Beteiligungsgesellschaften
Seifert electronic GmbH
Egerstraße 3, 58256 Ennepetal, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Moritz Grotensohn seit 3.8.2022 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 65.10% |
Ungelöste Beteiligungen (2)
| Name | Anteil |
|---|---|
Texposure B.V. | 24.90% |
G.A. de Rijke Beheer B.V. | 10.00% |
GesellschafterBeta
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
3 Gesellschafter
GmbH-Struktur
2 von 3 angezeigt
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Seifert electronic GmbHEnnepetalJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2022SEIFERT ELECTRONIC GMBH, ENNEPETALA K T I V A
P A S S I V A
SEIFERT ELECTRONIC GMBH, ENNEPETAL ANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2022I. Allgemeine Hinweise Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Ennepetal und ist im Handelsregister Hagen unter HRB 6432 unter der Firma Seifert electronic GmbH eingetragen. Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des GmbHG aufgestellt. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den §§ 266 und 275 HGB sowie § 42 GmbHG. Von der Möglichkeit der verkürzten Bilanzdarstellung gemäß § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB wird kein Gebrauch gemacht. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt. Von den ihr eingeräumten Erleichterungen bei der Aufstellung der Bilanz gemäß § 274a HGB und der Gewinn- und Verlustrechnung gemäß § 276 HGB macht die Gesellschaft keinen Gebrauch. Die Aufstellung des Anhangs erfolgte unter teilweiser Inanspruchnahme der größenabhängigen Erleichterungen gem. § 288 Abs. 1 HGB. II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Der Abschluss wurde unter Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit gemäß § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB aufgestellt. Für die Aufstellung des Abschlusses waren unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend. Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterliegen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Da die voraussichtliche Nutzungsdauer des entgeltlich erworbenen Geschäfts- oder Firmenwerts nicht verlässlich geschätzt werden kann, erfolgt die planmäßige Abschreibung gem. § 253 Abs. 3 Satz 3 und 4 HGB über einen Zeitraum von zehn Jahren. Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige, nutzungsbedingte Abschreibungen, angesetzt. Die Abschreibungen erfolgen über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer und werden nach der linearen Methode vorgenommen. Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten für geringwertige Vermögensgegenstände mit einem Wert von bis zu EUR 800,00 werden im Jahr der Anschaffung oder Herstellung vereinfachend vollständig in Abzug gebracht. Finanzanlagen werden mit den Anschaffungskosten angesetzt. Bei einer voraussichtlich dauernden Wertminderung am Bilanzstichtag erfolgt eine Abschreibung auf den niedrigeren beizulegenden Wert. Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe erfolgte zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips. Die unfertigen Erzeugnisse werden entsprechend ihres Fertigungsgrads mit den anteiligen Herstellungskosten gemäß § 255 Abs. 2 HGB bewertet. Die fertigen Erzeugnisse sind zu Herstellungskosten gemäß § 255 Abs. 2 HGB bewertet. Bestandsrisiken aus Lagerdauer und Gängigkeit der Erzeugnisse wurden angemessen berücksichtigt. Waren werden gemäß dem strengen Niederstwertprinzip nach § 253 Abs. 4 HGB mit den durchschnittlichen Anschaffungskosten bzw. letzten Einkaufspreisen bewertet. Geleistete und erhaltene Anzahlungen werden zum Nominalwert ausgewiesen. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit den Anschaffungskosten (in der Regel dem Nennwert) bzw. mit den am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren Werten angesetzt. Bei Forderungen, deren Einbringlichkeit mit erkennbaren Risiken behaftet ist, werden angemessene Einzelwertberichtigungen vorgenommen. Uneinbringliche Forderungen werden ausgebucht. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten sind mit dem Nennwert angesetzt. Unter den Aktiven Rechnungsabgrenzungsposten werden bereits gezahlte, zukünftige Geschäftsjahre betreffende Aufwendungen aktiviert. Der Posten wird in der Rechnungsperiode aufgelöst, in der der Aufwand wirtschaftlich entsteht. Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und wurden mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt. Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. III. Erläuterungen zur Bilanz Sämtliche Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Von den Verbindlichkeiten haben EUR 1.280.783,07 (Vorjahr: EUR 1.351.762,85) eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Weitergehend haben EUR 349.000,00 (Vorjahr: EUR 529.227,01) eine Restlaufzeit von mehr als einem und bis zu fünf Jahren und EUR 172,87 (Vorjahr: EUR 1.892.922,22) eine Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren. Von den Verbindlichkeiten sind EUR 442.080,76 durch Sicherheitsübereignungen von technischen Anlagen und Maschinen besichert. Von den Verbindlichkeiten bestehen EUR 260.500,50 (Vorjahr: EUR 2.229.650,41) gegenüber Gesellschaftern. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 15. Dezember 2022 hat die Gesellschafterin, Matilda GmbH, auf Darlehensforderungen gegenüber der Gesellschaft in Höhe von EUR 1.910.000,00 verzichtet und in eine Rücklage nach § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB umgewandelt. IV. Sonstige Angaben Nicht bilanzierte sonstige finanzielle Verpflichtungen Zum 31. Dezember 2022 bestehen Miet- und Leasingverpflichtungen in Höhe von EUR 137.969,46. Gegenstand dieser Verpflichtungen sind Firmenwagen, Grundstücke und Gebäude. Durchschnittliche Zahl der während des Berichtszeitraums beschäftigten Arbeitnehmer Die durchschnittliche Anzahl der während des Berichtszeitraums beschäftigten Arbeitnehmer belief sich auf 41 (Vorjahr: 42). Ennepetal, 1. Februar 2023 Seifert electronic GmbH gez. Moritz Grotensohn, Geschäftsführer Weitere Angaben zum Jahresabschluss: Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022 wurde in der Gesellschafterversammlung vom 15. Mai 2023 festgestellt. |
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