Wohnungs- und Baugesellschaft Wolfen mbH
Selbe AdresseVerwaltung von Wohngrundstücken, Wohngebäuden und Wohnungen für Dritte
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Ralf Saalbach seit 15.1.2004 | Geschäftsführer |
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Wust Elektro GmbH WolfenBitterfeld-WolfenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012BILANZ
ANHANGI. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft im Sinne der §§ 264, 267 I HGB auf. Der vorliegende Jahresabschluss ist unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätzen grundsätzlich nach den für mittelgroße Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265 I 1, 266 ff. HGB). Die Geschäftsleitung geht von der Fortführung des Unternehmens aus. Gründe, die gegen die Fortführung sprechen, sind nicht erkennbar. Von den Erleichterungen der §§ 274a, 288 HGB wurde Gebrauch gemacht. In Höhe von € 6.439,75 liegt eine Rangrücktrittsvereinbarung mit dem Gesellschafter der Gesellschaft vor. Die stillen Reserven im Unternehmen, insbesondere im Firmenwert der Gesellschaft, gleichen die Unterdeckung im Eigenkapital der Gesellschaft aus. II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Der entgeltlich erworbene Geschäfts- oder Firmenwert wurde gem. § 246 I 4 HGB i.V.m. § 253 I 1 HGB mit den Anschaffungskosten an-gesetzt und gem. § 253 III 1, 2 HGB auf seine voraussichtliche Nutzungsdauer planmäßig abgeschrieben. Die Bilanzierung der immateriellen Vermögensgegenstände und der Sachanlagen erfolgte zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Berücksichtigung nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes (§ 253 I 1, III HGB). Bei den immateriellen Vermögensgegenständen erfolgte die Abschreibung linear. Die beweglichen Anlagegüter wurden linear abgeschrieben. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis € 150,00 wurden aus Vereinfachungsgründen entsprechend § 6 IIa EStG im Erwerbsjahr voll abgeschrieben. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten von € 150,00 bis € 1.000,00 wurden im Geschäftsjahr zu einem Fünftel abgeschrieben. Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe erfolgte zu den Anschaffungskosten, soweit nicht ein niedrigerer Wert beizulegen war (§ 253 IV HGB). Fertige und unfertige Erzeugnisse wurden zu Herstellungskosten bewertet. Diese umfassten die produktionsbezogenen Vollkosten (§ 255 II HGB). Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden zum Nominalwert angesetzt. Den in den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthaltenen Risiken wird durch Bildung angemessen dotierter Einzel- und Pauschalwertberichtigungen Rechnung getragen. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die auf fremde Währung lauteten, wurden zum Devisenkassakurs am Abschlussstichtag gem. § 256a II HGB bewertet (§ 284 II Nr. 2 HGB). Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und wurden mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig war (§ 253 I 2 HGB). Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 I 2 HGB). Flüssige Mittel wurden zu Nominalwerten angesetzt (§ 253 I HGB). III. Angaben zur Bilanz Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten (§ 268 V 1 HGB, § 285 Nr.1 HGB) ergaben sich wie folgt: mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr in Höhe von € 265.044,50. Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42 III GmbHG) betrugen € 6.439,75 (Vorjahr: € 9.276,19). Zum Abschlussstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse im Sinne von § 251 HGB (§ 268 VII HGB). IV. Angaben zur Gewinn- und Verlus trechnung Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 II HGB) aufgestellt. V. Sonstige Pflichtangaben Die Gesellschaft war keine unbeschränkt haftende Gesellschafterin einer anderen Gesellschaft. Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens - unverändert - geführt durch (§ 285 Nr. 10 HGB): Herrn Ralf Saalbach, Elektromeister Der Geschäftsführer war alleinvertretungsberechtigt und befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Der Jahresabschluss wurde vor Beschluss der Gesellschafterversammlung über die Gewinnverwendung aufgestellt.
Bitterfeld-Wolfen, den 11. April 2013 gez. Ralf Saalbach Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 25.11.2013 |
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