Vermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Wohngrundstücken, Wohngebäuden und Wohnungen
WWB-Bau GmbHLiquidiert
Klingenthaler Straße 97, 08209 Auerbach/Vogtl., DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Olaf Baumann seit 14.1.2025 | Liquidator |
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
WWB-Bau GmbHAuerbach/Vogtl.Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010BILANZ
ANHANG1. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSGRUNDSÄTZE Der Jahresabschluss wurde auf Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des HGB sowie der ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Zum 01.01.2010 wurde auf die geänderten Vorschriften des BilMoG umgestellt. Die Umstellungseffekte sind dokumentiert. Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den Vorschriften des Dritten Buchs des HGB (§§238 ff) unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff HGB) aufgestellt worden. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 Abs. 1 HGB. Gemäß Art. 67 Abs. 8 EGHGB sind die Grundsätze der Stetigkeit von Bewertung und Ausweis sowie der Publizität von Stetigkeitsunterbrechungen nicht zu beachten. Die Vorjahresbeträge wurden dementsprechend nicht angepasst. Entsprechend § 246 HGB sind im Jahresabschluss sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Dabei wurden alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, auch wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge sind unabhängig vom Zahlungszeitpunkt erfasst. Einzelne Posten wurden wie folgt bewertet Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die dazu bestimmt sind, dauerhaft dem Geschäftsbetrieb zu dienen. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten vermindert um die planmäßigen Abschreibungen angesetzt. Nach Art. 67 Abs. 4 Satz 1 EGHGB bestand zum 01.01.2010 ein Wahlrecht zur Fortführung von niedrigeren Wertansätzen von Vermögensgegenständen, die auf Abschreibungen nach § 253 Abs. 3 Satz 3 bzw. Abs. 4 HGB a.F. beruhen. Hiervon wurde teilweise kein Gebrauch gemacht. Entsprechende Zuschreibungen wurden vorgenommen. Den planmäßigen Abschreibungen wurde die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes zugrunde gelegt. Die Abschreibungen des beweglichen Anlagevermögens wurden sowohl degressiv als auch linear vorgenommen. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis zu 410 € wurde im Jahr der Anschaffung in voller Höhe abgeschrieben. Im Umlaufvermögen wurde entsprechend § 256 HGB der Warenbestand (Material) zu Anschaffungskosten der zuletzt bezogenen Waren bewertet. Unfertige Leistungen wurden zu Herstellungskosten angesetzt. Diese umfassen neben dem Fertigungsmaterial, den Fertigungslöhnen und den Abschreibungen auch die Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie angemessene Kosten der allgemeinen Verwaltung und der betrieblichen Altersvorsorge der Mitarbeiter. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert und unter Beachtung des Niederstwertprinzips angesetzt. Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt. Bei der Bemessung der Rückstellungenwerden allen erkennbaren Risiken angemessen und ausreichend Rechnung getragen. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. 2. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ Die Aufgliederung und die Bewegungen im Anlagevermögen (Sachanlagen) sind dem Abschreibungsverzeichnis zu entnehmen. Nach Artikel 67 Abs. 4 Satz 1 EGHGB bestand ein Wahlrecht zur Fortführung von niedrigeren Wertansätzen von Vermögensgegenständen, die auf Abschreibungen nach § 253 Abs. 3 Satz 3 bzw. Abs. 4 HGB a.F. beruhen. Hiervon wurde teilweise kein Gebrauch gemacht. Zum 01.01.2010 wurden Zuschreibungen in Höhe von 25.551,00 € vorgenommen. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr belaufen sich auf 4.966,43 €. Forderungen gegenüber Gesellschaftern bestanden zum Bilanzstichtag in Höhe von 4.010,93 €. Von den Steuerrückstellungen in Höhe von 7.398,43 € entfällt ein Teilbetrag von 5.445,00 € auf latente Steuern. Die sonstigen Rückstellungen in Gesamthöhe von 9.113,83 € betreffen die erwarteten Kosten für die Inanspruchnahme im Rahmen von Gewährleistungsverpflichtungen, die Erstellung und Prüfung des Jahresabschlusses und der Steuererklärungen sowie für die Archivierung und Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren bestehen in einer Höhe von 69.024,41 EUR. Davon Darlehen gegenüber Gesellschaftern in Höhe von 28.121,06 EUR. 3. ANGABEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. 4. SONSTIGE ANGABEN Einzelvertretungsberechtigter Geschäftsführer im Geschäftsjahr war Herr Heiko Wolf (Facharbeiter für Fleischerzeugnisse). Der Jahresabschluss zum 31.12.2010 wurde von der Gesellschafterversammlung am 29.11.11 festgestellt. Auerbach, den 29.11.11 ........................................ Heiko Wolf (Geschäftsführer)
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 29.11.2011 |
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