OPTICAL
GAMES GmbH
Wörthsee-Steinebach
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
375,50 |
562,50 |
| I.
Sachanlagen |
375,50 |
562,50 |
| B.
Umlaufvermögen |
66.499,54 |
64.828,29 |
| I.
Vorräte |
47.332,70 |
37.684,80 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
9.452,49 |
6.547,91 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
9.714,35 |
20.595,58 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
500,00 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
67.375,04 |
65.390,79 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
60.198,77 |
59.419,31 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Gewinnvortrag |
33.854,72 |
32.284,46 |
| III.
Jahresüberschuss |
779,46 |
1.570,26 |
| B.
Rückstellungen |
2.402,00 |
2.548,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
4.774,27 |
3.423,48 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
67.375,04 |
65.390,79 |
Anhang
Die Bilanz der Optical Games GmbH,
Steinebach-Wörthsee, wurde auf der Grundlage der
Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu
beachten. Im Einzelnen waren dies folgende Grundsätze
und Methoden:
A. Allgemeines
Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als kleine
Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HGB einzustufen.
Größenabhängige Erleichterungen
wurden bei der Aufstellung und Offenlegung des
Jahresabschlusses in Anspruch genommen.
B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert. Die
Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen
Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und
entsprechend steuerlicher Vorschriften linear vorgenommen.
Bei der Bestimmung der Abschreibungsmethode wurde der
tatsächliche Wertverzehr des Anlagevermögens
beachtet.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
mit Anschaffungskosten bis zu einem Wert von EUR 410,00
wurden im Berichtsjahr in voller Höhe abgeschrieben.
Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu den
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Soweit am
Bilanzstichtag ein niedrigerer beizulegender Wert vorlag,
wurde dieser angesetzt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken zu
Anschaffungskosten oder dem am Abschlussstichtag
niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Soweit
erforderlich, wurde eine Pauschalwertberichtigung in
Höhe von 1% der Nettoforderungen eingestellt.
Der Kassenbestand sowie die Bankkonten stimmen mit
dem Kassenprotokoll bzw. den Kontoauszügen zum
Bilanzstichtag überein und wurden zum Nominalwert
angesetzt.
Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum
Nennwert angesetzt. Es handelt sich um Ausgaben, die
Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem
Abschlussstichtag darstellen. Sie sind zeitanteilig
abgegrenzt.
Das Eigenkapital wurde mit dem Nennbetrag angesetzt.
Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB
angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen
Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag
berücksichtigt.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Die sonstigen Rückstellungen beinhalten die
voraussichtlichen Kosten für die Erstellung und
Offenlegung des Jahresabschlusses, Archivierungskosten und
Personalkostenaufwand.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
bestanden in Höhe von EUR 864,57, davon mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr in Höhe von EUR 864,57.
Sonstige Verbindlichkeiten bestanden in Höhe von
EUR 3.909,79, davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem
Jahr in Höhe von EUR 3.909,79, davon gegenüber
Gesellschaftern EUR 164,91.
C. Abweichung von bisherige Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
beibehalten werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
D. Sonstige Angaben
Geschäftsführerin im Berichtszeitraum war
und ist weiterhin
Frau Simone Krupp, Steinebach-Wörthsee
Steinebach-Wörthsee, den 06.04.2011
Simone Krupp
Geschäftsführerin
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 06.04.2011 festgestellt.
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