FliNa
GmbH
Pielenhofen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2017
EUR |
31.12.2016
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
26.948,00 |
0,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
76.688,88 |
78.022,58 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
2.201,30 |
1.663,61 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
105.838,18 |
79.686,19 |
Passiva
|
|
31.12.2017
EUR |
31.12.2016
EUR |
| A.
Eigenkapital |
70.492,42 |
35.860,64 |
| B.
Rückstellungen |
14.488,91 |
6.717,34 |
| C.
Verbindlichkeiten |
20.856,85 |
37.108,21 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
20.856,85 |
37.108,21 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
105.838,18 |
79.686,19 |
Anhang
1.Allgemeines
Der Jahresabschluss 2017 der FliNa GmbH wurde auf der
Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz, in
der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang
ausgeübt werden können, wurde der Vermerk in der
Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung
gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
2. Angaben zur Buchführung, Bilanzierung und
Bewertung
2.1 Angaben zur Buchführung
Für das Unternehmen besteht nach § 238 HGB
Buchführungspflicht.
Das Unternehmen hat eine den gesetzlichen
Vorschriften entsprechende Buchführung erstellt.
Die Aufzeichnung der Geschäftsvorfälle
erfolgte nach den Grundsätzen
ordnungsmäßiger Buchführung.
Die Buchführung wurde durch mein Büro auf
Grund der mir übergebenen, vorkontierten
Buchungsbelege und Auskünfte erstellt.
2.2 Angaben zur Bilanzierung
Die Erstellung vorliegender Handelsbilanz erfolgte
unter Beachtung der handelsrechtlichen Buchführungs-
und Bilanzierungsvorschriften.
2.3 Angaben zur Bewertung
Das abnutzbare Anlagevermögen wurde zu
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich
Abschreibungen, das nicht abnutzbare Anlagevermögen zu
Anschaffungskosten bewertet.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend den
steuerlichen Vorschriften linear und degressiv vorgenommen.
Der Übergang von der degressiven zur linearen
Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu
einer höheren Jahresabschreibung führt.
Die Vorräte sind mit den Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Die Forderungen sind mit ihrem Nennbetrag angesetzt.
Die Verbindlichkeiten sind mit dem
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
Gliederung und Bewertung der Bilanz- und GuV-Posten
entsprechen den gesetzlichen Vorschriften. Einzelheiten
sind dem beigefügten Erläuterungsbericht zu den
einzelnen Posten des Jahresabschlusses zu entnehmen.
3. Sonstige Angaben
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte der Gesellschaft durch den
Geschäftsführer, Frau Köppl und Herrn Bauer
geführt.
Pielenhofen, den 17.12.2018
gez. Köppl und Bauer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 17.12.2018 festgestellt.
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