Stadtentwicklungsgesellschaft Rees mbH

Markt 1, 46459 Rees, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Kleve HRB 8577
Eingetragen
28.3.2007
Branche
Erschließung von unbebauten GrundstückenBauträger für WohngebäudeKauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist die Städtebauförderung im Bereich der Stadt Rees, insbesondere Städtebauförderung und Stadtentwicklung im Bereich der Stadt Rees, die Erschließung und Entwicklung von Wohnbau-, Gewerbe- und Innenstadtflächen im Bereich der Stadt Rees. Hierzu kann die Gesellschaft Flächen ankaufen, die Erschließung durchführen und die Flächen selbstständig vermarkten und veräußern. Gegenstand ist weiterhin der Abschluss und die Durchführung von Erschließungsverträgen mit Dritten, Durchführung städtebaulicher Maßnahmen sowie des Bodenmanagements, Wirtschaftsförderung, insbesondere durch Beratung und Betreuung von Unternehmen.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Oliver Dahmen
seit 17.3.2025
Geschäftsführer
Sandra Kimm-Hamacher
seit 23.6.2021
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

NameAnteil
Stadt Rees
100.00%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Stadt Rees
Germany
25.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Stadtentwicklungsgesellschaft Rees mbH

Rees

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Umlaufvermögen 634.472,91 633.111,57
Aktiva 634.472,91 633.111,57

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 102.032,63 101.241,40
B. Rückstellungen 21.969,67 21.503,27
C. Verbindlichkeiten 510.470,61 510.366,90
Summe Passiva 634.472,91 633.111,57

Anhang

I. Allgemeine Angaben
Die Stadtentwicklungsgesellschaft Rees mbH ist beim Registergericht Kleve unter der Handelsregister­nummer HRB 8577 gemeldet.
Der Jahresabschluss wird nach den Rechnungslegungsvorschriften für Kapitalgesellschaften des Han­dels­gesetzbuches (HGB) unter Berücksichtigung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränk­ter Haftung (GmbHG) sowie den Regelungen des Gesellschaftsvertrags aufgestellt.
Die Stadtentwicklungsgesellschaft Rees mbH ist zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2023 eine Kleinst­kapital­gesellschaft im Sinne des § 267a Abs. 1 HGB. Sie wendet jedoch aufgrund des Gesellschafts­ver­trags die Vorschriften für große Kapitalgesellschaften an.
Der Jahresabschluss wurde unter Annahme der Unternehmensfortführung (Going-Concern) aufgestellt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung ist gemäß § 275 Abs. 2 HGB das Gesamtkostenverfahren ange­wen­det worden.
Im Interesse einer besseren Klarheit und Übersichtlichkeit werden die nach den gesetzlichen Vorschrif­ten bei den Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung anzubringenden Vermerke ebenso wie die Vermerke, die wahlweise in der Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung anzubringen sind, teil­weise im Anhang aufgeführt.

II. Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungs- und Ausweismethoden
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert bzw. mit dem am Bilanz­stichtag beizulegenden niedrigeren Wert angesetzt. Erkennbare Ausfallrisiken werden grund­sätz­lich durch Wertberichtigungen berücksichtigt. Die Forderungen gegen Gesellschafter werden ab dem Geschäftsjahr 2022 unter den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ausgewiesen. Insoweit wird ab dem Jahr 2022 von dem Wahlrecht aus § 42 Abs. 3 GmbHG Gebrauch gemacht die erforderlichen Angaben im Anhang zu machen. Wir verweisen auf unsere Angaben unter III.
Die flüssigen Mittel sind zum Nennwert am Bilanzstichtag angesetzt.
Das gezeichnete Kapital wird zum Nennwert bilanziert.
Die Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt.
Die Verbindlichkeiten werden zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Es wird ab dem Jahr 2022 von dem Wahlrecht aus § 42 Abs. 3 GmbHG Gebrauch gemacht, die erforderlichen Angaben zu den Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern im Anhang zu machen. Wir verweisen auf unsere Angaben unter III.

III. Erläuterungen zu Bilanzposten
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen bestehen in voller Höhe gegen die Gesellschafterin "Stadt Rees".
Die sonstigen Rückstellungen umfassen Rückstellungen im Zusammenhang mit dem Jahresabschluss und den Steuererklärungen.
Die Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Unter den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Rees in Höhe von EUR 24.869,56 (Vorjahr: EUR 25.914,43) enthalten. Die sonstigen Verbindlichkeiten enthalten Vorauszahlungen für den ausstehenden Straßenendausbau im Erschließungsgebiet "Am Rükenbuschfeld" in Höhe von EUR 468.000,00. Die Verbindlichkeit besteht in Höhe von EUR 241.129,09 (Vorjahr: EUR 241.129,09) gegenüber der Stadt Ress und in Höhe von EUR 226.870,91 (Vorjahr: EUR 226.870,91) gegenüber privaten Grundstückseigentümern.

IV. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Umsatzerlöse umfassen die angefallenen Verwaltungskosten, die an die Stadt Rees weiterberechnet werden.

V. Sonstige Angaben

Mitarbeiterzahl im Geschäftsjahr
Die Gesellschaft beschäftigt keine eigenen Mitarbeiter.

Konzernabschluss
Die Gesellschaft steht im 100%-igen Anteilsbesitz der Stadt Rees und ist grundsätzlich in den Gesamt­abschluss der Stadt Rees einzubeziehen.

Vorgänge von besonderer Bedeutung nach Schluss des Geschäftsjahres
Vorgänge von besonderer Bedeutung nach Schluss des Geschäftsjahres sind nicht eingetreten.

Abschlussprüferhonorar
Das Honorar des Abschlussprüfers setzt sich im Geschäftsjahr 2023 wie folgt zusammen:


2023 (Beträge in EUR)
2022 (Beträge in EUR)
Abschlussprüfungsleistungen
6.000,00
5.750,00
Steuerberatungsleistungen
0,00
0,00
Sonstige Leistungen
3.380,00
500,00



Haftungsverhältnisse
Zum Bilanzstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB.

Finanzielle Verpflichtungen
Sonstige finanzielle Verpflichtungen bestehen am Abschlussstichtag nicht.

Geschäftsführung
Die Geschäftsführung erfolgte durch Herrn Heinz Streuff und Frau Sandra Kimm-Hamacher. Herr Heinz Streuff hat sein Amt als Geschäftsführer zum 28. Februar 2024 niedergelegt. Die Geschäfts­führer sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Die Geschäftsführer haben von der Gesellschaft im Berichtsjahr keine Vergütung erhalten.

Ergebnisverwendung
Es wird vorgeschlagen das Ergebnis auf neue Rechnung vorzutragen.

 

Rees, den 11.06.2024


Stadtentwicklungsgesellschaft Rees mbH

gez. Sandra Kimm-Hamacher

sonstige Berichtsbestandteile


Auszug zu Punkt 2. aus der Niederschrift der Gesellschaftversammlung vom 12.12.2024:
Der von der BDO Concunia Wirtschaftsprüfungsgesellschaft GmbH, Münster, erstellte Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 und der von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Heilmaier & Partner GmbH, Krefeld, geprüfte Jahresabschluss wird in der mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehenen Form festgestellt.

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 12.12.2024 festgestellt.

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