Felix Lemke Beteiligungen GmbH
Selbe AdresseBeteiligungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Felix Andreas Lemke seit 15.11.2013 | Geschäftsführer |
Daniel Jonas seit 15.11.2013 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 50.00% | |
| 50.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
GI Nord Verwaltungs GmbHFlensburgJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015BilanzAktiva
Anhang zum 31. Dezember 2015I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Der Jahresabschluss der GI Nord Verwaltungs GmbH wurde auf der Grundlage der deutschen Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Gemäß § 264 Abs. 1 S. 1 HGB ist für Kapitalgesellschaften der Anhang "Pflichtbestandteil des Jahresabschlusses", der denselben Prüfungs- und Offenlegungspflichten unterliegt wie die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung. Der Anhang besteht aus folgenden Angaben, soweit im Jahresabschluss keine Angaben erfolgten:
1. Gliederung und Darstellung Die Bilanz wurde nach den Vorschriften der §§ 266 ff. HGB in Kontoform aufgestellt. In der Gewinn- und Verlustrechnung wurde wie in den Vorjahren die Gliederung nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB gewählt. Der Ausweis des Anlagenspiegels erfolgt wie im Vorjahr in den Anlagen. Die Bilanzierung erfolgte vor der Verwendung des Jahresergebnisses. Für eine klare und übersichtliche Darstellung von allen geforderten Informationen war der verfügbare Platz in der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung nicht ausreichend. Die Ausweiswahlrechte wurden daher überwiegend im Anhang dargestellt. 2. Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde auf Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Nachfolgend werden folgende Angaben zu den Bilanzierungsgrundsätzen gemacht:
Im Allgemeinen waren dies folgende Grundsätze und Methoden: Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt. In die Herstellungskosten wurden, soweit erforderlich, neben den unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste Abschreibungen einbezogen. Die Herstellungskosten umfassen damit alle folgenden Pflichtbestandteile nach § 255 HGB:
In die Herstellungskosten von Vermögensgegenständen des Umlaufvermögens wurden auch Zinsen für Fremdkapital einbezogen. Das betreffende Fremdkapital dient ausschließlich der Finanzierung des längerfristigen Herstellungsvorgangs. Eingerechnet wurde nur der auf den Zeitraum der Herstellung entfallende Zinsaufwand. Forderungen und Wertpapiere sowie Rückstellungen wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Im Übrigen waren für die Erstellung des Jahresabschlusses die unter II. genannten und gegenüber dem Vorjahr unveränderten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend. II. Erläuterungen zur Bilanz 1. Umlaufvermögen Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind nicht vorhanden (§ 268 Abs. 4 HGB). 2. Aktivposten / Passivposten für latente Steuererträge Der sich nach der Steuerbilanz ergebende Steueraufwand entspricht dem Ergebnis der Handelsbilanz. Deshalb wird keine latente Steuer ausgewiesen. 3. Rückstellungen Die Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten wurden in Höhe eines Betrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. 4. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr liegen in Höhe von165,03 Euro vor (§ 268 Abs. 5 HGB). 5. Haftungsverhältnisse Am Bilanzstichtag bestanden keine in der Bilanz nicht ausgewiesenen Haftungsverhältnisse gemäß § 251 HGB (§ 268 Abs. 7 HGB). Unterlassene Angaben Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB und macht von den größenabhängigen Erleichterungen bei der Aufstellung des Anhangs gemäß § 274a, § 276, § 286 sowie § 288 HGB Gebrauch. Daher wurde auf weitere Angaben verzichtet. Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 13.12.2016. |
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