Fritz
GmbH
Straufhain
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
10.681,00 |
10.536,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
3,00 |
3,00 |
| II.
Sachanlagen |
10.678,00 |
10.533,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
713.695,91 |
710.890,38 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
383.775,88 |
345.586,51 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
329.920,03 |
365.303,87 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
6.673,65 |
12.189,93 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
731.050,56 |
733.616,31 |
Passiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Eigenkapital |
655.320,63 |
682.975,99 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
657.975,99 |
616.889,96 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
27.655,36 |
-41.086,03 |
| B.
Rückstellungen |
27.412,61 |
19.694,30 |
| C.
Verbindlichkeiten |
48.317,32 |
30.946,02 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
48.317,32 |
30.946,02 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
731.050,56 |
733.616,31 |
Anhang
A. ALLGEMEINE ANGABEN
Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut
Registergericht
Firmenname laut Registergericht: Fritz GmbH
Firmensitz laut Registergericht: Straufhain
Registereintrag: Handelsregister
Registergericht: Jena
Register-Nr.: HRB 305806
Anzuwendende Vorschriften
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
im Sinne der §§ 264, 267 Abs. 1 HGB i.d.F. des
Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz auf.
Der vorliegende Jahresabschluss ist
grundsätzlich unter Beibehaltung der für den
Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs-, Ansatz- und
Bewertungsvorschriften nach den für große
Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Aufstellungserleichterungen für kleine
Kapitalgesellschaften gemäß §§ 274 a,
276, 288 HGB wurden teilweise in Anspruch genommen.
Auf den Jahresabschluss fanden sowohl die generellen
Ansatzvorschriften der §§ 246-251 HGB als auch
die besonderen Ansatzvorschriften für
Kapitalgesellschaften, §§ 268-274, 276-278 HGB,
Anwendung.
Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung entspricht den §§ 266 und 275
HGB, wobei für die Gewinn- und Verlustrechnung das
Gesamtkostenverfahren Anwendung findet.
Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgte unter
Beachtung der Bewertungsvorschriften der §§
252-256 a HGB.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die entgeltlich erworbenen immateriellen
Vermögensgegenstände werden mit den
Anschaffungskosten aktiviert und planmäßig auf
die voraussichtliche Nutzungsdauer abgeschrieben.
Geringwertige immaterielle Vermögensgegenstände
werden sofort abgeschrieben.
Die Bewertung des Sachanlagevermögens erfolgt zu
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich
planmäßiger Abschreibungen.
Die beweglichen Gegenstände des
Anlagevermögens werden planmäßig
entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer
abgeschrieben. Geringwertige Wirtschaftsgüter werden
im Jahr des Zugangs in voller Höhe abgeschrieben.
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie die Waren
werden mit den Anschaffungskosten bewertet. Posten mit
verminderter Marktgängigkeit werden auf den
niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben.
Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse werden mit
den Herstellungskosten bewertet.
Die Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden grundsätzlich
zum Nominalwert oder dem niedrigeren beizulegenden Wert
angesetzt. Auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
werden wegen des allgemeinen Zins- und Kreditrisikos
Pauschalwertberichtigungen vorgenommen.
Die Wertpapiere werden mit den Anschaffungskosten
bzw. mit dem niedrigeren Kurswert angesetzt.
Die Steuerrückstellungen und die sonstigen
Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken sowie
ungewisse Verbindlichkeiten und sind mit dem
Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.
Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
B. ANGABEN UND ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ
1. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Alle in der Bilanz ausgewiesenen Forderungen haben
eine Restlaufzeit von unter einem Jahr.
2. Verbindlichkeiten
In den Verbindlichkeiten in Höhe von Euro
48.317,32 sind Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von
unter einem Jahr in Höhe von Euro 48.317,32 enthalten.
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als
fünf Jahren sind nicht zu verzeichnen.
In den sonstigen Verbindlichkeiten sind
Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von Euro
13.230,97 (Vj.: Euro 7.427,49) und aus sozialer Sicherheit
in Höhe von Euro 205,78 (Vj.: Euro 80,00) enthalten.
C. SONSTIGE ANGABEN
1. Haftungsverhältnisse
Haftungsverhältnisse nach § 251 und §
268 Abs. 7 HGB sind nicht zu vermerken.
2. Geschäftsführung
Geschäftsführer
Herr Manfred Fritz
3. Arbeitnehmer
Im Jahresdurchschnitt waren bei der Gesellschaft 5
Mitarbeiter beschäftigt.
sonstige Berichtsbestandteile
Straufhain, den 26.08.2020
gez. Manfred Fritz
-Geschäftsführer-
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 26.08.2020 festgestellt.
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