgt nach der Neubewertungsmethode durch Verrechnung der Anschaffungswerte der Beteiligungen mit dem auf sie entfallenden anteiligen Eigenkapital zum Erwerbszeitpunkt. Dabei wird das Eigenkapital mit dem Betrag angesetzt, der dem Buchwert der in den Konzernabschluss aufzunehmenden Vermögensgegenständen, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten und Sonderposten im Erwerbszeitpunkt entspricht. Zu den in den Konzernabschluss aufzunehmenden Vermögensgegenständen gehören auch die erst im Rahmen der Kaufpreisallokation zu identifizierenden entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögenswerte. Bei den bisher vorgenommenen Neubewertungen betreffen diese das Recht an der Marke "r2p" und Rechte aus im Zeitpunkt der Neubewertung bestehenden Auftragsbeständen. Ein nach der Verrechnung verbleibender Unterschiedsbetrag wird, wenn er auf der Aktivseite entsteht, als Geschäfts- oder Firmenwert ausgewiesen. Der für die Bestimmung des Zeitwerts der in den Konzernabschluss aufzunehmenden Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten und Sonderposten und der für die Kapitalkonsolidierung maßgebliche Zeitpunkt ist grundsätzlich der, zu dem das Unternehmen Tochterunternehmen geworden ist. Hiervon abweichend erfolgte die Kapitalkonsolidierung von zum Zeitpunkt der erstmaligen Aufstellung eines Konzernabschlusses einzubeziehenden Tochtergesellschaften zum 31. Juli 2018 mit dem Wertansätzen zum Zeitpunkt der erstmaligen Einbeziehung. Die Kapitalkonsolidierung aller danach erworbenen Tochtergesellschaften erfolgte mit den Wertansätzen zum Erwerbszeitpunkt. Konzerninterne Umsätze, Aufwendungen und Erträge sowie Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen den Unternehmen des Konsolidierungskreises werden gegeneinander aufgerechnet. Zwischen den in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften in den Vorräten enthaltene erzielte Zwischenergebnisse werden nicht eliminiert, da diese nur von untergeordneter Bedeutung sind. IV. Bilanzierungs- und BewertungsmethodenDie Abschlüsse der in den Konzernabschluss der Muttergesellschaft einbezogenen Unternehmen wurden nach einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen erstellt. Abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze in den Jahresabschlüssen der Konzernunternehmen werden angepasst (Handelsbilanz II). Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden blieben gegenüber dem Vorjahr unverändert. Die in den immateriellen Vermögensgegenständen des Anlagevermögens enthaltenen Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte werden zu Herstellungskosten (Entwicklungskosten) aktiviert, sofern zum Abschlussstichtag zumindest eine hohe Wahrscheinlichkeit der tatsächlichen Entstehung eines Vermögensgegenstandes besteht. Zu den Herstellungskosten zählen die einzeln zurechenbaren Kosten durch den Verbrauch von Gütern und die Inanspruchnahme von Diensten sowie angemessene Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten und des durch den Entwicklungsprozess veranlassten Werteverzehrs von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens. Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte werden planmäßig nach der linearen Methode pro rata temporis über die jeweilige voraussichtliche Nutzungsdauer zwischen 5 und 10 Jahren abgeschrieben. Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterliegen, entsprechend ihrer Nutzungsdauer (3 bis 5 Jahre) linear um planmäßige Abschreibungen vermindert. Hierunter enthaltene Markenrechte mit ursprünglichen Anschaffungskosten von TEUR 13.225 werden über eine Laufzeit von 20 Jahren abgeschrieben. Der in der Konzernbilanz ausgewiesene Geschäfts- oder Firmenwert in Höhe von TEUR 14.648 (Vorjahr: TEUR 19.201) resultiert vollständig aus der Kapitalkonsolidierung der in den Konzernabschluss einbezogenen Tochterunternehmen. Die Abschreibung des Geschäfts- oder Firmenwertes erfolgt über einen Zeitraum von zehn Jahren. Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden zu Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger linearer Abschreibung bewertet. Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes (3 bis 23 Jahre), die grds. in Anlehnung an die steuerlichen Afa-Tabellen festgelegt wurden. Geringwertige Vermögensgegenstände mit Einzelanschaffungskosten bis zu EUR 250,00 werden als sofortiger Aufwand erfasst. Geringwertige Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten über EUR 250,00 und bis zu EUR 1.000,00 werden über einen Sammelposten pauschal über fünf Jahre abgeschrieben. Die Beteiligungen des Finanzanlagevermögens werden zu Anschaffungskosten bewertet. Soweit die beizulegenden Werte einzelner Vermögensgegenstände des Anlagevermögens ihren Buchwert unterschreiten, werden zusätzlich außerplanmäßige Abschreibungen bei voraussichtlich dauernder Wertminderung vorgenommen. Wenn der Grund für eine solche Wertminderung nicht mehr besteht, wird grundsätzlich eine erfolgswirksame Aufwertung des betreffenden Anlagevermögens bis zur Höhe seiner fortgeschriebenen Anschaffungskosten vorgenommen. Von der Wiederaufwertung ausgenommen sind Wertminderungen auf den Geschäfts- oder Firmenwert. Die Vorräte werden zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten beziehungsweise dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Das Prinzip der verlustfreien Bewertung wurde berücksichtigt, d.h. soweit die voraussichtlichen Verkaufspreise abzüglich der bis zum Verkauf anfallenden Kosten zu einem niedrigeren beizulegenden Wert führen, wurden entsprechende Abwertungen vorgenommen. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie Waren sind zu durchschnittlichen Anschaffungskosten bewertet. Alle erkennbaren Risiken - wie überdurchschnittliche Lagerdauer, geminderte Verwertbarkeit und niedrigere Wiederbeschaffungskosten - sind durch angemessene Abwertungen berücksichtigt. Die fertigen und unfertigen Leistungen und Erzeugnisse sind auf der Basis von Einzelkalkulationen zu Herstellungskosten bewertet. Die Herstellungskosten enthalten die aktivierungspflichtigen Bestandteile des § 255 Abs. 2 HGB. Des Weiteren werden angemessene Teile der Verwaltungskosten sowie angemessene Aufwendungen für soziale Einrichtungen des Betriebs, für freiwillige soziale Leistungen in die Herstellungskosten einbezogen, soweit sie auf den Zeitraum der Herstellung entfallen. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden wie im Vorjahr mit dem Nennwert bzw. mit dem am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren Wert angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Zur Abdeckung des allgemeinen Kreditrisikos wird eine Pauschalwertberichtigung auf die nicht einzelwertberichtigten Nettoforderungen gebildet. Kassenbestand sowie Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert angesetzt. Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind Auszahlungen vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie Aufwand für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt darstellen. Das gezeichnete Kapital wird zum Nennwert bilanziert. Die Sonderposten für Zuschüsse und Zulagen werden über die Leasingdauer der beweglichen Anlagegüter aufgelöst. Die Steuerrückstellungen und sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten und drohenden Verluste aus schwebenden Geschäften. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem laufzeitindividuellen Zinssatz nach § 253 Abs. 2 HGB abgezinst. Die Verbindlichkeiten sind zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Für die Ermittlung latenter Steuern aufgrund von temporären oder quasi-permanenten Differenzen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen Wertansätzen oder aufgrund steuerlicher Verlustvorträge werden diese mit den unternehmensindividuellen Steuersätzen des jeweiligen Herkunftslandes im Zeitpunkt des Abbaus der Differenzen bewertet und die Beträge der sich ergebenden Steuerbe- und -entlastung nicht abgezinst. Dabei werden auch Differenzen, die auf Konsolidierungsmaßnahmen gemäß den §§ 300 bis 307 HGB beruhen, berücksichtigt, nicht jedoch Differenzen aus dem erstmaligen Ansatz eines Geschäfts- oder Firmenwertes. Soweit im Rahmen des Erwerbs von Tochterunternehmen steuerliche Verlustvorträge mit erworben werden, für die innerhalb der nächsten fünf Jahre eine Verrechenbarkeit zu erwarten ist, wird die Möglichkeit, hierfür im Zuge der Kaufpreisaufteilung bis zum Ablauf der Anpassungsperiode i.S.d. § 301 Abs. 2 Satz 2 HGB aktive latente Steuern erfolgsneutral zu berücksichtigen, in Anspruch genommen. Es wurde ein Konzern-Durchschnittssteuersatz von 30,18 % verwendet. Aktive und passive latente Steuern werden getrennt ausgewiesen, d.h. nicht miteinander verrechnet. Währungsumrechnung Auf fremde Währung lautende Forderungen und Verbindlichkeiten wurden grundsätzlich mit dem Devisenkassamittelkurs zum Abschlussstichtag umgerechnet. Bei einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurde dabei das Realisationsprinzip (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 Halbsatz 2 HGB) und das Anschaffungskostenprinzip (§ 253 Abs. 1 Satz 1 HGB) beachtet. Die Umrechnung der in ausländischer Währung aufgestellten Einzelabschlüsse erfolgt nach der Methode der funktionalen Währung. Im vorliegenden Konzernabschluss wurden die Posten der Bilanz ausschließlich zu Stichtagskursen in Euro umgerechnet, da es sich (im Wesentlichen) um selbstständig operierende Unternehmen handelt. Dabei wurden alle Bilanzposten der einbezogenen ausländischen Konzernunternehmen mit Ausnahme des Eigenkapitals (gezeichnetes Kapital, Rücklagen, Ergebnisvortrag), das zu historischen Kursen umgerechnet wurde, mit dem jeweiligen Devisenkassamittelkurs des Bilanzstichtags in Euro umgerechnet. Die aus der Veränderung der Devisenkurse zum Vorjahr entstehenden Differenzen aus der Umrechnung von Bilanzposten wurden erfolgsneutral in die Eigenkapitaldifferenz aus Währungsumrechnung eingestellt. Aufwendungen und Erträge wurden mit den Periodendurchschnittskursen umgerechnet. Das Jahresergebnis der umgerechneten Gewinn- und Verlustrechnung wurde in die Bilanz übernommen und die Differenz erfolgsneutral in die Eigenkapitaldifferenz aus Währungsumrechnung eingestellt. V. Erläuterungen zur KonzernbilanzAnlagevermögen Das Anlagengitter ist dem Anhang beigefügt. Im Geschäftsjahr wurden TEUR 2.207 (Vorjahr: TEUR 2.015) an Entwicklungskosten aktiviert, die zugleich vollumfänglich selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände darstellen. Aus der Entkonsolidierung der Tochtergesellschaft SafeInTrain GmbH aufgrund ihrer Veräußerung am 15.06.2023 ergaben sich sonstige betriebliche Aufwendungen in Höhe von TEUR 2.111. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 10.796 (Vorjahr: TEUR 6.658) und die sonstigen Vermögensgegenstände in Höhe von TEUR 1.422 (Vorjahr: TEUR 8.354) haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. Die Forderungen gegen Gesellschafter in Höhe von TEUR 304 (Vorjahr: TEUR 372) sind wie im Vorjahr sonstige Vermögensgegenstände und stammen aus dem Finanzverkehr. Eigenkapital Die Entwicklung ist im Konzern - Eigenkapitalspiegel dargestellt. Das gezeichnete Kapital von TEUR 6.882 (Vorjahr: TEUR 6.882) entspricht dem bei der Muttergesellschaft ausgewiesenen Bilanzposten. Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen wurden im Wesentlichen für zu erwartende Aufwendungen aus übrigen Personalverpflichtungen (TEUR 753; Vorjahr: TEUR 812), Preisnachlässen und Garantien (TEUR 249; Vorjahr: TEUR 332), ausstehende Rechnungen (TEUR 127; Vorjahr: TEUR 72) und Jahresabschlussleistungen (TEUR 121; Vorjahr: TEUR 121) gebildet. Verbindlichkeiten Von den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von TEUR 26.833 (Vorjahr: TEUR 27.974) haben TEUR 18.000 (Vorjahr: TEUR 18.000) eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr und TEUR 8.833 (Vorjahr: TEUR 9.974) eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Von den Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von TEUR 5.168 (Vorjahr: TEUR 4.808) haben TEUR 2.500 (Vorjahr: TEUR 2.500) eine Restlaufzeit von bis zu fünf Jahren und TEUR 2.743 (Vorjahr: TEUR 2.308) eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Sämtliche weitere Verbindlichkeiten haben - wie im Vorjahr - eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind durch die Verpfändung aller Bankkonten, durch die Abtretung aller Forderungen, insbesondere aus den Akquisitionsdokumenten sowie aus Warenlieferungen und Leistungen, Versicherungsforderungen und Gruppendarlehen, die Abtretung aller gewerblichen Schutzrechte sowie die Übereignung aller beweglichen Vermögensgegenstände gesichert. Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern sind wie im Vorjahr in voller Höhe sonstige Verbindlichkeiten und stammen aus dem Finanzverkehr. Rechnungsabgrenzungsposten Der passive Rechnungsabgrenzungsposten enthält Einnahmen vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Latente Steuern Die im Konzernabschluss erfassten passiven latenten Steuern in Höhe von TEUR 3.370 resultieren im Wesentlichen aus aktivischen Unterschieden zwischen den steuerlichen und handelsrechtlichen Ansätzen aufgrund der im Rahmen der Transaktion aktivierten stillen Reserven bei den immateriellen Vermögensgegenständen. Zur Bewertung der stillen Reserven wurde ein durchschnittlicher Konzernsteuersatz in Höhe von 30,18 % angewendet. Die übrigen passiven latenten Steuern resultieren aus Unterschieden zwischen den lokalen Abschlüssen und lokalen steuerlichen Wertansätzen und wurden mit den lokalen Steuersätzen Großbritannien (19,00 %), Dänemark (22,00 %), Malaysia (24,00 %), Kanada (26,50 %), Australien (30,00 %), Deutschland (30,18 %) und Brasilien (34,00 %) bewertet. Die aktiven latenten Steuern bestehen im Wesentlichen aus vorhandenen Verlustvorträgen für Körperschaftsteuer (TEUR 8.125) und Gewerbesteuer (TEUR 7.235) einer deutschen Tochtergesellschaft, für die in Höhe von TEUR 2.603 aktive latente Steuern (Steuersatz 30,00 %) erfasst wurden, die in naher Zukunft genutzt werden können. VI. Erläuterungen zur Konzern-Gewinn- und VerlustrechnungUmsatzerlöse
Sonstige betriebliche Aufwendungen und Erträge Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten Erträge aus der Währungsumrechnung in Höhe von TEUR 730 (Vorjahr: TEUR 187) sowie periodenfremde Erträge in Höhe von TEUR 268 (Vorjahr: TEUR 12). Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten Aufwendungen aus der Währungsumrechnung in Höhe von TEUR 596 (Vorjahr: TEUR 449) sowie periodenfremde und zugleich außergewöhnliche Aufwendungen von TEUR 2.035 durch den Verkauf der SafeinTrain GmbH (Vorjahr: TEUR 0). Steuern vom Einkommen und vom Ertrag Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag enthalten in Höhe von TEUR 171 (Vorjahr: TEUR 160) latente Steuererträge aus der Veränderung bilanzierter latenter Steuern. Zudem sind per Saldo laufende Steueraufwendungen, insbesondere aus den ausländischen Tochtergesellschaften, in Höhe von TEUR 87 (Vorjahr: Steuererträge TEUR 72) enthalten. Die Veränderung der bilanzierten latenten Steuern stellt sich wie folgt dar:
VII. Erläuterungen zur Konzern-KapitalflussrechnungDer Finanzmittelfonds setzt sich aus dem Kassenbestand und den Guthaben bei Kreditinstituten zusammen. Nicht in den Finanzmittelfonds einbezogen wurden zur Finanzmitteldisposition genutzte Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten von TEUR 4.116 (Vorjahr: TEUR 4.392), da diese nicht jederzeit fällig, sondern grundsätzlich mit einer Laufzeit von 18 Monaten gewährt wurden. Im Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit sind Ertragsteuer bedingte Zahlungsströme in Höhe von TEUR -115 (Vorjahr: TEUR 161) enthalten, die für die ausländischen Tochtergesellschaften auf Vorauszahlungen, Nachzahlungen und Erstattungen zurückzuführen sind. Im Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit sind gezahlte Zinsen in Höhe von TEUR 4.240 (Vorjahr: TEUR 363) im Zusammenhang mit den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten enthalten. VIII. NachtragsberichtNach dem Ende des Geschäftsjahres sind keine Ereignisse eingetreten, die eine besondere Bedeutung für die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage des Konzerns der r2p Holding haben. IX. Sonstige AngabenSonstige finanzielle Verpflichtungen Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen betreffen Verpflichtungen aus Miet- und Leasingverhältnissen sowie offene Bestellungen:
Forschungs- und Entwicklungskosten Gegenstand der Entwicklungstätigkeit ist die innovative Entwicklung insbesondere von Soft- und Hardwarelösungen für den Transportsektor. Im Geschäftsjahr 2023 wurden Entwicklungskosten in Höhe von TEUR 2.197 (Vorjahr: TEUR 2.105) aktiviert. Insgesamt beträgt der Wert der aktivierten Entwicklungskosten zum 31. Dezember 2023 TEUR 4.521 (Vorjahr: TEUR 4.072). Mitarbeiterzahlen Im Jahresdurchschnitt waren 168 (Vorjahr: 205) Arbeitnehmer im Konzern beschäftigt. Davon entfielen 13 (Vorjahr: 16) Mitarbeiter auf leitende Funktionen, 71 (Vorjahr: 78) Angestellte und 84 (Vorjahr: 111) Arbeiter. Weiterhin wurden 4 (Vorjahr: 4) Auszubildende beschäftigt.. Geschäftsführung
Angaben über die Gesamtbezüge der Geschäftsführung unterbleiben unter der Inanspruchnahme der Befreiung aus § 286 Abs. 4 HGB i. V. m. § 314 Abs. 3 HGB. Mutterunternehmen Die Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der HQ Equita GmbH & Co. Gründungs KG, Bad Homburg v.d. Höhe, einbezogen, die den Konzernabschluss für den kleinsten und zugleich größten Kreis von Unternehmen aufstellt, in die das Mutterunternehmen als Tochterunternehmen einbezogen wird. Honorare des Konzernabschlussprüfers Das für das Geschäftsjahr berechnete Gesamthonorar des Konzernabschlussprüfers beläuft sich auf TEUR 58 und betrifft ausschließlich Abschlussprüfungsleistungen.
Frankfurt am Main, 10. September 2024 r2p Holding GmbH Flemming Kaer KONZERNBILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2023r2p Holding GmbH, Frankfurt am MainAKTIVA
KONZERN-GEWINN-
UND VERLUSTRECHNUNG
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| EUR | EUR |
2022
EUR |
|
| 1. Umsatzerlöse | 36.254.108,62 | 37.102.579,68 | |
| 2. Erhöhung oder Verminderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen | -838.167,69 | 413.361,39 | |
| 3. Andere aktivierte Eigenleistungen | 2.197.421,76 | 2.015.137,37 | |
| 4. Sonstige betriebliche Erträge | 1.642.869,51 | 9.144.209,85 | |
| davon Erträge aus der Währungsumrechnung EUR 729.750,99 (Vorjahr: 186.835,67) | |||
| 39.256.232,20 | 48.675.288,29 | ||
| 5. Materialaufwand | |||
| a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren | -14.040.220,48 | -15.326.500,33 | |
| b) Aufwendungen für bezogene Leistungen | -586.012,19 | -516.576,78 | |
| 6. Personalaufwand | |||
| a) Löhne und Gehälter | -12.244.811,94 | -13.649.717,95 | |
| b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung | -1.614.742,44 | -1.747.309,79 | |
| davon für Altersversorgung EUR 268.154,87 (Vorjahr: EUR 15.003,75) | |||
| 7. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen | -5.790.722,96 | -6.779.298,72 | |
| davon auf den Geschäfts- oder Firmenwert EUR 3.067.122,37 (Vorjahr: EUR 3.251.544,62) | |||
| 8. Sonstige betriebliche Aufwendungen | -8.150.547,63 | -6.919.951,57 | |
| davon Aufwendungen aus der Währungsumrechnung EUR 596.453,58 (Vorjahr: EUR 453.192,53) | |||
| -42.427.057,64 | -44.939.355,14 | ||
| 9. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | 553.534,74 | 51.876,53 | |
| 10. Zinsen und ähnliche Aufwendungen | -4.181.474,20 | -2.400.139,26 | |
| -3.627.939,46 | -2.348.262,73 | ||
| 11. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | 82.331,11 | 232.421,75 | |
| davon Ertrag aus der Veränderung bilanzierter latenter Steuern EUR 170.817,06 (Vorjahr: 159.755,93) | |||
| 12. Ergebnis nach Steuern | -6.716.433,79 | 1.620.092,17 | |
| 13. Sonstige Steuern | -20.341,55 | -4.680,44 | |
| 14. Konzernjahresfehlbetrag/ -überschuss | -6.736.775,34 | 1.615.411,73 |
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