FLORA Frey Holding GmbHLiquidiert

80333 München, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht München HRB 173974
Vorher
Blitz 08-423 GmbH
Eingetragen
9.6.2008
Branche
BeteiligungsgesellschaftenManagementtätigkeiten von sonstigen HoldinggesellschaftenManagementtätigkeiten von Holdinggesellschaften mit überwiegend finanziellem Anteilsbesitz
Gegenstand
Erwerb, Halten und Verwalten von Beteiligungen an Unternehmen im In- und Ausland und Verwaltung eigenen Vermögens.

Historie

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Management

NameRolle
Christian Zachewicz
seit 22.6.2021
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte

0.00% identifiziert99.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

NameAnteil
AFAG Verwaltungs- und Treuhand AGCHE
99.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

AFAG Verwaltungs- und Treuhand AG
Switzerland
24.750 €
99.00%

Beteiligungen

NameAnteil
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

FLORA Frey Holding GmbH

München

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012

BILANZ



AKTIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Anlagevermögen

1,00

1 ,00

I. Finanzanlagen

1,00

1,00

B. Umlaufvermögen

4.068,37

9.362,86

I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

0,00

0,00

II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten umnd Schecks

4.068,37

9.362,86

C. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag

797.398,40

793.194,64

Summe Aktiva

801.467,77

802.558,50



PASSIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Eigenkapital

0,00

0,00

I. Gezeichnetes Kapital

25.000,00

25.000,00

II. Bilanzverlust

-822.398,40

-818.194,64

davon Verlustvortrag

-818.194,64

-12.352,41

III. Nicht gedeckter Fehlbetrag

797.398,40

793.194,64

B. Rückstellungen

1.467,77

2.558,50

C. Verbindlichkeiten

800.000,00

800.000 ,00

Summe Passiva

801.467,77

802.558,50

ANHANG

ALLGEMEINE ANGABEN

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Die Bilanzierung und Bewertung wurde nach den allgemeinen Bestimmungen der §§ 242 bis 256a HGB sowie den Sondervorschriften für Kapitalgesellschaften nach §§ 264 bis 278 HGB vorgenommen. Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden orientieren sich grundsätzlich an den steuerrechtlichen Bestimmungen. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes und der Satzung zu beachten.


Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Absatz 1 HGB und hat von den größenabhängigen Erleichterungsvorschriften des § 288 HGB teilweise Gebrauch gemacht.


Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung erstellt und vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.

BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSGRUNDSÄTZE

Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten bewertet bzw. mit dem niedrigeren beilzulegenden Wert aktiviert.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sowie die flüssigen Mittel wurden regelmäßig mit dem Nennwert angesetzt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sowie die flüssigen Mittel wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.

Die flüssigen Mittel wurden mit dem Nennwert angesetzt.

Die Rückstellungen wurden für ungewisse Verbindlichkeiten nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Die Verbindlichkeiten wurden mit ihren Erfüllungsbeträgen passiviert.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

SONSTIGE PFLICHTANGABEN

Die Anteile an verbundenen Unternehmen sind gemäß § 285 Nr. 11 HGB wie folgt zu erläutern:

Firmenname

Anteilshöhe

Jahresergebnis

Eigenkapital

[ in % ]

[ in T€ ]

[ in T€ ]

Flora Frey GmbH, Quedlinburg
(JA per 30.09.2010)

100,00

-149,80

844,20

Über das Vermögen der Flora Frey GmbH Quedlinburg, wurde durch Beschluß des Amtsgerichts Potsdam vom 01.11.2011 das Insolvenzverfahren eröffnet.

Sämtliche Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Die Forderungen gegen das Tochterunternehmen Flora Frey GmbH, wurden aufgrund der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Flora Frey GmbH, in Höhe von 100 v.H. einzelwertberichtigt.

Die Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Sicherheiten für Verbindlichkeiten bestehen keine. Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 HGB liegen nicht vor.

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurde die Geschäftsfühurng von Herrn Klaus Ackermann, München, wahrgenommen.

 

München, den 09. August 2013

gez. Klaus Ackermann

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 02.09.2013

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