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KRAUTH Spine GmbHHamburgJahresabschluss zum 31.12.2010BilanzAktiva
AnhangI. Allgemeine Angaben Die Gesellschaft ist zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2010 eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Der Jahresabschluss wird nach den Rechnungslegungsvorschriften für Kapitalgesellschaften des HGB unter Berücksichtigung des GmbHG aufgestellt. Die Gesellschaft nimmt die größenabhängigen Erleichterungen der §§ 274 a sowie 288 Abs. 1 HGB in Anspruch. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt. II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Für die Erstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden, gegenüber dem Vorjahr im Wesentlichen unveränderten, Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend. Das am 29. Mai 2009 in Kraft getretene Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts, das sogenannte Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (im nachfolgenden "BilMoG"), ist in Bezug auf Ansatz- und Bewertungsvorschriften erstmals auf den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2010 der Gesellschaft anzuwenden (Art. 66 Abs. 3 Satz 1 EGHGB). Von der Möglichkeit einer vorzeitigen Anwendung (Art. 66 Abs. 3 Satz 6 EGHGB) wurde kein Gebrauch gemacht. Es ergaben sich durch die Anwendung der Vorschriften Änderungen in der Bilanzierung der Pensionsrückstellungen. Eine Anpassung der Vorjahreszahlen im Rahmen der erstmaligen Anwendung ist nach Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB unterblieben. Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten aktiviert und, sofern sie der Abnutzung unterliegen, entsprechend ihrer Nutzungsdauer um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden nach Maßgabe der voraussichtlichen Nutzungsdauer um planmäßige Abschreibungen vermindert. Zugänge des Geschäftsjahres werden pro-rata-temporis abgeschrieben. Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen ermittelte Wert von Gegenständen des Anlagevermögens über dem Wert liegt, der ihnen am Abschlussstichtag beizulegen ist, wird diesem Umstand durch außerplanmäßige Abschreibungen oder Wertberichtigungen Rechnung getragen. Geringwertige Anlagegüter (GWG) bis zu einem Wert von EUR 410,00 werden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert bzw. dem am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren Wert angesetzt. Bei Forderungen, deren Einbringlichkeit mit erkennbaren Risiken behaftet ist, werden angemessene Wertabschläge vorgenommen; uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben. Zur Abdeckung des allgemeinen Kreditrisikos wird eine Pauschalwertberichtigung von 1 % auf die nicht einzelwertberichtigten Nettoforderungen gebildet. Die flüssigen Mittel sind zum Nennwert am Bilanzstichtag angesetzt. Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind Auszahlungen vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie Aufwand für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt darstellen. Das gezeichnete Kapital wird zum Nennwert bilanziert. Die Rückstellungen sind mit den nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbeträgen angesetzt. Bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden Abzinsungen mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden Marktzinssatz vorgenommen. Verbindlichkeiten werden mit ihren Erfüllungsbeträgen angesetzt. III. Erläuterungen zur Bilanz Die Gesellschaft verfügt am Bilanzstichtag über kein Anlagevermögen. Sämtliche Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind wie im Vorjahr innerhalb eines Jahres fällig. Die Gesellschaft weist Pensionsrückstellungen in Höhe von TEUR 85 aus (Vorjahr: TEUR 66). Die Rückstellungen wurden in handelsrechtlich zulässiger Höhe unter Berücksichtigung der Regelungen des BilMoG ausgewiesen. Den nach versicherungsmathematischen Grundsätzen ermittelten Erfüllungsbeträgen liegt ein Rechnungszinsfuss von 5,15 % sowie ein Rententrend von 2,0 % zugrunde. Die Rückstellungsberechnungen erfolgten unter Verwendung der "Richttafeln 2005 G" von Prof. Dr. Klaus Heubeck. Die Gesellschaft macht von der "Fünfzehntelregelung" in Anwendung der Übergangsvorschriften zum BilMoG gemäß Art. 67 Abs. 1 Satz 1 EGHGB keinen Gebrauch. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten und haben eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr. Sämtliche Verbindlichkeiten sind wie im Vorjahr innerhalb eines Jahres fällig. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen bestanden zum Bilanzstichtag nicht (Vorjahr: EUR 821,18). Die Verbindlichkeiten sind nicht besichert. Es ist vorgesehen, den Jahresfehlbetrag auf neue Rechnung fortzutragen. Die Gesellschaft weist zum Bilanzstichtag Forderungen gegen Gesellschafter in Höhe von EUR 1.152,34 (Vorjahr EUR 204.608,56) aus. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern bestanden zum Bilanzstichtag in Höhe von EUR 0,00 (Vorjahr EUR 821,18). IV. Sonstige Angaben A. Organe Als alleinvertretungsberechtigte Geschäftsführer waren im Geschäftsjahr bestellt: Herr Stefan Widensohler, Kaufmann Herr Björn Breiter, Kaufmann Herr Raoul Gertges, Kaufmann Die Angabe der Gesamtbezüge der Geschäftsführung unterbleibt gemäß § 286 Abs. 4 HGB (§ 288 HGB). B. Mitarbeiterzahl Die Gesellschaft beschäftigte neben der Geschäftsführung in 2010 keine Mitarbeiter (Vorjahr: keinen Mitarbeiter).
Hamburg, im April 2011 Geschäftsführung Zusätzliche Angaben zur Offenlegung Der Jahresabschluss zum 31.12.2010 wurde mit Gesellschafterbeschluss vom 01. September 2011 festgestellt. |
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