trendselect
GmbH
Bad
Oeynhausen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Umlaufvermögen |
1.951.499,29 |
1.293.402,54 |
| I.
Vorräte |
714.676,35 |
796.932,07 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.115.968,30 |
159.036,94 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
120.854,64 |
337.433,53 |
| B.
Rechnungsabgrenzungsposten |
3.451,00 |
400,00 |
| Aktiva |
1.954.950,29 |
1.293.802,54 |
Passiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.295.116,90 |
855.731,22 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
830.731,22 |
449.152,68 |
| III.
Jahresüberschuss |
439.385,68 |
381.578,54 |
| B.
Rückstellungen |
362.289,34 |
303.695,34 |
| C.
Verbindlichkeiten |
297.544,05 |
130.888,49 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
96.831,37 |
14.321,96 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
200.712,68 |
116.566,53 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
2.464,79 |
2.337,29 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
3.487,49 |
| Passiva |
1.954.950,29 |
1.293.802,54 |
Anhang
I.
Allgemeines
Die trendselect GmbH ist eine kleine
Kapitalgesellschaft i.S.d. § 267 HGB.
Der Jahresabschluss wurde nach den
Rechnungslegungsvorschriften der §§ 266 ff. und
§§ 275 ff. HGB aufgestellt und gegliedert.
Zusätzliche Angaben zu den einzelnen Posten gem.
§§ 268, 277 HGB wurden überwiegend in der
Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen.
Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut
Registergericht
Firmenname laut
Registergericht:
|
trendselect GmbH
|
Firmensitz laut
Registergericht:
|
Bad Oeynhausen
|
Registereintrag:
|
Handelsregister
|
Registergericht:
|
Bad Oeynhausen
|
Register-Nr.:
|
15837
|
II.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der vorliegende Jahresabschluss wurde
grundsätzlich unter Beibehaltung der für den
Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und
Bewertungsgrundsätze des HGB aufgestellt.
Die Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten
abzüglich planmäßiger Abschreibungen
bewertet. Die Anschaffungskosten enthalten die sowohl nach
steuerrechtlichen als auch nach handelsrechtlichen
Vorschriften anzusetzenden aktivierungspflichtigen
Beträge. Bei der Bemessung der Nutzungsdauer wurde auf
betriebliche Erfahrungen abgestellt, die sich weitgehend
mit den Angaben in den steuerlichen AfA-Tabellen decken.
Bewegliche Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens wurden zum Teil Linear , unbewegliche,
deren Nutzung zeitlich begrenzt ist, wurden linear
abgeschrieben. Von der degressiven auf die lineare
Abschreibungsmethode wurde übergegangen, sobald dies
zu höheren Abschreibungen geführt hat.
Selbst erstellte immaterielle
Vermögensgegenständedes Anlagevermögens
wurden zu Herstellungskosten gemäß § 255
Abs. 2 Sätze 1-2 und Abs. 2a HGB aktiviert und
planmäßig linear über ihre voraussichtliche
Nutzungsdauer sowie bei Vorliegen einer voraussichtlich
dauernden Wertminderung außerplanmäßig
abgeschrieben.
Die Bewertung der Gegenstände des
Vorratsvermögens erfolgte grundsätzlich zu
Anschaffungskosten unter Beachtung des strengen
Niederstwertprinzips. Posten mit verminderter
Marktgängigkeit wurden auf den niedrigeren
beizulegenden Wert abgeschrieben.
Die Vermögensgegenstände des
Umlaufvermögens sind mit den Anschaffungskosten oder
mit dem niedrigeren beizulegenden Wert am Bilanzstichtag
bewertet worden.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken nach dem
Niederstwertprinzip bewertet worden.
Alle erkennbaren Einzelrisiken werden durch
angemessene Einzelwertberichtigungen
berücksichtigt.
Die flüssigen Mitteln sind zum Nennwert am
Bilanzstichtag angesetzt.
Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind
Auszahlungen vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit
sie Aufwand für einen bestimmten Zeitraum nach diesem
Zeitpunkt darstellen.
Das Kapital wird zum Nennwert bilanziert.
Rückstellungen wurden auf der Grundlage des
§ 253 HGB ermittelt. Anzusetzen ist hierbei der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendige Erfüllungsbetrag gemäß §
253 Abs. 1 HGB.
Alle Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von
mehr als einem Jahr sind grundsätzlich mit dem von der
Deutschen Bundesbank veröffentlichten
durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben
Geschäftsjahre abzuzinsen (§ 253 Abs. 2 HGB).
Rückstellungen für Altersvorsorgeverpflichtungen
sind mit einem durchschnittlichen Marktzinssatz abzuzinsen,
der sich aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren
ergibt. Auf diese Abzinsung wurde unter den Aspekten der
Wesentlichkeit der Rechnungslegung verzichtet.
III.
Erläuterungen zur Bilanz
1.
Forderungen
Die Forderungen haben folgende Struktur:
Art der Forderung zum
|
Gesamtbetrag
|
davon mit einer Restlaufzeit
|
|
31.12.2022
|
|
kleiner 1 Jahr
|
größer 1 Jahr
|
|
T€
|
T€
|
T€
|
aus Lieferungen und
Leistungen
|
902,2
|
902,2
|
0,0
|
sonstige
Vermögensgegenstände
|
213,7
|
213,7
|
0,0
|
Summe
|
1.115,9
|
1.115,9
|
0,0
|
Die Forderungen gegen Gesellschafter betragen €
0,00.
2.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten haben folgende Struktur:
Art der Verbindlichkeit zum
|
Gesamtbetrag
|
davon mit einer Restlaufzeit
|
31.12.2022
|
|
kleiner 1 J.
|
1 bis 5 J.
|
größer 5 J.
|
|
T€
|
T€
|
T€
|
T€
|
aus Lieferungen und
Leistungen
|
45,1
|
45,1
|
0,0
|
0,0
|
gegenüber
Gesellschaftern
|
2,5
|
2,5
|
0,0
|
0,0
|
sonstige
Verbindlichkeiten
|
250,0
|
49,3
|
200,7
|
0,0
|
Summe
|
297,5
|
96,9
|
200,7
|
0,0
|
Alle Verbindlichkeitenwaren nicht durch Pfandrechte
oder ähnliche Rechte gesichert.
Die Verbindlichkeiten enthalten Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern in Höhe von €
2.464,79.
IV.
Sonstige Angaben
Die durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten
Arbeitnehmer betrug 1.
Der Geschäftsführer ist
alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen
des § 181 BGB befreit.
Vorgänge von besonderer Bedeutung - mit Ausnahme
der Unwägbarkeiten durch die Ausbreitung des
Corona-Viruses - sind nach Ende des
Geschäftsjahres nicht eingetreten.
Bad Oeynhausen, den
25.03.2024
gez.
Ilja Muchamediev
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 25.03.2024
festgestellt.
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