Stadtentwicklungsgesellschaft Rees mbH
Rees
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Umlaufvermögen |
634.472,91 |
633.111,57 |
| Aktiva |
634.472,91 |
633.111,57 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
102.032,63 |
101.241,40 |
| B.
Rückstellungen |
21.969,67 |
21.503,27 |
| C.
Verbindlichkeiten |
510.470,61 |
510.366,90 |
| Summe
Passiva |
634.472,91 |
633.111,57 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben
Die Stadtentwicklungsgesellschaft Rees mbH ist beim
Registergericht Kleve unter der Handelsregisternummer
HRB 8577 gemeldet.
Der Jahresabschluss wird nach den
Rechnungslegungsvorschriften für Kapitalgesellschaften
des Handelsgesetzbuches (HGB) unter
Berücksichtigung des Gesetzes betreffend die
Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG)
sowie den Regelungen des Gesellschaftsvertrags aufgestellt.
Die Stadtentwicklungsgesellschaft Rees mbH ist zum
Bilanzstichtag 31. Dezember 2023 eine
Kleinstkapitalgesellschaft im Sinne des
§ 267a Abs. 1 HGB. Sie wendet jedoch aufgrund des
Gesellschaftsvertrags die Vorschriften für
große Kapitalgesellschaften an.
Der Jahresabschluss wurde unter Annahme der
Unternehmensfortführung (Going-Concern) aufgestellt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung ist
gemäß § 275 Abs. 2 HGB das
Gesamtkostenverfahren angewendet worden.
Im Interesse einer besseren Klarheit und
Übersichtlichkeit werden die nach den gesetzlichen
Vorschriften bei den Posten der Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung anzubringenden Vermerke ebenso wie die
Vermerke, die wahlweise in der Bilanz bzw. Gewinn- und
Verlustrechnung anzubringen sind, teilweise im Anhang
aufgeführt.
II. Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungs- und
Ausweismethoden
Forderungen und
sonstige Vermögensgegenstände werden mit
dem Nennwert bzw. mit dem am Bilanzstichtag
beizulegenden niedrigeren Wert angesetzt. Erkennbare
Ausfallrisiken werden grundsätzlich durch
Wertberichtigungen berücksichtigt. Die Forderungen
gegen Gesellschafter werden ab dem Geschäftsjahr 2022
unter den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
ausgewiesen. Insoweit wird ab dem Jahr 2022 von dem
Wahlrecht aus § 42 Abs. 3 GmbHG Gebrauch gemacht die
erforderlichen Angaben im Anhang zu machen. Wir verweisen
auf unsere Angaben unter III.
Die
flüssigen Mittel sind zum Nennwert am
Bilanzstichtag angesetzt.
Das
gezeichnete Kapital wird zum Nennwert bilanziert.
Die
Rückstellungen werden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt.
Die
Verbindlichkeiten werden zu ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt. Es wird ab dem Jahr 2022
von dem Wahlrecht aus § 42 Abs. 3 GmbHG Gebrauch
gemacht, die erforderlichen Angaben zu den
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern im Anhang
zu machen. Wir verweisen auf unsere Angaben unter III.
III. Erläuterungen zu Bilanzposten
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von
bis zu einem Jahr. Die Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen bestehen in voller Höhe gegen die
Gesellschafterin "Stadt Rees".
Die sonstigen Rückstellungen umfassen
Rückstellungen im Zusammenhang mit dem Jahresabschluss
und den Steuererklärungen.
Die Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von bis
zu einem Jahr. Unter den Verbindlichkeiten aus Lieferungen
und Leistungen sind Verbindlichkeiten gegenüber der
Stadt Rees in Höhe von EUR 24.869,56 (Vorjahr:
EUR 25.914,43) enthalten. Die sonstigen Verbindlichkeiten
enthalten Vorauszahlungen für den ausstehenden
Straßenendausbau im Erschließungsgebiet "Am
Rükenbuschfeld" in Höhe von EUR 468.000,00.
Die Verbindlichkeit besteht in Höhe von EUR 241.129,09
(Vorjahr: EUR 241.129,09) gegenüber der Stadt Ress und
in Höhe von EUR 226.870,91 (Vorjahr: EUR 226.870,91)
gegenüber privaten Grundstückseigentümern.
IV. Erläuterungen zur Gewinn- und
Verlustrechnung
Die Umsatzerlöse umfassen die angefallenen
Verwaltungskosten, die an die Stadt Rees weiterberechnet
werden.
V. Sonstige Angaben
Mitarbeiterzahl im Geschäftsjahr
Die Gesellschaft beschäftigt keine eigenen
Mitarbeiter.
Konzernabschluss
Die Gesellschaft steht im 100%-igen Anteilsbesitz der
Stadt Rees und ist grundsätzlich in den
Gesamtabschluss der Stadt Rees einzubeziehen.
Vorgänge von besonderer Bedeutung nach Schluss des
Geschäftsjahres
Vorgänge von besonderer Bedeutung nach Schluss
des Geschäftsjahres sind nicht eingetreten.
Abschlussprüferhonorar
Das Honorar des Abschlussprüfers setzt sich im
Geschäftsjahr 2023 wie folgt zusammen:
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2023 (Beträge in EUR)
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2022 (Beträge in EUR)
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Abschlussprüfungsleistungen
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6.000,00
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5.750,00
|
Steuerberatungsleistungen
|
0,00
|
0,00
|
Sonstige Leistungen
|
3.380,00
|
500,00
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Haftungsverhältnisse
Zum Bilanzstichtag bestanden keine
Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB.
Finanzielle Verpflichtungen
Sonstige finanzielle Verpflichtungen bestehen am
Abschlussstichtag nicht.
Geschäftsführung
Die Geschäftsführung erfolgte durch Herrn
Heinz Streuff und Frau Sandra Kimm-Hamacher. Herr Heinz
Streuff hat sein Amt als Geschäftsführer zum 28.
Februar 2024 niedergelegt. Die
Geschäftsführer sind von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Die Geschäftsführer haben von der
Gesellschaft im Berichtsjahr keine Vergütung erhalten.
Ergebnisverwendung
Es wird vorgeschlagen das Ergebnis auf neue Rechnung
vorzutragen.
Rees, den 11.06.2024
Stadtentwicklungsgesellschaft Rees mbH
gez.
Sandra Kimm-Hamacher
sonstige Berichtsbestandteile
Auszug zu Punkt 2. aus der Niederschrift der
Gesellschaftversammlung vom 12.12.2024:
Der von der BDO Concunia
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft GmbH, Münster,
erstellte Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 und der von
der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Heilmaier
& Partner GmbH, Krefeld, geprüfte Jahresabschluss
wird in der mit dem uneingeschränkten
Bestätigungsvermerk versehenen Form festgestellt.
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 12.12.2024
festgestellt.
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