Eneffa
GmbH
Brilon
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
18.170,00 |
3.175,00 |
| I.
Sachanlagen |
18.170,00 |
3.175,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
9.740,13 |
29.252,16 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
243,67 |
0,00 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
9.496,46 |
29.252,16 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
208,25 |
178,51 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
28.118,38 |
32.605,67 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
25.472,01 |
26.679,84 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
1.851,16 |
1.081,36 |
| III.
Jahresüberschuss |
2.323,17 |
2.761,20 |
| B.
Rückstellungen |
913,00 |
1.545,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.733,37 |
4.380,83 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
28.118,38 |
32.605,67 |
Anhang
I. Bilanzierungs- u. Bewertungsmethoden
- Der Jahresabschluss wurde nach den Bestimmungen des
HGB aufgestellt.
Die Bilanz ist gem. § 266 HGB, die Gewinn-
u. Verlustrechnung
gem. § 275 II HGB ( Gesamtkostenverfahren
) gegliedert.
- Nach den im § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine
kleine Kapitalgesellschaft.
- Die Wertansätze des Vorjahres sind
unverändert übernommen worden
( § 252 Nr. 1 HBG ).
- Immaterielle Vermögensgegenstände sind,
soweit vorhanden, zu Anschaffungskosten
erfasst und werden ihrer voraussichtlichen
Nutzungsdauer entsprechend abgeschrieben
( § 248 II i.V.m. § 253 HGB ).
- Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten bzw. zu
Herstellungskosten bewertet
( § 253 i.V.m. § 255 HGB ).
- Das Anlagevermögen wurde in
Übereinstimmung mit den steuerlichen Vorschriften zu
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet,
wobei beim abnutzbaren AV diese
Werte um planmäßige Abschreibungen
unter Berücksichtigung der betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauer und ggf. Sonderabschreibungen
vermindert wurden
( § 254 i.V.m. § 279 II HGB ).
- Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt, sofern nicht
eine niedrigere Bewertung geboten war ( § 253
III i.V.m. § 279 II HGB ).
- Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind bereinigt.
Der Ansatz erfolgte zum Nennwert ( § 253 I
HGB ).
- Bzgl. der Lieferantenverbindlichkeiten und
sonstigen Verbindlichkeiten erfolgte eine
Abstimmung mit der Buchhaltung.
Saldenbestätigungen wurden nicht eingeholt.
- Verbindlichkeiten sind mit ihren
Rückzahlungsbetrag passiviert ( § 253 HGB ).
- Die Rückstellungen sind nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung mit den zu
erwartenden Einzelkosten ( Vollkosten )
angesetzt ( § 252 Nr. 4 HGB ).
II. Sonstige Angaben
Im Berichtsjahr wurden die Geschäfte der
Gesellschaft von Herrn Rainer Dohle
geführt.
Die Geschäftsführer sind
einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen
des § 181 BGB befreit.
Außer den Geschäftsführern waren im
Berichtsjahr keine weiteren Organe bestellt.
Brilon, 25. Juli 2011
Geschäftsführer:
Gez. Rainer Dohle
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 25.07.2011 festgestellt.
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