BLP Displays Diffusion GmbHLiquidiert

Trogerstraße 17C, 81675 München, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht München HRB 168509
Vorher
LAMA Displays GmbH
Eingetragen
21.6.2007
Branche
Herstellung von Baubedarfsartikeln aus KunststoffenHerstellung von Verpackungsmitteln aus KunststoffenGroßhandel mit Flachglas
Gegenstand
Herstellung und Vertrieb von Werbemitteln aller Art

Historie

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Management

NameRolle
Bernard Le Port
seit 5.6.2012
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

Name
Ort
Anteil
Bernard Le Port
81675 München
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

BLP Displays Diffusion GmbH

Grünwald

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 02.06.2012 bis zum 31.12.2012

Bilanz

AKTIVA

 
Euro
Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro
Vorjahr
Euro
A. Anlagevermögen        
I. Sachanlagen   3.766,00   5.786,92
B. Umlaufvermögen        
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände   23.360,73   49.505,78
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks   16.425,66   17.801,55
Summe Aktiva   43.552,39   73.094,25


Passiva

       
 
Euro
Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro
Vorjahr
Euro
A. Eigenkapital        
I. Gezeichnetes Kapital   25.000,00   25.000,00
II. Gewinnvortrag   30.915,42   30.915,42
III. Jahresfehlbetrag   -13.263,03   -11.153,90
B. Rückstellungen   900,00   27.235,42
C. Verbindlichkeiten   0,00   1.097,31
Summe Passiva   43.552,39   73.094,25

Anhang

A. ALLGEMEINE ANGABEN

Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung sind nach den Bestimmungen der §§ 266, 275 HGB gegliedert. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Angabenerleichterungen des § 288 HGB teilweise in Anspruch.

B. ANGABEN UND ERLÄUTERUNGEN ZU POSTEN DER BILANZ UND DER GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

I. Bilanzierungs-, Bewertungs- und Fremdwährungsumrechnungsmethoden

1. Bilanzierungsmethoden

Der Jahresabschluss enthält alle ansatzfähigen Vermögensgegenstände, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten.

Das Saldierungsverbot gem. § 246 Abs. 2 HGB wurde beachtet.

Angaben nach § 268 Abs. 2 HGB sind in dem Anlagenspiegel als Anlage III zum Anhang ausgewiesen.

Die gebildeten Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten. Rückstellungen werden nur aufgelöst soweit der Grund für die Rückstellung entfallen ist.

2. Bewertungsmethoden

Die Bewertung der Vermögens- und Schuldposten erfolgte gemäß dem Grundsatz der Vorsicht und berücksichtigt alle erkennbaren Risiken.

Den allgemeinen Bewertungsgrundsätzen des § 252 Abs. 1 HGB wurde Rechnung getragen.

Immaterielle Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen, bewertet. Hierbei wurde die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer zu Grunde gelegt.

Sachanlagen sind zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen, bewertet.

Die Nutzungsdauer der abnutzbaren Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurde auf der Basis der steuerlichen AfA-Tabellen geschätzt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalwert ausgewiesen.

Der Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks sind zum Nennwert angesetzt.

Die Höhe der sonstigen Rückstellungen entspricht dem zu erwartenden Rückstellungsbedarf.

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag passiviert.

II. Angaben zu den Bilanzposten

1. Anlagevermögen

Die Entwicklung des Anlagevermögens ist im Anlagenspiegel dargestellt.

Die Abschreibungen des laufenden Geschäftsjahres ergeben sich aus dem Anlagenspiegel (§ 268 Abs. 2 S. 3 HGB)

2. Eigenkapital

Das Eigenkapital ist mit dem Nennbetrag angesetzt.

3. Rückstellungen

Es wurde allen erkennbaren Risiken ausreichend Rechnung getragen.

C. SONSTIGE ANGABEN

1. Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse gem. § 251 HGB haben nicht bestanden.

2. Geschäftsführung

Die Geschäftsführung wurde vom Liquidator, Herrn Bernard Le Port, ausgeübt. Der Liquidator ist einzelvertretungsberechtigt und befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Der Liquidator ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

3. Forderung und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern

Zum 31. Dezember 2012 bestehen keine Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern.

4. Lagebericht

Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichtes verzichtet.

 

Grünwald, den 19. September 2014

gez. Bernard Le Port, Liquidator

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 19.09.2014

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