Stammdaten

Register
Amtsgericht Flensburg HRB 10259 FL
Eingetragen
15.11.2013
Branche
BeteiligungsgesellschaftenManagementtätigkeiten von sonstigen HoldinggesellschaftenManagementtätigkeiten von Holdinggesellschaften mit überwiegend finanziellem Anteilsbesitz
Gegenstand
Die GmbH wird insbesondere die Stellung einer persönlich haftenden Gesellschafterin bei der Firma GI Nord GmbH & Co. KG übernehmen.

Historie

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Management

NameRolle
Felix Andreas Lemke
seit 15.11.2013
Geschäftsführer
Daniel Jonas
seit 15.11.2013
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
50.00%
50.00%

Gesellschafter

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Daniel Jonas
24943 Flensburg
12.500 €
50.00%
Felix Andreas Lemke
24944 Flensburg
12.500 €
50.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

GI Nord Verwaltungs GmbH

Flensburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015

Bilanz

Aktiva

31.12.2015
EUR
31.12.2014
EUR
A. Umlaufvermögen 12.325,40 12.356,98
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 11.592,21 1.819,65
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 733,19 10.537,33
B. Rechnungsabgrenzungsposten   1.187,56
Bilanzsumme, Summe Aktiva 12.325,40 13.544,54

Passiva

   
  31.12.2015
EUR
31.12.2014
EUR
A. Eigenkapital 11.462,39 12.500,00
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
1. nicht eingeforderte ausstehende Einlagen 12.500,00 12.500,00
2. eingefordertes Kapital 12.500,00 12.500,00
II. Bilanzverlust 1.037,61 0,00
B. Rückstellungen 700,00 700,00
C. Verbindlichkeiten 163,01 344,54
Bilanzsumme, Summe Passiva 12.325,40 13.544,54

Anhang zum 31. Dezember 2015

I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Der Jahresabschluss der GI Nord Verwaltungs GmbH wurde auf der Grundlage der deutschen Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt.

Gemäß § 264 Abs. 1 S. 1 HGB ist für Kapitalgesellschaften der Anhang "Pflichtbestandteil des Jahresabschlusses", der denselben Prüfungs- und Offenlegungspflichten unterliegt wie die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung. Der Anhang besteht aus folgenden Angaben, soweit im Jahresabschluss keine Angaben erfolgten:

Angaben zum Jahresabschluss insgesamt,

Angaben über Ansatz und Bewertung der Bilanzposten,

Angaben zur Gliederung des Jahresabschlusses,

Aufgliederung und Erläuterung von Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sowie

Sonstige Angaben

1. Gliederung und Darstellung

Die Bilanz wurde nach den Vorschriften der §§ 266 ff. HGB in Kontoform aufgestellt.

In der Gewinn- und Verlustrechnung wurde wie in den Vorjahren die Gliederung nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB gewählt.

Der Ausweis des Anlagenspiegels erfolgt wie im Vorjahr in den Anlagen.

Die Bilanzierung erfolgte vor der Verwendung des Jahresergebnisses.

Für eine klare und übersichtliche Darstellung von allen geforderten Informationen war der verfügbare Platz in der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung nicht ausreichend. Die Ausweiswahlrechte wurden daher überwiegend im Anhang dargestellt.

2. Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften

Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde auf Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.

Nachfolgend werden folgende Angaben zu den Bilanzierungsgrundsätzen gemacht:

Bewertungsgrundsätze mit besonderer Angabe bei Abweichungen von früheren Methoden und Darstellung des Einflusses auf das Jahresergebnis

Angaben über Unterschiedsbeträge bei Bewertungen nach § 240 Abs. 4 und § 256 Satz 1 HGB

Einbeziehung von Fremdkapitalzinsen, soweit gegeben, in die Herstellungskosten

angewandte Abschreibungsmethoden

Vorrätebewertung

Im Allgemeinen waren dies folgende Grundsätze und Methoden:

Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.

In die Herstellungskosten wurden, soweit erforderlich, neben den unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste Abschreibungen einbezogen.

Die Herstellungskosten umfassen damit alle folgenden Pflichtbestandteile nach § 255 HGB:

notwendige Materialgemeinkosten,

notwendige Fertigungsgemeinkosten und

Wertverzehr des Anlagevermögen (den Fertigungsbereich betreffend).

In die Herstellungskosten von Vermögensgegenständen des Umlaufvermögens wurden auch Zinsen für Fremdkapital einbezogen. Das betreffende Fremdkapital dient ausschließlich der Finanzierung des längerfristigen Herstellungsvorgangs. Eingerechnet wurde nur der auf den Zeitraum der Herstellung entfallende Zinsaufwand.

Forderungen und Wertpapiere sowie Rückstellungen wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.

Im Übrigen waren für die Erstellung des Jahresabschlusses die unter II. genannten und gegenüber dem Vorjahr unveränderten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.

II. Erläuterungen zur Bilanz

1. Umlaufvermögen

Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind nicht vorhanden (§ 268 Abs. 4 HGB).

2. Aktivposten / Passivposten für latente Steuererträge

Der sich nach der Steuerbilanz ergebende Steueraufwand entspricht dem Ergebnis der Handelsbilanz. Deshalb wird keine latente Steuer ausgewiesen.

3. Rückstellungen

Die Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten wurden in Höhe eines Betrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.

4. Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr liegen in Höhe von165,03 Euro vor (§ 268 Abs. 5 HGB).

5. Haftungsverhältnisse

Am Bilanzstichtag bestanden keine in der Bilanz nicht ausgewiesenen Haftungsverhältnisse gemäß § 251 HGB (§ 268 Abs. 7 HGB).

Unterlassene Angaben

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB und macht von den größenabhängigen Erleichterungen bei der Aufstellung des Anhangs gemäß § 274a, § 276, § 286 sowie § 288 HGB Gebrauch. Daher wurde auf weitere Angaben verzichtet.

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 13.12.2016.

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