Stammdaten

Register
Amtsgericht Dresden HRB 8880
Eingetragen
20.1.1994
Branche
Herstellung von Gipserzeugnissen für den BauBau von Gebäuden (ohne Fertigteilbau)Anbringen von Stuckaturen, Gipserei und Verputzerei
Gegenstand
Vorzugsweises dauerelastisches Verfugen und Abdichten von zueinander nicht starren Baukonstruktionsteilen insbesondere im Sanitärbereich, aber auch auf anderen Gebieten des Bauwesens. Herstellen, Montieren und Instandsetzen von Bauwerken aus künstlichen und natürlichen Steinen, aus Bauplatten, Beton und Stahlbeton. Herstellen von Innen- und Außenputzen, Estrichen, Bodenbelägen, Sperrungen gegen nichtdrückendes Wasser, Dämmungen gegen Wärme, Kälte und Schall, sowie Ausführen von Abbruchund Stemmarbeiten.

Historie

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Management

NameRolle
Hannes Dr. Schramm
seit 14.8.2025
Prokura
Sebastian Popp
seit 14.8.2025
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

01445 Radebeul OT Wahnsdorf
60000
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

GEFIS Fuger GmbH

Dresden

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 23.269,00 33.170,00
I. Sachanlagen 23.269,00 33.170,00
B. Umlaufvermögen 23.262,90 20.197,63
I. Vorräte 516,46 515,26
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 10.030,53 9.555,61
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 12.715,91 10.126,76
C. Rechnungsabgrenzungsposten 394,00 394,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 46.925,90 53.761,63

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 29.187,38 24.826,17
I. gezeichnetes Kapital 30.677,51 30.677,51
II. Bilanzverlust 1.490,13 5.851,34
B. Rückstellungen 2.622,00 4.122,00
C. Verbindlichkeiten 15.116,52 24.813,46
Bilanzsumme, Summe Passiva 46.925,90 53.761,63

Anhang

1 Grundlagen der Rechnungslegung

Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den §§ 242 ff. und den §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) und den Vorschriften des GmbH-Gesetzes (GmbHG) aufgestellt.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.

Durch die erstmalige Anwendung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) haben sich keine Veränderungen bei den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ergeben.

Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung sind entsprechend den Bestimmungen des HGB gem. §§ 266 HGB gegliedert. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Angabenerleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB teilweise in Anspruch.

Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet.

2 Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger Abschreibungen, angesetzt.Die beweglichen Anlagegüter werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer pro rata temporis linear abgeschrieben.

Geringwertige bewegliche Anlagegüter mit einem Einzelanschaffungspreis bis zu EUR 410,00 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Ihr sofortiger Abgang wird unterstellt.

Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren erfolgt zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung von Anschaffungsnebenkosten und -preisminderungen bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert.

Von dem Wahlrecht zur Aktivierung von Fremdkapitalzinsen nach § 255 Abs. 3 HGB als Herstellungskosten wird kein Gebrauch gemacht.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag angesetzt. Erkennbaren Einzelrisiken ist durch Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen, dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung ausreichend Rechnung getragen worden.

Unverzinsliche Forderungen mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr werden abgezinst.

Die flüssigen Mittel sind in Höhe ihres Nennwerts angesetzt.

Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, sind unter dem Rechnungsabgrenzungsposten aktiv abgegrenzt.

Bei Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.

Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert.

3 Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz

3.1 Anlagevermögen

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahrs im Anlagenspiegel dargestellt.

3.2 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände stellen sich wie folgt dar:

Geschäftsjahr davon mit Restlaufzeit > 1 Jahr Vorjahr davon mit Restlaufzeit > 1 Jahr
TEUR TEUR TEUR TEUR
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Sonstige Vermögensgegenstände 10,0 0,0 6,2 0,0

3.3 Eigenkapital

Das Stammkapital von 30.677,51 EUR ist mit dem Nennbetrag angesetzt.

Im Posten Bilanzverlust ist ein Verlustvortrag von 5.851,34 EUR enthalten.

3.4 Sonstige Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen betreffen im wesentlichen Jahresabschluss- und Steuererklärungskosten sowie Archivierungskosten.

3.5 Verbindlichkeiten

Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:

Geschäftsjahr davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr Vorjahr davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr
TEUR TEUR TEUR TEUR
Verbindlichkeiten 15,1 5,8 21,4 10,4
- davon gegen Gesellschafter 11,3 2,0 13,7 2,7

3.6 Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden.

4 Sonstige Angaben

4.1 Geschäftsführung

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei

Herr Dr. Hannes Schramm

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 29.12.2011.

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