ARC RATIO Consult GmbHLiquidiert
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Grundlegende Informationen zum Unternehmen
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Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Wolf Nicolai Galetzki seit 6.9.2005 | Geschäftsführer |
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
ARC RATIO Consult GmbHStuttgartJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2006 bis zum 31.12.2006BilanzAKTIVA
AnhangA. ALLGEMEINE ANGABEN Angaben zur Form der Darstellung von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses a) Gliederung (§ 265 Abs. 1 Satz 2 HGB) Die Gliederung der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung änderte sich gegenüber dem Vorjahr nicht. B. GRUNDSÄTZE DER BILANZIERUNG UND BEWERTUNG Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB) I. Bilanzierungsmethoden (§ 246 bis § 251 HGB) 1. Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. 2. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen und Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet. 3. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert. 4. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. 5. Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 HGB gebildet worden. 6. Rechnungsabgrenzungsposten sind nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet worden. 7. Unter der Bilanz zu vermerkende Verbindlichkeiten und Haftungsverhältnisse bestehen nicht. II. Bewertungsmethoden (§ 252 bis § 256 HGB) 1. Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein. 2. Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen auch tatsächliche und rechtliche Gegebenheiten nicht entgegen. 3. Die Vermögensgegenstände und Schulden sind zum Abschlussstichtag einzeln bewertet worden. 4. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie am Abschlussstichtag realisiert waren. 5. Einzelne Positionen sind wie folgt bewertet worden: a) Anlagevermögen Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden mit den niedrigsten steuerlich zulässigen Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Fremdkapitalzinsen wurden nicht in die Herstellungskosten einbezogen. Bei der Bemessung der planmäßigen Abschreibung sind die Anschaffungs- oder Herstellungskosten auf die Geschäftsjahre verteilt worden, in denen der Vermögensgegenstand voraussichtlich genutzt wird (amtliche Abschreibungstabellen, kürzeste Nutzungsdauer). b) Umlaufvermögen Die Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens wurden mit den niedrigsten steuerlich zulässigen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt, soweit gegeben, wurden sie auf den Börsen- oder Marktpreis abgeschrieben. War ein Börsen- oder Marktpreis nicht feststellbar, so ist auf den beizulegenden Wert abgeschrieben worden. Fremdkapitalzinsen wurden nicht in die Herstellungskosten einbezogen. Abschreibungen im Rahmen vernünftiger kaufmännischer Schätzung sind nicht vorgenommen worden. Die Forderungen sind grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken wurden durch Abschreibungen (Einzelwertberichtigungen) auf diese Forderungen berücksichtigt. Das allgemeine Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt. c) Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen. d) Rückstellungen Die Rückstellungen wurden in Höhe des Betrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Bei den Aufwendungen wurde von Vollkosten ausgegangen. 6. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss berücksichtigt worden. 7. Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden sind beibehalten worden. C. ERLÄUTERUNGEN ZU EINZELNEN POSTEN DER BILANZ 1. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren bestehen nicht. D. SONSTIGE ANGABEN 1. Gewinnverwendung Die Geschäftsführung schlägt für das bis zum 31. Dezember 2006 laufende Wirtschaftsjahr vor, den Jahresüberschuss von Euro 285,94 auf neue Rechnung vorzutragen. 2. Geschäftsführer
Geschäftsführer |
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