METAWE
Metallbearbeitung GmbH
Salzkotten
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.09.2022 bis zum 31.08.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.8.2023
EUR |
31.8.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
132.255,00 |
186.017,00 |
| I.
Sachanlagen |
132.095,00 |
185.857,00 |
| II.
Finanzanlagen |
160,00 |
160,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
633.731,69 |
590.668,94 |
| I.
Vorräte |
541.600,00 |
485.000,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
92.111,92 |
105.422,24 |
| III.
Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten |
19,77 |
246,70 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
13.434,00 |
10.997,00 |
| Summe
Aktivseite |
779.420,69 |
787.682,94 |
Passiva
|
|
31.8.2023
EUR |
31.8.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
252.992,75 |
287.533,76 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Gewinnvortrag |
261.969,17 |
249.786,48 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
34.541,01 |
-12.182,69 |
| B.
Rückstellungen |
119.643,94 |
79.790,56 |
| C.
Verbindlichkeiten |
401.159,00 |
417.108,62 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
5.625,00 |
3.250,00 |
| Summe
Passivseite |
779.420,69 |
787.682,94 |
Anhang
1. Allgemeine Angaben
Die METAWE Metallbearbeitung GmbH hat ihren Sitz in
Salzkotten. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts
Paderborn unter HRB 1854 eingetragen.
Der Jahresabschluss zum 31. August 2023 wird nach den
Vorschriften des Handelsgesetzbuches unter Beachtung der
ergänzenden Bestimmungen für kleine
Kapitalgesellschaften i.S.d. § 267 Abs. 1 HGB sowie
des GmbH-Gesetzes und des Gesellschaftsvertrages
aufgestellt.
Größenabhängige Erleichterungen
(§ 288 HGB) bei der Erstellung des Jahresabschlusses
werden in Anspruch genommen.
Der vorliegende Jahresabschluss ist unter
Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss
angewandten Gliederungsgrundsätze aufgestellt.
Der Grundsatz der Bewertungsstetigkeit ist beachtet.
Die im Vorjahr angewandten Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.
2. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten abzüglich Abschreibungen bewertet.
Die Abschreibungen erfolgen unter Berücksichtigung der
voraussichtlichen Nutzungsdauer planmäßig nach
der linearen Methode. Die Nutzungsdauer der
Außenanlagen beträgt 7 bis 10 Jahre, der
technischen Anlagen und Maschinen 2 bis 13 Jahre, der
anderen Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattungen
2 bis 12 Jahre.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit
Netto-Anschaffungskosten bis Euro 800,00 i.S.d. § 6
Abs. 2 EStG werden im Jahr der Anschaffung in voller
Höhe abgeschrieben.
Die Bewertung der
Finanzanlagen erfolgt zu Anschaffungskosten bzw. bei
dauerhafter Wertminderung mit dem am Bilanzstichtag
niedrigeren beizulegenden Wert.
Die
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden durch
körperliche Aufnahme zum Bilanzstichtag erfasst. Die
Bewertung erfolgt zu Anschaffungskosten unter
Berücksichtigung von Abschlägen.
Die
fertigen und unfertigen Erzeugnisse werden mit den
Herstellungskosten angesetzt.
Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände und
liquide Mittel sind zum Nennwert angesetzt. Dem
allgemeinen Ausfallrisiko wird durch Bildung einer
Pauschalwertberichtigung Rechnung getragen.
Vorauszahlungen für künftige Zeiträume
werden über den
aktiven Rechnungsabgrenzungsposten zeitanteilig
abgegrenzt.
Bei Bildung und Bemessung der
Rückstellungen sind alle erkennbaren Risiken
und ungewissen Verbindlichkeiten ausreichend
berücksichtigt. Sie werden mit dem
Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.
Zwischen dem Ansatz der
Rückstellung für Pensionen nach dem
durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen 10
Geschäftsjahren und dem Ansatz nach dem
durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen 7
Geschäftsjahren (1,63 %) ergibt sich ein
Unterschiedsbetrag im laufenden Geschäftsjahr in
Höhe von TEuro 5 (Vorjahr: TEuro 11).
Die Bewertung der
Verbindlichkeiten erfolgt mit ihren
Erfüllungsbeträgen.
Einnahmen für künftige Zeiträume
werden über den
passiven Rechnungsabgrenzungsposten zeitanteilig
abgegrenzt.
Beträge in
Fremdwährung sind nicht enthalten.
3. Angaben zur Bilanz
Die
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände haben - wie im Vorjahr -
eine Restlaufzeit von unter einem Jahr.
Im Geschäftsjahr 2022/2023 erfolgt eine
Verrechnung von Planvermögen mit einem
beizulegenden Zeitwert in Höhe von TEuro 199 mit dem
entsprechenden Rückstellungsbetrag der Pensionszusage
in Höhe von TEuro 257.
Zum 31. August 2023 bestehen
ausschüttungsgesperrte Beträge in
Höhe von TEuro 5 (Vorjahr: TEuro 11), die auf den
Unterschiedsbetrag der Pensionsrückstellung gem.
§ 253 Abs. 6 HGB entfallen.
Von dem Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten haben
TEuro 387 (Vorjahr: TEuro 382) eine Restlaufzeit von unter
1 Jahr, TEuro 14 (Vorjahr: TEuro 35) eine Restlaufzeit von
über 1 Jahr sowie davon TEuro 0 eine Restlaufzeit von
über fünf Jahren. Verbindlichkeiten in Höhe
von TEuro 36 sind durch Sicherungsübereignung
gesichert.
4. Sonstige Angaben
Im abgelaufenen Geschäftsjahr 2022/2023 waren
durchschnittlich 11
Arbeitnehmer beschäftigt.
Haftungsverhältnisse i.S.d. § 251 HGB
bestehen am Abschlussstichtag nicht.
Die
sonstigen finanziellen Verpflichtungen aus Miet- und
Leasingverträgen betragen zum 31. August 2023 TEuro
259.
Weitere Pflichtangaben sind wegen fehlender
Tatbestände nicht erforderlich.
Salzkotten, 22. Oktober
2024
gez.
Marius Menne, Aufstellungserleichterungen im Sinne der
§§ 266, 274a, 276 und 288 HGB werden
entsprechend der gesetzlichen Regelungen in Anspruch
genommen. Die Offenlegung der Bilanz und des Anhangs
erfolgt in der gemäß § 326 HGB
verkürzten Fassung.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 22.10.2024
festgestellt.
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