Engel
Industriebau GmbH
Leinefelde-Worbis
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
130.218,02 |
130.130,02 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
860,00 |
1.597,00 |
| II.
Sachanlagen |
129.358,02 |
128.533,02 |
| B.
Umlaufvermögen |
239.660,64 |
264.077,84 |
| I.
Vorräte |
50.600,00 |
15.000,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
189.011,90 |
246.044,18 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
48,74 |
3.033,66 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.940,00 |
2.822,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
371.818,66 |
397.029,86 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
14.813,66 |
23.346,29 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| 1.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-12.782,30 |
-12.782,30 |
| 2.
eingefordertes Kapital |
12.782,29 |
12.782,29 |
| II.
Kapitalrücklage |
7.190,30 |
7.190,30 |
| III.
Bilanzverlust |
5.158,93 |
-3.373,70 |
| B.
Rückstellungen |
24.990,57 |
19.898,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
332.014,43 |
353.785,57 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
371.818,66 |
397.029,86 |
Anhang
I.
Allgemeine Angaben
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen GmbH gem.
§ 267 Abs. 1 HGB auf.
Die Bilanz ist unter Beachtung der Vorschriften des
§ 266 HGB gegliedert. Die Gewinn- und Verlustrechnung
ist nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB)
aufgestellt. Die größenabhängigen
Erleichterungen der
§§ 274a und 288 HGB für
kleine Kapitalgesellschaften wurden weitgehend in Anspruch
genommen.
II.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluss der Firma Engel Industriebau GmbH
wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und
Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen
des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Die Bewertung wurde unter der Annahme der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit gem.
§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB
vorgenommen.
Im Einzelnen wurden folgende Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden angewendet:
Für die Wertansätze der
Vermögensgegenstände und Schulden wurde die
Bewertung gem.
§ 253 Abs. 1, 2 und
3 HGB angewendet.
Die Bilanzierung der immateriellen
Vermögensgegenstände und der Sachanlagen erfolgt
zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter
Berücksichtigung nutzungsbedingter
planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der
planmäßigen Abschreibungen ist die
voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes. Die Anlagegüter werden
linear abgeschrieben.
Die geringwertigen Wirtschaftsgüter mit
Anschaffungskosten bis Euro 410,00 wurden gem.
§ 6 Abs. 2 EStG im Jahr ihrer Anschaffung
voll abgeschrieben, soweit sie bis zum 31. Dezember 2007
und ab dem 1. Januar 2010 angeschafft wurden. Aus
Vereinfachungsgründen wurde im Anlagenspiegel im 6.
Jahr des Zugangs ein Abgang unterstellt.
Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten
über Euro 150,00 und bis Euro 1.000,00, die
ab dem 01. Januar 2008 bis zum 31. Dezember 2009
angeschafft wurden, werden nach
§ 6 Abs. 2a EStG in einen
Sammelposten eingestellt und über fünf Jahre
abgeschrieben.
Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu den
Anschaffungs- und Herstellungskosten, soweit nicht ein
niedrigerer Wert beizulegen war.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert
angesetzt. Den in den Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen enthaltenen Risiken wird durch Bildung
angemessener Wertberichtigungen Rechnung getragen.
Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten
angesetzt.
Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten enthält
Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, die Aufwand für
eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.
Die sonstigen Rückstellungen
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse
Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag
bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendig ist.
Die Verbindlichkeiten wurden mit dem
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
III.
Sonstige Pflichtangaben
Zu Geschäftsführern der Gesellschaft sind
bestellt:
Theo Engel, Schlossermeister,
Leinefelde-Worbis
Maria-Rita Engel, Bauingenieur,
Leinefelde-Worbis
Die Geschäftsführer sind
alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen
des § 181 BGB befreit.
Leinefelde, im Januar 2013
gez. Maria-Rita Engel, Leinefelde
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 14.01.2013 festgestellt.
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